Am Anfang nächsten Jahres werden GEZ - Gebüren für Internetfähige PC 's fällig. Für viele(betriebe mit Bürorechnern) kommen da enorme Kosten auf. Dazu fällt mir ein richtig gutes Elektronikprojekt ein. Nehmen wir einmal an, ein PC ist nicht in der Lage, die Radio und Fernsehprogramme der öffendlich rechtlichen Rundfunkanstalten wiederzugeben. Wenn das der Fall ist, dann ist dieser PC nicht Gez- Gebührenpflichtig. Natürlich soll mit dem PC weiterhin jeglicher andere Inhalt empfangen werden. Wenn es gelingt, den Datenstrom elektronisch zu filtern ,z.B. in Form eines modifiziertem DSL- Routers ,dann würden nämlich alle PC s die über diesen Router ins Internet gehen nicht mehr GEZ - Pflichtig sein . So ist es z.B. auch bei Fernsehgeräten in denen das Tunerteil ausgebaut wurde. Als Hardware würde ich einen Linksys WRT54GL vorschlagen. Dieser ist Linux - Kompatiebel und frei programmierbar. Meine Idee zur Filterung. Jede Internetseite der öffendlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ist über eine eindeutige URL ansprechbar. Die Anzahl der Rundfunkanstalten die Ihr Programm über das Internet verbreiten, ist überschaubar und ändert sich wenig. Der Router müßte dann Verbindungen zu diesen Servern einfach nicht zulassen. Das läßt sich mit einer IPTables Firewall sehr leicht realisieren. Dort müßte ein Modul geschrieben werden, das bei entsprechenden DNS - Anfragen diese einfach nicht weitergibt. Da jeder Sender verpflichtet ist ,bei der Regulierungsbehörde zu hinterlegen über welche Kanäle das Programm ausgestrahlt wird, lassen sich die URL s zur Filterung von der Regulierungsbehörde beziehen. Alternativ könnte auch ein Server betrieben werden ,der eine Aktuelle Liste dieser URL 's beinhaltet. Der Router muß in regelmäßigen Abständen die Firewall mit der Liste abgleichen. Dannach ist es unmöglich inhalte der öffendlich rechtlichen Sender wiederzugeben. Ich denke mal ,das ein großteil darauf verzichten kann. Die Hardwarekosten beliefen sich auf ca. 70 Euro für den Router. Dieses Geld hätte eine Firma mit 10 PC Arbeitsplätzen nach einem Monat aber wieder raus.
1. LOL 2. Das könnte man so einfach umgehen... es würde nie anerkannt werden 3. Bezahlst du nicht für jeden Rechner, sondern nur pro Standort
> 3. Bezahlst du nicht für jeden Rechner, sondern nur pro Standort
Als Firma? Wo steht das?
Braucht man dafür wirklich eine Router-Software? Man könnte es nämlich auch einfach mit der "Kindersicherungssoftware" einer Firewall machen. Interessant wäre es aber schon, vor allem, wenn man mit Router-Herstellern (z.B. AVM) sich auf eine entsprechende Firmeware einigen könnte, die die Seiten unterbindet. Dann müsste man nur anhand einer Nummer, die die Firmware ausspuckt (MAC-Adresse des Routers?) bei der GEZ bescheid sagen, dass man jetzt keine öffentlich-rechtlichen mehr empfangen kann. Anhand der MAC könnte die GEZ ja auch ihrerseits feststellen, ob derjenige nicht vielleicht doch noch NDR2 (o.ä.) per Netz hört. [OT] Übrigens wird die PKW-Maut auch demnächst wieder diskuttiert und dann eingeführt. Vorher werden die Toll-Collect-Messsysteme noch dazu benutzt, Terroristen zu fangen und etwaige Geschwindigkeitsübertretungen zu messen. Technisch sollte das kein Problem sein (ausser wenn Terroristen nur noch "Bullys" fahren...). [/OT]
>2. Das könnte man so einfach umgehen... es würde nie anerkannt werden
Schwarzseher gibt es ja auch zur Genüge...
