Forum: Offtopic Rückzahlung Prozesskostenhilfe?


von Magnus Müller (Gast)



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Hallo Kollegen,

vielleicht hattet Ihr auch einmal mit dem Thema Prozesskostenhilfe zu
tun...

Ich müsste wissen, ob die Verpflichtung zur Rückzahlung der
Prozesskostenhilfe irgendwann verfällt.


Zitat aus dem "Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei
Prozesskostenhilfe":

[Zitat]
Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten
und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder
Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie
gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe
gesetzlich festgelegt ist. (...)

(...)Verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie
vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit
Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden, u.U. bis zur vollen Höhe
der Gerichtskosten und der Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung.
Verschlechtern sich ihre Verhältnisse, ist eine Veränderung etwa
festgesetzter Raten zugunsten der Partei möglich.
[Zitat Ende]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

1.) Heisst das, daß die Restschuld 4 Jahre nach Prozessende
    verfällt???

2.) Wie verhält es sich, wenn vor Ablauf von 4 Jahren eine
    Ratenzahlung aufgenommen wird?

Vielen Dank im Voraus,
Magnetus

von Denis (Gast)


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Hört sich so an, als wenn jemand die sozialen staatlichen
Unterstützungen garnicht/nur teilweise zurückzahlen wollte.

von wegstabenverbuchsler (Gast)


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"Ich müsste wissen, ob die Verpflichtung zur Rückzahlung der
Prozesskostenhilfe irgendwann verfällt."

Soeine Frage wird in einem Elektronikforum auf wenig fruchtbaren Boden
fallen.

Eher geeignet sind Juristen-Foren, z.B.

www.jurathek.de/forum

von Magnus Müller (Gast)


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@Dennis:

>> Hört sich so an, als wenn jemand die sozialen staatlichen
>> Unterstützungen garnicht/nur teilweise zurückzahlen wollte.

Es geht hier nicht um mich, sondern um eine Bekannte (Mutter von 2
Kindern  alleinerziehend  kein eigenes Einkommen). Die
Prozesskostenhilfe war für den Scheidungsprozess vor 3 Jahren. Sie
würde ja zurückzahlen, wenn sie die finanziellen Mittel hätte. Und wenn
die Verpflichtung zur Rückzahlung nach 4 Jahren verfallen würde wäre
dies für sie natürlich eine große Entlastung.


@wegstabenverbuchsler:

>> Soeine Frage wird in einem Elektronikforum auf wenig fruchtbaren
>> Boden fallen.

Ich dachte halt, daß es hier auch Leute gibt, die mal (unfreiwillig)
mit dem Thema zu tun hatten. Ausserdem ist mir das
Mikrocontroller-Forum halt ans Herz gewachsen ;)


Trotzdem schon mal vielen Dank an euch Beide.

Gruß,
Magnetus

von Wegstabenverbuchsler (Gast)


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In der Jurathek gibts 341 Beiträge, welche das Wort Prozesskostenhilfe
enthalten.

Im Mikrocontroller.net gibt es nur einen einzigen Beitrag zum
Schlagwort prozesskostenhilfe (nämlich diesen)

Soviel zum Thema "schon mal gehabt"

von Magnus Müller (Gast)


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@Wegstabenverbuchsler:

>> Soviel zum Thema "schon mal gehabt"

Wen zitierst du denn damit?

Ich habe nie behauptet, daß Prozesskostenhilfe hier schon mal ein Thema
war. Wenn ich dir irgendwie auf den Schlips getreten sein sollte (was
ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann), dann vergiss die
ganze Geschichte einfach. Trotzdem danke für deinen Verweis auf die
jurathek.

So... und bevor aus diesem Thread nun auch zu einer Schlammschlacht
mutiert (wie es hier schon mit zu vielen Threads vorgekommen ist)
erkläre ich diese Geschichte hiermit für erledigt.

Gruß,
Magnetus

von wegstabenverbuchsler (Gast)


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nee, ich fühle mich sicherlich nicht auf dem Schlips getreten, wollte
dir einfach nur mit meinem Hinweis helfen. Vielleicht klang da mein
Einwand (schon mal gehabt) auch einfach nur zu schroff.

Ich stöbere gerne mal auf der Jurathek rum, und "solche" Themen
(Prozeskostenhilfe etc) ist da immer wieder gerne aufgegriffenes Thema.
Und sicherlich werden dort wo sich viele Halb- und Volljuristen
aufhalten die Chanchen viel größer sein, daß jemand deine FRage
beantworten kann, als in einem elektronikus-Forum, wo zufälligerweise
einer mal was mit PKH zu tun hatte...

Viel Erfolg noch mit deiner Recherche !

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