Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik VDE/TÜV-Abnahme?


von Ripper (Gast)


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kann man einen prototypen irgendwo z.B. beim tüv oder zur vde-prüfung
einreichen, auf dass man eine kleinserie in der art bauen kann, dass
man sie als elektrogerät verkaufen darf und das gerät direkt (nicht
über umweg via kleinspannungs-trafo) ans netz anstöpseln darf? und
weiss jemand was eine solche tüv/vde-prüfung kosten würde? oder ob es
noch andere hürden gibt?

(es geht um leistungselektronik, dimmer, relais, motorsteuerung, etc,
das ganze mikrocontroller-gesteuert, vorgesehen für die montage in
schaltkästen auf hutschiene)

danke schonmal!

von Ratber (Gast)


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Naja,mein wissen um das Prozedere begrenzt sich auf höhrensagen aber
soweit ich weiß ist dasnicht gerade billig.

Du mußt etliches an Unterlagen bereitstellen und das dauert auch ne
Zeit.

Am Besten fragst du einfach beim VDE nach.
die geben dir auskunnft wo man sich über Vorgehensweise und Preise
Informieren kann.

Hat Google denn garnix gebracht ?

von Denis Gérard (Gast)


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soweit ich das bisher mitbekommen habe wird das alles im Zuge der CE
Kennzeichnung abgehandelt. Das ist aber nicht ganz ohne.
Stichwörter Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie,
EMV-Richtlinie. Es gibt Beratungsunternehmen die sich damit
beschäftigen, und auch sehr hilfreich sein können. Problem sind nur die
Kosten.

von Ripper (Gast)


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AAAAHH!

tut denn CE not? gibts da nich was für arme, wenn man quasi noch keine
firma ist? ich meine ich hatte eigentlich nicht vor 'n patent zu
beantragen und in die weltweite vermarktung einzusteigen, soll
eigentlich nur'ne ganz bescheidene kleinserie von um die 20 stück
werden. aber soll halt alles rechtens zugehen, weils ja schliesslich in
den schaltkasten soll und vonwegen versicherung und so.

von Ratber (Gast)


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Nö,für Arme gibbet nix denn Sicherheit ist Sicherheit und die Prüfungen
Kosten immer das gleiche (Tabellenwerk).

Beim TÜV gibbet ja auch keinen Sozialrabbat für Studenten oder Arme
Hausmütterchen wenn man mit dem Karren vorfährt.
Da wird einem nix geschenkt egal ob Arm oder Reich.

von Ratber (Gast)


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Zusatz.

Was sein könnte ist das es Zuschüsse gibt aber an den Effektiven Kosten
ändert das ja nix.

von Denis Gérard (Gast)


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vor dem problem stehe viele, ich auch, manche gehen aus unwissenheit ein
hohes risiko ein, solange nix passiert ok, aber wehe wenn,

von Ratber (Gast)


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Yo,wie viele OC-Shops die ihre ungeprüften Eigenprodukte vertreiben.

Auch wenn es nur 12V sind so kann dennoch mal ein Feuerchen ausbrechen
und dann Gnade "Staatsanwalt" wenn da nur mehr als nen Sachschaden
entsteht.


Wie gesagt: Einfach beim VDE Anfragen (Mail reicht). Die geben Auskunft

von mmerten (Gast)


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@ripper
Schau mal in der Uni Bibliothek vorbei da kannst du dich schon mal mit
den einschlägigen DIN/EN Normen vertraut machen. Um die CE
Konformitätserklärung kommt man als Geräte-Hersteller nicht herum und
haftet auch entsprechend. Die erforderlichen Prüfungen kann man
natürlich auch an Fremdfirmen gegen Honorar vergeben. Je nach Gerät
kosten die erforderlichen Messmittel ja auch nicht gerade wenig. Bei
einem Dimmer z.B. können dann die Kosten sehr schnell den Betrag von
3000-5000 Euro erreichen, da der 1. Prototyp selten alle Bedingungen
erfüllt. Und haften muss man als Hersteller immer.

von Ripper (Gast)


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ähm.. da bleibt mir schlicht die spucke weg..

gilt das auch wenn man privat-zu-privat verkauft? oder muss man da
unbedingt so'nen beschiss abziehen wie mit diesen bausätzen, ich meine
wenn man sich bei conrad den dimmer-bausatz für 1500W kauft wird doch
sicherlich auch nicht conrad haften, wenn das ding in rauch aufgeht.
oder funksender kann man ja auch einfach als bausatz verkaufen, und der
für nicht-amateurfunker strafbare zusammenbau muss dann der käufer
verantworten. grummel

nuja, mal guggen wie viele arbeitstage die bei der vde zum beantworten
einer email brauchen. bins ja irgendwie sowieso nicht gewohnt, dass
firmen auf emails antworten.

von Ratber (Gast)


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Bei Bausätzen muß nur das Muster sicher sein oder der Autor distanziert
sich ausdrücklich von Folgeschgäden.
Das geht aber nur soweit das die Anleitung nicht Grobfahrlässig ist.