@Stefan. Damit man das eben nicht so einfach umgehen kann, müßte der Reset- Schalter vom Router auslötet werden ,damit mit "einfachen" Mitteln, kein Firmewareupdate möglich ist. Zudem ist es möglich den Bootloader zu zerschießen, sodaß ein Firmwareupdate nur noch per JTAG - Kabel und viel Know -How möglich ist. Dannach müßte man eine Routine schreiben, die per Zufallsgenerator das Root -Passwort setzt. So existiert theoretisch weltweit keine einzige Person, die Admin - Rechte auf diesem System erlangen könnte. Dannach läßt sich die Sperre nur dadurch umgehen ,indem man einen neuen Router einsetzt. Der Router ist aber "das Emfangsteil". Erst das neuanschafen einen neuem "Empfangsteiles" verpflichtet wieder zur GEZ - Zahlung.
>Terroristen fahren mit der Bahn... ... und studieren (wie ich es getan habe) Mechatronik an der FH Kiel. >Terroristen fahren mit der Bahn... Das sind auch nur die, die sie erwischen... Dann gibt es noch die mit den "getunten" Golf II, Astra F und hastenichtgesehen Autos. Terror für die Augen und Ohren...
Auch wenn ich Gesetze hasse... Aber wie wäre es, wenn der Gesetzgeber etwas erlässt, dass die Internetplatformen eines Rundfunksenders nur durch Anmeldung erreichbar sind? Also man muss beweisen, dass man der und der ist, z.B. mit seiner Passnummer. Natürlich hat das dann wieder Datenschutzgründe, aber der Hintergedanke ist der: Das Gesetz muss dann auch beinhalten, dass man sich nur mit einem erlaubten Account anmeldet, und nur jede Person für sich selbst. Es interessiert nachher keinen, ob 100 Leute den gleichen Account nehmen, aber es ist dann mal wieder illegal. Aber es ist ähnlich illegal wie Schwarzhören, doch kostet das nix außer paar Jahre Freiheitsentzug :) Also ich glaube, man muss da ne Möglichkeit finden. Es ist einfach unsinnig jeden PC mit GEZ zu belasten. Ich kenn ne Familie, die hat nen Flachbildfernseher, der bei dem Sohn im Schrank steht, damit der Playstation zocken kann und/oder DVD-Filme schauen können. Sie zahlen trotzdem GEZ.
Die Eingangsvoraussetzung ist die Achillesferse, an der derartige Ansätze scheitern: > Nehmen wir einmal an, ein PC ist nicht in der Lage, > die Radio und Fernsehprogramme der öffendlich rechtlichen > Rundfunkanstalten wiederzugeben. > Wenn das der Fall ist, dann ist dieser > PC nicht Gez- Gebührenpflichtig. Damit für einen PC Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen, genügt es, daß dieser PC "internetfähig" ist. Ob der PC über eine Möglichkeit verfügt, Audiomaterial wiederzugeben, ob der PC in der Lage ist, Videomaterial wiederzugeben oder nicht, ist hierfür völlig irrelevant. Auch das -technische- KO-Kriterium der Bandbreite der Internetanbindung (analogmodem vs. DSL) ist völlig irrelevant. Selbst ein nicht mit dem Internet verbundener PC ist "internetfähig", denn er könnte ja mit dem Internet verbunden werden. Die Leute, die die entsprechenden Regelungen formuliert haben, werden schon ganz genau gewusst haben, wie vage sie diese halten. Firmen zahlen übrigens in der Tat nur einmal Rundfunkgebühren für PCs an jedem ihrer Standorte (Grundstücke), Privatpersonen müssen für PCs nur dann Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie tatsächlich weder Radio noch Fernseher besitzen. Die ganze Diskussion kommt aber deutlich zu spät - daß eine Rundfunkgebührenpflicht für "internetfähige PCs" eingeführt werden soll, ist bereits seit zwei Jahren bekannt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982 Damit beweisen die jetzt dann doch auch schon protestierenden Politiker wieder ihre extreme Weitsicht. Und wie gut sie sich über Ereignisse des Zeitgeschehens informieren.
