Hallo Kollegen, vielleicht hattet Ihr auch einmal mit dem Thema Prozesskostenhilfe zu tun... Ich müsste wissen, ob die Verpflichtung zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe irgendwann verfällt. Zitat aus dem "Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe": [Zitat] Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist. (...) (...)Verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden, u.U. bis zur vollen Höhe der Gerichtskosten und der Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung. Verschlechtern sich ihre Verhältnisse, ist eine Veränderung etwa festgesetzter Raten zugunsten der Partei möglich. [Zitat Ende] ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 1.) Heisst das, daß die Restschuld 4 Jahre nach Prozessende verfällt??? 2.) Wie verhält es sich, wenn vor Ablauf von 4 Jahren eine Ratenzahlung aufgenommen wird? Vielen Dank im Voraus, Magnetus
Hört sich so an, als wenn jemand die sozialen staatlichen Unterstützungen garnicht/nur teilweise zurückzahlen wollte.
"Ich müsste wissen, ob die Verpflichtung zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe irgendwann verfällt." Soeine Frage wird in einem Elektronikforum auf wenig fruchtbaren Boden fallen. Eher geeignet sind Juristen-Foren, z.B. www.jurathek.de/forum
@Dennis: >> Hört sich so an, als wenn jemand die sozialen staatlichen >> Unterstützungen garnicht/nur teilweise zurückzahlen wollte. Es geht hier nicht um mich, sondern um eine Bekannte (Mutter von 2 Kindern alleinerziehend kein eigenes Einkommen). Die Prozesskostenhilfe war für den Scheidungsprozess vor 3 Jahren. Sie würde ja zurückzahlen, wenn sie die finanziellen Mittel hätte. Und wenn die Verpflichtung zur Rückzahlung nach 4 Jahren verfallen würde wäre dies für sie natürlich eine große Entlastung. @wegstabenverbuchsler: >> Soeine Frage wird in einem Elektronikforum auf wenig fruchtbaren >> Boden fallen. Ich dachte halt, daß es hier auch Leute gibt, die mal (unfreiwillig) mit dem Thema zu tun hatten. Ausserdem ist mir das Mikrocontroller-Forum halt ans Herz gewachsen ;) Trotzdem schon mal vielen Dank an euch Beide. Gruß, Magnetus
In der Jurathek gibts 341 Beiträge, welche das Wort Prozesskostenhilfe enthalten. Im Mikrocontroller.net gibt es nur einen einzigen Beitrag zum Schlagwort prozesskostenhilfe (nämlich diesen) Soviel zum Thema "schon mal gehabt"
@Wegstabenverbuchsler:
>> Soviel zum Thema "schon mal gehabt"
Wen zitierst du denn damit?
Ich habe nie behauptet, daß Prozesskostenhilfe hier schon mal ein Thema
war. Wenn ich dir irgendwie auf den Schlips getreten sein sollte (was
ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann), dann vergiss die
ganze Geschichte einfach. Trotzdem danke für deinen Verweis auf die
jurathek.
So... und bevor aus diesem Thread nun auch zu einer Schlammschlacht
mutiert (wie es hier schon mit zu vielen Threads vorgekommen ist)
erkläre ich diese Geschichte hiermit für erledigt.
Gruß,
Magnetus
nee, ich fühle mich sicherlich nicht auf dem Schlips getreten, wollte dir einfach nur mit meinem Hinweis helfen. Vielleicht klang da mein Einwand (schon mal gehabt) auch einfach nur zu schroff. Ich stöbere gerne mal auf der Jurathek rum, und "solche" Themen (Prozeskostenhilfe etc) ist da immer wieder gerne aufgegriffenes Thema. Und sicherlich werden dort wo sich viele Halb- und Volljuristen aufhalten die Chanchen viel größer sein, daß jemand deine FRage beantworten kann, als in einem elektronikus-Forum, wo zufälligerweise einer mal was mit PKH zu tun hatte... Viel Erfolg noch mit deiner Recherche !
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