Als Beispiele:

In der Anleitung ist nen Druckfehler und 2 Widerstände sind
vertauscht.

-Hier haftet der Autor nicht da es nen Flüchtigkeitsfehler ist.

Die beiligenden Kabel sind Isolationsmäßig nicht für Netzspannung
geeignet so das es zu Überschlägen kommt.

-Der Autor Haftet weil es Grob Fahrlässig ist.


Bei Fertiggeräten ist es so das das Gerät ja einem bestimmten Zweck
dient und da muß es dem Prototypen entsprechen.

Zerstört also bei einem Fertigmodul (zb. Vorverstärker) das Gerät
jemanden den Tonabnehmer eines Pklattenspielers weil die Schaltung
falsch Dimensioniert ist dann Haftet der Anbieter.

ausgenommen sind davon Grenzfälle.

Wie gesagt ist das ein Wackeliges Gebiet mitr vielen Ausnahmen und
Sonderregelungen.

Im Umgang mit "Nichtschutzkleinspannungen" ist es noch schärfer.
Da ist ein Meister Pflicht der die Rübe hinhält.
(Aus diesem Grund werden viele Geräte mit nem Externen Netzteil
verkauft das man fertig einkauft und damit diesen Bereich der
Verantwortung an den Zulieferer abgibt da der die VDE erfüllen muß).

Was auch sehr beliebt ist das man nur die fertigen Steuerchips (zb.
Vorprogramierte,Gesperrte und unkenntlichgemachte Controller) ferkauft
da diese kaum theater machen (meist 2-5V und nur wenige mA) und die
zugehöhrige Schaltung als Bausatz oder Anleitung anbietet.
Fertigmodule gibt es dann entweder garnicht oder für nen kräftigen
aufpreis.

Das ganze gilt ürigens nur für die vielen Grauzonenentwickler und
Anbieter aus dem Privaten oder Kleingewerblichen Bereich.

Firmen wie Conrad oder ELV haben Fachleute die geprüft sind und bei den
Mengen die Verkauft werden ist eine evtl. Zulassung auch leichter
finanzierbar.

Oder Kurzform:

Haste Kohle : Kein Problem.

Haste keine Kohle : Viel glück

von Konrad Metzger (Gast)


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Genau: CE-Zeichen muß immer drauf und CE-Zeichen heisst EMV-Richtlinie
und Niederspannungsrichtlinie einhalten. Das wiederum bedeutet, die für
das Gerät gültigen Normen einzuhalten.
Man kann das CE-Zeichen auch ohne Prüfung draufkleben, wenn man sich
sicher ist alle Normen eingehalten zu haben, aber wer weiß das schon?
Die Einhaltung der EMV-normen muß sicherlich meistens gemessen werden
(ca. 2500,-EU). Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie kann der
TÜV oder andere Dienstleister überprüfen ( mehrere 1000,- EU) --> d.h.
hier hat dann der Hersteller das Mögliche getan. Der TÜV übernimmt
natürlich trotzdem nicht die Haftung.

Konrad

von Ratber (Gast)


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Wer sich TÜV,GS,VDE usw. Siergel auf die Geräte Pappt ohne se wirklich
geprüft zu haben der kommt in Teufels Küche wenn er auffällt oder
irgendwas passiert.

Es handelt sich schließlich um Symbole die eine Prüfung verlangen die
zum Teil Pflicht sind.
Dh. wer ohne Prüfung diese "Sysmbole" anbringt der macht sich
Strafbar.

Bei den obigen 3 besteht da absoluit kein Zweifel.

Bei CE weiß ich es nicht genau aber da es EU-Weit Pflicht ist vermute
ich mal das das auch hier gilt.

Auch wenn man die Aufkleber frei kaufen kann heißt das ja nicht das man
damit alles bekleben darf.

Ich habe auch je ne Rolle GS.TÜV und CE Zeichen aber die sind nur für
den Ersatz bei reparaturen und für Späße mit den Kollegen.

Also den Gedankengang schnell wieder vergessen. ;-)

Viele möchten ein eigenes Produkt auf den Markt bringen und die
"Firmenstruktur" so einfach wie möglich halten.
Bei Elektrischen und Elektronischen Geräten ist das aber nicht so
einfach da es (aus gutem Grund) vorschrifften gibt die eingehalten
werden müssen.

Damit sichergestellt ist das diese Regeln eingehalten werden gibt es
für bestimmte Bereiche Prüfungspflichten.
Und die sind eben nicht billig.

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