Forum: Offtopic Ebay- erst anzeigen dann fragen?


von Löti (Gast)


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Hallöle,

ich habe für 120 Ocken was bei Ebay ersteigert und der Verkäufer 
vertröstet mich schon seit 3 Wochen mit der Lieferung. 3 Termine die er 
genannt hat sind verstrichen und immer noch ist nichts da. Offenbar auch 
nicht abgeschickt. Ich habe ihm jetzt per email eine Frist von sieben 
Tagen eingeräumt, die am Freitag ausläuft. Dann wollte ich dem feinen 
Herrn eine Mahnung per Post schicken und wenn dann nix kommt ihn 
anzeigen. Jetzt hat mir aber ein Verkäufer, der ihm mal was verkauft 
hat, gesagt, dass der damals versucht haben soll ihn zu erpressen und er 
ihn auch angezeigt hat.
Sollte ich warten, sollte ich mahnen oder sollte ich ihn einfach 
anzeigen und Ebay Käuferschutz beantragen? Funktioniert das?

von Smörre (Gast)


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Was sagt eigentlich Ebay selber dazu?
Die müßten Dir doch am besten weiterhelfen können, wie und wss man 
machen muß?
Ich glaube der Käuferschutz bei Ebay ist auch noch eine kleine 
Eigenbeteiligung gebunden, oder?
Lohnt sich der ganze Aufwand denn überhaupt?
Wie hoch war denn die Auktionssumme?
Gewerblicher oder privater Anbieter?

von Löti (Gast)


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Privater Anbieter, 120 Euro, Ebay Selbstbeteiligung 25 Euro, sonst sagen 
die nix dazu. Ich kenn aber seine Adresse und sein Konto...
Vielleicht sollte ich ja was bei Amazon für den Preis auf sein Konto 
kaufen, höhöhö

von Unfuture (Gast)


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Hi,

für so etwas benutzt man am besten die Funktion "Unstimmigkeit Online 
klären". Dann muss der Verkäufer innerhalb bestimmter Fristen antworten 
und er kann sich auch nicht rausreden, dass er eine Mail nicht bekommen 
hat (Spamfilter, jaja...). Die in den einzelnen Nachrichten (nur Text, 
recht wenig Zeichen) vereinbarten Schritte sind für beide Seiten 
verbindlich und können von Ebay bei Bedarf auch eingesehen werden.
Zudem bekommt Ebay ab einem bestimmmten Zeitpunkt auch von der Sache 
wind, spätestens wenn er rumzickt und Du bei Ebay die Klärung der 
Unstimmigkeit unterbrichst, weil Du dich außer Stande siehst, dich mit 
dem Verkäufer zu einigen.
Das funktioniert natürlich nur, wenn der Verkäufer nicht total 
beschränkt oder verrückt ist, sondern er in Bezug auf seinen 
Ebay-Account etwas zu verlieren hat. Wenn er im Zuge einer Unstimmigkeit 
nachweislich gegen die Regeln von Ebay verstößt, könnte er durchaus von 
Ebay gesperrt werden.

Normalerweise maile ich auch erstmal, aber bei bestimmten Problemen 
(Abmachungen werden nicht eingehalten, Artikelzustand ist mit 
Artikelbeschreibung selbst mit größtem Wohlwollen nicht in Einklang zu 
bringen) mache ich das mittlerweile immer sofort so. Nicht lange 
rumärgern, sondern gleich die Unstimmigkeit melden. Das ist 
Erfahrungssache, wenn der Verkäufer ein faules Ei ist, geht das 
definitiv am schnellsten. Wenn dem Verkäufer das mit der Unstimmigkeit 
öfter passiert oder er sich über Deine Vorgehensweise ärgert, kann er eh 
nicht ganz sauber sein und es ist recht unbequem für ihn, weil er sich 
jedes mal direkt bei Ebay einloggen muss und die speziellen Funktionen 
für die Unstimmigkeit nutzen muss. Negativ bewerten kann man nur, wenn 
man sowohl einen Account zum Verkaufen als auch einen zum Kaufen hat, 
sonst versaut man sich wegen so einem Hirni bzw. wegen seiner 
Rachebewertung sein Profil. Dann lieber dem Verkäufer unbequeme Regeln 
aufzwingen und sein volles Recht einfordern, dadurch lernt z.B. ein 
unseriöser Powerseller eher als durch ein paar negative Bewertung unter 
vielen. Wenn man Angst wegen seiner Bewertungen hat, sollte man in der 
Unstimmigkeit dann auch am besten verbindlich mit dem Verkäufer 
vereinbaren, dass man sich NICHT gegenseitig bewertet.

