Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Projekte fürs Ausland abwickeln


von Der unglaubliche Heinz (Gast)


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Welche Randbedinungen habe ich zu beachten, wenn ich 
Entwicklungsprojekte fürs Ausland anfertige, z.B. Software in die 
Schweiz oder nach Österreich liefere? Normalerweise kriegen meine Kunden 
immer eine Rechnung mit deutscher MwSt. von 16%.

Stelle ich das auch so ins Ausland? / EU-Ausland?

Was ist mit von dort bezogenen Leistungen und Lieferungen, wenn ich z.B. 
vorort in der Schweiz etwas kaufe? Kann man dort die MwSt weglassen, 
oder die heimische bezahlen?

Was ist mit Hotelauffenthaltskosten?

von Kunz von Kaufungen (Gast)


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Heinz, du bist aber wirklich "unglaublich"!

Mit solchen Fragen geht man zum Steuerberater.

von Gast (Gast)


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Für Lieferungen in die Schweiz braucht man eine Ausfuhrgenehmigung 
sowiet ich weis. Kooperiere lieber mit EU-Partnern, das sit 
unproblematischer.

von Schwarz'n'Egger (Gast)


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Für Österreich gilt die erhöhte Mehrwertsteuer im Vergleich zu 
Deutschland. Du stellst Deine Rechnungen aber sicher netto, nehme ich 
mla an, oder ?

von Gast (Gast)


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Heisst das, dass man dann keine MwSt abführen muss, wenn man eine 
Rechnung ins Ausland stellt?

von uu (Gast)


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Als Schweizer beliefere ich fast ausschliesslich den EU Raum, auch USA 
und Kanada. Kein Problem. Die Rechnungen enthalten natuerlich keine 
MWST. Bei Waren bekomme ich den Exportnachweis von der (CH-)Zollstelle 
zugesandt. Fuer Hardware und Software sind keine Genehmigungen 
erfoderlich. Bei der Quartals MWST Abrechnung bekomme ich regelmaessig 
groessere Betraege zurueckerstattet, da ich meinen Aufwand an Material & 
dienstleistungen von der MWST zurueckfordern kann, jedoch fast nie 
bezahlen muss.

uu

von Klausi (Gast)


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Das interessiert mich jet aber! Ich verstehe das nicht ganz: Von welchen 
Lieferungen kannst Du die MwSt erstattet bekommen und von welchem Land? 
Ich dachte, daß man nur bei DEN Rechnungen vom deutschen Staat UST 
zurückbekommt, bei denen das auch ausgewiesen wurde, da sie ja dann vom 
Erbringer gezahlt wird. Wie ist das mit Leistungen aus dem Ausland, die 
die dortige UST enthalten? Ich habe mir z.B. kürzlich Software aus 
Holland bestellt und MIT MWst gezahlt. Eine Rechung mit MWST habe ich. 
Kriege ich das zurück? Was ist denn, wenn man dorthin muss, und dort 
etwas mit MWST kauf`? Die MWST wird ja direkt in Holland gezahlt, z.B: 
beim Tanken. Kriegt man die auch zurück?

von uu (Gast)


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Na, so einfach ist das nicht. Da ich in der Schweiz MWST pflichtig bin, 
dh meine Firma muss die MWST abrechnen kann ich die bereits bezahlte 
MWST geltend machen, hier nennt man das Vorsteuerabzug. Das betrifft 
natuerlich nur Rechnungen aus der Schweiz. Also wenn ich hier fuer 100 
CHFr Waren kaufe, kommt noch die MWST von 7.6% drauf, dh 7.60CHFr. Diese 
7.60 kann ich zurueckfordern. Muss natuerlich belegen koennen, dass die 
Waren fuer die Firma waren. Das ist bei Transistoren nicht schwierig, 
die kann ich ja nicht essen. Gaststaettenbetriebe haben's da anders.
Wenn ich etwas im Ausland bestelle kommt das immer ohne MWST bis zu 
unserer Grenze, wird dort verzollt und ich muss 7.6% draufzahlen. Diese 
7.6% kann ich dann zurueckfordern. Das kleine Detail ist dass der 
Verzoller fuer seine Dienstleistung auch noch 25 Euro kassieren tut. Die 
kann ich nicht zurueckfordern.
Wenn ich nun persoenlich im Ausland etwas kaufe, bezahle ich die dort 
uebliche MWST. Wenn ich zurueckhaben will, muss ich bei der Ausfuhr an 
dessen Grenze einen Ausfuhrschein holen, ausfuellen, gestempelt haben 
und an den Verkaeufer zuruecksenden. Der kann mir dann die MWST 
zurueckgeben. Das ganze Prozedere lohnt sich daher nur bei teuren 
Guetern, und der Verkaeufer muss mitmachen, dh dessen Marge muss noch 
genuegend gross sein. Das letzte Mal hab ich das bei einem Eizo 560iT 
gemacht, der war signifikant guenstiger in Deutschland. Ist 15 Jahre 
oder so her.
Wenn ich eine Ware ins Ausland verkaufe muss ich die dazugehoerige MWST 
nicht an die Schweiz abliefern wenn ich einen Ausfuhrschein der 
Zollgrenzstelle habe. Den bekomme ich wenn ich zB ein Warenpacket an der 
Post aufgebe. Das kostet um die 25Euro, im Gegensatz zu einem 
Privatpacket, dass nur 5 Euro kostet. Wenn ich via DHL, Fedex oder so 
versende laeuft das genau gleich. Wenn's ueber den Zoll geht, bekomm ich 
den Ausfuhrschein.

