Forum: Offtopic Verkauf einer Platine


von Reiner (Gast)


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Guten Tag


Das der Verkauf von selbstgebauten Schaltungen oder Baustätzen viele 
rechtliche Dinge mit sich zieht ist mir bewusst.

Wie sieht es nun aber mit folgendem Punkt aus:


Bastler X entwickelt eine Schaltung für den Eigengebrauch auf einem PCB 
Board. Die Herstellung einer Platine kostet 69€ bei 1Stk, und 2€ bei 
100Stück/Platine. Da sich bereits diverse Bastler Y am Nachbau 
interessieren, entscheided sich Bastler X 100 Platinen anzufertigen.


Bastler Y können nun für 5€ eine Platine bei Bastler X erwerben, welche 
als
"PCB-Board kompatibel mit Schaltung ABC" angeboten wird.

Es wird rein eine Platine angeliefert, weder beschreibung noch etwas, 
alles andere muss der Basteler Y selbst aus dem Internet beziehen.


Rein sachlich gesehen verkauft Bastler Y eine mit Kupfer und Lack 
beschichtete Kunststoffplatte.

Kann in diesem Fall der Bastler X auf irgendeine Weise Rechtliche 
Probleme bekommen, welche sich auf den Elektrischen Teil bezieht?

Für die Qualität der Platinen müsste ja der Hersteller der Platinen 
haften, da Bastler X ja nichts an den Platinen gemacht hat - das ist 
etwa das selbe wie wenn mir mein TV-Geschäft einen TV von Hamsung 
verkauft und dieser dann abbrennt , haftet ja auch nicht der 
Geschäftsinhaber.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, das Vater Staat bei Platinen wieder 
etwas spezielles vorsieht, das den Verkauf auch hier verunmöglicht.

Was sagt ihr dazu?

: Verschoben durch User
von heavybyte (Gast)


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Reiner schrieb:
> Kann in diesem Fall der Bastler X auf irgendeine Weise Rechtliche
> Probleme bekommen, welche sich auf den Elektrischen Teil bezieht?

Nö.
Eine Platine ist eine Platine ist eine Platine, ganz normale 
Handelsware.

von Karsbich (Gast)


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"Für die Qualität der Platinen müsste ja der Hersteller der Platinen
haften, da Bastler X ja nichts an den Platinen gemacht hat - das ist
etwa das selbe wie wenn mir mein TV-Geschäft einen TV von Hamsung
verkauft und dieser dann abbrennt , haftet ja auch nicht der
Geschäftsinhaber."

Das ist nicht richtig. Google mal durch die Rechtsforen und die Blogs 
von Anwälten.

Nebenbei: Wer Angst hat Geld zu verdienen, der sollte so oder so lieber 
arm bleiben.

von heavybyte (Gast)


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Karsbich schrieb:
> "Für die Qualität der Platinen müsste ja der Hersteller der Platinen
> haften, da Bastler X ja nichts an den Platinen gemacht hat - das ist
> etwa das selbe wie wenn mir mein TV-Geschäft einen TV von Hamsung
> verkauft und dieser dann abbrennt , haftet ja auch nicht der
> Geschäftsinhaber."

Der Vergleich oben ist absolut unzutreffend.
Die Funktion einer Platine beschränkt sich einfach nur darauf, eine 
Platine zu sein. Eine solche ist noch kein Gerät.
Was später mal mit der Platine gemacht wird, ist absolut ohne Belang.

Wenn ich eine Tafel Blech kaufe, habe ich noch kein Auto!

von Icke ®. (49636b65)


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Reiner schrieb:

> Rein sachlich gesehen verkauft Bastler Y eine mit Kupfer und Lack
> beschichtete Kunststoffplatte.


Warum verkauft der die gleich wieder?

Davon abgesehen, X ist nicht zu bescheiden, um 150% Gewinn zu machen 
aber hat die Hosen voll, wenn er für Gewährleistung gradestehen soll? 
Pfui Schande!

von Georg (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Reiner schrieb:
> aber hat die Hosen voll, wenn er für Gewährleistung gradestehen soll?
> Pfui Schande!

Das ist sowieso keine moralische Frage, zuerst haftet immer der 
Verkäufer, Punkt und aus. Der kann dann versuchen, einen anderen 
Schuldigen zu finden, aber das ist sein Problem, den Käufer muss das 
nicht interessieren.

Und dass es im Handel völlig unerheblich ist, ob der Händler "was an der 
Ware macht", war schon den Bernstein handelnden Neandertalern klar. Es 
ist doch völlig absurd dass ein Elektrohändler für eine defekte 
Kaffemaschine deshalb nicht haftbar sein soll, weil er nichts dran 
"gemacht" hat.

