Forum: Offtopic (Projekt idee )GEZ - Firewall gegen Internet GEZ- Gebüren


von Thomas (Gast)


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Am Anfang nächsten Jahres werden GEZ - Gebüren für Internetfähige PC 's
fällig.
Für viele(betriebe mit Bürorechnern) kommen da enorme Kosten auf.

 Dazu fällt mir ein richtig gutes Elektronikprojekt ein.

Nehmen wir einmal an, ein PC ist nicht in der Lage, die Radio und
Fernsehprogramme der
öffendlich rechtlichen Rundfunkanstalten wiederzugeben. Wenn das der
Fall ist, dann ist dieser
PC nicht Gez- Gebührenpflichtig. Natürlich soll mit dem PC weiterhin
jeglicher andere Inhalt
empfangen werden. Wenn es gelingt, den Datenstrom elektronisch zu
filtern ,z.B. in Form eines modifiziertem
DSL- Routers ,dann würden nämlich alle PC s die über diesen Router ins
Internet gehen
nicht mehr GEZ - Pflichtig sein .  So ist es z.B. auch bei
Fernsehgeräten in denen das Tunerteil
ausgebaut wurde.

Als Hardware würde ich einen Linksys WRT54GL vorschlagen.
Dieser ist Linux - Kompatiebel und frei programmierbar.

Meine Idee zur Filterung.
Jede Internetseite der öffendlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ist
über eine
eindeutige URL ansprechbar. Die Anzahl der Rundfunkanstalten die Ihr
Programm über das Internet verbreiten, ist überschaubar und ändert sich
wenig.
Der Router müßte dann Verbindungen zu diesen Servern einfach nicht
zulassen. Das läßt sich
mit einer IPTables Firewall sehr leicht realisieren. Dort müßte ein
Modul geschrieben werden,
das bei entsprechenden DNS - Anfragen diese einfach nicht weitergibt.

Da jeder Sender verpflichtet ist ,bei der Regulierungsbehörde zu
hinterlegen über welche Kanäle
das Programm ausgestrahlt wird, lassen sich die URL s zur Filterung von
der Regulierungsbehörde
beziehen. Alternativ könnte auch ein Server betrieben werden ,der eine
Aktuelle Liste dieser
URL 's beinhaltet. Der Router muß in regelmäßigen Abständen die
Firewall mit der Liste
abgleichen. Dannach ist es unmöglich inhalte der öffendlich rechtlichen
Sender wiederzugeben.
Ich denke mal ,das ein großteil darauf verzichten kann.

Die Hardwarekosten beliefen sich auf ca. 70 Euro für den Router.
Dieses Geld hätte eine Firma mit 10 PC Arbeitsplätzen nach einem Monat
aber wieder raus.

von Stefan (Gast)


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1. LOL

2. Das könnte man so einfach umgehen... es würde nie anerkannt werden

3. Bezahlst du nicht für jeden Rechner, sondern nur pro Standort

von ??? (Gast)


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> 3. Bezahlst du nicht für jeden Rechner, sondern nur pro Standort

Als Firma? Wo steht das?

von inoffizieller WM-Rahul (Gast)


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Braucht man dafür wirklich eine Router-Software?
Man könnte es nämlich auch einfach mit der "Kindersicherungssoftware"
einer Firewall machen.
Interessant wäre es aber schon, vor allem, wenn man mit
Router-Herstellern (z.B. AVM) sich auf eine entsprechende Firmeware
einigen könnte, die die Seiten unterbindet.
Dann müsste man nur anhand einer Nummer, die die Firmware ausspuckt
(MAC-Adresse des Routers?) bei der GEZ bescheid sagen, dass man jetzt
keine öffentlich-rechtlichen mehr empfangen kann.
Anhand der MAC könnte die GEZ ja auch ihrerseits feststellen, ob
derjenige nicht vielleicht doch noch NDR2 (o.ä.) per Netz hört.