von tex (Gast)


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Hehe! Ebay! Selber Schuld!
Du bist mit dem Verkäufer einen Vertrag eingegangen. Eine Fristsetzung 
zur Vertragserfüllung und eine Erpressung sind 2 ganz verschiedene paar 
Schuhe, aber Du weiss nun woran Du bist.
Geh sofort zur Bank und hol Dir Dein Geld zurück und warte nicht auch 
nur ein Sekunde damit. Danach kannst Du mit Ebay die weitere 
Abwicklung (Unstimmigkeiten Online klären) besprechen.
Binnen 6 Wochen nach der Überweisung kannst Du Dir die Kohle nämlich 
zurückholen, sofern das Konto nicht schon leer geräumt ist.

von Daniel W. (danie)


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Ialso du verwechselst da was:
überweisungen kann man nicht rückgängig machen, nur lastschriften.
(aussage sparkasse und volksbank vor rund einem jahr)

grüße danie

von tex (Gast)


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Auch Überweisungen kann man IMHO rückgängig machen aber man muss sich 
ein bisschen  anstrengen, denn es ist mit Arbeit für die Bank verbunden 
und da gilt §1 für Bankangestellte:
Du sollst nicht zuständig sein.
Verlang den Abteilungsleiter und wenn der auch nicht will, geh zu einer 
anderen Bank oder verlange, das man Dir schriftlich gibt dass die 
Überweisung nicht zurückgezogen werden kann.
Das Schriftstück wirst Du nicht bekommen, weil Du die Bank dann 
verklagen könntest.

von Jupp (Gast)


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Überweisungen kann man nicht rückgängig machen, es sei denn, die 
Überweisung war eine Lastschrift. In einem solchen Fall muß die andere 
Bank den Betrag unverzüglich zurücküberweisen, sofern sie die 
Möglichkeit dazu hat. Ist nämlich z. B. er Dispositionsrahmen 
überschritten, muß die Bank das Geld nicht rausrücken.

Handelt es sich um eine normale Überweisung, kann die eigene Bank die 
andere darum bitten, das Geld zurück zu überweisen. Dies setzt 
allerdings das Einverständnis des Kontoinhabers voraus. Fazit: das Geld 
ist jetzt erst mal weg.

Zum Thema Käuferschutz denke ich, dass es nicht viel bringt. Oder warum 
gibt es tausende pro Jahr, die übers Ohr gehauen werden und denen nicht 
geholfen wurde?

Ich denke angemessene Fristsetzung und dann rechtliche Schritte ist der 
richtige Weg. Ich sehe in so Fällen grundsätzlich aber immer erst mal 
das Gute im Menschen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, damals kam 4 
Wochen lang weder eine Antwort noch die Ware. Irgendwann dann klingelte 
der Paketmann mit der Sendung, darin ein handgeschriebener Brief mit 
Entschuldiung. Grund der Verzögerung war ein Sterbefall. Keine Ahnung ob 
es stimmt, aber es kann immer mal zu Problemen kommen.

