damit ein PC eine USB einordnen kann bedarf es doch einer verndor ID! wir als Bastler verfürgen darüber wohl kaum. wie macht Ihr das?
Da ich die FTDI-Chips verwende stellt sich mir die Frage nicht. Aber schau mal hier: http://www.voti.nl/shop/catalog.html?USB-PID-10 Gruß, Sebastian
Das geht mit Geld oder für den Hausgebrauch mit einem Würfel. Wenn du keine Geräte verkaufen aber sie als Geräte unter eigenem Namen erkennen willst dann nimm irgendeine. Die Wahrscheinlichkeit von Treiberproblemen mit dem Geräten des richtigen ID-Besitzers ist verschwindend klein.
Ich habe mal was gehört, dass Chipp-Hersteller für diesen Zweck auch Ihre eigene ID zur verfügung stellen?? weis da jemand was?
da habe ich auch noch etliche Unklarheiten bezüglich Vendor ID. Annahme, ich bastle was, das ich auch nach Möglichkeit verkaufen möchte. Kann aber nicht sagen, ob die Welt das braucht. Dieses Gerätchen hat eine USB Schnittstelle und soll sich als HID anmelden und somit keinen Treiber auf PC Seite benötigen. Ensetzen möchte ich einen ATmega16U oder 32U. Kann ich deren Vendor ID und Produkt ID nutzen oder benötige ich zwingend eine eigene.
Zebrastreifen schrieb: > Kann ich deren Vendor ID und Produkt ID nutzen oder benötige ich > zwingend eine eigene. Das darfst du nur, wenn dir Atmel ausdrücklich eine PID für dein Projekt zuweist.
Eigentlich ist es gemäß der aktuellen Vertragsbedingungen des USB Implementer Forums nicht erlaubt, "Unterlizenzen" für einzelne PIDs an Dritte zu vergeben. Wenn man so etwas nutzt, dann bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Von Vorteil kann es jedoch sein, keinen Vertrag mit dem USB IF eingegangen zu sein, denn damit hat man sich natürlich auch nicht der Einhaltung derer Vertragsbedingungen unterworfen. Die bloße Nutzung eines VID-/PID-Paares stellt ja noch nichts dar, was schutzfähig wäre, z.B. im Rahmen des Urheberrechtes. Und Lizenzabgaben für die Implementierung des USB-Protokolls hat ja schon der Hersteller des betreffenden USB-Bausteins entrichtet. Die einzige Rechtssicherheit, die durch einen Vertrag mit dem USB IF entsteht, ist der gegenseitige Verzicht aller USB-Mitglieder, Patentklagen gegen andere Mitglieder wegen der Verwendung von USB anzustrengen. Wenn man USB-Kennungen "klaut", sollte man zudem sein Produkt niemals als USB-Gerät verkaufen, da solch eine Aussage wiederum die Marken- und Gebrauchsmusterrechte des USB IF tangieren würde. Der Kunde muss eben schon selbst darauf kommen, dass man das Gerät an einen USB-Port anschließen kann. Legt man zudem USB-Anschlusskabel den Geräten bei, die das USB-Logo tragen, dann kann man davon ausgehen, dass der Kabelhersteller schon seinen Obulus entrichtet hat. Naja, bei den chinesischen Brutzelbuden wäre ich mir da aber nicht so sicher...
Andreas Schweigstill schrieb: > Eigentlich ist es gemäß der aktuellen Vertragsbedingungen des USB > Implementer Forums nicht erlaubt, "Unterlizenzen" für einzelne PIDs an > Dritte zu vergeben. Genau deswegen werden die nur in Verbindung mit den Chips abgegeben. Und zwar kostenlos, denn verkauft werden dürfen sie erst recht nicht. FTDI handelt da genauso, auf Anfrage beim USB IF hat man mit mitgeteilt, dass es genehmigt wurde. Allerdings eben nur, wenn man deren Chips benutzt.
Das ist bei Microchip genauso. Nur in Verbindung mit deren Chips dürfen diese Nummern verwendet werden. Es gibt noch ein einige weitere Einschränkungen. Z.B. nur für Produktionen <10 000 Stück http://ww1.microchip.com/downloads/en/DeviceDoc/APPLICATION%20FOR%20SUBLICENSE%20TO%20USB%20VID%20082009.pdf
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