[OT]
Übrigens wird die PKW-Maut auch demnächst wieder diskuttiert und dann
eingeführt. Vorher werden die Toll-Collect-Messsysteme noch dazu
benutzt, Terroristen zu fangen und etwaige
Geschwindigkeitsübertretungen zu messen. Technisch sollte das kein
Problem sein (ausser wenn Terroristen nur noch "Bullys" fahren...).
[/OT]

von inoffizieller WM-Rahul (Gast)


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>2. Das könnte man so einfach umgehen... es würde nie anerkannt werden

Schwarzseher gibt es ja auch zur Genüge...

von ??? (Gast)


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Terroristen fahren mit der Bahn...

von Thomas (Gast)


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@Stefan.

Damit man das eben nicht so einfach umgehen kann, müßte  der Reset-
Schalter vom Router auslötet werden ,damit  mit "einfachen" Mitteln,
kein Firmewareupdate möglich ist. Zudem ist es möglich den Bootloader
zu zerschießen, sodaß ein Firmwareupdate nur noch per JTAG - Kabel und
viel Know -How möglich ist. Dannach müßte man eine Routine schreiben,
die per Zufallsgenerator das Root -Passwort setzt.
So existiert theoretisch weltweit keine einzige Person, die Admin -
Rechte
auf diesem System erlangen könnte.
Dannach läßt sich die Sperre nur dadurch umgehen ,indem man einen neuen
Router einsetzt. Der Router ist aber "das Emfangsteil". Erst das
neuanschafen einen neuem "Empfangsteiles" verpflichtet wieder zur GEZ
- Zahlung.

von inoffizieller WM-Rahul (Gast)


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>Terroristen fahren mit der Bahn...

... und studieren (wie ich es getan habe) Mechatronik an der FH Kiel.

>Terroristen fahren mit der Bahn...
Das sind auch nur die, die sie erwischen...

Dann gibt es noch die mit den "getunten" Golf II, Astra F und
hastenichtgesehen Autos. Terror für die Augen und Ohren...

von D. W. (dave) Benutzerseite


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Auch wenn ich Gesetze hasse...

Aber wie wäre es, wenn der Gesetzgeber etwas erlässt, dass die
Internetplatformen eines Rundfunksenders nur durch Anmeldung erreichbar
sind?
Also man muss beweisen, dass man der und der ist, z.B. mit seiner
Passnummer. Natürlich hat das dann wieder Datenschutzgründe, aber der
Hintergedanke ist der:
Das Gesetz muss dann auch beinhalten, dass man sich nur mit einem
erlaubten Account anmeldet, und nur jede Person für sich selbst.
Es interessiert nachher keinen, ob 100 Leute den gleichen Account
nehmen, aber es ist dann mal wieder illegal. Aber es ist ähnlich
illegal wie Schwarzhören, doch kostet das nix außer paar Jahre
Freiheitsentzug :)

Also ich glaube, man muss da ne Möglichkeit finden. Es ist einfach
unsinnig jeden PC mit GEZ zu belasten.

Ich kenn ne Familie, die hat nen Flachbildfernseher, der bei dem Sohn
im Schrank steht, damit der Playstation zocken kann und/oder DVD-Filme
schauen können. Sie zahlen trotzdem GEZ.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Die Eingangsvoraussetzung ist die Achillesferse, an der derartige
Ansätze scheitern:

> Nehmen wir einmal an, ein PC ist nicht in der Lage,
> die Radio und Fernsehprogramme der öffendlich rechtlichen
> Rundfunkanstalten wiederzugeben.
> Wenn das der Fall ist, dann ist dieser
> PC nicht Gez- Gebührenpflichtig.

Damit für einen PC Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen, genügt es,
daß dieser PC "internetfähig" ist. Ob der PC über eine Möglichkeit
verfügt, Audiomaterial wiederzugeben, ob der PC in der Lage ist,
Videomaterial wiederzugeben oder nicht, ist hierfür völlig irrelevant.

