Hallo Leute. Ich habe folgendes Problem: Habe mir vor 3 Jahren eine !sehr! teure Software gekauft. Nach einer Firmenreise musste ich feststellen, dass mir der Dongle gestohlen wurde (oder ich ihn verlohren habe). Es war ein Sentinel C plus B Dongle. Habe mich ein bischen über Dongle informiert und heraugefunden, das auf dem Dongle irgendwelche Werte sind , die über zwei DLL (bei meiner Anwendung) beim Starten der Anwendung abgefragt werden. Das Problem besteht darin, das ich zwar einen Crack gefunden habe, der einen Dongle vortäuscht. Beim ersten starten der Anwendung sagte mir das Programm aber, das die falsche Lizenz installiert ist, und ich die Anwendung neu installieren sollte. Habe also das Programm gelöscht und wollte es neu installieren. Jetzt läst es sich nicht mehr instalieren , weil bereits beim installieren nach dem Dongle gesucht wird. Habe aber ja keinen mehr. Als erstes dachte ich mir, einmal freundlich bei der Firma nachfragen, um einen Ersatzdongle zu erhalten. Als ich mit dem wirklich freundlichen Supportteam telefonierte, dad sich erneut ein grosses Problem auf. Die Software wird nicht mehr unterstützt, und ich könnte mir nur mehr die neue Version kaufen (für !viel! Geld). Was soll ich jetzt machen?? Mid jedem weiteren Vorgang (hacken,cracken,...) mach ich mich ja kriminell oder? Hätte ja ofiziell eine Lizenz dafür.
Also einen Hardware-Nachbau und die Werte senden kannst Du vergessen... Ich gehe nicht davon aus, dass Dir die Firma die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen wird und selbst wirst Du sie nicht rausfinden. Ich finde es allerdings auch schwach, dass eine Firma für ein 3-Jahre altes Produkt keinen Support (bzw. Ersatzteil) mehr anbietet... Das einzige was mir jetzt noch einfällt wäre, dass Du versuchst an ein "gebrauchtes" Dongle dranzukommen (EBayer, hier, ezc...) - k.a. ob das dann legal ist - aber dafür müßtest Du wahrscheinlich was konkreter werden was die Software angeht.
Kommt mir irgend wie Bekannt vor, habe das schon mal wo anders gelesen?
Hast du etwa so einen Dongle gehabt? : http://www.woodmann.com/fravia/images/drfugif1.gif Wenn du einen zweiten Dongle auftreibst, kannst du ihn eventuell auslesen, nachbauen. Ob das jeddoch legal ist ??????
Was lernen wir daraus? Keine Software kaufen die einen Dongle benutzt. Das gibt frueher oder spaeter immer Kummer.
"Mid jedem weiteren Vorgang (hacken,cracken,...) mach ich mich ja kriminell oder? Hätte ja ofiziell eine Lizenz dafür." Würde ich anders sehen. Kriminell wird es erst, wenn Du das Programm ohne Lizenz nutzt oder eine manipulierte Version verkaufst. Welches Programm ist es? Wenn Du es nicht direkt bekanntgeben willst, kannst Du es auch kodiert / in Rätseln tun. Was sagt eb**? vielleicht gibt des dort das Programm gebraucht mit Dongle. Wie viel Zeit hast Du, wann brauchst Du das Pgm wieder lauffähig? Das Deinstallieren hättest Du wohl besser auf einem anderen Rechner / auf einer anderen Festplatte ausprobiert. Aber wer denkt denn gleich an so etwas.
Das Programm heist Graphix Advantage 6.21 und ist von Gerber. Jetzt gibt es aber nur mehr Gerber Omega. Würde die Software wieder in einem Monat brauchen. Der Dongleschutz ist aber im Installshield integriert, darum glaube ich nicht, das es überhaupt crackbar ist. Mann kann es nicht im Demomode installieren.
Diebstahl/Verlust bei Polizei/Versicherung gemeldet, Rechnung vorhanden? .....