Den Aufwand kannst Du Dir komplett sparen, weil es gar nicht darum geht, ob Du Dir irgendwelchen ÖR-Müll tatsächlich reinziehst, sondern es geht rein darum, ob Du es potentiell_ _könntest. Warum glaubst Du, dass Aldi (oder war's Lidl) mit ihrer Klage gescheitert ist, keine GEZ-Gebühren für verpackte Fernseher in seinen Verkaufsräumen zu bezahlen? Weil nur die Möglichkeit zählt, dass die Aldi-Kassiererin das Fernsehgerät hätten auspacken können, in Betrieb nehmen können und ÖR-Rundfunk sich antun können. Du musst selbst GEZ-Gebühren für einen Fernseher zahlen, wenn Du nachweislich in einem Funkloch wohnst, und gar keinen OR-Rundfunk empfangen kannst. Dazu gibt es genügend Urteile, denn schlieslich könntest Du den Fernseher woanders hintragen. Traurig, aber wahr. So ist das.
>Damit beweisen die jetzt dann doch auch schon protestierenden >Politiker wieder ihre extreme Weitsicht. Und wie gut sie sich über >Ereignisse des Zeitgeschehens informieren. Wohl wahr. Allerdings kommt es jetzt erst zur Entscheidung. Und wenn genug Politker dagegen sind, sollte es IMHO hinfällig bzw. nachzubessern sein.
@David W. Gesetze kannst Du nicht ändern. Und glaube mir, die werden bestimmt kein Gesetz erlassen, das sich für sie nachher nachteilig auswirkt. Wir können Gesetze nicht ändern. Was wir aber können ist, ganz legal nach lücken zu suchen. Wir haben erst gewonnen, wenn es ein Gerichtsurteil gibt, das zu gunsten einer bestimmten Blockierlösung entschieden hat. Dann kann jeder sich darauf berufen und dieses System angeben. Die Schwierigkeit ,ein solches System zu umgehen, müßte in etwa auf dem Niveau des Wiedereinbaues eines TV - Tuners liegen. Denn der Tunerausbau befreit von der GEZ - Pflich ,dazu gibt es Urteile. Mit meiner Idee ,das Root Passwort unwiederbringlich zu verlieren in Kombination mit einer Hardwaresperre gegen ein neues Firmwareupdate, komme ich an den Aufwand des wiedereinbauen des Tuners sehr nahe heran.
> Aber wie wäre es, wenn der Gesetzgeber etwas erlässt, dass die > Internetplatformen eines Rundfunksenders nur durch Anmeldung > erreichbar sind? Ja, wäre technisch ganz einfach. Login mit GEZ-Kundennummer und PIN. Aber: Das will der Gesetzgeber ja gar nicht. Der Filz aus ÖR-Rundfunk und Politik will nur Dein Geld, und zwar möglichst viel Geld. Der Politiker-Kaste ist es scheiss egal, ob Du ÖR-Rundfunk übehaupt sehen willst. Du sollst zahlen ob Du ÖR-Rundfunk willst oder nicht. Irgendwie müssen die ganzen Pensions-Posten bei den ÖR-Rundfunkanstalten ja bezahlt werden, auf denen altverdiente Partei-Soldaten sich zu Ruhe setzen können. Warte mal ein paar Jahre. Nun wird erst mal argumentiert, dass man mit der "Radio-Gebühr" für PCs ja unheimlich viel spare. In ein paar Jahren wird dann das Argument kommen, dass inzwischen das Internet und PCs durchgängig schnell genug sind und somit die volle Fernsehgebühr für PCs nun einzuführen ist. Nur keine Panik. Du kannst Dich gegen die Abzocke nur mit zivilen Ungehorsam wehren. Den GEZ-Fuzzi einfach des Grundstücks verweisen und Post von der GEZ in Ablage-P verfrachten.
