Forum: Offtopic Frage zur U(VV (Unfall-Verhütungs-Vorschrift)


von blah (Gast)


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Hallo,
ich hätte auch in einem anderen Froum fragen können, da hier ja aber 
sehr viele tech. versierte Menschen sind, die meist auch noch in einem 
Industrieunternehmen abeiten, möchte ich hier fragen.

Folgendes Problem:
Meine Tochter (18) arbeitet z.Z. in einer kleineren Firma und macht dort 
einen Ferienjob. Sie muss dort Bohrungen in Metallteile ansenken, es 
fallen also auch Metallspäne an.

Nun hat sie die erste Zeit immer von Zuhause Schnitthandschuhe zum 
arbeiten benützt welche sehr klein sind und auch also auch sehr gut an 
den Händen anliegen.
Nun hat der Chef zu Ihr gesagt dass sie keine Handschuhe bei dieser 
Tätigkeit tragen darf - ich vermute dass er das nur sagt, weil nun 
sachon die ersten Kolleginen beim Chef fragen ob sie auch solche 
Handschuhe bekommen (im Allgm. ist dieser Betrieb furchtbar und meine 
Tochter wird dort nichtmehr hin gehen näheres dazu weiter unten). Dass 
sie keine Handschuhe beim ansenken von Metallteilen tragen darf legt er 
damit aus dass er sagt "es steht so im Gesetzt" - ich gehe davon aus, 
dass er mit "Gesetzt" die UVV meint!?

Stimmt das wirklich? - darf man an rotierenden Maschinen (in diesem Fall 
Bohrmaschine) keine Schutzhandschuhe tragen?

Die Firma ist in einem sehr schlechten Zustand weshalb ich nun auch 
überlege, meiner Tochter zu untersagen dort zu arbeiten (sie möchte halt 
das Geld verdienen). Obwohl das Firmengebäude rel. neu ist, ist es in 
einem sehr schlechten Zustand (Steckdose UNTER DEM WASCHBECKEN hängt zu 
Hälfte aus der Wand, Notausgang mit Palette versperrt, das W§asser im 
Waschraum geht nicht, umziehen muss man sich auf der Toilette da der 
Umkleideraum vollgestellt ist (wobei es auf der Toilette nichtmal einen 
Kleiderhaken gibt, Klamotten müssen auf den Boden gelegt werden...)


Naja, alles im allen ist der Chef auch ein sehr unsympatischer Mensch 
der ständig Mitarbeiter beschimpft (auch mit "Kraftausdrücken") und die 
Mitarbeiter nehmen ihn eigentlich auch nichtmehr ernst (sie nehmen es 
also nicht mehr persönlich wenn er sie ausschimpft oder ähnliches)


Naja egal, um was es ejtzt eignetlich geht ist die Frage ob man beim 
Bohren und senken wirklich keine Handschuhe tragen DARF? - ich habe mir 
auch schon überlegt die BG einzuschalten, nicht zuletzt auch wegen den 
verstellten Notausgängen, fehlenden Schutzeinrichtungen an Maschinen, 
defekte Bedinepults welche nicht mit Schaltern sondern mit 
Schraubenzieher umgeschaltet werden müssen, und, und, und, (mein Tochter 
hat ein paar Fotos mit dem Handy geschossen.)
Naja, das verbieten der Arbeit mit Schutzhandschuhen würde das Faß jetzt 
echt zum überlaufen bringen, und darauf möchte ich ihn auch ansprechen 
da meine Tochter auch schon mehrere (z.T. wirklich sehr kleine) 
Metallspäne in den Fingern hatte die ich dann abends mit der Pinzette 
wieder ausfrimeln durfte!

von blah (Gast)


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ups, ich hab eben noch ein Bild der Handschuhe hinzugefügt, das sind 
solche Arbetishandschuhe die sie benützt!

von Thilo M. (Gast)


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Also mit dem Verbot Hanschuhe zu tragen hat er Recht. An rotierenden 
Maschinen ist das extrem gefährlich. Wo das in den UvV steht weiß ich 
auch nicht auswendig. Auch die Ärmel der Kleidung müssen 
anliegen/zugeknöpft sein.
Falls sich der Handschuh im Bohrer/Senker verfängt hat sie Glück wenn 
nur ein Finger Karussell fährt. Ich habe in entsprechenden 
Unterweisungen schon Bilder gesehen, wo der komlette Arm um die 
Ständerbohrmaschine gewickelt war - ziemlich grausam!
Um die Späne loszuwerden benutzt man in der Regel einen Metallhaken 
(Drehmaschine) oder einen Handfeger, den kann man auch bei laufender 
Maschine benutzen.