Diebstahl gemaeldet. Versicherung zahlt nicht (Selbstverschulden). Ebay spuckt nix aus. Auch das neue Gerber Omega kommt mit Dongle.
das Produkt ist beim Hersteller (http://www.gspinc.com/) registriert und der lehnt jede Hilfe ab ... bietet nich mal das Update auf Omega an welches ja auch schon drei Jahre alt ist? oder wurde die Softare gebraucht gekauft...?
Hi, Christina, wende Dich zusammen mit Euren Einkäufer an die Rechtsabteilung Deines Unternehmens. Ihr habt die Nutzungsrechte für die Software gewiß für mehr als 3 Jahre bezahlt. Die Folgen der Unfähigkeit des Lieferanten zur Ersatzlieferung eines Dongle hat der Lieferant selbst zu vertreten. Vermutliche Folge: Wenn er kein Dongle allein liefern kann, dann hat er eben neue Software plus Dongle zu liefern. Wozu sind die Rechtsabteilungen denn sonst da? Ciao Wolfgang Horn
Ich bin die Frima. Bin ein 1 Frau Unternehmen. Gibt es irgendwelche "Tricks" die "Installationssperre" zu überwinden?
...also keine Rechnung vorhanden, Software nicht beim Hesrteller registriert, Originaldatenträger usw.
> Auch das neue Gerber Omega kommt mit Dongle.
Würde ich nicht kaufen. Siehst ja was passieren kann. Gibt es keine
alternative Software? Muss es unbedingt dieser so kundenunfreundlich
beschriebene Hersteller sein?
Olly Debug, W32DASM, Winhex usw. ... ich würde nicht den Dongle nachbilden, sondern die Dongelabfrage im Hauptproggy (oder Inst.-Routine) rauspatchen bzw. umbiegen. viel Vergnügen
Wenn du einen zweiten User finden würdest könntest du das dongle nachbauen. evtl auch mit nem avr oder so emulieren
> ... ich würde nicht den Dongle nachbilden, sondern die Dongelabfrage > im Hauptproggy (oder Inst.-Routine) rauspatchen bzw. umbiegen. Vermutlich nicht legal. Oder erlaubt die Lizenz ein Reverse Engineering, Disassemblieren und eine Manipulation der Software? > Wenn du einen zweiten User finden würdest könntest du das dongle > nachbauen. evtl auch mit nem avr oder so emulieren Vermutlich nicht legal. Die Fa. Sentinel hat sich wahrscheinlich den Dongle an sich schützen lassen (Patent, Gebrauchsmuster). > S(tell) mal die DLLs ins Forum. Nicht legal und nicht erwünscht. Dir liegt nichts am Weiterbestand dieses Forums, warum?
> Herr Oberlehrer, ich weiss was.
Das wusste ich, dass das kommt. Aber mir liegt aber wirklich sehr viel
an der Weiterexistenz dieses Forums, also verteidige ich es gegen
derartige Bedrohung so gut ich eben kann.
> Herr Oberlehrer, ich weiss was. >Das wusste ich, dass das kommt. Aber mir liegt aber wirklich sehr >viel >an der Weiterexistenz dieses Forums, also verteidige ich es gegen >derartige Bedrohung so gut ich eben kann. Du bisch aber ganz n feiner.... Idiot....
@ Idiot Nichts zu danken. Einer muss schliesslich aufpassen.... Stefan....