@Unbekannter: Das wird bei Haushalten mit Internetanschluß nicht funktionieren, da jeder Internetanschluß registriert ist. Du kannst zwar behaupten ,das Du keinen Fernsehr hast, denn das Gegenteil ist schwehr zu beweisen. Nur einen Internetanschluß kannst Du nicht verstecken. Und die GEZ arbeitet bereits daran einen gesetzlichen Weg zu finden ,an die Anschlußdaten zu kommen. Sie bekommt bereits Daten von den Straßenverkehrsbehörden und vom Einwohnermeldeamt, obwohl das auch sehr bedenklich ist. Das mit den Providerdaten ist nur eine Frage der Zeit.
>Warum glaubst Du, dass Aldi (oder war's Lidl) mit ihrer Klage >gescheitert ist, keine GEZ-Gebühren für verpackte Fernseher in seinen >Verkaufsräumen zu bezahlen? Hat nicht der hessische Verwaltungsgerichtshof kürzlich genau das Gegenteil geurteilt? (Juni 2006, AZ: 10 UE 43/06)? Aber mit Vernunft kommt man hier einfach nicht weiter. Schließlich muss auch für Analog-Fernseher gezahlt werden, die in einem ausschließlichen DVB-T versorgtem Gebiet sind und technisch gar nicht in der Lage sind, Fernsehen zu empfangen. Erreichen ließe sich wohl nur noch etwas mit zivilem Ungehorsam, so dass die Verwaltungskosten höher sind als der Erlös. Wobei das nicht so zu verstehen ist, dass ich dazu aufrufe, Einzugsermächtigungen zu widerrufen und die Gebühren zukünftig per Überweisung zu tätigen. Schließlich besteht dabei das Risiko, dass die Zahlungen unregelmäßig überwiesen werden, den falschen Betrag aufweisen, der dann verrechnet oder zurückgefordert werden müsste, oder bei der Angabe der Rundfunknummer sich Fehler einschleichen, z.B. Zahlendreher. Ich perönlich zahle schon Radio für mein Büro, da ändert sich wohl nix. Ärgern tut es mich trotzdem.
"Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar kein Internetanschluss habe??? Tja, dann werde ich mal schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.... " nitraM
@nitraM: Wird nicht klappen, da du keine Behörde bist... Jedenfalls wird das vom Threadstarter angedachte Konzept nicht funktionieren, weil man den Router ja ohne erheblichen Aufwand einfach wieder ausbauen könnte. Wenn die GEZ heutzutage wegen Gewerbe schon Autoradios doppelt angemeldet haben will, obwohl das Auto gar nicht gewerblich genutzt wird (Begründung: Man könnte das Auto ja jederzeit gewerblich nutzen), braucht ihr mit solchen Ideen gar nicht erst anfangen...
Jochen"Jedenfalls wird das vom Threadstarter angedachte Konzept nicht funktionieren, weil man den Router ja ohne erheblichen Aufwand einfach wieder ausbauen könnte." Man müßte den Router dann "ersetzen". Dann müßten ja auch für PC -Monitore alleine GEZ - Gebüren gezahlt werden, da sich diese ja auch problemlos duch HDTV - Fernsehgeräte "ersetzen" ließen. Alleine die Tatsache das man ein nicht funktionierendes Empfangsteil duch ein funktionierendes "ersetzen" könnte gilt daher hier nicht. Es muß nur vorhanden sein oder genauer gesagt das Empfangsteil muß sich auf dem Grundstück befinden. Der Router ist aber hier das Empfangsteil ,da er die Verbindung nach außen herstellt. Wenn sich auf dem Grundstück des Zahlungspflichtigen jedoch kein funktionierender Router(empfangsteil) befindet ,so endet die GEZ Pflicht!!!!!!! Klar KÖNNTE er sich einen anderen Router kaufen. Das wird dann aber so angesehen als ob er sich einen neuen Fernsehr kaufen könnte. Jemand wird aber nicht automatisch Gebürenpflichtig , nur weil er die möglichkeit hat sich jederzeit einen neuen Fernseher(hier Modem oder Router) zu kaufen. Das ist hier nur reine Auslegungssache. Die Gesetze wiedersprechen sich hier eindeutig!!! Bei einem Mußterprozess müßte sich der Kläger sehr gut vorbereiten und dem Richter diese Auslegungsargumente nur schmackhaft machen. Dem Prozess sollten viele Zeugen anwesend sein, damit der Richter in Erklärungsnot kommt. Es könnte also funktionieren. Nur alleine schaffe ich das nicht.
