Forum: Offtopic § 259 StGB (Hehlerei)


von defekter_netzschalter (Gast)


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(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine 
gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft 
oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen 
hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit 
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html)


Mal eine blöde Frage, was ist wenn einem glaubhaft versichert wurde, 
dass eine Ware nicht rechtswidrig erlangt wurde und wenn auch keine 
Gründe bestehen, dies in Frage zu stellen und wenn sich dann aber 
dennoch herausstellt, dass eine Ware geklaut wurde, was dann? Meiner 
Meinung nach fehlt in diesem Gesetz der Vorsatz. Oder anders formuliert, 
wie soll man als Käufe einer Ware die tatsächliche Herkunft ermitteln?

von Andreas K. (a-k)


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http://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei: Es fehlt i.A. an Vorsatz und 
Bereicherungsabsicht.

Wenn du dir eine Kamera kaufst und selber verwendest, bist du sie ggf. 
zwar ersatzlos wieder los, aber damit war es das wohl. Kritisch wird es 
eher, wenn du Schnäppchen auftreibst und weitervertickerst.

von Paul Baumann (Gast)


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Wer Pfefferminz nachmacht oder gefälschtes oder nachgemachtes in Umlauf 
bringt, wird wegen Falschminzerei bestraft.
In Folge der schlechten Witterung warnt die Polizei vor der erhöhten 
Weinbrand-Gefahr. ;-)

Selbst mein Nachbar ist ein Dieb. Er stiehlt mir die Zeit.

In diesem Sinne

Paul

von TheMason (Gast)


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>Selbst mein Nachbar ist ein Dieb. Er stiehlt mir die Zeit.

verkauft der die weiter ? dann hast du eine chance dagegen anzugehen :-)

von defekter_netzschalter (Gast)


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>Wenn du dir eine Kamera kaufst und selber verwendest, bist du sie ggf.
>zwar ersatzlos wieder los, aber damit war es das wohl.

Offensichtlich nicht. Hintergrund meiner Frage war das hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

von Andreas K. (a-k)


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Abwarten - ein hirnrissiges Urteil allein schafft noch kein Recht, zumal 
wenn es in die nächste Instanz geht. Allein schon die Begündung "aus 
Polen" dürfte sich kaum halten lassen, EU-Recht lässt da grüssen.

Zudem bliebe einem bei konsequenter Handlung basierend auf den mitunter 
arg konfusen Urteilen rund im elektronische Medien eigentlich nur übrig, 
ebendiese elektronischen Medien, darunter insbesondere das Internet, 
schnellstmöglich wieder abzuschaffen ;-). In neuen Sachgebieten muss 
sich ein einigermassen stabiles und nachvollziehbares Recht erst 
ausmendeln, und das dauert.

von Andreas K. (a-k)


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Der erste Punkt der im Artikel beschriebenen Begründung lässt sich auch 
auf manche Aldi/Lidl/...-Sonderangebote anwenden. Und mit dem letzten 
Punkt könnte man wohl jeden verknacken, der direkt in China einkauft.

von Feadi F. (feadi)


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Zitat von Spiegel:
> Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends
> (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist.

Im Umkehrschluss gilt damit dass eBay eine 'illegale Quelle' ist.

Ogott, und ich habe bei eBay CPLDs für 2 Euro / Stück gekauft, die bei 
Reichelt 12 Euro / Stück kosten. Aber ich wurde nicht erwischt, 
nä-nä-nänä-nä!

> Verkäufer illegaler Waren seien gut beraten, ihre Ware von Polen aus bei
> eBay Deutschland anzubieten, weil das die Rechtsverfolgung erschwere - so
> die Einschätzung der Pforzheimer Amtsrichterin.

Aha, eine Richterin mit Vorurteilen gegenüber Polen ('alles was man in 
Polen kaufen kann, wurde von wo GESTOHLEN!').

Ich wette mal dass diese Richterin noch nie einen PC berührt hat.

Wenn sich überhaupt jemand der Hehlerei schuldig gemacht hat, ist es 
eBay selbst. Die bereichern sich nämlich an dem Verkauf von 
(Diebes-)gut.

----------------------

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html
> (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen
> fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder
> sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen
> hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe
> bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kein wunder dass die Richterin den Schnäppchenjäger verurteilt hat, 
dieser Satz ist einfach zu lang! Meiner Meinung nach hat sie einen ganz 
wichtigen Punkt falsch verstanden:
> ... um sich oder einen Dritten zu bereichern ...
Der Schnäppchenjäger wollte das Navi kaufen, um es zu benutzen und nicht 
um sich (oder Dritte) zu bereichern. Bezüglich 'Bereicherung': Wenn mir 
jemand ein Navi gibt, und ich ihm dafür Geld, nennt man das 'Handel' und 
nicht 'Bereicherung'.

Desswegen gehe ich davon aus, dass dieses (äusserst dumme) Urteil wieder 
aufgehoben wird.

von Andreas K. (a-k)


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> Der Schnäppchenjäger wollte das Navi kaufen, um es zu benutzen und nicht
> um sich (oder Dritte) zu bereichern. Bezüglich 'Bereicherung': Wenn mir
> jemand ein Navi gibt, und ich ihm dafür Geld, nennt man das 'Handel' und
> nicht 'Bereicherung'.

Um auf diese Logik noch einen drauf zu setzen: Wenn ich bei einer 
ungewollt günstig gelaufenen Auktion dem Verkäufer mehr Kröten bezahle 
als der haben will, schützt mich das dann vor dem Vorwurf der Hehlerei? 
Immerhin ist die "Bereicherung" dann vom Tisch.

