Forum: Offtopic Begriff "rechts vorbei fahren" und "rechts überholen"


von Andy (Gast)


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Hallo,

kennt jemand den Unterschied zwischen "rechts vorbei fahren" und "rechts 
überholen", ich meine, ab wann die Polizei einen fürs "rechts vorbei 
ziehen" rauswinkt?
Im heutigen Autobahnleben ist es mittlerweile Standard, dass viele 
hartnäckig linksfahren, obwohl rechts frei ist. Es ärgert mich jedes 
Mal, wenn ich sehen, wie wegen eines langsam fahrenden, sich eine 
riesige Schlange bildet.

von T.v.B. (Gast)


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Hi,

zum Thema rechts überholen:

"Rechtsüberholen lohnt sich wieder.

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 
3 Monate Fahrverbot ! ! ! sollte man lieber gleich rechts überholen:

Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der 
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des 
schnelleren
Vorwärtskommens:

50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr 
schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du 
kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. 
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet

läppische 20 EURO !!!

Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!


Es lebe die deutsche Gesetzgebung ! "

;-)

Gruß T.v.B.

von Matthias S. (da_user)


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-_- ich hab jetz kein bock des zu schreiben, deswegen mach ich jetz 
copy&paste aus nem andren forum:

Hier mal zur Aufklärung:

StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer 
berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, 
Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn 
einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen 
der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende 
Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs 
erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen 
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit 
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft.

StGB § 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder 
eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes 
vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren 
oder mit Geldstrafe bestraft.

von Browncoat (Gast)


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Rechts vorbei fahren ist wenn du nicht sofort nach links rüberziehst, 
wenn du an dem Linksfahrenden vorbei bist, sprich rechts vorbei, noch 10 
Sekunden so fahren, dann erst nach links rüberziehen.

Wenn du links fährst, nach rechts ziehst, am Schleicher vorbei, und dann 
gleich wieder nach links ist das eindeutig rechts überholen.

Wenn du aber z.B. die ganze Zeit rechts fährst und Verkehrsbedingt an 
dem links fahrenden vorbeiziehen kannst, ist das kein überholen.

Diese Schleicher sind schon nervig, hab aber selbst schon Drängler 
erlebt die nen halben Meter Abstand halten und Lichthupen, daß ich Platz 
machen soll, dabei ist 20 meter vor mir das nächste Auto, sprich viel 
Verkehr. Am besten dann auch noch wenn rechts alles voll ist, Was denken 
sich diese Spinner, soll ich den Rechtsfahrenden wegdrängeln?

MfG BC

von Alex (Gast)


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Du solltest nur drauf achten, dass die "Anbauteile" eine ABE haben, 
sonnst wirds wieder teurer!

von T.v.B. (Gast)


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Achso,

zu der eigentlichen Frage:
Wenn ich mich recht an meine Fahrschulzeit erinnere, ist die Definition 
von rechts vorbeifahren, wenn der Linksfahrende nicht schneller als 
60km/h fährt und die Differenzgeschwindigkeit von einem selbst zu dem 
anderen nicht größer als 20km/h ist. ( Angabe ohne Gewähr)

Gruß T.v.B.


von Aufreger deluxe (Gast)


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"Rechts überholen" impliziert, dass sich das zu überholende Objekt 
ebenfalls bewegt.

von Christian M. (mukuh)


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wenn ich mich recht erinnere:

Rechts vorbeifahren auf der Autobahn bei Stop & Go oder Kolonnenverkehr 
unter 60 km/h (?)

Wenn du noch auf Beschleunigungsstreifen bisst, kannst du wenn es für 
diesen BS explizit keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt so schnell 
fahren wie du willst und überholen um dich einzuordnen (zB Motorad auf 
den Paar Hundert Metern aufreißen um beim auffahren an LKW 
vorbeizukommen)

Achso Verzögerungsstreifen darfst du nicht schneller fahren als die 
Fahrzeuge auf der Autobahn außer die fahren langsamer als 60 km/h(?) (zb 
Stau oder so)

Bei den 60 km/h(?) bin ich mir in der Höhe des wertes nicht sicher.