Der GEZ ist es völlig egal, ob du einen mod. router benutzt. Es besteht einen Internetzugang, es sind internetfähige PCs vorhanden. Somit ist Rundfunkempfang übers Internet möglich denn es ist nicht auszuschließen, dass ein PC unter Umgehung des Routers ans Netzt gehängt wird. Die Sache mit dem entfernten Tuner aus dem TV sieht da schon wieder anders aus. Denn das TV-Gerät ist technisch nicht in der Lage, Rundfunk ohne Tuner zu empfangen. Vielmehr ist ein mehr oder weniger aufwendiger Eingriff seites eines Fachmanns notwendig, um das Gerät wieder in Gang zu setzten. Wobei ich bezweifele, dass sich die GEZ darauf einlassen wird.
Aber wenn mein Plan juristisch gesehen von vorne Herein zum Scheitern verurteilt ist ,dann ist das ziemlich scheiße. Das Verschweigen von Geräten ist zudem hier nicht mehr möglich, da bei Anmeldung eines Anschlußes irgendwo eine Datenbankeintrag besteht. Wenn aber jetzt nur für den PC an sich die Gebürenpflicht besteht und nicht für den Anschluß, dann müßte man das "Problem" anders angehen. Dann könnte man sagen, das man den Internetanschluß ausschließlich mit einem Hardware Voice over IP Router verwendet und kein PC daran angeschlußen ist. Falls Juristisch gesehen soetwas wie eine oder Verknüpfung zwichen PC und Internetanschluß besteht(nur Anmeldung eines Internetzuganges verpflichtet zur Zahlung ODER nur Besitz eines PC mit Netzwerkanschluß) , dann würde "Schwarzsurfen" unmöglich und JEDER müßte Zahlen.
"Jemand wird aber nicht automatisch Gebürenpflichtig , nur weil er die möglichkeit hat sich jederzeit einen neuen Fernseher(hier Modem oder Router) zu kaufen." Das gefällt mir.Jeder,der mehr als 100 besitzt,hat potenTiell die Möglichkeit sich einen Fernseher zu kaufen.Das da noch keiner drauf gekommen ist,eine neue wunderbare Gelegenheit um den Kreis der abgezockten noch weiter zu ziehen.
Naja, 100 Euro... Gebührenpflichtig sind nur die, die mehr verdienen als das Existenzminimum. Aber ich denke nicht, dass der Anschluß alleine schon zur Gebühr verpflichtet. Denn dieser ist kein Gerät, und Gebühren werden nur fällig für empfangsbereite rundfunktaugliche Geräte.
Felix:"Aber ich denke nicht, dass der Anschluß alleine schon zur Gebühr verpflichtet. Denn dieser ist kein Gerät, und Gebühren werden nur fällig für empfangsbereite rundfunktaugliche Geräte". Dann werden wohl die Hersteller von VoIP-Telefonen im nächsten Jahr einen wirtschaftlichen Aufschwung erleben. Denn der Nachweis das man ein VoIP Telefon besitzt dürfte genügen um der GEZ glaubhaft zu machen das man mit seinem Anschluß nicht surft.
Sofern man nachweislich keinen internettauglichen PC besitzt, sicher! Denn wie gesagt, wer keinen PC besitzt, muß dafür auch nicht zahlen.
Ich verkaufe/verschrotte meinen PC und schaffe mir einen Mac an. Das ist ja bekanntlich kein PC ...
>Selbst ein nicht mit dem Internet verbundener PC ist >"internetfähig", denn er könnte ja mit dem Internet >verbunden werden. ich könnte auch mit dem Bus fahren, den muß ich doch auch nicht bezahlen, wenn ich es nicht tue... staun ???
