Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Job und was nun?


von Berufsstartender Ingenieur (Gast)


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Hallo,
ich habe bis jetzt studiert und fange nun am Montag meine Arbeit als 
Entwicklungsingenieur an.

Da ich noch nie "richtig" gearbeitet und angestellt war, wollte ich 
fragen, was ich beachten muss.

1. STEUERN
Muss ich wissen in welcher Steuerklasse ich bin und wie mach ich das mit 
dem Fahrtkosten absetzen und... oder bekomme ich einfach die maximal 
möglichen Steuer vom Lohn abgezogen und muss mir am Jahresende über die 
Steuerklärung zurückholen, was ich kann?

2. RENTENVERSICHERUNG
Nach dem Studium hab ich eine Bescheinigung für die Rentenversicherung 
bekommen. Muss ich die irgendwo abgeben, bzw. wo muss ich nun überall 
melden, dass ich eine Arbeit habe? Krankenkasse und ?

3. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ich war bis jetzt bei meinen Eltern mit versichert. Nun muss ich mir 
eine eigene Haftplichtversicherung suchen. Was muss ich dabei beachten, 
wenn ich vielleicht auch mal was selbstständig für Leute programmieren 
möchte? Was ist, wenn ich auf der Arbeit Fehler mache?

von hackklotz (Gast)


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zu 3) Achte darauf, dass du eine berufliche Haftpflichtversicherung mit 
einer Versicherungssumme von 10 Mio. nimmst. Das hat man mir bei 
Einstellung quasi vorgeschrieben, sicher aus gutem Grund. Naja und ein 
Vermögen kostet das ja nicht im Jahr.

von Daniel (x2) (Gast)


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Sehr interessante Fragen.

Eine eigene Haftpflicht brauchst du soweit ich weiß, ebenso musst du der 
Krankenkasse mitteilen dass du dich nicht mehr in der Ausbildung 
befindest. Somit kannst du nicht mehr über die Eltern versichert sein 
oder verlierst deine studentische Versicherung (wie auch immer du das 
bisher gehandlet hast).

von hackklotz (Gast)


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Ergänzung: Schlüsselhaftung sollte mit enthalten sein.

von Der Hubert (Gast)


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1. Steuern

Du brauchst ne Lohnsteuerkarte. Die wird normalerweise automtich 
zugeschickt (Amt), jedoch würde ich vorsorglich einfach mal nachfragen.

Steuerklasse ist 1, solange Du nicht verheiratet bist.

Dein Arbeitgeber zahlt für Dich die Lohnsteuer und einige andere 
Kleinigkeiten, in dem er sie Dir gleich vom Bruttolohn abzieht. Einen 
anderen Teil zahlt er aber auch anteilig selbst.

Wenn Du der Meinung bist, Du müsstest noch was rausbekommen (der 
Arbeitgeber berechnet Deine Steuern nach Tabellen schon recht genau), 
weil Du z.B. berfufsbedingte (absetzbare) Kosten hattest, kannst Du im 
Folgejahr eine EInkommensteuererklärung machen, wo Du angeben kannst, 
was Du für Ausgaben hattest (Fahrten zur Arbeit (unter 20km einfache 
Fahrt gibt es seit diesem Jahr nix mehr), Werbungskosten, 
Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren, ....).

Hier solltest Du u.U. einfach mal Deine Eltern oder gar einen 
Steuerberater fragen, denn es geht um Dein Geld.

2. Rentenversicherung

Die Bescheinigung hebst Du bis zur Rente auf, sie dient Dir al Nachweis, 
dass Du im angegebenen Zeitraum rentenversichert warst. Wenn Du später 
mal Rente beziehen willst, kann es herbe Abzüge geben, wenn Du Lücken im 
Zeitraum hattest.

Aber mach Dir wegen der staatlichen Rente keine allzugroßen Hoffnungen, 
schau, dass Du privat noch was machst.

3. Haftpflichtversicherung

Neben der KFZ Haftpflicht (falls Du ein eigenes Auto fährst) solltest Du 
noch eine private Haftpflicht abschließen, denn wenn Du jemandem was 
(auch ungewollt) antust, kann das u.U. sehr teuer werden und private 
Haftpflichtversicherungen sind gar net so teuer.

Eine berufliche Haftpflicht ist meiner Meinung nach Schmarrn, wenn Du 
nicht selbstständig bist, denn alles, was Du beruflich tust, ist 
entweder über Deinen Arbeitgeber abgesichert und wenn er das net 
versichert hat, haftet er selbst dafür.

4. Infos

Erkundige Dich unbedingt auch mal bei "Kollegen", Deinem Chef, dem 
Finanzamt, bei Deiner Krankenkasse, Freunden, verschiedenen 
Versicherungen und glaube net dem 1., der Dir über den Weg läuft, sonst 
haste nachher im Problemfall nur ne 
"Vergaserinnenbeleuchtungsversicherung mit Kolbenrückholfederabdeckung" 
....

Das Thema ist aber auch dermaßen umfangreich, dass Du das Thema hier nur 
als leichten Anriss sehen solltest aber generell sollte Dein Chef soweit 
alles anmelden, was möglich ist.

von Timo (Gast)


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@Hubert

>3. Haftpflichtversicherung
>
>Neben der KFZ Haftpflicht (falls Du ein eigenes Auto fährst) solltest Du
>noch eine private Haftpflicht abschließen, denn wenn Du jemandem was
>(auch ungewollt) antust, kann das u.U. sehr teuer werden und private
>Haftpflichtversicherungen sind gar net so teuer.
>
>Eine berufliche Haftpflicht ist meiner Meinung nach Schmarrn, wenn Du
>nicht selbstständig bist, denn alles, was Du beruflich tust, ist
>entweder über Deinen Arbeitgeber abgesichert und wenn er das net
>versichert hat, haftet er selbst dafür.