Auch das -technische- KO-Kriterium der Bandbreite der Internetanbindung
(analogmodem vs. DSL) ist völlig irrelevant.

Selbst ein nicht mit dem Internet verbundener PC ist
"internetfähig", denn er könnte ja mit dem Internet verbunden
werden.

Die Leute, die die entsprechenden Regelungen formuliert haben, werden
schon ganz genau gewusst haben, wie vage sie diese halten.

Firmen zahlen übrigens in der Tat nur einmal Rundfunkgebühren für PCs
an jedem ihrer Standorte (Grundstücke), Privatpersonen müssen für PCs
nur dann Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie tatsächlich weder Radio
noch Fernseher besitzen.

Die ganze Diskussion kommt aber deutlich zu spät - daß eine
Rundfunkgebührenpflicht für "internetfähige PCs" eingeführt werden
soll, ist bereits seit zwei Jahren bekannt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982

Damit beweisen die jetzt dann doch auch schon protestierenden Politiker
wieder ihre extreme Weitsicht. Und wie gut sie sich über Ereignisse
des Zeitgeschehens informieren.

von Unbekannter (Gast)


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Den Aufwand kannst Du Dir komplett sparen, weil es gar nicht darum geht,
ob Du Dir irgendwelchen ÖR-Müll tatsächlich reinziehst, sondern es geht
rein darum, ob Du es potentiell_ _könntest.

Warum glaubst Du, dass Aldi (oder war's Lidl) mit ihrer Klage
gescheitert ist, keine GEZ-Gebühren für verpackte Fernseher in seinen
Verkaufsräumen zu bezahlen?

Weil nur die Möglichkeit zählt, dass die Aldi-Kassiererin das
Fernsehgerät hätten auspacken können, in Betrieb nehmen können und
ÖR-Rundfunk sich antun können.

Du musst selbst GEZ-Gebühren für einen Fernseher zahlen, wenn Du
nachweislich in einem Funkloch wohnst, und gar keinen OR-Rundfunk
empfangen kannst. Dazu gibt es genügend Urteile, denn schlieslich
könntest Du den Fernseher woanders hintragen.

Traurig, aber wahr. So ist das.

von inoffizieller WM-Rahul (Gast)


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>Damit beweisen die jetzt dann doch auch schon protestierenden
>Politiker wieder ihre extreme Weitsicht. Und wie gut sie sich über
>Ereignisse des Zeitgeschehens informieren.

Wohl wahr. Allerdings kommt es jetzt erst zur Entscheidung.
Und wenn genug Politker dagegen sind, sollte es IMHO hinfällig bzw.
nachzubessern sein.

von Thomas (Gast)


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@David W. Gesetze kannst Du nicht ändern. Und glaube mir, die werden
bestimmt kein Gesetz erlassen, das sich für sie nachher nachteilig
auswirkt. Wir können Gesetze nicht ändern. Was wir aber können ist,
ganz legal nach lücken zu suchen.

Wir haben erst gewonnen, wenn es ein Gerichtsurteil gibt, das zu
gunsten einer bestimmten Blockierlösung entschieden hat. Dann kann
jeder sich darauf berufen und dieses System angeben. Die Schwierigkeit

,ein solches System zu umgehen, müßte in etwa auf dem Niveau des
Wiedereinbaues eines TV - Tuners liegen. Denn der Tunerausbau befreit
von der GEZ - Pflich ,dazu gibt es Urteile. Mit meiner Idee ,das Root
Passwort unwiederbringlich zu verlieren in Kombination mit einer
Hardwaresperre gegen ein neues Firmwareupdate, komme ich an den Aufwand
des wiedereinbauen des Tuners sehr nahe heran.

von Unbekannter (Gast)


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> Aber wie wäre es, wenn der Gesetzgeber etwas erlässt, dass die
> Internetplatformen eines Rundfunksenders nur durch Anmeldung
> erreichbar sind?