@Felix. Klar besitzt man natürlich keinen PC *g*(wenn GEZ fragt). Nur wollen die von der GEZ meistends eine Begründung, wenn sie bestimmte Tatsachen als fadenscheinig ansehen. Ein Internetanschluß ohne jegliche Nutzung ist ein solcher Grund. Wird ein solcher Sachverhalt der GEZ angegeben ,dann kann der angebende sich darauf gefaßt machen, von der GEZ sehr intensiv beobachtet zu werden. Das selbe ist bei Personen die Fernsehgebürpflichtig sind aber nur ein Radio anmelden. Wenn jemand nur ein Radio anmeldet, obwohl er einen Fernseher besitzt ,dann wir er von der GEZ in ruhe gelassen. Meldet er hingegen überhaupt nichts an ,so wird er sehr oft von der GEZ mit dummen Fragen beläßtigt. Denn es ist halt sehr unwarscheinlich das jemand keine Medien besitzt. Und noch viel Unwarscheinlicher ist ein nicht genutzter Internetanschluß der regelmäßig monatliche Kosten verursacht. Das weis auch die GEZ und man wird entspreched nach Verdächtigungsstufen als potenzieller Schwarzseher eingestuft. Wer Radio und Fernsehen anmeldet ,der zahlt sehr halt viel. Ich habe oft gehört das viele Leute nur ein Radio anmelden und die Zahlung als eine Art "Schutzgeld" ansehen. Die hätten aber eigendlich die vollen Fernsehgebüren zahlen müßen. Sie hätten auch garnichts anmelden können. Aber die 5 Euro Radiogebüren zahlen sie dann doch gerne , nur um von der GEZ in ruhe gelassen zu werden.
Interessant ist die Lage für Firmen und Selbständige. Die müssen ja Ihre Einkommensteuererklärung online abgeben und somit müssen sie im Besitz eines internetfähigen PC sein. Theoretisch fallen ja da auch die 'intelligenten Kühlschränke' drunter, die automatisch übers Netz nachbestellen, wenn der Vorrat zu Ende geht. GEZ für'n Kühlschrank. Krank
@Michael F_XXXXXX nö. Als Firmeninhaber mache ich meine Einkommensteuererklärung natürlich vom Internetcafee aus g
vielleicht will der eine oder andere mal hier gucken? http://vrgz.org/html/info/index.html "Nachfolgend finden Sie Beispiele für gebührenpflichtige Situationen. Einige mögen verrückt erscheinen, entsprechen jedoch den im Staatsvertrag definierten Rahmenbedingungen für ein „neuartiges Empfangsgerät“.[...] Verein(smitglieder) • Lehrling mit Handy • Web-Server • Berufsrückkehr nach Schwangerschaft • Produktionsautomaten (z.B. CNC-Fräse) • Maut-Brücken? • Bahnhofsinformation • Geldautomat • VoIP-Telefon • Öffentliche Web-Cam [...]" Ausblick: "Wenn Sie eine Steckdose besitzen, könnten Sie vielleicht damit ins Internet gelangen (s. Artikel). Noch gilt das nicht als Rundfunkempfang, denn die Steckdose kann weder eine Rundfunkdarbietungen anzeigen noch aufzeichnen. Aber,… Der achte Rundfunkstaatsvertrag mit seiner schwammigen Formulierung öffnet den „wildesten Gebührenquellen“ die Tür. Sobald ein Gerät eine Verbindung zum Internet und einen beliebigen Datenspeicher besitzt, gilt es als „neuartiges Empfangsgerät“, wie z.B. eine Telefonanlage, ein DSL-Router, Ihr Mobiltelefon,[...]"
"Sie haben keinen Fernseher, Radio, PC. Aber Sie besitzen einen Beamer, Leinwand, DVD-Player. Leider können Sie mangels Unterlagen nicht nachweisen, dass Ihre Beamer bzw. DVD-Player kein Rundfunkempfänger ist. Deshalb sind Rundfunkgebühren fällig. (Unsinn? Die Mail eines Betroffenen sagt etwas anderes!)" Leider ist die Mail des Betroffenen nicht mit angegeben. Gibt es Beamer mit LAN-Anschluß? Beispiel 14 ist ja wohl völlig lächerlich. Naja, ich denke es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Warten wir es einfach ab, bis definitive Infos von der GEZ kommen.
