Hallo, nun ist endlich mal ein Gesetz vollzogen was 2005 beschlossen wurde. Interresant, dass die Herren fuer die man sich sehr interressiert wie Schroeder und Co. leiderns schon ausgeschieden sind und nicht mehr unter die 16. Wahlperiode fallen. Nachzulesen ist das alles auf der Hompage des Deutschen Bundestages http://www.bundestag.de/mdb/bio/index.html Richtig so das die Ihre wahren Interressen mal offen legen muessen. Daniel
PS: Es wird zur zeit beraten das dieses Gesetz wieder abgeaendert wird, so dass es nicht mehr noetig sein soll diese Einkuenfte offen zu legen. Daniel
> Richtig so das die Ihre wahren Interressen mal offen legen muessen.
Nicht wirklich. Kategorie 3 besagt ja nur "mehr als 7000 EUR/Monat", es
fehlen offensichtlich weitere Kategorien "mehr als 15000 EUR/Monat",
"mehr als 30000 EUR/Monat" ...
Außerdem ist beispielsweise beim Herrn Merz schon lange bekannt, daß er
Gründungsmitglied der INSM ist. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen.
Merz ist ja nur einer von vielen, mit dieser Offenlegung kann man dann doch gut vergleichen fuer wen er spricht und wessen interressen er in den Gesetzgebungen vertritt. Das eine Ausage wie mehr als 7000 Euro , jaehrlich(Stufe 3 bei z.B. Merz) ganz schon ungenau ist, mag niemand hier bezweifeln. Dafuer haben sie ja auch geklagt das man nicht zuviel ueber ihre Einkuenfte erfaehrt ;). Aber das sie Politik nur zum Geld machen betreiben zeigt so eine Offenlegung auch. Das sie in der Wirtschaft vielleicht mehr bekommen ist auch klar, aber in der Wirtschaft hat man doch mehr Chancen wenn man bei der Politik mitwirken kann. Oder das Wissen nutzen kann welches so im Parlament ueber die Gesetze und zukuenftigen Beschluesse vorliegt. Daniel
Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz ein Witz. Jeder Bürger, welcher Sozialleistungen beantragt, muß sich vollständig offenbahren und sowas sollten Politiker auch machen. Nicht nur angeben, sondern auch nachweisen. Generell würde ich die Bezahlung der Diäten davon abhängig machen, wie hoch die Nebeneinkünfte sind. Ein Politiker, welcher im Jahr 200.000 Euro aus einer Beratertätigkeit einnimmt, sollte keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Steuerzahler haben zumal doch sehr stark anezweifelt werden darf, ob er überhaupt in der Lage ist, seine Abgeordnetentätigkeit vernünftig auszuüben.
Gerade Friedrich Merz (von vielen so gelobt; in der Bevölkerung 1) so beliebt) hatte wohl "triftige Gründe" die Veröffentlichung seiner Nebentätigkeiten zu unterbinden, wenn man einen Blick in seine Liste wirft. Wenn man jetzt noch seine Lobbytätigkeit für die Arbeitgeber freundliche "Bürger-Umerziehungs-Organisation" 1) "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" hinzurechnet und sein Verständnis vom Abgeordneten mit einberechnet (Merz hält ein Abgeordnetenmandat für eine Art Nebentätigkeit), dann wird klar woher bei ihm der Wind weht. Viele Dinge werden nur durch einen Vergleich richtig klar. Unter 1000 Euro im Monat (oder 10K EUR im Jahr) brauchen Nebenverdienste nicht angegeben werden. Damit darf ein Abgeordneter die dreifache Summe eines Hartz-IV Empfängers (ohne Mietzuschuss) empfangen, ohne der Öffentlichkeit Auskunft darüber geben zu müssen. Das ist ein 2-Klassen Recht! Hans Herbert von Arnim merkt an (sinngemäß), ein Abgeordneter könne so 20.000 Euro (Zwanzigtausend Euro!) im Monat hinzuverdienen und die Öffentlichkeit erfährt nur, dass seine Nebeneinkünfte mehr als 7000 Euro monatlich betragen (er also der Gruppe 3 angehört). Ferner merkt von Arnim an, dass es keinem anderen staatlichen Amtsträger erlaubt sei einen Zweitberuf voll auszuführen und Einkommen daraus zu beziehen, ohne Anrechnung auf die Diäten! sehr lesenswerter Beitrag! http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,492431,00.html Mich würde es nicht wundern, wenn Abgeordnete demnächst vermehrt Nebentätigkeiten mit einer monatlichen Vergütung von 999 Euro jeweils ein Dreiviertel Jahr ausüben, nach dem Motto, atmomisieren wir unsere Nebeneinkünfte und gut ist! Mit einer Neiddebatte hat das ganze übrigens nix zu tun, es geht viel mehr um die alte Redensart "wes Brot ich ess, des Lied ich sing". Wenn beispielsweise Spitzenpolitiker, die für innere Sicherheit und "Ottokataloge" zuständig sind/waren, gleichzeitig von Firmen für Sicherheitstechnik Zahlungen erhalten und entsprechende Gesetze zur Einführung dieser Sicherheitstechnik beschliessen, dann hat das mehr als ein "Geschmäckle". 1) zumindest in sog. Bürgerlichen Wählerschichten 2) ist keine übertriebene Polemik, genau mit diesem Ziel ist die sog. INSM einst gegründet worden
8 Abgeordnete der Kläger waren aus den Reihen CDU/CSU/FDP und einer von der SPD macht folgende Verteilung: CDU-CSU / FDP: 89 Prozent GEGEN Transparenz und Veröffentlichung SPD: 11 Prozent GEGEN Transparenz und Veröffentlichung Grüne: nicht an der Klage beteiligt Linke: nicht an der Klage beteiligt hätte gerne mal (vor dem Urteil) gewusst, ob sich diese Zahlen grob in den Parteien wiederfinden jetzt sagen (bis auf die 9) bestimmt alle ähh .. wir von der CSU/CSU .. ähh .. begrüßen das Urteil und .. ähh .. waren schon immer für .. ähh .. Transzendenz .. äh .. Transparenz
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