Das er dir natürlich schon mehrmals die Lieferung zugesagt hat und 
bisher noch immer nichts kam, ist sehr grenzwertig und es lässt die 
Vermutung einer betrüerischen Handlung zu. Die Option einer Anzeige 
steht dir offen und sie kostet dich zunächst mal nichts. Der Verkäufer 
wird dann auf jeden Fall mal Stellung dazu nehmen, da solche i. d. R. 
keinen Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht machen.

Noch ein Tip: alle Schreiben möglichst per Einschreiben mit Rückschein 
unter Zeuen verschicken oder aber gleich durch einen Gerichtsvollzieher 
zustellen lassen.

Hat er dich schon bewertet?

Viel Glück!

von S. W. (Gast)


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> Binnen 6 Wochen nach der Überweisung kannst Du Dir die Kohle nämlich
> zurückholen, sofern das Konto nicht schon leer geräumt ist.

Du kannst nur das Geld einer Überweisung zurückholen, wenn dies noch 
nicht auf das andere Konto eingegangen ist. Bei der heutigen 
Geschwindigkeit ist das wohl kaum möglich.

Geregelt wurde dies im BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html

von Löti (Gast)


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Ja ne, dafür ist das Geld schon zu lange weg. Bewertet hat er mich noch 
nicht, ist mir aber auch egal, wenn er mich dabei verleumdet zeig ich 
ihn gleich nochmal an... Ich check jetzt erstmal seine Adresse, es gibt 
ja nette Leute die mal nachschauen ob er da wohnt.

von S. W. (Gast)


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Löti wrote:
> Ja ne, dafür ist das Geld schon zu lange weg. Bewertet hat er mich noch
> nicht, ist mir aber auch egal, wenn er mich dabei verleumdet zeig ich
> ihn gleich nochmal an... Ich check jetzt erstmal seine Adresse, es gibt
> ja nette Leute die mal nachschauen ob er da wohnt.

Wichtig ist, dass du das ganze ganz sachlich angehst. Emotionen sind 
völlig fehl am Platz. Es geht "nur" um 120 EUR, nicht um dein leben. 
Wenn du emotional reagierst, dann bekommst du vielleicht am Ende recht, 
verlierst aber durch Sideeffekte erheblich mehr. Und ich kenne genügend 
Leute, die wegen 20 EUR über 1000 EUR Strafe zahlen mussten und meinten, 
es wäre ihnen wert gewesen.

Erst Unstimmigkeiten melden, dann Frist abwarten und dann erst 
rechtliche Mittel einsetzen. Es ist auch nicht deine Aufgabe 
nachzuschauen, wer wo wohnt. Das ist dann alles Aufgabe deines Anwaltes.

von Löti (Gast)


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Klar, ich hab mich mit dem Verlust abgefunden. Aber ich möchte die 
Mahnung schon an die richtige Adresse senden. Auch wenn es vermutlich 
ohnehin keinen Sinn hat...

von Löti (Gast)


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Anwalt will ich wegen fehlender Rechtsschutzversicherung nicht nehmen. 
Da zahl ich nur drauf. Eine Anzeige bringt mehr da der Typ wohl eh nix 
pfändbares haben wird.

von Jupp (Gast)


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>Eine Anzeige bringt mehr da der Typ wohl eh nix
>pfändbares haben wird.

Wie kommst du zu dieser Vermutung?

von FRAGENSTELLER (Gast)


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@ Löti

>Ich kenn aber seine Adresse und sein Konto...
Vielleicht sollte ich ja was bei Amazon für den Preis auf sein Konto
kaufen, höhöhö

das mit dem konto vergiss' ganz schnell denn so etwas geht meist nach 
hinten los, und was die adresse betrifft, falls er in deiner nähe wohnt 
fahr' hin und klopf an seine türe, und wenn er öffnet klopf einfach 
weiter bis er die sachen rausrückt. ;-)

von Löti (Gast)


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"wenn er öffnet klopf einfach weiter bis er die sachen rausrückt"
lol