Beispiel 14 wird wohl praktisch nicht vorkommen, da ich vermute dass auf jedem Grundstück schon ein PC steht (Schichtführer z.B.). Trotzdem steht's so im Vertragswerk. Nur weil der Vertrag die GEZ ermächtigt, so zu kassieren, muss das ja im Umkehrschluss nciht heissen dass alle diese Möglichkeiten auch gleich umgesetzt werden. Umgesetzt wird m.E. erstmal alles was die betrifft, die sich mangels Finanzmasse am schlechtesten wehren können. Dass die eMail nicht angegeben ist wundert dich nicht wirklich, oder? In Summe ist es doch jedem Mittelständler irgendwo egal, ob er im Monat 5,52 mehr zahlt oder nicht. Aber die Mehrheit der Kleinstgewerbetreibenden die ich bisher gefragt habe (3 von 5) meldet ihr Gewerbe deswegen ab... Wird sich zeigen ob die GEZ künftig für Schwarzseher oder Schwarzarbeiter zuständig ist.
> Beispiel 14 ist ja wohl völlig lächerlich.
Leider nein.
Das Urteil ist interessant. Der Kläger wollte offensichtlich sein Gerät abmelden mit der Begründung, dass ihm die notwendige Settopbox nicht zur Verfügung steht. Hätte er nicht einfach das Gerät abmelden können mit der Begründung er besitze keine Rundfunkempfangsgeräte mehr?
"Ein Internetanschluß ohne jegliche Nutzung ist ein solcher Grund. Wird ein solcher Sachverhalt der GEZ angegeben ,dann kann der angebende sich darauf gefaßt machen, von der GEZ sehr intensiv beobachtet zu werden." -> ich behaupte mal, daß ist so wie eine Satellitenschüssel auf dem Dach; da gibt es ein Gerichtsurteil zu - dann mußt Du nicht zahlen. Sobald Du aber einen Fernseher oder Rundfunkempfänger besitzt, mußt Du zahlen, auch wenn das Gerät defekt ist. Ich vermute mal mit einem PC wird es sich ähnlich verhalten; wer weiß genaueres? Ich frag mich allerdings, warum das so klaglos akzeptiert wird; ARD/ZDF und sonstige öfftlich Rechtliche könnten Ihre Programme mittlerweile genauso gut verschlüsseln - insofern wär mal eine Anpassung dieses unumstößlichen Staatsvertrages oder soll man sagen "Naturgesetzes" notwendig!
> könnten Ihre Programme mittlerweile > genauso gut verschlüsseln könnten Dann käme aber weniger Geld in die Kasse. Also lieber unverschlüsselt und jeden abzocken.
"Die Sache mit dem entfernten Tuner aus dem TV sieht da schon wieder anders aus." -> das dachte sich der Erfinder eines abgespeckten Tuners auch, nur der ist vor Gericht gescheitert und damit auch seine Idee ... "Denn das TV-Gerät ist technisch nicht in der Lage, Rundfunk ohne Tuner zu empfangen. -> Richtig, aber potentiell ist eben doch alles möglich ... Vielmehr ist ein mehr oder weniger aufwendiger Eingriff seites eines Fachmanns notwendig, um das Gerät wieder in Gang zu setzten. -> das reicht schon aus, um GEZ Gebühren zahlen zu müssen.
@nitraM du kannst schon mal unterhalt zahlen, das gerät ist ja vorhanden!
Siehe "§ 17 Vertragsdauer, Kündigung" auf: http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html
wie sieht es eigentlich mit handys aus ,die sind jetzt ja auch alle internet,fernsehtauglich ??
@Tobi A.: Danke für den o.g. Link! Zufällig hab ich grad gestern von denen wieder einen Antwort-Rückumschlag bekommen, jetzt braucht der auch nicht mehr bei mir ins Altpapier:o) Künftig werd ich die für sowas aufheben*gg*
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