Ja, wäre technisch ganz einfach. Login mit GEZ-Kundennummer und PIN.

Aber:

Das will der Gesetzgeber ja gar nicht. Der Filz aus ÖR-Rundfunk und
Politik will nur Dein Geld, und zwar möglichst viel Geld. Der
Politiker-Kaste ist es scheiss egal, ob Du ÖR-Rundfunk übehaupt sehen
willst. Du sollst zahlen ob Du ÖR-Rundfunk willst oder nicht.

Irgendwie müssen die ganzen Pensions-Posten bei den
ÖR-Rundfunkanstalten ja bezahlt werden, auf denen altverdiente
Partei-Soldaten sich zu Ruhe setzen können.

Warte mal ein paar Jahre. Nun wird erst mal argumentiert, dass man mit
der "Radio-Gebühr" für PCs ja unheimlich viel spare. In ein paar
Jahren wird dann das Argument kommen, dass inzwischen das Internet und
PCs durchgängig schnell genug sind und somit die volle Fernsehgebühr
für PCs nun einzuführen ist.

Nur keine Panik. Du kannst Dich gegen die Abzocke nur mit zivilen
Ungehorsam wehren. Den GEZ-Fuzzi einfach des Grundstücks verweisen und
Post von der GEZ in Ablage-P verfrachten.

von Thomas (Gast)


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@Unbekannter:
Das wird bei Haushalten mit Internetanschluß nicht funktionieren, da
jeder Internetanschluß registriert ist. Du kannst zwar behaupten ,das
Du keinen Fernsehr hast, denn das Gegenteil ist schwehr zu beweisen.
Nur einen Internetanschluß kannst Du nicht verstecken. Und die GEZ
arbeitet bereits daran einen gesetzlichen Weg zu finden ,an die
Anschlußdaten zu kommen. Sie bekommt bereits Daten von den
Straßenverkehrsbehörden und vom Einwohnermeldeamt, obwohl das auch sehr
bedenklich ist. Das mit den Providerdaten ist nur eine Frage der Zeit.

von Detlev (Gast)


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>Warum glaubst Du, dass Aldi (oder war's Lidl) mit ihrer Klage
>gescheitert ist, keine GEZ-Gebühren für verpackte Fernseher in seinen
>Verkaufsräumen zu bezahlen?

Hat nicht der hessische Verwaltungsgerichtshof kürzlich genau das
Gegenteil geurteilt? (Juni 2006, AZ: 10 UE 43/06)?

Aber mit Vernunft kommt man hier einfach nicht weiter. Schließlich muss
auch für Analog-Fernseher gezahlt werden, die in einem ausschließlichen
DVB-T versorgtem Gebiet sind und technisch gar nicht in der Lage sind,
Fernsehen zu empfangen.

Erreichen ließe sich wohl nur noch etwas mit zivilem Ungehorsam, so
dass die Verwaltungskosten höher sind als der Erlös. Wobei das nicht so
zu verstehen ist, dass ich dazu aufrufe, Einzugsermächtigungen zu
widerrufen und die Gebühren zukünftig per Überweisung zu tätigen.
Schließlich besteht dabei das Risiko, dass die Zahlungen unregelmäßig
überwiesen werden, den falschen Betrag aufweisen, der dann verrechnet
oder zurückgefordert werden müsste, oder bei der Angabe der
Rundfunknummer sich Fehler einschleichen, z.B. Zahlendreher.

Ich perönlich zahle schon Radio für mein Büro, da ändert sich wohl nix.
Ärgern tut es mich trotzdem.

von nitraM (Gast)


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"Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich
ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn
ich gar kein Internetanschluss habe???
Tja, dann werde ich mal schnell Kindergeld
beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder,
aber das Gerät ist vorhanden.... "

nitraM

von Jochen (Gast)


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@nitraM: Wird nicht klappen, da du keine Behörde bist...

