Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Diplomarbeitsvertrag


von Student (Gast)


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Ich beginne in Kürze meine Diplomarbeit. Dafür habe ich einen Vertrag 
geschickt bekommen, bei dem mir eine Frage eingefallen ist.

Ich habe als Diplomant frei Zeiteinteilung, kann kommen und gehen wann 
ich will.
Im Diplomandenvertrag steht, dass ich die Umsatzsteuer per 
Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abzuführen habe.

Macht man sowas nicht als freier Mitarbeiter? Auf dem Vertrag steht 
-Diplomantenvertrag- und kein Wort von freier Mitarbeiter.

Wie gehe ich damit um?

von Heiko (Gast)


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Wenn ich das noch richtig weiß, ist ein Diplomarbeitsvertrag im 
eigendlichen Sinn kein Arbeitsvertrag.

Wie sich das begründet, weiß ich leider nicht mehr - hat wohl was damit 
zu tun, das die Diplomarbeit zum Studium - also zur Ausbildung - gehört.

von Student (Gast)


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Diplomandenvertrag steht da drin. Mir schwirrt nur als noch der Begriff 
Arbeitsvertrag im Kopf rum, weil ich eben bei Google damit gesucht habe.

Also Diplomandenvertrag steht oben drüber und drin scheint es ein freier 
Mitarbeitervertrag zu sein. Aber ist das richtig? Dann muss ich mich 
selbst versichern, eine Steuernummer beantragen um die 
Umsatzsteuererklärung zu machen und und und ...
Und wenn irgendetwas schief läuft bin ICH voll haftbar...auch wenn ich 
nur vor dem Computer sitze.

P.S. Ja, ich habs falsch geschrieben...Diploman->d<-

von TechInfo (Gast)


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Hi Student,

mache auch zur Zeit meine Diplomarbeit und habe einen ähnlich lautenden 
Vertrag unterschrieben.

Es gibt rechtlich keinen Status "Diplomand". Deine Diplomarbeit machst 
du in erster Linie als "Student" an Deiner Uni/FH. In diesem rechtlichen 
Rahmen machst du nun eine Auftragsarbeit für eine Firma, um über diese 
Tätigkeit deine Diplomarbeit zu schreiben. Also bist du sozusagen ein 
freier Mitarbeiter, kein Angestellter. Damit musst du alle Vergütungen 
die du bekommst, selbst versteuern. Am besten fragst du mal deinen 
Steuerberater, bevor du etwas falsch machst und am Ende dicke 
Steuernachzahlungen leisten mußt.

von Matthias (Gast)


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Ja, also in meinem "Diplomvertrag" steht drin:
(sinngemäß)
Werkstudentenvertrag... um dem Studenten einen Einblick in die 
berufliche Praxis zu geben.. und um seine Diplomarbeit mit dem Thema 
"..." zu schreiben...

Ich habe Lohnsteuerkarte abgegeben, und die FiBu rechnet alles 
autoimatiusch raus, und überweist gleich die entsprechenden 
Renten/AL...beiträge...

von TechInfo (Gast)


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Ja das ist dann ein anderer Fall wie beim Threaderöffner

von mmhh (Gast)


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Also ich schreibe auch gerade mein Diplomarbeit, bekomme 500€ Brutto und 
Brutto ist bei mir wie Netto!
Pflichtpraktika sind in DE nicht sozialversicherungspflichtig!
Siehe auch [1].

cu

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum#Sozialversicherungspflicht

von TechInfo (Gast)


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Es geht hier aber nicht um ein Praktikum sondern um die Diplomarbeit.

Das ist eine Arbeit, die zum Studium gehört und eigentlich von der 
Hochschule ausgegeben wird. Wenn du sie gegen Entgelt einem Unternehmen 
anbietest, musst du auch dafür Steuern zahlen. Bei dir könnte es sein 
dass du mit deinem Betrag einfach unter irgendeine Grenze fällst, wo du 
keine Steuern mehr zahlen musst.

von Ericson Mornhinweg (Gast)


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Wenn der Diplomandenvertrag so gestaltet ist, dass man den Auftraggeber 
lediglich über die Arbeitsergebnisse unterrichten muss und er keine 
weitere Weisungsbefugnis hat, dann muss nach dem Einkommensteuergesetz 
und dem Umsatzsteuergesetz geprüft werden, wie das zu behandeln ist.

Das Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten, von denen einige 
sofort auszuschließen sind. Auch die Nichtselbständige Arbeit, da hier 
eine freie Arbeitseinteilung und keine Weisungsbefugnis des Arbeitgebers 
vorliegt. Man kann sich streiten, ob nun eine Einkunft im Sinne der 
Freien Berufe § 18 oder gewerbliche Einkünfte vorliegen. Auf jeden Fall 
ist das in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, weil die 
Tatbestände: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht 
und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr gegeben sind.

Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Tätigkeit ebenfalls zu versteuern, 
da eine Leistung im Inland gegen Entgelt ausgeführt wird. Sie sind 
Unternehmer, weil Sie nachhaltig (mehrmals und fortdauernd) tätig sind. 
In der Regel ist Ihre Tätigkeit auch nicht steuerfrei, so dass die 
Einnahme früher mit 16%, jetzt mit 19% zu versteuern sind. Daher ist der 
Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass der Vertrag mit Umsatzsteuer zu 
vergüten ist, die dann aber von Ihnen an das Finanzamt abzuführen ist 
(also Geld zur Seite packen).

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Tätigkeit so behandelt 
wird, dass man auf Kleinunternehmer optiert. In diesem Fall ist man ein 
so kleiner Unternehmer, dass die Grenzen des § 19 UStG nicht 
überschritten werden. In solchen Fällen verzichtet der Gesetzgeber auf 
die Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Vertrag und die Rechnungen diese 
ausweisen.

Mein Rat: Informieren Sie sich gewissenhaft und gründlich. Befragen Sie 
ggf. die Rechnungswesenabteilung Ihres Auftraggebers, weil die auch die 
Rahmenbedingungen kennen. Sollten Sie da nicht weiterkommen, dann steht 
es Ihnen frei, bei dem Finanzamt persönlich vorstellig zu werden. 
Umfangreiche Beratungen werden aber dort nicht angeboten, jedoch ist das 
Finanzamt oft bereit, Hinweise und Auskünfte zu geben. Auch der Gang zum 
Steuerberater schafft Rechtssicherheit. Und letztendlich müssen Sie Ihre 
Steuererklärung auch irgendwann machen. Also kümmern Sie sich frühzeitig 
um die Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ericson Mornhinweg
Steuerberater

von TechInfo (Gast)


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Das heißt, man muss evtl. zweimal Steuern zahlen, Einkommenssteuer und 
Umsatzsteuer? Dann bleibt ja vom Entgelt nicht mehr viel übrig :(

Was ist mit Aufwendungen für Miete und Heimfahrten am Wochenende?

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