Hallo Ich möchte mal gern einige Meinungen zu einem Reverse-Projekt wissen : Es gibt von einem Hersteller für seine eigenen Maschinen ein Wartungs / Einstellwerkzeug, welches auf steinalter TTL-Technik basiert. Dieses Werkzeug ist recht leicht zu durchschauen, und einfach mit einem Microcontroller zu emulieren. Es wird also nicht abgekupfert. Nun gibt es weitere Firmen, welche an der Emulation natürlich interessiert sind, da diese nun auch in der Lage sind an diesen Maschinen Wartungs und Einstellarbeiten auszuführen. Die Firma X, welche die Emulation entwickelt hat, könnte sich somit potentielle Kundn verschaffen. Was meint Ihr dazu ? Danke und VG vom Unwissenden
Der Hersteller hat sicher in seinem Vertrag mit dem Kunden stehen, daß die Maschinen mit dem steinalten Werkzeug eingestellt werden MÜSSEN, sonst keine Gewährleistung, evtl. Vertragsstrafen usw. Er weiß auch, wer so ein Werkzeug hat, weil er das Werkzeug ja verkauft. Die Firma X muß jeden Gewährleistungsanspruch erfolgreich loswerden (und das dürfte schwer werden!), denn wenn was schief läuft, wird der Hersteller und / oder der Kunde behaupten, es liegt an der Einstellung durch Firma X. Bei Luftfahrzeugen oder Medizingeräten wird wohl kein Kunde ob des Risikos fremdeinstellen lassen. Bei einfachen, unkritischen Geräten evtl. schon. Ist alles eine Frage von Preis, Risiko und den zugrundeliegenden Verträgen.
Danke für Deine Meinung. Jedoch stellt Firma X nur das Werkzeug her; den Sachverstand um dieses zu nutzen, muss der "Einstellende" haben. Wenn Du z.B. einen Gabelschlüssel von Firma X nutzt, und Dir dieser auf die Motorhaube vom Kundenauto fällt , hat meinem Verständnis nach Firma X damit nichts zu tun. Mir gehts darum : Dieser Schraubenschlüssel ist ein ganz spezieller, den nur die Vertragswerkstätten haben / bekommen können. Nun möchten aber auch freie Werkstätten die Arbeiten, die mit dem Spezialschlüssel gemacht werden können, auch machen. Nun hat Firma X, die den Originalschlüssel schon mal gesehen hat, einen Schlüssel erstellt, der vollkommen anders aussieht, aber trotzdem die Arbeiten wie mit dem Original ausführbar sind. Darf Firma X den 'neuen' Schlüssel an die freien Werkstätten verkaufen ? Viele Grüße vom Unwissenden
Hört sich irgendwie nach On Board Diagnostic beim Auto an, ich tippe auf Volkswagen? ;-) Wenn das Werkzeug nicht "verschlüsselt" ist, also beispielsweise eine Datenverbindung, die du anzapfst, dann dürfte dem nichts im Wege stehen (keine Garantie meinerseits!!!). Wenn du allerdings irgendwas "knackst", dann machst du dich eventuell strafbar, weil das Knacken von Verschlüsselungen unter Strafe steht. Gruß Sebezahn
Sowas ist im deutschen Recht Klar und eindeutig geregelt! ...es kommt darauf an... Also wird man da nix sagen können. Es gibt da immer Fälle wo es legal ist und ebend andere... Auch wenn wir konkret wüssten worum es geht, könnten wir dazu kaum was sagen. Denn: Es hat noch kein Gericht über diesen konkreten Fall abschließend geurteilt! Also abschätzen wie stark der Originalhersteller die Sache bekämmpfen würde und dann entscheiden. Oder einfach die Software entschärfen: Das Gerät kann irgendwas nützliches und im Handbuch steht sowas wie "keinesfalls darf der Nutzer durch einspielen einer Fremdsoftware es ermöglichen, dass man Geräte des Herstellers Blabla damit einstellt." dann einfach in den einschlägigen Foren etwas Werbung für die super Hackersoftware und gut ist.
> Wenn du allerdings irgendwas "knackst", dann machst du dich > eventuell strafbar, weil das Knacken von Verschlüsselungen > unter Strafe steht. Nein. Wir leben hier noch nicht in den USA und haben kein "Digital Millennium Copyright Act" und Softwarepatente sollten hier auch noch nicht durchsetzbar sein, auch wenn es immer stärker versucht wird. Davon abgesehen: Wenn Dich der Original-Hersteller vom Markt hauen will, wird er es so oder so machen, ob Du im Recht bist oder nicht. Der große Konzern hat einfach viel mehr Geld um sein Anwälte zu bezahlen um Dich madig zu machen.
Das sind gute Hinweise. - kann man bei einer analysierten TTL-Schaltung von 'knacken' sprechen ? - oder durch die Nachbildung eines Standard-LCD-Kontrollers hinsichtlich der Ansteuerung ? - oder durch die Nachbildung der ANSI.SYS Funktionalität Allerdings läuft es nicht nur über SW, ein bischen Hardware ist auch dabei VG der Unwissender
Eine Funkionalität nachzubilden, dürfte m. E. völlig unproblematisch sein. Beispiel Samba-Server: Der bildet alles nach, um Windows-Freigaben auf Linux-Servern zu haben. Die haben das Protokoll abgehört und daraufhin nachentwickelt. Anderes Beispiel: Die Chipreseter für Epson Patronen. Auch das erscheint mir völlig unproblematisch. Deshalb versuchen die Hersteller es oft auf andere Touren: Alles mögliche wird patentrechtlich oder mit Gebrauchsmuster geschützt, z.B. die Form der Tintenpatrone oder die Form der Kontakt/Verbindungen. Dann hast du ein Problem beim nachbauen, weil spätestens bei der Kontaktiereinheit musst du ja eine baugleiche Form haben. Und dann kommt noch hinzu, dass man was tut, was jemand anderem mit meist viel Geld und Macht gar nicht gefällt. Man sollte also ebenso viel Geld und gute Anwälte haben. Denn ob ein rechtlicher Angriff berechtigt ist oder nicht, man muss ihn erstmal durchstehen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.