Jedenfalls wird das vom Threadstarter angedachte Konzept nicht
funktionieren, weil man den Router ja ohne erheblichen Aufwand einfach
wieder ausbauen könnte.

Wenn die GEZ heutzutage wegen Gewerbe schon Autoradios doppelt
angemeldet haben will, obwohl das Auto gar nicht gewerblich genutzt
wird (Begründung: Man könnte das Auto ja jederzeit gewerblich nutzen),
braucht ihr mit solchen Ideen gar nicht erst anfangen...

von Thomas (Gast)


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Jochen"Jedenfalls wird das vom Threadstarter angedachte Konzept nicht
funktionieren, weil man den Router ja ohne erheblichen Aufwand einfach
wieder ausbauen könnte."

Man müßte den Router dann "ersetzen". Dann müßten ja auch für PC
-Monitore alleine GEZ - Gebüren gezahlt werden, da sich diese ja auch
problemlos duch HDTV - Fernsehgeräte "ersetzen" ließen. Alleine die
Tatsache das man ein nicht funktionierendes Empfangsteil duch ein
funktionierendes "ersetzen" könnte gilt daher hier nicht. Es muß nur
vorhanden sein oder genauer gesagt das Empfangsteil muß sich auf dem
Grundstück befinden. Der Router ist aber hier das Empfangsteil ,da er
die Verbindung nach außen herstellt. Wenn sich auf dem Grundstück des
Zahlungspflichtigen jedoch kein funktionierender Router(empfangsteil)
befindet ,so endet die GEZ Pflicht!!!!!!! Klar KÖNNTE er sich einen
anderen Router kaufen. Das wird dann aber so angesehen als ob er sich
einen neuen Fernsehr kaufen könnte. Jemand wird aber nicht automatisch
Gebürenpflichtig , nur weil er die möglichkeit hat sich jederzeit einen
neuen Fernseher(hier Modem oder Router) zu kaufen.
  Das ist hier nur reine Auslegungssache. Die Gesetze wiedersprechen
sich hier eindeutig!!! Bei einem Mußterprozess müßte sich der Kläger
sehr gut vorbereiten und dem Richter diese Auslegungsargumente nur
schmackhaft machen. Dem Prozess sollten viele Zeugen anwesend sein,
damit der Richter in Erklärungsnot kommt. Es könnte also funktionieren.
Nur alleine schaffe ich das nicht.

von Felix (Gast)


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Der GEZ ist es völlig egal, ob du einen mod. router benutzt. Es besteht
einen Internetzugang, es sind internetfähige PCs vorhanden. Somit ist
Rundfunkempfang übers Internet möglich denn es ist nicht
auszuschließen, dass ein PC unter Umgehung des Routers ans Netzt
gehängt wird.

Die Sache mit dem entfernten Tuner aus dem TV sieht da schon wieder
anders aus. Denn das TV-Gerät ist technisch nicht in der Lage, Rundfunk
ohne Tuner zu empfangen. Vielmehr ist ein mehr oder weniger aufwendiger
Eingriff seites eines Fachmanns notwendig, um das Gerät wieder in Gang
zu setzten. Wobei ich bezweifele, dass sich die GEZ darauf einlassen
wird.

von Thomas (Gast)


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Aber wenn mein Plan juristisch gesehen von vorne Herein zum Scheitern
verurteilt ist ,dann ist das ziemlich scheiße. Das Verschweigen von
Geräten ist zudem hier nicht mehr möglich, da bei Anmeldung eines
Anschlußes irgendwo eine Datenbankeintrag besteht. Wenn aber jetzt
nur für den PC an sich die Gebürenpflicht besteht und nicht für den
Anschluß, dann müßte man das "Problem" anders angehen.

Dann könnte man sagen, das man den Internetanschluß ausschließlich mit
einem Hardware Voice over IP Router verwendet und kein PC daran
angeschlußen ist.