Rechts Überholen nur innerorts (ob km/h Begrenzung weiss ich nich)

von T.v.B. (Gast)


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@Alex

ganz zu schweigen von dem was dir blühen könnte, wenn ein anderer 
Verkehsteilnehmer vor Schreck in den Straßengraben fährt, wenn du mit 
Martinshorn und Blaulicht angerauscht kommst. ;-)

Gruß T.v.B.

P.S. Bitte meinen ersten Beitrag nicht allzu ernst nehmen.

von Christian M. (mukuh)


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ach zu spät

von basti (Gast)


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rechts überholen ist sogar, wenn man bei einem stau ohne anzuhalten über 
einen rastplatz fährt und sich somit weiter vorne einordnen kann....

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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In Großbritannien gehört rechts überholen zum guten Ton.

von unsichtbarer WM-Rahul (Gast)


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In Indien auch... sofern die Strassen es zulassen.

von snowman (Gast)


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rechts überholen ist, wenn du hinter einem fahrzeug auf eine rechtere 
fahrbahn wechselst, an dem besagten fahrzeug vorbei ziehst und dann 
wieder auf die alte fahrbahn zurück wechselst. ist ein punkt nicht 
erfüllt, ist es vorbeifahren (oder hineinfahren) und nicht überholen. 
...ich sehe es als motorradfahrer nicht ein, weshalb ich mein leben 4x 
riskieren soll (4x fahrbahn wechseln), nur weil ich ganz rechts fahre 
und ein anderer (langsamerer) in der mitte der 3 freien fahrbahnen ^^

von snowman (Gast)


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apropos motorrad und überholen: auf einer überholverbot-strecke, dürfen 
motorräder überholt werden, autos nicht - ist leider kein witz. sprich, 
wenn ich im überholverbot mit einem motorrad ein auto in 3sec überhole, 
ist das weniger gefährlich aber verboten als wenn ein auto ein 
motorradfahrer während 10sec auf der gleichenstrecke überholt (was 
wesentlich gefährlicher ist - aber eben: erlaubt).

von Henrik J. (henrikj)


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Bist du dir da sicher? Bin selber Motorradfahrer.

Du darfst überholen, musst aber 1m Abstand halten zum Überholenden. Das 
setzt bei nem Auto voraus, dass du die Straßenseite wechselst. Bei nem 
Motorrad, dass überholt wird, kann es schon sein, dass du nicht auf die 
andere Straßenseite musst. Dafür muss das Motorrad aber weit rechts ran 
fahren und das Auto überholt dann reichlich grenzwertig (1m Abstand zum 
Überholenden und nicht über die Mittellinie fahren)

von Andre S. (Gast)


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Motorräder dürfen unter anderem deshalb überholt werden, weil man an 
einem Motorrad recht gut vorbeisehen kann. Bei manchen Autos ist es eher 
schwierig, die vor dem Auto liegende Strecke zu erkennen.
Aber: Wo kommt es denn bitte vor, dass ein Auto ein Motorrad überholt? 
;)

von snowman (Gast)


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nein, nein, nein... es kommt darauf an, wieviele achsen ein fahrzeug 
hat: das verbot sagt, dass 2-achsige fahrzeuge nicht überholt werden 
dürfen, 1-achsige schon. bestimmend für die "anzahl" achse ist die 
lenkende achse: motorräder haben eine, ein auto 2 (d.h. ein traktor darf 
ein motorrad im überholverbot überholen). das ist D-gesetz (ich bin 
CH-er, ob das bei uns auch so ist, weiss ich nicht, nehme es aber an). 
ps. um fragen vorzubeugen, ich habe mal im D-fernsehen genau darüber 
eine reportage gesehen (die entsprechenden gesetzes-"organe" stellten 
sich stur).

von Andy (Gast)


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Das, was Browncoat sagt, dass habe ich auch gehört, aber 100%ig weiss 
ich das nicht. Hat jemand eine(n) Freund(in) od. Bekannte(n), der(die) 
bei der Polizei schafft? Mal den(die) fragen.

von Patrick (Gast)


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"rechts überholen" - sprechen wir hier von Edmund Stoiber und dem braun 
Rand der Demokratie?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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@snowman: Gezählt werden wohl nicht die "Achsen", denn von denen hat ein 
Auto genausoviele wie ein Motorrad, sondern die "Spuren". Ein Motorad 
ist wie ein Fahrrad ein einspuriges Fahrzeug, ein Auto ist zweispurig 
(mal vom Messerschmidt Kabinenroller abgesehen, der war sogar dreispurig 
...).
Letztlich geht es dabei aber immer nur um die Breit des Fahrzeugs.

von Matthias S. (da_user)


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> (mal vom Messerschmidt Kabinenroller abgesehen, der war sogar dreispurig
> ...).