Wenn ich etwas im Inland verkaufe, kommt die MWST auf die Rechnung 
drauf, der Kunde bezahlt die mir und ich bezahl sie Vierteljaehrlich bei 
meiner MWST abrechnung dem Staat.

Wie wird man hier MWST pflichtig ? Als Firma mit uber 50'000Euro 
Jahresumsatz ist man dabei. Nicht wahlweise, sondern pflichtig.

Soweit zur Schweiz. In der EU ist das insofern anders, dass der 
Verkaeufer die MWST nummer des Empfaengers angeben muss/kann und dann 
die beim Empfaenger geschuldetet MWST im eigenen Land fuer den 
Empfaenger bezahlt und das auf der Rechnung ausweist. Die Laender 
rechnen dann hinten herum ab.

Alles klar ?

uu

von Klausi (Gast)


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Soweit ist mir das klar und deckt sich mit meinem Wissen - ich hatte 
übersehen, daß Du Schweizer bist. Neu ist mir, daß die Schweiz eine so 
geringe MWST hat.

Für mich als Deutscher in Deutschland ist nur der letzte Abschnitt 
interessant: Ich hätte also im konkreten Fall die aus Holland erhaltene 
Software nur Netto bezahlen dürfen? Oder kann ich trotzdem noch die UST 
zurückfordern?

Bei mir ist es auch insofern anders, als dass ich keine Waren liefere 
sondern nur Porgrammierdienstleistung. Die Rechnungen soll ich Netto 
stellen, was also im Einklang stünde, mit dem gesagten. Jetzt fehlt mir 
noch die Info zu den Ausgaben, wenn ich im Ausland bin, um 
Inbetriebnahme zu machen: Da ich ja alles selber finanzieren muss, würde 
ich gerne die Kosten (vor allem Fahrtkosten und Unterbringung) in Abzug 
bringen.

Bezinquittungen und Hotelrechnungen, aber auch Reparaturrechnungen vom 
Auto (wenn es mal in die Werksatt muss) zahlt man ja immer mit dortiger 
MWST. Die hätte ich auch gerne zurück, wenn es irgendwie geht. Kann mir 
ein Hotellier im Ausland eine Rechnung ohne MWST stellen?

von uu (Gast)


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Nicht so schnell. Die geforderte MWST muss man immer bezahlen, da der 
Erbringer sonst einen Ausfuhrschein haben muesste. Innerhalb der EU wird 
alles mit MWST verrechnet. Deshalb muss der Lieferant auch die MWST des 
Kunden auf die Rechnung nehmen. Der kann die MWST dann zurueckfordern. 
Dazu musst Du nun eine solche MWST nummer haben/beantragen/erhalten. Da 
kann ich leider nicht helfen.
Software liefere ich auch ins Ausland. Auch MWSTfrei. Die muss der Kunde 
dann selbst einfuehren, dh auf seiner MWST Abrechnung als Import 
deklarieren. Auf dem selben Formular zieht man diese Import-MWST dann 
wieder als Aufwand ab, geht so Null-zu-Null auf.
Lokale Leistungen im Ausland sind natuerlich mit lokaler MWST, dh 
Benzin, Hotel usw. Die Leistungen werden lokal erbracht & genossen und 
koennen daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht 
zurueckgefordert werden, der Erbringer kriegt ja keinen Ausfuhrschein.
Die Kosten selbst koennen natuerlich steuerlich in Abzug gebracht 
werden, das nennt sich dann Aufwand.

Ein Steuerberater sollte das Alles eigentlich wissen. Da sollte man 
einmal zumindest vorbei. Fuer die MWST gibt es ein Bundesamt, da sollte 
man tonnenweise Broschueren runterladen koennen.

uu

von Klausi (Gast)


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Ok, jetzt ist es mir einigermassen klar. Ich kriege als nichts zurück, 
wenn ich im Ausland wohne :-(

von uu (Gast)


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Auch im Inland nicht. Zumindest hier. Oder doch ?

uu

von Klausi (Gast)


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Stopp! Ich meinte das so: "Wenn ich im Ausland tmeporär im Hotel wohne". 
Die UST der Hotelkosten hier in Deutschland kriege ich natürlich zurück.

Habe jetzt mal gesurft und finde was interessantes:
http://www.consultingplus.cz/index.php?show=001008000

Das scheint eine Agentur zu sein, die den ganzen Formalkram abwickelt, 
um die UST zurückzuholen, wenn man etwas geliefert hat. Das entspräche 
wohl Deinem Fall, wenn Du nach Deutschland leiferst ?

von Ingenieur (Gast)


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Die UST auf im Ausland bezogene Waren bekommt man als Deutscher auch 
zurück. Man muss sie sich aber im Ausland erstatten lassen. Habe ich 
aber noch nicht gemacht.

von Jolli (Gast)


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USt-pflichtig ist jeder, allerdings nur dort, wo er wohnt und seinen 
Firmensitz hat. Erstatten kann man sie aber nur dort, wo die Leistung 
hingegangen ist. Dazu muss man den Leistungsempfänger zahlungspflichtig 
machen -> Reverse Charge Verfahren. Die Rechnungen sind dann USt-frei.

Die Erstattung ist aber nicht ganz einfach: Man muss dem Finanzamt am 
Ort einen Antrag und alle Originale einreichen. Die schicken das 
irgendwo hin. Das kann dann eine Weile dauern, bis man Geld und 
Rechnungen wiederbekommt.

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