Falls Juristisch gesehen soetwas wie eine oder Verknüpfung zwichen PC
und Internetanschluß besteht(nur Anmeldung eines Internetzuganges
verpflichtet zur Zahlung ODER nur Besitz eines PC mit Netzwerkanschluß)
, dann würde "Schwarzsurfen" unmöglich und JEDER
müßte Zahlen.

von Ronny (Gast)


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"Jemand wird aber nicht automatisch
Gebürenpflichtig , nur weil er die möglichkeit hat sich jederzeit
einen
neuen Fernseher(hier Modem oder Router) zu kaufen."

Das gefällt mir.Jeder,der mehr als 100€ besitzt,hat potenTiell die
Möglichkeit sich einen Fernseher zu kaufen.Das da noch keiner drauf
gekommen ist,eine neue wunderbare Gelegenheit um den Kreis der
abgezockten noch weiter zu ziehen.

von Felix (Gast)


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Naja, 100 Euro...

Gebührenpflichtig sind nur die, die mehr verdienen als das
Existenzminimum.

Aber ich denke nicht, dass der Anschluß alleine schon zur Gebühr
verpflichtet. Denn dieser ist kein Gerät, und Gebühren werden nur
fällig für empfangsbereite rundfunktaugliche Geräte.

von Thomas (Gast)


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Felix:"Aber ich denke nicht, dass der Anschluß alleine schon zur
Gebühr
verpflichtet. Denn dieser ist kein Gerät, und Gebühren werden nur
fällig für empfangsbereite rundfunktaugliche Geräte".

Dann werden wohl die Hersteller von VoIP-Telefonen im nächsten Jahr
einen wirtschaftlichen Aufschwung erleben. Denn der Nachweis das man
ein VoIP Telefon besitzt dürfte genügen um der GEZ glaubhaft zu machen
das man mit seinem Anschluß nicht surft.

von Felix (Gast)


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Sofern man nachweislich keinen internettauglichen PC besitzt, sicher!
Denn wie gesagt, wer keinen PC besitzt, muß dafür auch nicht zahlen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ich verkaufe/verschrotte meinen PC und schaffe mir einen Mac an. Das ist
ja bekanntlich kein PC ...

von Thomas (Gast)


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>Selbst ein nicht mit dem Internet verbundener PC ist
>"internetfähig", denn er könnte ja mit dem Internet
>verbunden werden.

ich könnte auch mit dem Bus fahren, den muß ich doch auch nicht
bezahlen, wenn ich es nicht tue... staun ???

von Thomas (Gast)


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@Felix.

Klar besitzt man natürlich keinen PC *g*(wenn GEZ fragt). Nur wollen
 die von der GEZ meistends eine Begründung, wenn sie bestimmte
Tatsachen als fadenscheinig ansehen. Ein Internetanschluß ohne jegliche
Nutzung ist ein solcher Grund. Wird ein solcher Sachverhalt der GEZ
angegeben ,dann kann der angebende sich darauf gefaßt machen, von der
GEZ sehr intensiv beobachtet zu werden.

Das selbe ist bei Personen die Fernsehgebürpflichtig sind aber nur ein
Radio anmelden. Wenn jemand nur ein Radio anmeldet, obwohl er einen
Fernseher besitzt ,dann wir er von der GEZ in ruhe gelassen. Meldet er
hingegen überhaupt nichts an ,so wird er sehr oft von der GEZ mit
dummen Fragen beläßtigt. Denn es ist halt sehr unwarscheinlich das
jemand keine Medien besitzt. Und noch viel Unwarscheinlicher ist ein
nicht genutzter Internetanschluß der regelmäßig monatliche Kosten
verursacht. Das weis auch die GEZ und man wird entspreched nach
Verdächtigungsstufen als potenzieller Schwarzseher eingestuft.
Wer Radio und Fernsehen anmeldet ,der zahlt sehr halt viel.