Das mit dem Konto war ein Witz. Das mit dem pfänden nehme ich daher, 
dass der letzte Spinner der mir ein Handy geklaut hat auch nix hatte und 
außer Rennerei und Prozess nix rausgekommen ist. ("Handy hab ich 
verloren")
Wer sowas für 120 Eusen abzieht muss total beknackt sein, der wird 
keinen tollen Job haben...

von Power (Gast)


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Kleiner Tip am Rande: PAYPAL-Konto einrichten, dann passiert sowas 
nicht. Ich bevorzuge bei ebay Verkäufer die so eins haben.

von Browncoat (Gast)


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@Power

Paypal? Damit geht das ganz genauso. Wenn der andere sein Konto 
abgeräumt hat kriegst du auch nix mehr. Paypal kümmert es auch einen 
Dreck ob da alles glatt geht oder nicht. Am sichersten ist wohl die 
Treuhandoption von Ebay, kostet natürlich.

MfG BC

von Power (Gast)


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Allerdings bekommt der Verkäufer bei PayPal erst das Geld freigegeben, 
wenn der Käufer das OK gibt (Ware erhalten). Das gibt schon 'ne gewisse 
Sicherheit. Habe auf diese Weise auch schon ein Auto verkauft.

von Punktrichter (Gast)


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Von ebay selbst kann man übrigens Null(!) Hilfe erwarten.
Die Verweisen in solchen Fällen freundlich und fröhlich auf den 
Datenschutz!

von tex (Gast)


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<< Du kannst nur das Geld einer Überweisung zurückholen, wenn dies noch
nicht auf das andere Konto eingegangen ist. Bei der heutigen
Geschwindigkeit ist das wohl kaum möglich.

Geregelt wurde dies im BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html>>;

Ok. Ich hatte das nur ein Mal gebraucht und das war vor Ebay. Man lernt 
doch nie aus. Aber schön ist es doch zu sehen, wie schnell sich die 
Banken per Gesetz aus der  Verantwortung stehlen und das Opfer des 
Betruges im Regen stehen lassen.
Da zünde ich doch heute gleich wieder eine Kerze unter meinem "Ich werde 
nie und nimmer nicht ein Ebay-Konto haben"-Kreuz an. :-)

von Löti (Gast)


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Hört hört, der Typ hat sich von der Mahnung aufschrecken lassen und es 
am letzten Tag der Frist widerstrebend geliefert. Interessant...
Danke für eure Hilfe, früher oder später braucht man die sicher mal 
wieder ;-)

von Marcel ". (x-starchild)


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Hi Leute!

Habe zur Zeit auch Stress mit nem Verkäufer bei ebay. Habe was 
ersteigert und das Geld überwiesen und mittlerweile ist der Verkäufer 
abgemeldet und spurlos verschwunden.
War zum Glück nicht viel Geld aber ärgerlich ist es trotzdem.Laut ebay 
muss ich noch ein paar Tage warten, ansonsten schalten die sich ein.



Marcel

von Punktrichter (Gast)


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>> ansonsten schalten die sich ein.

Vergiss es. Die berufen sich auf den Datenschutz (so ein Glück für ebay, 
sonst müssten die 1000 Leute mehr einstellen).
Du musst schon zur Polizei gehen, um diesen "Datenschutz" zu lösen.
Ebay schert sich einen Dreck um sowas! Aber finde das selbst heraus. 
Viel Spaß dabei.

von Löti (Gast)


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Naja also bei Ebay gibt es da den Käuferschutz. In solchen Fällen 
sollten die alles minus 25 bis maximal 175 Euro erstatten. Naja und 
sonst halt ab zur Polente. Nimm die Kontonummer mit, dann kriegen sie 
den schon...

von Rumpelstilz (Gast)


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tex:

>Da zünde ich doch heute gleich wieder eine Kerze unter meinem "Ich werde
>nie und nimmer nicht ein Ebay-Konto haben"-Kreuz an. :-)

Ich kenne auch so ein paar Ebay-Junkies, die z.B. säckeweise Kleidung 
steigern, sich ein gut gefallendes Teil herausholen, die Lücke mit einem 
abzuschiebenden Teil wieder auffüllen, und den Schrott wieder ins Ebay 
hineinstellen. Für den nächsten Kunden, der darin wieder ein Schnäppchen 
findet. Die Transportkosten machen es möglich.

