Hallo, Rahmenbedingung: Dienstleister A hat mit Gewerkschaft B einen Manteltarifvertrag und einen Entgeldtarifvertrag abgeschlossen. So, nun möchte ich bei A einen Arbeitsvertrag unterschreiben. In diesem gibt es einen §en, der das monatliche Bruttogehalt aufschlüsselt. Dazu zählen Tarifgruppe, Stufe sowie Qualizulage. In meinem Vertrag ist allerdings nur ein Bruttoendgehalt (Monatsgehalt) angegeben, welches allerdings schon unter dem Betrag liegt, der mir nach Tarif ohne Qualizulage zustehen würde => schlecht für mich, gut für A. Frage: muß A sich an die Tarifverträge halten oder kann A von den dort festgelegten Bezügen abweichen nach dem Motto, wenn er unterschrieben hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen? Hat da jemand Ahnung? Noch zur Info, ich werde bei A als Leiharbeiter (Dipl.-Ing. Hard- und Softwareentwicklung) eingestellt, und habe ca. 5 Jahre Praxiserfharung. Ich freue mich auf eure Antworten. Grüße, Schorsch
Die Verwirrung ist komplett. Auf der einen Seite steht im Arbeitsvertrag, dass auf das Arbeitsverhältnis die genannten Tarifverträge Anwendung finden. Im Tarifvertrag selbst steht: "Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer von Firma A, die im Projektmitarbeiterstatus angestellt und Mitglied der Gewerkschaft B sind." Ich bin kein Gewerkschaftsmitlied. Und nun? D. h. der Arbeitsvertrag ist Blödsinn, weil der Tarifvertrag aufgrund der fehlenden Mitgliedschaft gar nicht Anwendung finden kann? Sollte ich in die Gewerkschafft eintreten? Kostet ja "nur" 1% des Bruttogehalts im Monat. Ich bin echt verwirrt :( Bitte gebt mir einen Rat.
Im Tarifvertrag steht nur, für wen dieser automatisch gilt. Wenn aber in deinem Arbeitsvertrag steht, dass dieser TV auch für dich gilt, dann gilt er auch für dich.
Ok, noch 'ne Frage. Wenn der Tarifvertrag also zu 100% Anwendung findet und in diesem z. B. für Ingenieure ein Grundgehalt festgelegt ist, darf der Arbeitgeber dann von diesem Grundgehalt abweichen, wenn mit dem Mitarbeiter was anderes vereinbahrt wurde?
Natürlich! Wenn im AV steht: - Grundgehalt: xxxxxx - blah - blah - blubb - ansonsten/für alle anderen Punkte/... findet der TV xxx Anwendung gelten für dich erstmal alle Regelungen aus dem AV, und was nicht im AV geregelt ist, findet aus dem TV Anwendung.
Na super, dann frage ich mich, warum im Tarifvertrag die Entlohnung überhaupt "festgelegt" ist, wenn der Arbeitgeber davon beliebig abweichen kann.
Häh? Du hast doch selbst gesagt, dass für diesen AG der TV nicht gilt! Er nimmt halt nur Teile davon in sein Vertragswerk mit auf.
armes deutschland, das sich hier ein angeblich erfahrener ing nicht auskennt im arbeitsvertragsrecht. sind alle so hinter dem mond oder muss man die dummheit studieren.
Erfahren, nur weil neben dem Studium Praxiserfahrung gesammelt habe? Aktiviere vielleicht vorher mal dein Denkzentrum, bevor du was schreibst. Als Absolvent hat man keine Ahnung von Vertragsrecht. @Admin Könnte man bitte diese beleidigenden Antworten mal löschen? Ich fühle mich persönlich angegriffen.
>armes deutschland, das sich hier ein angeblich erfahrener ing nicht >auskennt im arbeitsvertragsrecht. Ist deine Umschalttaste defekt oder bist du einfach nur dumm?
...Als Absolvent hat man keine Ahnung von Vertragsrecht..... da lernt man das eben mal, statt sich im computerforum rumzutrollen. es gibt sogar fachbüchereien.
...Erfahren, nur weil neben dem Studium Praxiserfahrung gesammelt habe?... wenn man sich mühe gibt , dann lernt man nebenbei auch das arbeitsrecht. dieses braucht man zum gutem und teuren leben sonst bist du angeschi...
Gut, dann macht das Forum hier dicht. Denn wenn man sich Mühe gibt, kann man alles lernen und somit ist ein Forum überflüssig. Alles Gute! Thread kann geschlossen werden.
...Denn wenn man sich Mühe gibt, kann man alles lernen und somit ist ein Forum überflüssig..... so ist es. die foren sind eigentlich da , dass man umhertrollen kann für ein hobby oder für menschen die langeweile haben. tragen aber nichts bei zum leben.
Also, was macht man wenn der Vertrag, den man unterschrieben hat suboptimal ist ? Das kann wirklich passieren. Speziell als kuerzlicher Absolvent kann das passieren. -- Man passt die Leistung an. Kein Problem.
Die Gewerkschaften haben natürlich schon ein Interesse daran, dass die Tarifverträge nur für ihre Mitglieder gelten, schliesslich müssen sie denen erklären, wozu sie die 1% zahlen. Allerdings kenne ich keinen AG (was natürlich auch an meinem eingeschränkten Horizont liegen kann), der unterhalb des Tarifvertrages zahlt, wenn es einen solchen in der Firma gibt, weil er ja damit die Leute der Gewerkschaft geradezu in die Arme treibt. Nach ein paar Jahren hat dann die Gewerkschaft den Grossteil der Leute acquiriert und kann noch ganz anders auftreten. Für jeden Gewerkschaftsfunktionär ist das eigentlich eine Traumsituation, noch dazu im Ingenieursgewerbe, wo die traditionell erhebliche Probleme haben. So blöd kann ein AG eigentlich nicht sein. Davon abgesehen übernimmt man natürlich gerne die tarifvertraglichen Regelungen in Arbeitsverträge weil damit eigentlich alles, wie z. B. Anrechnung von Reisezeiten, Überstunden usw usf, geregelt ist und ändert dann nur die Dinge, die davon abweichen. Aber eigentlich in Kombination mit einem höheren Gehalt. Gruss Axel
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