Wenn man so garkeine Ahnung hat wie Reiner sollte man nicht mal einen 
Stand auf dem Flohmarkt aufstellen.

Georg

von Hp M. (nachtmix)


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Icke ®. schrieb:

> Davon abgesehen, X ist nicht zu bescheiden, um 150% Gewinn zu machen
> aber hat die Hosen voll, wenn er für Gewährleistung gradestehen soll?

Mit Recht
Aber genau für diesen Fall gibt es Produkthaftpflichtversicherungen.

von Rechner (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Davon abgesehen, X ist nicht zu bescheiden, um 150% Gewinn zu machen
> aber hat die Hosen voll, wenn er für Gewährleistung gradestehen soll?
> Pfui Schande!

Nur Dummköpfe halten die Differenz von Verkaufs- zu Einkaufspreis für 
den Gewinn.

von Bernd T. (bastelmensch)


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Rechner schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Davon abgesehen, X ist nicht zu bescheiden, um 150% Gewinn zu machen
>> aber hat die Hosen voll, wenn er für Gewährleistung gradestehen soll?
>> Pfui Schande!
>
> Nur Dummköpfe halten die Differenz von Verkaufs- zu Einkaufspreis für
> den Gewinn.

Es geht noch dümmer, mir hat mal einer "Einnahmen = Gewinn" erzählt.
Glaubt mir immer niemand, war aber so...

von Icke ®. (49636b65)


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Rechner schrieb:
> Nur Dummköpfe halten die Differenz von Verkaufs- zu Einkaufspreis für
> den Gewinn.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der TE ist kein gewerblicher 
Händler, der vom Roherlös noch Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer, 
Sozialversicherungsabgaben, IHK-Beiträge, WEEE-Gebühren und 
Betriebsausgaben finanzieren muß. Nein, er ist ein BASTLER. Und als 
solcher steckt er sich den Gewinn komplett in die Tasche. Ausgenommen, 
in den 5€ wären noch Versandspesen enthalten.

von Mikro 7. (mikro77)


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Reiner schrieb:
> Rein sachlich gesehen verkauft Bastler Y eine mit Kupfer und Lack
> beschichtete Kunststoffplatte.
>
> Kann in diesem Fall der Bastler X auf irgendeine Weise Rechtliche
> Probleme bekommen, welche sich auf den Elektrischen Teil bezieht?

Nur wenn du irgendwo schreibst, dass sich diese Platine dafür eignet.

Wenn du sie bspw. als Lesezeichen bewirbst, dann nicht.

> Es wird rein eine Platine angeliefert, weder beschreibung noch etwas,
> alles andere muss der Basteler Y selbst aus dem Internet beziehen.

Tja, also kein Lesezeichen. ;-)

> Für die Qualität der Platinen müsste ja der Hersteller der Platinen
> haften, da Bastler X ja nichts an den Platinen gemacht hat - das ist
> etwa das selbe wie wenn mir mein TV-Geschäft einen TV von Hamsung
> verkauft und dieser dann abbrennt , haftet ja auch nicht der
> Geschäftsinhaber.

Doch, erstmal schon. Er kann sich aber ggf wiederum an seinen Zulieferer 
halten. (Produkthaftung ist ein separater Fall).

> Ich könnte mir aber gut vorstellen, das Vater Staat bei Platinen wieder
> etwas spezielles vorsieht, das den Verkauf auch hier verunmöglicht.

Entscheidend dürfte sein, ob dein Handeln als gewerblich eingestuft 
wird, oder nicht. 100 Platinen sprechen nicht unbedingt für Bastler.

von Michael B. (laberkopp)


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Reiner schrieb:
> Rein sachlich gesehen verkauft Bastler Y eine mit Kupfer und Lack
> beschichtete Kunststoffplatte.

Nein.
So lange du keine Werbezusage machst.
Verkaufst du eine "Arduino Platine" und baut der dann etwas zusammen und 
das funktioniert wegen eines Leiterplattenfehlers dann nicht, hat er 
Gewährleistungsrecht.

Mikro 7. schrieb:
> Entscheidend dürfte sein, ob dein Handeln als gewerblich eingestuft
> wird, oder nicht. 100 Platinen sprechen nicht unbedingt für Bastler.

99 x maximal 3 EUR Gewinn sind unter 450 EUR Zuverdienst im Jahr und 
damit egal.

Insgesamt haben die Deutschen einfach keinen Arsch in der Hose.

Reiner schrieb:
> Für die Qualität der Platinen müsste ja der Hersteller der Platinen
> haften,

Nur indirekt über dich, wobei du als privater Anbieter eine Haftung 
ausschliessen kannst, wodurch die Platine aber auch weniger wert wird.

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