Ich habe oft gehört das viele Leute nur ein Radio anmelden und die
Zahlung als eine Art "Schutzgeld" ansehen. Die hätten aber eigendlich
die vollen Fernsehgebüren zahlen müßen. Sie hätten auch garnichts
anmelden können. Aber die 5 Euro Radiogebüren zahlen sie dann doch
gerne , nur um von der GEZ in ruhe gelassen zu werden.

von Michael F. (grisu901)


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Interessant ist die Lage für Firmen und Selbständige. Die müssen ja Ihre
Einkommensteuererklärung online abgeben und somit müssen sie im Besitz
eines internetfähigen PC sein.

Theoretisch fallen ja da auch die 'intelligenten Kühlschränke'
drunter, die automatisch übers Netz nachbestellen, wenn der Vorrat zu
Ende geht. GEZ für'n Kühlschrank. Krank

von Thomas (Gast)


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@Michael F_XXXXXX

nö. Als Firmeninhaber mache ich meine Einkommensteuererklärung
natürlich vom Internetcafee aus g

von Felix (Gast)


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LOL

von Jochen (Gast)


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vielleicht will der eine oder andere mal hier gucken?
http://vrgz.org/html/info/index.html

"Nachfolgend finden Sie Beispiele für gebührenpflichtige Situationen.
Einige mögen verrückt erscheinen, entsprechen jedoch den im
Staatsvertrag definierten Rahmenbedingungen für ein „neuartiges
Empfangsgerät“.[...] Verein(smitglieder) • Lehrling mit
Handy • Web-Server • Berufsrückkehr nach Schwangerschaft
• Produktionsautomaten (z.B. CNC-Fräse) • Maut-Brücken?
• Bahnhofsinformation • Geldautomat • VoIP-Telefon
• Öffentliche Web-Cam [...]"

Ausblick:
"Wenn Sie eine Steckdose besitzen, könnten Sie vielleicht damit ins
Internet gelangen (s. Artikel). Noch gilt das nicht als
Rundfunk­empfang, denn die Steckdose kann weder eine
Rundfunkdarbietungen anzeigen noch aufzeichnen.
Aber,…
Der achte Rundfunkstaatsvertrag mit seiner schwammigen Formulierung
öffnet den „wildesten Gebührenquellen“ die Tür. Sobald ein
Gerät eine Verbindung zum Internet und einen beliebigen Datenspeicher
besitzt, gilt es als „neuartiges Empfangsgerät“, wie z.B.
eine Telefonanlage, ein DSL-Router, Ihr Mobiltelefon,[...]"

von Felix (Gast)


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"Sie haben keinen Fernseher, Radio, PC. Aber Sie besitzen einen Beamer,
Leinwand, DVD-Player. Leider können Sie mangels Unterlagen nicht
nachweisen, dass Ihre Beamer bzw. DVD-Player kein Rund­funk­em­pfän­ger
ist. Deshalb sind Rund­funk­gebühren fällig. (Unsinn? Die Mail eines
Betroffenen sagt etwas anderes!)"

Leider ist die Mail des Betroffenen nicht mit angegeben. Gibt es Beamer
mit LAN-Anschluß?

Beispiel 14 ist ja wohl völlig lächerlich.


Naja, ich denke es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht
wird. Warten wir es einfach ab, bis definitive Infos von der GEZ
kommen.

von Jochen (Gast)


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Beispiel 14 wird wohl praktisch nicht vorkommen, da ich vermute dass auf
jedem Grundstück schon ein PC steht (Schichtführer z.B.). Trotzdem
steht's so im Vertragswerk. Nur weil der Vertrag die GEZ ermächtigt,
so zu kassieren, muss das ja im Umkehrschluss nciht heissen dass alle
diese Möglichkeiten auch gleich umgesetzt werden. Umgesetzt wird m.E.
erstmal alles was die betrifft, die sich mangels Finanzmasse am
schlechtesten wehren können.

Dass die eMail nicht angegeben ist wundert dich nicht wirklich, oder?