Aber der war klasse, ne Entwicklung aus meiner Gegend (werkel selber auf 
nem ehml. Messerschmidt-Gelände - Granatsplitter im Stahlträger), aber 
leider im Sand verlaufen.... schade

von snowman (Gast)


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@Rufus: ich würde auch eher von "spuren" sprechen, wenn es nicht so im 
gesetz stehen würde und dass es letztendlich um die breite des fahrzeugs 
geht und nicht um die anzahl "spuren" ist jedem normalsterblichen klar 
(anderen offensichtlich weniger ^^)

von Patrick D. (oldbug) Benutzerseite


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http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat276.htm

Das sagt doch eigentlich alles:
"Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art 
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

von tex (Gast)


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<< In Indien auch... sofern die Strassen es zulassen. >>

Die Strassenbreite betreffend ist es eine gewagte Theorie.
Ich saß in in einem Bus (ca 80 km/h), der gerade ein TucTuc auf einer, 
nennen wir es mal zweispurigen Landstrasse" überholte, während ihm 
bergab ein LKW entgegenkam. Beunruhigend wurde es, als der LKW von einem 
Bus überholt wurde.  Keiner hat gebremst!
Es gab ein paar erschreckte Fußgänger, und ein Fahrradfahrer knallte 
gegen die Buswand.
Keiner hat angehalten, keinen hats interssiert ...

von Arno H. (Gast)


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von Matthias S. (da_user)


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Aber es scheint zu funktionieren...

In D hätte man da bestimmt schon nach ca. 10sek einen riesigen 
Schrotthaufen ^^

von mec (Gast)


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und eine völlig überlastete justiz

von noname (Gast)


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In Deutschland kämen gleich 3 Erzieher hinter einem her, weil man ihnen 
die Vorfahrt genommen hätte.

von Roland (Gast)


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>Aber: Wo kommt es denn bitte vor, dass ein Auto ein Motorrad überholt?<

Kommt oft vor wenn Frauen auf´m Motorrad fahren.

von T.v.B. (Gast)


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@Arno H.

Das sieht schon echt heiß aus.

Aber der Film wurde schon ein wenig schneller abgespielt. Gut zu 
erkennen an den Fußgängern. Aber trotzdem lustig.

von Danny P. (Gast)


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oh da gibs aber auch viele unterschiedliche Fahrlerermeinungen :)

meiner sagte damals zu dem Thema: Überholen tut man fahrende Objekte
Vorbeifahren tut man an stehenden Objekten....

von Cairotte (Gast)


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@Arno
"Indien so wie hier?
http://www.clipfish.de/player.php?videoid=NzgxfDQz
Arno"

Das ist in Cairo nicht anders. Aus 3 Fahrspuren mach 6. Und zu viert 
auf'm Moped. Erstaunlich, das ich in der zeit so wenig Unfälle notierte

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Achja, zu der Sache mit dem Rechts überholen.
Wenn mein Fahrlehrer mich nicht angelogen hat (und das hoffe ich doch 
sehr stark ;)) gilt folgende Regelung:

Auf der Autobahn ist Rechtsfahrgebot. Weiterhin darf auf der Autobahn 
rechts nur langsamer als links gefahren werden. (Ausnahme 
Beschleunigungsstreifen). Wenn sich jedoch Fahrzeugschlangen gebildet 
haben und die Geschwindigkeit < 80km/h ist, darf der Fahrstreifen frei 
gewählt werden und somit hebt sich auch das v(rechts) < v(links) auf ;)

PS: Hoffe jetzt keinen Unsinn erzählt zu haben.