Wegen der Zustände in diesem Betrieb würde ich, wenn der Ferienjob 
beendet ist, dem Gewerbeaufsichtsamt einen Tipp geben! ;)

von Visitor (Gast)


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Hallo blah,

beim Arbeiten an schnell rotierenden Maschinen sind spezielle 
Sicherheitsvorschriften einzuhalten, u.a. Benutzen von Wellenschutz, eng 
anliegende Kleidung, Haarnetze bei langen Haaren etc. Ob die UVV 
Handschuhe verbietet weiß ich nicht. Da die UVV im Betrieb aber 
öffentlich zugänglich sein muß, könnte man ja mal um Einsicht bitten.
Grundsätzlich muß jeder Betreiber einer Anlage (i.a. der Arbeitgeber) 
für einen gefahrlosen Betrieb der Anlage sorgen. D.h. wenn Handschuhe 
wirklich verboten sein sollten, muß er andere Maßnahmen treffen, die 
(Schnitt-)Verletzungen wirksam verhindern.
Im Prinzip könnte Deine Tochter zum Arzt gehen und die 
Schnittverletzungen als Arbeitsunfall behandeln lassen. In diesem Fall 
wird das automatisch an die BG gemeldet, die dann evtl. nachhakt.
Eine weiterer Punkt sind die von Dir angesprochenen anderen Mißstände. 
Vielleicht tust Du den Mitarbeitern einen Gefallen, wenn die 
Gewerbeaufsicht den Betrieb kontolliert. Stell Dir vor, morgen bricht 
z.B. ein Brand aus und Deine Tochter oder ein anderer Mitarbeiter kann 
den Sicherheitsausgang nicht benutzen.
Deine Tochter ist in der glücklichen Lage nicht existenziell auf den Job 
angewiesen zu sein wie vielleicht andere Mitarbeiter.

von Bratensosse (Gast)


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Die zwei vorredner haben recht, handschuhe haben an bohrmaschienen 
nichts verloren. wichtig ist aber dass deine tochter einen eng 
anliegenden arbeitsmantel bekommt, eine mütze wo sie ihre evtl langen 
haare drunter einpacken kann und eine schutzbrille.

von blah (Gast)


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Hallo - Danke für die Infos!

man verzeihe mir die vielen Tippfehler im oberen posting - ich hatte es 
eilig ;)


Es ist eigentlich unpraktisch dass Handschuhe verboten sind, den sie 
liegen sehr eng an (ähnlich wie OP-Handschuhe, nur dicker).
Was für Möglichkeiten gibt es sonst noch sich vor Spänen zu Schützen? Im 
übrigen ist es eine trockene Bearbeitung, also keine Bohremulsion und 
kein Öl welches die Späne weg spühlt.

Meine Tochter sagt gerade dass das Problem auch nicht die Späne auf den 
Teile sind (sie hat einen Handfeger mit dennen sie dort die Späne weg 
machen kann) -  vielmehr ist das Problem dass die Späne an der Hand 
"kleben" bleiben (Schweiß, Handcreme ect.).

Letztes Jahr hat sie übrigens auch mit einer Freundin in einer anderen 
Firma gearbeitet wo sie auch bohren musste, dort waren eben diese 
Arbeitshanschuhe Pflicht, deswegen haben wir die Handschuhe ja auch 
noch, diese waren noch übrig und lagen bis jetzt im Keller!

Naja, ich werde wohl in absehbarer Zeit das Gewerbeaufsichtsamt oder die 
Berufsgenossenschaft informieren, hierfür muss (sollte) ich meine 
Tochter aber noch dazu bringen, dort nicht mehr hin zu gehen. Dass sie 
jetzt auf die schnelle keinen anderen Ferienjob findet ist mir klar, 
aber das Geld hat sie nicht zwingend nötig und das Wohlergehen meiner 
Tochter ist mir wichtiger als mein eigenes!

schon alleine die Tatsache dass man den Notausgang nicht nützen kann und 
dass Maschinen wegen einem kaputten Schalter mit dem Schraubenzieher 
bedient werden ist die absolute Höhe! (ich steche doch nicht mit einem 
Schraubenziehr in einem Schaltkasten rum!)

von Nullpointer (Gast)


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Nebenbei : eine Muetze, um die allenfalls langen Haare zu verstauen ist 
etwas unguenstig. Ein Schlauchtuch ist besser. Es muss unter allen 
Umstaenden verhindert werden, dass sich die Haare im Bohrer verfangen 
koennen, zb wenn die Muetze runterfaellt. Bei einen genuegen grossen 
bohrwerk ist die ganze Kopfhaut (skalp) innert Sekundenbruchteilen weg. 
Zu meiner Zeit waren kurze Haare Vorschrift. Das haben auch die Hippies 
unter uns begriffen.

von The D. (devil_86)


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Bitte hol deine Tochter weg von dieser Firma !!!!!

von Matthias S. (da_user)


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Ich hab irgendwie in Erinnerung, dass es spezielle Handschuhe für 
rotierende Maschinen gab.
Diese Handschuhe zerreisen meiner Erinnerung nach sehr schnell, es 
besteht also nicht die Gefahr, falls sie sich verfangen, die Hand 
mitziehen.

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von Swat S. (swat9)


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blah schrieb:
> ups, ich hab eben noch ein Bild der Handschuhe hinzugefügt, das sind
> solche Arbetishandschuhe die sie benützt!

Der  Chef  hat  recht    wenn sie  Handschuhe  beim  bohren   nutzen 
können   Sie   sich   sehr pférletzen

Beitrag #5655542 wurde vom Autor gelöscht.
von Matthias L. (limbachnet)


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Da der Thread nun eh schon sinnlos nach oben geholt wurde, kann ich auch 
die gesuchte, aber noch nicht gepostete Unfallverhütungs-Vorschrift 
liefern:
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209-066.pdf 
Seite 49

Nur falls das nochmal jemand sucht...

: Bearbeitet durch User
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