Na, Moment mal! Christina, wenn Du eine Rechnung oder einen sonstigen Kaufbeleg / Lizenzbeleg hast, muss der Hersteller Dir imho einen neuen Dongle zur Verfügung stellen. Du hast eine Lizenz gekauft, damit Du sie auch nutzen kannst! Wende Dich nochmal an Gerber, schildere ihnen den Fall und bestehe auf einen neuen Dongle. Es ist natürlich klar, dass die wenig begeistert sein werden. Da kann ja jeder einen neuen Dongle verlangen und den weiterverkaufen. Aber in so einem Fall wie Deinem... Sage ihnen, Du hast den Fall bei der Pol. gemeldet und würdest auch eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust unterschreiben. Es muss ja nicht einmal ein Diebstahl sein, so ein Dongle kann ja sonstwie abhanden gekommen sein. Die Ausrede, sie würden da Produkt nicht mehr supporten, würde ich überhaupt nicht gelten lassen. Du willst ja nicht ein Update oder weitere Features, oder Fragen zur Bedienung, sondern nur ein lauffähiges Programm. Und darauf hast Du ein Anrecht. Andere Frage: Ist es ein USB-, Seriell-, Parallel- oder Mainboard-Dongle? @Stefan: "Vermutlich nicht legal. Die Fa. Sentinel hat sich wahrscheinlich den Dongle an sich schützen lassen (Patent, Gebrauchsmuster)." Ein Patent hindert Dich nur daran, ein Produkt zu verkaufen, aber nicht, etwas zu nutzen. "im Hauptproggy (oder Inst.-Routine) rauspatchen bzw. umbiegen. Vermutlich nicht legal. Oder erlaubt die Lizenz ein Reverse Engineering, Disassemblieren und eine Manipulation der Software?" Das kommt hier auf den speziellen Fall an. Wenn Du eine offizielle Lizenz hast, hast Du ein Recht darauf, dass das Programm läuft. Wenn Du ein paar Tricks anwendest, ohne die das Programm nicht läuft, sehe ich noch nichts illegales dabei. Erst wenn Du das Programm ohne Lizenz nutzt oder eine gepatchte Version in Umlauf bringst, sehe ich es als unrechtmäßig an. Christina, in den Fachzeitschrifen sah ich früher öfters Anzeigen mit folgenden Überschriften: Probleme mit dem Dongle? Wir helfen! Wenn alle Stricke reißen, kannst Du Dich an so jemanden wenden. Dürfte aber nicht ganz billig sein. Mal suchen, ob ich da was finde...
> Ein Patent hindert Dich nur daran, ein Produkt zu verkaufen, aber > nicht, etwas zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung wäre auch vom Patentschutz abgedeckt. Es muss nicht immer was verkauft werden. Im konkreten Fall ist es nicht so einfach. Angenommen Sentinel hat einen Patentschutz. Eine Lizenz zur Nutzung des Originaldongles hat zuerst Gerber von Sentinel erhalten. Und dann hat Christina eine weniger umfangreiche Lizenz zur Nutzung in Verbindung mit der Software von Gerber erhalten. Ein wie auch immer nachgebautes "Kistchen mit Funktion xyz wie ein Originaldongle von Sentinel" steht meiner Ansicht nach ausserhalb dieser Verwertungskette. Und es würde in einem Geschäftsbetrieb kommerziell genutzt. Mit einem Nachbaudongle könnten Gerber und Sentinel Christina belangen. Sicher ein schönes Fallbeispiel für angehende Juristen ;-) >> Oder erlaubt die Lizenz ein Reverse >> Engineering, Disassemblieren und eine Manipulation der Software?" > Das kommt hier auf den speziellen Fall an. Wenn Du eine offizielle > Lizenz hast, hast Du ein Recht darauf, dass das Programm läuft. Nicht, wenn die Lizenzbedingungen der Software ein Reverse Engineering, Disassemblieren oder eine Manipulation verbietet. Wenn du den von dir ("I agree") akzeptierten Lizenzbedingungen zuwiderhandelst, ist deine Lizenz hinüber und das Recht auf ein lauffähiges Programm ist verwirkt.