von Ernst (Gast)


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Hätte zu dem Thema auch eine Frage, da mir erst vorgestern folgendes 
passiert ist:
Ich fahre auf einer dreispurigen Autobahn auf der rechten Spur, sehe, 
dass schon längere Zeit auf der mittleren Spur ein Polizeiwagen ca. 50m 
hinter mir fährt. Im weiteren Verlauf der Strecke folgt eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung, zuerst 100 km/h, danach 80 km/h. Ich fahre 
weiter auf der rechten Spur, sehe aber im Rückspiegel, dass ein Fahrzeug 
auf der linken Spur den Polizeiwagen überholen will (mit mehr als 100 
km/h). der Polizeiwagen zieht daraufhin nach links und bremst das 
Fahrzeug auf der linken Spur aus. Von da an fahren die Fahrzeuge auf 
allen drei Spuren sehr vorsichtig - es entsteht Kolonnenverkehr. Im 
weiteren Verlauf fahre ich (immer noch auf der rechten Spur) immer näher 
auf einen vor mir fahrenden LKW auf und überhole diesen schließlich 
(aber mit max. 5 km/h mehr als der LKW). Kaum bin ich an dem LKW vorbei, 
zieht der Polizeiwagen von links auf die mittlere Spur vor mich und 
bedeutet mir, rechts ranzufahren. Er beschuldigt mich des 
Rechtsüberholens    (obwohl die Fahrzeuge der mittleren und linken Spur 
annähernd auf einer Höhe waren und Kolonnenverkehr bestand) und droht 
mir mit einer Anzeige.
Der Polizist war übrigens allein im Fahrzeug. Ich fühle mich ehrlich 
gesagt schikaniert, da ich mir keiner Schuld bewusst bin und wenn schon 
jemand bestraft werden sollte, dann doch der Lenker des Fahrzeugs, der 
an dem Polizeiwagen links (trotz Geschwindigkeitsbeschränkung) 
vorbeiziehen wollte.
Wie seht ihr das?
Wäre für zahlreiche Antworten dankbar.
Gruß Ernst

von ..... (Gast)


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>Wenn sich jedoch Fahrzeugschlangen gebildet
>haben und die Geschwindigkeit < 80km/h ist, darf der Fahrstreifen frei
>gewählt werden und somit hebt sich auch das v(rechts) < v(links) auf ;)

Das kenn ich auch so! Auf der anderen Seite hat der deutsche Staat 
klamme Kassen, da kann sich jeder ausrechnen wie so mancher Sachverhalt 
ausgelegt wird. Im Verkehrsrecht hab ich eh das Gefühl, es gilt: im 
Zweifel gegen den Angeklagten. Ich wurde mal von 2 Zivilbeamten zu 1 
Monat 4 Punkten und ca 200 Euro verknackt: Auf der Autobahn Berlin 
richtung Prenzlau ist ein 7`er BMW einem Berliner Renault immer schön 
dicht bei 150 Km/h gefolgt.

Ich, auf dem Kraucherstreifen mit den erlaubten 120 Sachen so vor mich 
hin trullernd, musste im selben Moment auch mehrere LKW überholen. Nach 
dem Wechsel auf die linke Fahrbahn wurde ich irgendwie genauso schnell 
wie dieser BMW und der Renault. Nach ca 10 Minuten kam dann ein "Bitte 
folgen ... Polizei" und eine kurze Präsentation meiner Verkehrssünde. 
Das Ende vom Lied, ich war mit 22 Km/h zu schnell und mein 
Sicherheitsabstand von 11,9 m war viel zu gering. Naja wenn ich diese 
Fahrweise mal mit dem Gedrängel der Zivilstreife vergleiche(mein Abstand 
war doppelt so gross) .... ohne Worte.

Später hatte ich mal geschäftlich mit einem Zivilpolizisten zu tun, der 
meinte das diese Polizisten ein Spezialtraining absolvieren und es 
deshalb dürfen. Nur gut das die Polizei Gesetze der Physik ausser Kraft 
setzen kann und somit auf Geschwindigkeit/2 als Sicherheitsabstand nicht 
achten muss^^.

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