Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ing.-Büro-Gründung neben dem Beruf


von Sebastian (Gast)


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Hallo,

ich möchte mich neben dem Beruf selbstständig machen und ein kleines 
Ingenieurbüro gründen. Leider muss ich feststellen, dass der Aufwand für 
die Gründung fast der gleiche ist, wie als wenn ich mich komplett 
selbstständig machen würde.

Als Tätigkeitsschwerpunkt soll Beratung, Planung, Erstellen von Software 
und Elektronik im Vordergrund stehen.

Da ich nicht nur plane, sondern auch erstelle (Hardware) handelt es sich 
nicht um eine reine freiberufliche Tätigkeit. Daher muss ich mich sowohl 
beim Finanzamt (Freiberufler) als auch beim Gewerbeamt (Gewerbe) 
anmelden.

Leider sind beim Beratungsgespräch mit der IHK noch ein paar Fragen 
offen geblieben. Wie schaut es mit dem ach so lieben ElektroG aus? Muss 
ich mich wegen ein paar Ören anmelden? Gibt es bereits Praxisfälle in 
denen von den happigen Gebühren abgesehen wurde?
Welche anderen Institutionen werden mich nach der Gründung anschreiben 
und ggf. mein „Bestes“ wollen – nämlich mein Geld?
Muss ich auch Mitglied in einer Ing.-Kammer werden, nur weil ich 
beratend tätig sein möchte?

Auch über andere Hinweise und Tipps oder auch Erfahrungsberichte zum 
Thema Gründung würde ich mich freuen.


Sebastian

von arc (Gast)


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> Daher muss ich mich sowohl beim Finanzamt (Freiberufler) als auch beim
> Gewerbeamt (Gewerbe) anmelden.
Jein, solange es "Prototypen" sind und keine Serienproduktion, reicht 
normalerweise die Meldung beim Finanzamt (falls dieses die Tätigkeit als 
freiberuflich einstuft. Stichwort Anwendungssoftware vs. 
Systemsoftware).
Am besten ohne Umweg direkt mit dem Finanzamt klären.
Sollte sich der Schwerpunkt verlagern, kann man immernoch ein Gewerbe 
anmelden und muss sich nicht von Anfang an mit IHK und ähnlichem ... 
auseinandersetzen.
ElektroG:
Falls Geräte nur im B2B-Bereich in Verkehr gebracht werden, reicht eine 
Stammregistrierung (z.Z. 150€). Garantien und ähnliches werden nur im 
B2C-Bereich fällig.

von Sebastian (Gast)


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Heißt das als freiberuflicher Ingenieur muss ich in keiner Kammer/sonst. 
Institution Pflichtmitglied sein?

von Punktrichter (Gast)


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Richtig.
Die Händeaufhalter können Dir als Freiberufler nicht an die Wäsche. Auch 
nicht die seltsame Insititution IHK, die auf ominöse Weise ein 
staatliches Privatprotektorat genießt.

von rolli (Gast)


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Ja, als teilweise Freiberufler hat man denselben Aufwand wie fuer eine 
komplette Selbstaendigkeit. Es ist sogar noch extremer. Du benoetigst 
auch dieselbe Infrastruktur wir 5 von Dir. Eine zusammengelegte 
Infrastruktur wuerde helfen.

r

von gast (Gast)


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Warts einfach ab, bis die "Wegelagerer" über dich herfallen.
Ein bischen "nebenher" gibt es nicht.

von Chef (Gast)


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>Die Händeaufhalter können Dir als Freiberufler nicht an die Wäsche.
>Auch nicht die seltsame Insititution IHK, die auf ominöse Weise ein
>staatliches Privatprotektorat genießt

Vorsicht! Wenn er keiner Ingenieurstätigkeit nachgeht und die richtige 
Ausbildung hat, ist er Gewerbetreibender. Dann kassiert die IHK 
Pflichtbeiträge, die sich nach dem Umsatz bemessen. Es gibt da nur einen 
Freibetrag von 5000,- im Jahr an Gewinn, glaube ich,

von Punktrichter (Gast)


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"...Wenn er keiner Ingenieurstätigkeit nachgeht..."

Ja genau, dann ist er eben auch kein Freiberufler.
Ich habe nicht behauptet, dass alleine der Ingenieurstitel ein Freibrief 
ist. Oder versteht man meine Zeilen nicht?

von Christian (Guest) (Gast)


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Ggf. hilft es hier bei entsprechenden Förderorganisationen zu fragen.
Es gibt div. Gründeroffensiven, die auch
  "Nebenbei-Sachen"
fördern bzw. beraten.

Ggf. "google", oder ask.net  o.s.

Auch rechtl. Fragen (Haftung, etc. sind ggf. KRITISCH zu sehen)
sollte man klären.

Viel Erfolg
c.

von HDE (Gast)


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nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne 
Ing.-Ausbildung .....

von Golodkowski (Gast)


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......man kann auch zu seinem Glück als Freiberufler gezwungen werden.
Nähere Ausküfte erteilt Deine freundliche ARGE. ;-)

gez.
Golodkowski

von gute frage (Gast)


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"nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne
Ing.-Ausbildung ....."

ja aber das trifft aber eher auf die künstler zu also mahler musiker 
aber eigentlich eher für die studierten

von Matthias (Gast)


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>Ich habe nicht behauptet, dass alleine der Ingenieurstitel ein Freibrief

Äh, Moment - der Ingenieurstitel wäre ja doch ein Freibrief, aber hier 
ist es wohl doch so, daß er keinen Titel hat. deshalb ist er erstmal 
kein Freiberufler. Jetzt kommt sogar hinzu, daß das Gewerbeamt mitunter 
noch genau wissen will, was man tut. Wer da nicht überwiegend denkt, 
zahlt trotzdem! Die wissen schon wo sie es holen können.

von HDE (Gast)


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""nunja wenn ich sehe dass man auch freiberufler werden kann ohne
Ing.-Ausbildung ....."
ja aber das trifft aber eher auf die künstler zu also mahler musiker
aber eigentlich eher für die studierten"

tja stimmt nicht, ich kenne ihn persönlich
er hat keine Ing.-Abschluss, kann aber trotzdem als Freiberufler tätig 
sein und das im IT/ET-Sektor

hat sein Steuerberater arrangiert ! aber wie ist mir schleierhaft .....

von arc (Gast)


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> der Ingenieurstitel wäre ja doch ein Freibrief, aber hier
> ist es wohl doch so, daß er keinen Titel hat. deshalb ist er erstmal
> kein Freiberufler

Die Einstufung ob Freiberufler oder Gewerbetreibender nimmt das 
Finanzamt vor und nicht der Titel. Übt man einen der Katalogberufe aus, 
hält sich das Finanzamt auch daran, problematisch wird es, wie schon 
geschrieben, bei Grenzfällen:
Dienstleistungen vs. Handelsgeschäft/Massenproduktion, "besonderer 
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung", persönliche 
Verantwortung vs. weisungsgebundene Angestellte.

Definition aus dem PartGG (andere Variante: §18 EStG)

"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer 
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, 
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von 
Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der 
Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses 
Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, 
Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, 
Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, 
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, 
vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), 
Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, 
Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, 
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie 
der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher."

von Künstler (Gast)


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Musiker als Künstler sind nur dann Freiberufler, wenn sie auch 
Komponieen. Wenn sie einen Chor leiten, Arrangieren oder nur im 
Orchester spielen sind es keine!

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