Ohje, Fehlglaube! Der Arbeitgeber kann sich ganz schön viel von einem 
wiederholen, wenn man ein Schaden verursacht hat. Und der Bereich der 
groben Fahrlässigkeit ist im Arbeitsleben SEHR weit gestreckt (ich 
glaube sogar, dass sich ein Schadensersatzanspruch durch den Arbeitgeber 
nicht mal nur auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt). Eine 
Berufshaftpflicht ist also nicht unbedingt "Schmarrn".

von Martin (Gast)


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Das ist ja mal ein Ding, wer weiss das genau?
Berufliche Haftpflicht?

Ist das schon mal einem von euch passiert - dass euer Arbeitgeber dann 
an euch Forderungen gestellt hat?

von anon (Gast)


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>Ist das schon mal einem von euch passiert - dass euer Arbeitgeber
> dann an euch Forderungen gestellt hat?

Solche Geschichten kenne ich nur von Führungskräften, z.B. 
Abteilungsleitern: Wenn die z.B. vergessen die jährliche 
Sicherheitsunterweisung für ihre Mitarbeiter durchzuführen und 
anschließend passiert ein Unfall, wird man ihn dafür haftbar machen und 
er wird wohl sein Einfamilienhaus verkaufen müssen... Für fachliche 
Fehler habe ich dergleichen noch nicht gehört.

von anon (Gast)


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von Timo (Gast)


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Ich kenne keine Beispiele aus dem Ingenieursleben, sehr wohl aber den 
Heizungsbauer, der a la Röhricht mal kurz die Wohnung des Kunden unter 
Wasser setzt. Gericht hat argumentiert, dass der Schaden durch eine 
nicht fachgerechte Arbeit entstanden  ist, und der Verursacher voll 
schadensersatzpflichtig ist. Und das war nicht die Firma sondern der 
Mitarbeiter.

Wie gesagt, weiß nicht, ob sowas im Ingenieursleben vorkommt, aber 
theoretisch möglich wäre es.

Was aber auf jeden Fall auch einem Ingenieur passieren kann, ist der 
Verlust der Firmenschlüssel. Muss anschließend die komplette 
Schließanlage ausgetauscht werden kostet das erstens richtig Asche, das 
sich zweitens der Arbeitgeber vom Verursacher wiederholt. Eine 
Versicherung gegen Schlüsselverlust ist meistens sinnvoll. (Es sei denn 
die Firma nutzt ein elektronisches Zugangssystem, in dem die betreffende 
Karte o.ä. einfach gesperrt wird.)

von Chrisi B. (ihisg)


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also ich weis aj ned, bei uns Ö hat jeder mensch eine private 
Haftpflichtversicherung normalerweise mit der haushaltsversicherung.....
und wenn man da liest, gibts dort keinen ausschluss für berufliches 
unvermögen....

von Timo (Gast)


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>also ich weis aj ned, bei uns Ö hat jeder mensch eine private
>Haftpflichtversicherung normalerweise mit der haushaltsversicherung.....
>und wenn man da liest, gibts dort keinen ausschluss für berufliches
>unvermögen....

Natürlich steht das da nicht drin. Denn schon der Name der Versicherung 
schließt ein Haften für beruflich bedingte Schäden aus:

>PRIVATE Haftpflichtversicherung

von Der Hubert (Gast)


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Normalerweise passiert "normalen Arbeitern/Angestellten" nix, auch nicht 
bei grober Fahrlässigkeit, da in den Bereichen, bei denen es zu größeren 
Schäden kommt, die Arbeit eh "abgenommen" werden muss 
(Meister/Vorarbeiter/Chef/....). Von daher würde ich mir keinen so 
großen Kopp machen.

Klar, Führungskräfte und Verantwortliche sind da eher gefragt, sie 
verdienen deshalb auch mehr wegen der erhöhten Verantwortung und können 
sich sowas leisten. Beim "Normalo" muss schon Mutwilligkeit nachgewiesen 
werden und wer mutwillig anderen Schadet, muss natürlich selbst dafür 
gerade stehen und da zahlt auch keine Versicherung.

Daher bin ich immer noch der Meinung: betr. Versicherung ist immer noch 
Sache des Chefs !! Privat für berfuflich halte ich immer noch für 
Schmarrn.

Das ist wie, wenn Du angestellter Taxifahrer bist und dem Chef noch die 
Reifen zahlen sollst, obwohl Du sie ja abfährst .... ;):D

von Timo (Gast)


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Naja, aber wenn du vorwerflich schuldhaft das Taxi zersägst kann sich 
der Chef sehr wohl an dich wenden.

Und wenn du grob fahrlässig das 30k € Messgerät abrauchen lässt kann man 
genauso argumentieren.

Ich bestreite gar nicht, dass diese Fälle nur sehr selten vorkommen, 
aber ausgeschlossen ist es nicht. Und dann hilft auch die Aussage:

>Daher bin ich immer noch der Meinung: betr. Versicherung ist immer noch
>Sache des Chefs !!

Zahlen müsstest du dann möglicherweise trotzdem!

von Der Hubert (Gast)


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Nö, da dürfte das Arbeitsgericht zu Gunsten des Angestellten 
entscheiden, da dieser im Auftrag des Chefs gehandelt hat ....

Ausserdem muss grobe Fahrlässigkeit auch erstmal nachgewiesen werden.

Und Taxi zersägen ist nicht grob fahrlässig, sondern mutwillig ....

Naja, jeder, wie er will ....

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