Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Am Rande der Legalität ?


von Unwissender (Gast)


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Hallo
Ich möchte mal gern einige Meinungen zu einem Reverse-Projekt wissen :

Es gibt von einem Hersteller für seine eigenen Maschinen ein Wartungs / 
Einstellwerkzeug, welches auf steinalter TTL-Technik basiert. Dieses 
Werkzeug ist recht leicht zu durchschauen, und einfach mit einem 
Microcontroller zu emulieren. Es wird also nicht abgekupfert.
Nun gibt es weitere Firmen, welche an der Emulation natürlich 
interessiert sind, da diese nun auch in der Lage sind an diesen 
Maschinen Wartungs und Einstellarbeiten auszuführen.
Die Firma X, welche die Emulation entwickelt hat, könnte sich somit 
potentielle Kundn verschaffen.
Was meint Ihr dazu ?
Danke und VG vom Unwissenden

von Carsten P. (papa_of_t)


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Der Hersteller hat sicher in seinem Vertrag mit dem Kunden stehen, daß 
die Maschinen mit dem steinalten Werkzeug eingestellt werden MÜSSEN, 
sonst keine Gewährleistung, evtl. Vertragsstrafen usw. Er weiß auch, wer 
so ein Werkzeug hat, weil er das Werkzeug ja verkauft.

Die Firma X muß jeden Gewährleistungsanspruch erfolgreich loswerden (und 
das dürfte schwer werden!), denn wenn was schief läuft, wird der 
Hersteller und / oder der Kunde behaupten, es liegt an der Einstellung 
durch Firma X. Bei Luftfahrzeugen oder Medizingeräten wird wohl kein 
Kunde ob des Risikos fremdeinstellen lassen. Bei einfachen, unkritischen 
Geräten evtl. schon. Ist alles eine Frage von Preis, Risiko und den 
zugrundeliegenden Verträgen.

von Unwissender (Gast)


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Danke für Deine Meinung. Jedoch stellt Firma X nur das Werkzeug her; den 
Sachverstand um dieses zu nutzen, muss der "Einstellende" haben.

Wenn Du z.B. einen Gabelschlüssel von Firma X nutzt, und Dir dieser auf 
die Motorhaube vom Kundenauto fällt , hat meinem Verständnis nach Firma 
X damit nichts zu tun.


Mir gehts darum :

Dieser Schraubenschlüssel ist ein ganz spezieller, den nur die 
Vertragswerkstätten haben / bekommen können. Nun möchten aber auch freie 
Werkstätten die Arbeiten, die mit dem Spezialschlüssel gemacht werden 
können, auch machen. Nun hat Firma X, die den Originalschlüssel schon 
mal gesehen hat, einen Schlüssel erstellt, der vollkommen anders 
aussieht, aber trotzdem die Arbeiten wie mit dem Original ausführbar 
sind.

Darf Firma X den 'neuen' Schlüssel an die freien Werkstätten verkaufen ?


Viele Grüße vom Unwissenden

von sebezahn (Gast)


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Hört sich irgendwie nach On Board Diagnostic beim Auto an, ich tippe auf 
Volkswagen? ;-) Wenn das Werkzeug nicht "verschlüsselt" ist, also 
beispielsweise eine Datenverbindung, die du anzapfst, dann dürfte dem 
nichts im Wege stehen (keine Garantie meinerseits!!!). Wenn du 
allerdings irgendwas "knackst", dann machst du dich eventuell strafbar, 
weil das Knacken von Verschlüsselungen unter Strafe steht.

Gruß
Sebezahn

von ??? (Gast)


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Sowas ist im deutschen Recht Klar und eindeutig geregelt!

...es kommt darauf an...

Also wird man da nix sagen können. Es gibt da immer Fälle wo es legal 
ist und ebend andere...

Auch wenn wir konkret wüssten worum es geht, könnten wir dazu kaum was 
sagen.
Denn: Es hat noch kein Gericht über diesen konkreten Fall abschließend 
geurteilt!

Also abschätzen wie stark der Originalhersteller die Sache bekämmpfen 
würde und dann entscheiden. Oder einfach die Software entschärfen: Das 
Gerät kann irgendwas nützliches und im Handbuch steht sowas wie 
"keinesfalls darf der Nutzer durch einspielen einer Fremdsoftware es 
ermöglichen, dass man Geräte des Herstellers Blabla damit einstellt."
dann einfach in den einschlägigen Foren etwas Werbung für die super 
Hackersoftware und gut ist.

von Unbekannter (Gast)


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> Wenn du allerdings irgendwas "knackst", dann machst du dich
> eventuell strafbar, weil das Knacken von Verschlüsselungen
> unter Strafe steht.

Nein. Wir leben hier noch nicht in den USA und haben kein "Digital 
Millennium Copyright Act" und Softwarepatente sollten hier auch noch 
nicht durchsetzbar sein, auch wenn es immer stärker versucht wird.

Davon abgesehen: Wenn Dich der Original-Hersteller vom Markt hauen will, 
wird er es so oder so machen, ob Du im Recht bist oder nicht. Der große 
Konzern hat einfach viel mehr Geld um sein Anwälte zu bezahlen um Dich 
madig zu machen.



von Unwissender (Gast)


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Das sind gute Hinweise.
- kann man bei einer analysierten TTL-Schaltung von 'knacken' sprechen ?
- oder durch die Nachbildung eines Standard-LCD-Kontrollers hinsichtlich 
der Ansteuerung ?
- oder durch die Nachbildung der ANSI.SYS Funktionalität

Allerdings läuft es nicht nur über SW, ein bischen Hardware ist auch 
dabei

VG der Unwissender

von Winfried (Gast)


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Eine Funkionalität nachzubilden, dürfte m. E. völlig unproblematisch 
sein. Beispiel Samba-Server: Der bildet alles nach, um Windows-Freigaben 
auf Linux-Servern zu haben. Die haben das Protokoll abgehört und 
daraufhin nachentwickelt.

Anderes Beispiel: Die Chipreseter für Epson Patronen. Auch das erscheint 
mir völlig unproblematisch.

Deshalb versuchen die Hersteller es oft auf andere Touren: Alles 
mögliche wird patentrechtlich oder mit Gebrauchsmuster geschützt, z.B. 
die Form der Tintenpatrone oder die Form der Kontakt/Verbindungen. Dann 
hast du ein Problem beim nachbauen, weil spätestens bei der 
Kontaktiereinheit musst du ja eine baugleiche Form haben.

Und dann kommt noch hinzu, dass man was tut, was jemand anderem mit 
meist viel Geld und Macht gar nicht gefällt. Man sollte also ebenso viel 
Geld und gute Anwälte haben. Denn ob ein rechtlicher Angriff berechtigt 
ist oder nicht, man muss ihn erstmal durchstehen.

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