Man tauscht ja keinen Müll mit dem Nachbarn, sowas ist in unseren 
Breitengraden strengstens verpönt. Also schickt man ihn um die halbe 
Welt, da bleibt das Gesicht und das Ansehen gewahrt.

Da rotiert die Altkleidersammlung wirklich im Kreise herum, bis ins 
Unendliche, verwendet Infrastruktur, Transportwesen um die halbe Welt 
mit dessen CO2-Ausstoß und Energiebilanz, vielfach unnötig???

Das ganze könnte man im Prinzip einfacher haben, indem man einen 
Rotes-Kreuz-Sammelcontainer am Wohnort umkippt und sich eine Masse 
gieriger Menschen darauf stürzt. So hätte es vor 20 Jahren sein können. 
Aber, das ist nicht die feine englische Art, ist keine "moderne" 
Kommunikation.

Die Sache hat wohl viele Gesichter.

Ich konnte das bis heute nie wirklich nachvollziehen, es hat mich auch 
nie angesteckt.

An meinem Arbeitsplatz mit Internet-Zugang ist Ebay gesperrt. Da haben 
sich schon andere Herrschaften vorher Gedanken dazu gemacht.

von Nene (Gast)


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1.1 PayPal agiert ausschließlich als Zahlungsdienstleister.
Die Hauptgeschäftstätigkeit von PayPal liegt in der Ausgabe von E-Geld 
und den mit der Ausgabe von E-Geld eng verbundenen Leistungen. PayPal's 
Dienstleistungen stellen insbesondere keine Ein- oder 
Anlagendienstleistung im Sinne des Gesetzes dar. Sie sind daher nicht 
durch das Luxemburger Sicherungssystem für Anlagen und Forderungen aus 
Wertpapiergeschäften der Association pour la Garantie des Dépôts 
Luxembourg (AGDL) geschützt.

PayPal ermöglicht es Ihnen, Zahlungen an Dritte zu leisten und von 
Dritten entgegen zu nehmen. PayPal tritt hierbei als unabhängiger 
Auftragnehmer auf. PayPal hat keinerlei Kontrolle über und übernimmt 
keine Haftung für Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal gezahlt 
werden. PayPal garantiert darüber hinaus nicht die Richtigkeit der 
Identität von Nutzern und bietet keine Sicherheit dafür, dass Käufer 
oder Verkäufer einen Geschäftsvorgang vollständig ausführen. Es bestehen 
daher Risiken im Hinblick auf einen Geschäftsabschluss mit 
Minderjährigen sowie mit Personen, die unter falschem Namen auftreten.

von Graf von Luxembourg (Gast)


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>Sie sind daher nicht durch das Luxemburger Sicherungssystem für Anlagen >und 
Forderungen aus Wertpapiergeschäften der Association pour la Garantie >des Dépôts 
Luxembourg (AGDL) geschützt.

Oha, wir werden immerhin erwähnt !!!

von Löti (Gast)


