Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Patent & Gebrauchsmuster würdig ?


von Michael (Gast)


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Meine Frage ist wann ist ein Produkt wirklich Patent würdig ?
und speziell mal angenommen ich würde mir eine Wäscheklammer nehmen und 
die zum verschluss von Briefen verwenden. Könnte ich mir sowas 
Patentieren ?

Zwar gibts das Verschlusssystem ja schon aber die Idee dahinter ist neu 
!?


Natürlich war das nur ein Beispiel ;-)



2.) Gibt es einen Gebrauchsmuster Handel ? ähnl. einem Patenthandel ? 
also gibts stellen die mir gute Ideen abkaufen oder muß man von FIrma zu 
Firma ziehen ?

von Axel (Gast)


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Das ist eine spannende Frage und hängt von vielen Randparametern ab. Ich 
habe selbst erlebt, dass ein Patent von mir wegen mangelnder 
"Erfinderischer Höhe" abgelehnt wurde, welches ein paar Jahre später von 
einem Konzern durchging.

Das mit der Wäscheklammer wäre also im Prinzip Patentfähig, wenn der 
Richtige dahintersteht und das richtig "verkauft" wird.

Ansonsten ist das mit dem Patente verkaufen so eine Sache. Ich bin da 
sehr skeptisch. Eine Firma, die das Geld hat, Dich zu bezahlen, hat auch 
das Geld das Patent einfach zu missachten und Dir nachher mit ihren 
Anwälten beliebig viel Ärger zu machen. Und in Deiner Patentschrift, die 
ja offenliegt, steht dann auch noch drin, wie sie es nachbauen können.

Ich würde eine Erfindung eher geheim halten und einem potentiellen 
Lizenznehmer nur so viel verraten, wie unbedingt nötig. Evtl. macht es 
Sinn ein Patent anzumelden, aber auf keinen Fall offenzulegen, um zu 
verhindern, dass sich andere die Rechte sichern.

Die restlichen Infos bekommen sie dann nur, wenn sie vorher was 
unterschreiben.

Gruss
Axel

von egal (Gast)


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"Evtl. macht es
Sinn ein Patent anzumelden, aber auf keinen Fall offenzulegen, um zu
verhindern, dass sich andere die Rechte sichern"

1.) Sobald eine Erfindung zum Patent eingereicht wird, besteht ein 
Schutz.
D.h. ab dem Zeitpunkt des Eingangsstempels beim Patentamt.

2.) Spätestens wenn das Patent erteilt wird, ist die Erfindung 
öffentlich. (abgesehen von z.B. militärischen Erfindungen, die von 
staatl. Interesse sind).
(Das ist auch so gewollt, um zum einen dem Patentinhaber das zeitliche 
Monopol zu vergeben und zum anderen den technischen Fortschritt 
voranzutreiben, so dass andere auf diesem Stand weiterentwickeln können)


Das heute in der Praxis Patente nur noch die Spielwiese von Anwälten 
sind, ist eine andere Sache.

von Michael (Gast)


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hm irgendwie Blöd, ich meine man kann ja auch schlecht zu ner Firma 
hingehen und sagen hey ich verkauf euch da was ganz tolles, verrate nur 
noch nicht was. Besonders dann wenn die Idee eigentlich sehr simpel ist.

Schon irgendwie schade das man mit guten ideen so wenig chancen hat. 
Zudem die lange wartezeit und die kosten.

Es gibt allerdings Firmen die überprüfen ob ein Patent eine chance hat 
wobei sicher ist das wohl auch nicht.


@Axel

Du hast leider recht, wenn man der Firma seine Idee verrät wird die wohl 
zuschnappen, besonders dann wenn man schon bei mehreren Firmen  war.


von Axel (Gast)


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@ Egal:

"1.) Sobald eine Erfindung zum Patent eingereicht wird, besteht ein
Schutz. D.h. ab dem Zeitpunkt des Eingangsstempels beim Patentamt."

Genau. Deswegen einreichen. Es kann dann aber passieren, dass das Patent 
nicht erteilt wird. Dann hat man natürlich keinen Schutz. Der 
entscheidende Punkt dabei ist, dass keine von den Firmen, die man 
anspricht, kommen kann, um sich selbst das Patent zu sichern, weil die 
eigene Anmeldung früher war.


"2.) Spätestens wenn das Patent erteilt wird, ist die Erfindung
öffentlich."

Ja. Allerdings muss man nach dem Einreichen/Anmelden des Patentes die 
Bearbeitung/Recherche (bei der das Patentamt dann z. B. prüft, ob es 
schon so ein Patent gibt) extra beantragen. So lange man das nicht tut, 
wird es nicht erteilt und auch nicht offengelegt.

Gruss
Axel

von Christoph (Gast)


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Hier mal das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/patg/BJNR201170936.html#BJNR201170936BJNG000100311

Es gibt laut dem Gesetz 3 Punkte die erfüllt sein müssen:
- neu (darf nicht "Stand der Technik" sein)
- gewerblich nutzbar (keine Schwierigkeit)
- beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit

Das letzte ist das Hauptproblem, da lautet das Stichwort 
"Erfindungshöhe".
Deine Wäscheklammer-Idee würde z.B. kein Patentschutz geniessen. Da 
jeder "Depp" auf diese Idee kommen könnte ;) Also ein wenig Grips muss 
dahinter stecken, sonst wird das Patent wegen einer zu niedrigen 
Erfindungshöhe abgelehnt. Es muss ein vollkommen neues Gerät deinen 
Geiste entspringen. Nicht einfach ein Gerät für was anderes verwenden, 
was sehr naheliegt ;)

Gebrauchsmuster haben einen geringeren Schutz als Patente, sind deswegen 
auch leichter zubekommen bzw. zu umgehen, daher wird es wohl kein regen 
Handel mit diesen Papieren geben...

Gruß


P.S.: Bitte keine Diskussion um Paragraph 1 Absatz 3 Punkt 3 
(Software-Patente), dass ist nen anderes Thema!!! Nur soviel, dieses 
Gesetz ist in Kraft! Kein anderes!

von HariboHunter (Gast)


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Hee, im Wiki steht, das allein im Bereich Wäscheklammern über 150 
Patente erteilt wurden. Allerdings in den USA. Aber was sagte einer 1890 
.. alles war erfunden werden kann, ist bereits erfunden worden ^^.

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