In Summe ist es doch jedem Mittelständler irgendwo egal, ob er im Monat
5,52 mehr zahlt oder nicht. Aber die Mehrheit der
Kleinstgewerbetreibenden die ich bisher gefragt habe (3 von 5) meldet
ihr Gewerbe deswegen ab... Wird sich zeigen ob die GEZ künftig für
Schwarzseher oder Schwarzarbeiter zuständig ist.

von Unbekannter (Gast)


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> Beispiel 14 ist ja wohl völlig lächerlich.

Leider nein.

von Tobi A. (Gast)


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Die machens richtig


http://gezbuster.blogspot.com

von Jan (Gast)


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die Taz hat es mal wieder auf dem Punkt gebracht

http://www.taz.de/pt/2006/09/15.1/kari

von Thomas (Gast)


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von Felix (Gast)


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Das Urteil ist interessant. Der Kläger wollte offensichtlich sein Gerät
abmelden mit der Begründung, dass ihm die notwendige Settopbox nicht
zur Verfügung steht. Hätte er nicht einfach das Gerät abmelden können
mit der Begründung er besitze keine Rundfunkempfangsgeräte mehr?

von Smörre (Gast)


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"Ein Internetanschluß ohne jegliche
Nutzung ist ein solcher Grund. Wird ein solcher Sachverhalt der GEZ
angegeben ,dann kann der angebende sich darauf gefaßt machen, von der
GEZ sehr intensiv beobachtet zu werden."

-> ich behaupte mal, daß ist so wie eine Satellitenschüssel auf dem
Dach; da gibt es ein Gerichtsurteil zu - dann mußt Du nicht zahlen.
Sobald Du aber einen Fernseher oder Rundfunkempfänger besitzt, mußt Du
zahlen, auch wenn das Gerät defekt ist.
Ich vermute mal mit einem PC wird es sich ähnlich verhalten; wer weiß
genaueres?

Ich frag mich allerdings, warum das so klaglos akzeptiert wird; ARD/ZDF
und sonstige öfftlich Rechtliche könnten Ihre Programme mittlerweile
genauso gut verschlüsseln - insofern wär mal eine Anpassung dieses
unumstößlichen Staatsvertrages oder soll man sagen "Naturgesetzes"
notwendig!

von Tobias (Gast)


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> könnten Ihre Programme mittlerweile
> genauso gut verschlüsseln

könnten

Dann käme aber weniger Geld in die Kasse. Also lieber unverschlüsselt
und jeden abzocken.

von Smörre (Gast)


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"Die Sache mit dem entfernten Tuner aus dem TV sieht da schon wieder
anders aus."
-> das dachte sich der Erfinder eines abgespeckten Tuners auch, nur der
ist vor Gericht gescheitert und damit auch seine Idee  ...

"Denn das TV-Gerät ist technisch nicht in der Lage, Rundfunk
ohne Tuner zu empfangen.
-> Richtig, aber potentiell ist eben doch alles möglich ...

 Vielmehr ist ein mehr oder weniger aufwendiger
Eingriff seites eines Fachmanns notwendig, um das Gerät wieder in Gang
zu setzten.
-> das reicht schon aus, um GEZ Gebühren zahlen zu müssen.

von ich (Gast)


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@nitraM

du kannst schon mal unterhalt zahlen, das gerät ist ja vorhanden!

von Feadi (Gast)


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Siehe "§ 17 Vertragsdauer, Kündigung" auf:
http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html

von jörg (Gast)


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wie sieht es eigentlich mit handys aus ,die sind jetzt ja auch alle
internet,fernsehtauglich ??

von Jochen (Gast)


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@Tobi A.: Danke für den o.g. Link! Zufällig hab ich grad gestern von
denen wieder einen Antwort-Rückumschlag bekommen, jetzt braucht der
auch nicht mehr bei mir ins Altpapier:o) Künftig werd ich die für
sowas aufheben*gg*

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