Kauf ablehnen geht ja auch nicht, weil gemäss anderer besser 
nachvollziehbarer Rechtsprechung zufolge dann der Verkäufer seinerseits 
gegen mich vorgehen kann. Wie man es auch macht, endet die Auktion zu 
billig ist man dran.

von Fassungsloser (Gast)


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wenn ich sowas lese könnte ich kotzen! - ohne scheiß!

Ich frage mich echt wieviel in diesem Land noch schief laufen muss bevor 
die Leute merken, dass hier im Land etwas daneben geht!

Es wäre ja nicht so, dass dieses Urteil ein Einzelfall ist! - nein, da 
wird web2.0 als böses Mittel zum Rufmords erkannt, hinter jedem 
DSL-Anschlußinhaber wird ein Power-Downloader gesehen der sein DSL 
ausschließlich dazu benützt Copyright geschütztes Material zu tauschen 
und sowieso muss man erstmal jeden und alles abmahnen bevor man fragen 
stellt!

Mal ehrlich, zweifelt Ihr da nicht an der Kompetenz unserer Gerichte!?

von Andreas K. (a-k)


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PS: Das gäbe doch ein prima Geschäftsmodell ab. Leute, wenn ihr wieder 
mal zu billig eingekauft habt, schickt mir die Differenz. Euch erspart 
es den Kadi und mich macht ihr damit glücklich. ;-)

von Jim (Gast)


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Hirnverbrannt. Die Richterin kann froh sein wenn sie keine Probleme mit 
dem Antidiskriminierungsgesetz bekommt, das verbietet nämlich 
Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Hähähä.

von Unbekannter (Gast)


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Urteile in Deutschland sind Einzellfall-Urteile. Es kommt immer exakt 
auf den speziellen Einzelfall an.

In diesem Spiegel-Artikel steht praktisch nichts, was die Bewertung 
dieses, einzelnen Falles möglich machen.

So eine Ebay-Auktion besteht aus Bildern und Beschreibungen etc. 
Vielleicht gab es auch einen Email-Wechsel usw. Es kommt auf den 
Gesammteindruck der Auktion an.

Kurz: Man kann, ohne die genaue Aktenlage zu kennen, aus der Ferne 
überhaupt nicht beurteilen, ob das Urteil gerechtfertigt ist oder nicht. 
Darüber hinaus ist das nur ein schimmliges Amtsgericht.

Fazit: Typischer Spiegel-Artikel: Effekthascherei und Skandal. Sachlich 
Auseinandersetzung unerwünscht.

von hackklotz (Gast)


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Das erinnert mich an die Geschichte mit dem geklauten Werkzeug, welches 
ein Unternehmen plötzlich bei eBay fand und daraufhin Anzeige 
erstattete. Auch damlas hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, gegen 
die Käufer vorzugehen. Keine Ahnung, was daraus geworden ist.


Naja aber wie das halt so ist, unsere Gesetze sind extrem allgemein 
gehalten und erlauben nahezu beliebigen Interpretationsspielraum und je 
nach Richter kommt man in den Knast oder ungeschoren davon. Ganz extrem 
ist das bei den Sozialgesetzen, welche den Behörden quasi Beliebigen 
Handlungsfreiraum beim Sperren von Leistungen gewährt. Konsequenz: die 
Sozialgerichte versinken in Arbeit und die Betroffenen müssen 6 Monate 
oder länger auf ihr dringend benötigtes Geld warten, welches ihnen 
zusteht.


"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..."

???

Ich distanziere mich hiermit von o. g. Urteil ganz ausdrücklich.

von crazy horse (Gast)


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den Kack mit dem VW-Werkzeug hatte ich auch mitbekommen, weiss auch 
nicht, was daraus geworden ist. Einzige sinnvolle Konsequenz könnte nur 
die Schliessung von ebay sein, oder man soll gefälligst die Käufer in 
Frieden lassen, die beim besten Willen nicht erkennen können, ob da 
evtl. illegal was angeboten werden. Einziger damaliger Ermittlungsgrund: 
Preise unter Marktwert. Ja, warum denn sonst kauft überhaupt jemand bei 
ebay? Um den offiziellen Preis zu bezahlen? Sicher nicht. Solange es 
nicht um Raritäten und/oder Antiqutäten geht, sind doch alle Käufer nur 
darauf aus, etwas unter Wert zu ergattern. Soll man die jetzt alle unter 
Generalverdacht stellen?? Obwohl, passt ja auch irgendwie zur 
gegenwärtigen Rechtskultur.

von Jan Melcher (Gast)


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>Einziger damaliger Ermittlungsgrund: Preise unter Marktwert.

Ob die Frau Amtsrichterin jemals etwas auf einem Flomarkt gekauft hat?

von Siehdane (Gast)


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von ???? (Gast)


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Wer zeigt eigentlich die Richterin wegen Rassismus an.
Zitat aus Artikel:
"Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt 
sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer 
"zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer 
rechtwidrigen Vortat stammt".

von Aufreger (Gast)


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http://www.heise.de/newsticker/meldung/96717

Es gibt eben doch noch vernünftige Gerichte. Leider bleibt es wohl purer 
Zufall oder den Gang in die nächst höhere Instanz (so man das Geld hat) 
ein nachvollziehbares Urteil zu erhalten.

aber immerhin, ein wichtiges Urteil für Schnäppchenjäger (wie mich ;))

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