Hallo. Gilt eig. die zeit, in dem die Diplomarbeit angefertigt wird als Volesungszeit oder nicht? angenommen, die dipl. arbeit wird in einem unternehmen angefertigt (praktikantenvertrag) und man erhält monatlich etwa 550 EUR dafür, muss man dann sich selbst krankenversichern? In der vorlesungszeit lautet ja die regal, dass ab einem verdienst von mehr als 400EUR die familienversicherung entfällt und sich der student selber versichern muss. in der vorlesungsfreien zeit kann deutlich mehr verdient werden bevor mann aus der familenversicherung fällt.. gruß
Die Diplomarbeit gilt auf jedenfall nicht als "Vorlesungsfreie Zeit", damit sind die Semesterferien gemeint. Somit denke ich schon, dass Du Dich versichern musst.
Auf jeden Fall solltest dudich informieren, wie das monatliche Einkommen bestimmt wird. Bei unserer Krankenkasse wird einfach das Jahreseinkommen durch 12 geteilt. Da macht es auch nichts, wenn man mal ein paar Monate das doppelte verdient, insofern man im Schnitt unter der Grenze liegt.
Was die Kasse nicht weiß macht Sie nicht heiß! Als ich mich beim letzten Praktikum selbst versichern wollte, haben die kompetenten Mitarbeiter von der TK überhaupt nicht geschnallt was ich von denen wollte. Nach über einem Jahr kam dann die Nachforderung. Bei meiner Diplomarbeit habe ich das gar nicht erst gemeldet und bin direkt in der Familienversicherung geblieben. Abgezockt wird man noch früh genug!! Grüße
Also primär hängt das von der Studien- und Prüfungsordnung ab. Bei uns hier an der Hochschule muss man zwischenzeitlich für die Bearbeitung immatrikuliert sein und entsprechend auch Studiengebühr abdrücken. Daher gilt man als Student und der Zeitraum als "normale" Studienzeit. Wenn man 27 Jahre alt ist, muss man sich selber versichern, aber zahlt nur den Studententarif (zumindest bei mir ist das so) von ca. 50-60 Euro/Monat. (Das mit dem Alter hängt auch davon ab, ob man Bund/Zivi gemacht hat, oder net. Hat man, dann kann man um ein Jahr verlängern [Familienversicherung]) Es gibt wohl noch eine Ausnahmeregelung für Leute, die durch eine weitere Immatrikulation die maximale Studiumsdauer überschreiten würden. (Aber das ist sehr selten der Fall und deshalb nicht immer 100%ig eindeutig geregelt). Wenn man allerdings einen Vetrag bei einer Firma hat, muss die einen soweit ich weiss, versichern. Aber am Besten man fragt bei der KK nach. Ist glauch auch an die Höhe des Einkommens gebunden (Freibetrag), ... @ Kassenbetrueger Wenn die das nicht begreifen und Du das von denen schriftlich hast kann das u.U. noch harmlos sein. Wenn Du allerdings Leistungen beziehst und nicht korrekt versichert bist, dann kannst Du schonmal die nächsten 10 Jahre (Verjährungsfrist) zittern. Die KK kann die Leistungen zurückfordern plus Zinsen. Und wenn Du mal ein paar Wochen im Krankenhaus warst oder eine teurere Untersuchung/Behandlung in dem Zeitraum bekommen hat, dann können da schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen. Also Vorsicht! Und dann ist auch nocht nicht 100% sicher, dass es kein Strafverfahren nach sich zieht. (immerhin ist das Betrug, oder im Amtsdeutsch "Erschleichen von Leistungen")
@ Matthias, das Alter, bis zu dem man familienversichert ist, wurde auf 25 reduziert. Danach verlängert sich das um genau die Bundeswehr- oder Zivildienstzeit. Das ist schon länger kein ganzes Jahr mehr. gruß
Wenn man einen Vertrag bei einer Firma hat, und ein Einkommen bezieht was über dem Freibetrag liegt, muss man sich selbst versichern. Auch als eingeschriebener Student, so weit ich weiß.
http://www.dak.de/content/dakstudenten/praktikum_von_studenten.html Dort ist alles beschrieben. Bei einem Praktikum WÄHREND des Studiums ändert sich nichts am Versicherungsstatus, den man vorher schon hatte. Ausnahme: Man verdient mehr als 345 Euro pro Monat, dann fällt die Familienversicherung weg und man muss den studentischen Krankenversicherungtarif bezahlen.
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