>>Beitrag wurde gemeldet. >> Herr Oberlehrer, ich weiss was. Ach, lasst Ihn den Beitrag doch melden, steht ja nix Schlimmes drin und er kann sich als Hüter der Gerechtigkeit fühlen. Wieder ein armer Mensch mehr glücklich, is doch auch was wert. Wenn er's nötig hat... Ivanhoe
Es gibt immer noch Firmen im Ausland, die "Dongle-Patches" anbieten und/oder die Dongle-Anfrage gegen Bezahlung entfernen. Das war in hier nicht illegal (zumindest eine rechtliche Grauzone) und die Dienste dieser Anbeiter wurden "frueher" relativ haeufig von Lizenznehmern in Anspruch genommen, um Ihre Invesition und "Arbeitsfaehigkeit" bei Dongle-Verlust nicht zu vefaehrden. Die Firmen wollten einen Kaufnachweis als Absicherung. Aktuellen Stand kenne ich nicht mehr. Die Nutzung solcher Patches ist hier inzwischen illegal, egal ob Lizenznehmer oder nicht und auch egal woher sie stammen. Loesung scheint eher der Rechtsweg, also erstmal einen Anwalt suchen und sich beraten lassen. Die allermeisten Softwarehersteller bieten gegen eine stattliche Bearbeitunggebuehr und einige unterschriebene Papiere ein Ersatzdongle. Auf dieses "uebliche Verfahren" koennte man sich berufen.
...ich lese nix davon, das ein Kaufbeleg vorhanden ist ... schmoll...
Ist irgendwo in der Buchhaltung. Brauche die Rechnung nur rauszufischen. ABer wie es aussieht kann mir hier auch keiner helfen. Das mit dem Rechtsweg werde ich nochmals probieren. Habe vorher nochmals einen Anruf bei Gerber getätigt, aber die sind nicht willig mir einen neuen Dongle zu verschaffen. Muss ich irgendwo einen Hacker aufspühren, der mir helfen kann.
dann stell doch mal bitte irgendeine (wenn auch nur temporäre) email-adresse rein, damit ich dir was zusenden kann
> Nicht, wenn die Lizenzbedingungen der Software ein Reverse > Engineering, Disassemblieren oder eine Manipulation verbietet. > Wenn du den von dir ("I agree") akzeptierten Lizenzbedingungen > zuwiderhandelst, ist deine Lizenz hinüber und das Recht auf ein > lauffähiges Programm ist verwirkt. Das gilt nur dann, wenn die Lizenzbedingungen den geltenden Gesetzen entsprechen. Wobei der restliche Vertrag bzw. die restlichen Lizenzbedingungen gültig bleiben. (Wenn die Lizenzbedingungen sogar nur Aufgrund eines Hinweises auf der Packung ala "mit dem Öffnen der Verpackung erkennen Sie ... an", abgenickt werden sollen, sind diese regelmäßig vollständig ungültig (Stichwort: Schutzhüllenverträge)) Was hier allerdings aus meiner Sicht greift sind §§69c,d des Urhebergesetzes. §69c regelt die "Zustimmungsbedürftigen Handlungen" insbesondere ist "die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse" eine solche. §69d lässt, "soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen" dagegen zu, daß man die Software abändert, wenn dies dazu dient die Software bestimmungsgemäß zu benutzen. Zumal Gerber selber Ersatzdongles verkauft, also nur nicht helfen will http://www.gspinc.com/support/pdf/Support_First_Priority_Support_Plan.pdf Weitere Urteile und Erklärungen z.B. hier http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik.htm - Dies ist keine Rechtsberatung -
Mir waere jede Lizenzbedingung wurstegal, weil unter Zwang unterschrieben. Wenn ich ein Programm kaufe, das einen Dongle hat, wuerde ich um meine eigene Arbeitsfaehigkeit abzusichern als erstes de Dongleschutz entfernen bzw. entfernen lassen. Der Hersteller will sich absichern, ich muss mich absicher. An Arschgesicht : Musst meinen Beitrag melden
war da ned mal irgend eine software die nen USB dongel hatte und durch deinstallieren des USB treibers zu frieden gestellt werde kann??? ich dachte ich hätte mal sowas gesehen. Nen versuch ists wert!!!
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