Hallo an alle! Ich habe jetzt bei Reichelt zum ersten mal bestellt: nach Madrid (Spanien). In diesem thread hier Beitrag "Reichelt Versandkosten ins AUSLAND" hat jemand geschrieben er habe die MWSt nach vorlegen der Exportbestätigung von Reichelt zurückgezahlt gekriegt. Ich habe absolut keine Ahnung von diesen Sachen deshalb hier meine Frage. Gilt das nur für die Schweiz oder kann ich hier in Spanien auch was verlangen? Danke!
Du kannst schon, musst aber (nicht nur dann) die in Spanien geltende MWSt (oder wie auch immer das da heißen mag) zahlen.
"(nicht nur dann)" heisst, dass ich 2 mal Steuern zahle wenn ich nichts mache? Also automatisch geht das nicht? Auch wenn ich doch was falsch verstanden habe und nur eimal zahlen muss, entweder MwSt. (Deutschland) oder IVA (Spanien), würde es sich für mich lohnen den IVA zu zahlen da dieser bei 16% liegt. Weiss jemand was ich dann konkret machen muss?
Also bei Lieferungen in die Schweiz (7.6% MwSt.) wird da jeweils die Steuer bereits bei der Bestellung abgezogen. Irgendwann später folgt dann die Rechnung für die schweizer Steuer. Zumindest war das bis jetzt bei allen anderen Bestellungen in Deutschland so, bei Reichelt hab' ich noch nie bestellt, da ich den Mindestbestellwert für den Export nicht wirklich erreiche... Dass man das Geld nachträglich einfordern muss finde ich eigentlich Blödsinn, Reichelt wird ja wohl wissen wohin die liefern... Aber ich würd' die einfach mal anschreiben.
Sch ne, ich habe jetzt verstanden! Spanien ist ja in der EU und die Schweiz nicht. Danke trotzdem!
Nein, zweimal zahlen ist erstaunlicherweise nicht erforderlich. Aber zumindest die Differenz zwischen IVA und MWSt ist zu zahlen oder -in Deinem Fall- an Dich auszuschütten. Wie das funktioniert, sollten die spanischen Finanzbehörden wissen.
Exporte sind immer MWST frei. Wenn daher eine Sendung ins ausland geht ist keine MWST drauf. Was anderes ist wenn der Kunde die Ware selbst exportiert. Dann holt es sich am Zoll eine ausfuhrbestaetigung,, geht damit zum Verkaeufer unf kann die MWST dort zurueckfordern. Dies, da der Verkaeufer ohne Exportbescheinigung dem Staat die MWST abdruecken muss. Beim Land wo die Ware importiert wird, wird die MWST faellig. Alles unabhaengig von EU, Nicht-EU. Innerhalb der EU gibt die business-to-business abkuerzung, dass der Verkaeufer die MWST an den frenden Staat direkt abdrueckt. Dazu muessen beide eine MWST Nummer haben.
Ploff wrote: > Exporte sind immer MWST frei. > Beim Land wo die Ware importiert wird, wird die MWST faellig. Alles > unabhaengig von EU, Nicht-EU. Das stimmt nicht. Wenn man in ein anderes EU-Land lieferst, dann muss man im Inland Umsatzsteuer abführen. Nur wenn beide über eine UStID-verfügen kann der Empfänger die Versteuerung übernehmen. Bei Lieferung ins Nicht-EU-Ausland (z.B. Schweiz) muss man keine USt abführen - wenn man einen Beleg darüber hat, dass die Lieferung auch wirklich ins Ausland ging (Paketschein). Wenn man keinen Beleg hat, dann darf man bei der Steuerprüfung nachzahlen.
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