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Naja ich denke man sollte die Sache differenzierter sehen. Auf der einen 
Seite stimmt es, dass man Gefahr läuft abgezogen zu werden. Auf der 
anderen Seite kaufen sicher viele hier Dinge, wo die Gefahr gering ist. 
Oszis, Elektronikteile etc. da hab ich noch nie Probleme gehabt. 
Hauptsächlich gefährlich sind "Trendartikel" wie Handy, Digicams, 
Notebooks und alles was teuer ist und viele Leute wollen.
Selbst wenn es mich erwischt hätte, würden die 30 Euro die ich verloren 
hätte mehreren tausend Euro entgegenstehen, die ich gespart habe. Und 
viele Dinge hätte ich ohne Ebay nie als Privater kaufen können. Carl 
Zeiss Neofluar Mikroskop-Objektive? Muhaha, im Leben nicht!
Oder meine alte Digicam die mir geklaut wurde (beim Neuroscience 
Meeting, grummel) die gab es nicht mehr, aber auf Ebay gab es sie noch. 
Und so kann ich das teure Unterwassergehäuse weiternutzen. War zudem 
spottbillig, weil die Leute meinten sie wär kaputt. War sie aber nicht. 
Zudem werde ich über Ebay den ganzen Schrott los der mir die Bude 
vollstellt. Hab nur wenig Platz, da bin ich froh über alles was ich 
verkaufen kann. Ich denke also das Ebay sich insgesamt doch noch lohnt. 
(Klar, sonst würde niemand mehr da kaufen...)

von Rumpelstilz (Gast)


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Löti:

>Zudem werde ich über Ebay den ganzen Schrott los der mir die Bude
>vollstellt.

Wie die Altkleidersammlung, die den Erdball mehrfach umrundet???

Darum, nein danke!

von Löti (Gast)


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Och nö, also da war ein nicht mehr benötigtes Objektiv, meine alte 
Digicam, ein Chemielexikon und solche Sachen

von Klaus R. (ruebi)


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Power wrote:
> Kleiner Tip am Rande: PAYPAL-Konto einrichten, dann passiert sowas
> nicht. Ich bevorzuge bei ebay Verkäufer die so eins haben.

Doller Tip! Ne Danke. Das hatte ich früher und habe es genau aus dem 
Grund nicht mehr: Da bekommt ich nix zurück.

Im konkreten Fall hatte ich per PayPal bezahlt eine Reparatur-CD bei 
einem Mitglied von eBay-UK bestellt. Gesendet wurde eine Raubkopie die 
überdies nicht vollständig war. Auktionspreis 10€. Rückversand per 
Einschreiben hätte mich schon 16€ gekostet. Nein Danke. Seitdem NIE 
wieder PayPal. Das ist nur Abzocke und bringt absolut nix!!!

von Schorsch (Gast)


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> Das ist nur Abzocke und bringt absolut nix!!!

Würde ich so nicht sehen, denn kaufe mal was in einem Nicht-EU-Land und 
bezahle per Banküberweiung...

Da ja im Normalfall alles klatt läuft, ist Paypal eine extrem nützliche 
Einrichtung, zumal du als Käufer keinerlei Kosten hast. Die Sicherheit 
dabei ist genauso gut oder schlecht, wie bei einer normalen Überweisung.

von Timo (Gast)


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War da nicht vor einigen Monaten was, das willkürlich Paypal Konten 
eingefroren wurden, weil irgendwo im US amerikanischen Paranoia 
Ministerium irgendeine "Böser Bube Lampe" anging?

von Timo (Gast)


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Hab Wikipedia nochmal bemüht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Paypal#Kritik

von Schorsch (Gast)


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Wie gut, dass Paypal nur als Käufer nutze und daher nie Guthaben 
draufhab.

>Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu >beweisen 
und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete
>Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u. a. Kopien
>des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.

Und wenn man dem nicht nachkommt, erhält man einen Freiflug nach 
Guantanamo?

von tututack (Gast)


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Ich hatte vor zwei Jahren ärger mit einem Handykauf über ebay. Ein 
Kumpel des Acountbesitzers hat sein Paswort sich ausgeliehen und ein 
Handy rein gesetzt das er garnicht hatte! Hab ebay mit Käuferschutz 
eingeschaltet und nach 4-6 Monaten hatte ich bis auf 25 Euro das Geld 
wieder.... Also auch wenn ebay ganz schön lang gebraucht hat, ich war 
froh das Geld (bis auf 25.-) wieder zu haben!

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