Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Dienstleister und Tarifvertrag


von Schorsch (Gast)


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Hallo,

Rahmenbedingung: Dienstleister A hat mit Gewerkschaft B einen 
Manteltarifvertrag und einen Entgeldtarifvertrag abgeschlossen.

So, nun möchte ich bei A einen Arbeitsvertrag unterschreiben. In diesem 
gibt es einen §en, der das monatliche Bruttogehalt aufschlüsselt. Dazu 
zählen Tarifgruppe, Stufe sowie Qualizulage. In meinem Vertrag ist 
allerdings nur ein Bruttoendgehalt (Monatsgehalt) angegeben, welches 
allerdings schon unter dem Betrag liegt, der mir nach Tarif ohne 
Qualizulage zustehen würde => schlecht für mich, gut für A.

Frage: muß A sich an die Tarifverträge halten oder kann A von den dort 
festgelegten Bezügen abweichen nach dem Motto, wenn er unterschrieben 
hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen?

Hat da jemand Ahnung? Noch zur Info, ich werde bei A als Leiharbeiter 
(Dipl.-Ing. Hard- und Softwareentwicklung) eingestellt, und habe ca. 5 
Jahre Praxiserfharung.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Grüße,
Schorsch

von Schorsch (Gast)


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Die Verwirrung ist komplett.

Auf der einen Seite steht im Arbeitsvertrag, dass auf das 
Arbeitsverhältnis die genannten Tarifverträge Anwendung finden.

Im Tarifvertrag selbst steht:

"Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer von Firma A,
die im Projektmitarbeiterstatus angestellt und Mitglied der
Gewerkschaft B sind."

Ich bin kein Gewerkschaftsmitlied. Und nun? D. h. der Arbeitsvertrag ist 
Blödsinn, weil der Tarifvertrag aufgrund der fehlenden Mitgliedschaft 
gar nicht Anwendung finden kann?

Sollte ich in die Gewerkschafft eintreten? Kostet ja "nur" 1% des 
Bruttogehalts im Monat.

Ich bin echt verwirrt :( Bitte gebt mir einen Rat.

von Timo (Gast)


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Im Tarifvertrag steht nur, für wen dieser automatisch gilt. Wenn aber in 
deinem Arbeitsvertrag steht, dass dieser TV auch für dich gilt, dann 
gilt er auch für dich.

von Schorsch (Gast)


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Ok, noch 'ne Frage.

Wenn der Tarifvertrag also zu 100% Anwendung findet und in diesem z. B. 
für Ingenieure ein Grundgehalt festgelegt ist, darf der Arbeitgeber dann 
von diesem Grundgehalt abweichen, wenn mit dem Mitarbeiter was anderes 
vereinbahrt wurde?

von Timo (Gast)


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Natürlich!

Wenn im AV steht:
- Grundgehalt: xxxxxx
- blah
- blah
- blubb
- ansonsten/für alle anderen Punkte/... findet der TV xxx Anwendung

gelten für dich erstmal alle Regelungen aus dem AV, und was nicht im AV 
geregelt ist, findet aus dem TV Anwendung.

von Schorsch (Gast)


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Na super, dann frage ich mich, warum im Tarifvertrag die Entlohnung 
überhaupt "festgelegt" ist, wenn der Arbeitgeber davon beliebig 
abweichen kann.

von Timo (Gast)


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Häh? Du hast doch selbst gesagt, dass für diesen AG der TV nicht gilt! 
Er nimmt halt nur Teile davon in sein Vertragswerk mit auf.

von Realplotter (Gast)


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Das nennt sich : ueber-den-Tisch-gezogen

von core (Gast)


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leiharbeiter haben nichts anderes verdient..lol...

von core (Gast)


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für so eine arbeit kannste auch einen ing-hartz-knecht nehmen.

von core (Gast)


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armes deutschland, das sich hier ein angeblich erfahrener ing nicht 
auskennt im arbeitsvertragsrecht.

sind alle so hinter dem mond oder muss man die dummheit studieren.

von Schorsch (Gast)


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Erfahren, nur weil neben dem Studium Praxiserfahrung gesammelt habe? 
Aktiviere vielleicht vorher mal dein Denkzentrum, bevor du was 
schreibst.

Als Absolvent hat man keine Ahnung von Vertragsrecht.

@Admin

Könnte man bitte diese beleidigenden Antworten mal löschen? Ich fühle 
mich persönlich angegriffen.

von Schorsch (Gast)


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>armes deutschland, das sich hier ein angeblich erfahrener ing nicht
>auskennt im arbeitsvertragsrecht.

Ist deine Umschalttaste defekt oder bist du einfach nur dumm?

von core (Gast)


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...Als Absolvent hat man keine Ahnung von Vertragsrecht.....

da lernt man das eben mal, statt sich im computerforum rumzutrollen. es 
gibt sogar fachbüchereien.

von core (Gast)


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...Erfahren, nur weil neben dem Studium Praxiserfahrung gesammelt 
habe?...

wenn man sich mühe gibt , dann lernt man nebenbei auch das arbeitsrecht. 
dieses braucht man zum gutem und teuren leben sonst bist du angeschi...

von Schorsch (Gast)


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Gut, dann macht das Forum hier dicht. Denn wenn man sich Mühe gibt, kann 
man alles lernen und somit ist ein Forum überflüssig.

Alles Gute!

Thread kann geschlossen werden.

von core (Gast)


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...Denn wenn man sich Mühe gibt, kann
man alles lernen und somit ist ein Forum überflüssig.....

so ist es.

die foren sind eigentlich da , dass man umhertrollen kann für ein hobby 
oder für menschen die langeweile haben. tragen aber nichts bei zum 
leben.

von Realplotter (Gast)


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Also, was macht man wenn der Vertrag, den man unterschrieben hat 
suboptimal ist ? Das kann wirklich passieren. Speziell als kuerzlicher 
Absolvent kann das passieren. -- Man passt die Leistung an. Kein 
Problem.

von Axel (Gast)


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Die Gewerkschaften haben natürlich schon ein Interesse daran, dass die 
Tarifverträge nur für ihre Mitglieder gelten, schliesslich müssen sie 
denen erklären, wozu sie die 1% zahlen.

Allerdings kenne ich keinen AG (was natürlich auch an meinem 
eingeschränkten Horizont liegen kann), der unterhalb des Tarifvertrages 
zahlt, wenn es einen solchen in der Firma gibt, weil er ja damit die 
Leute der Gewerkschaft geradezu in die Arme treibt. Nach ein paar Jahren 
hat dann die Gewerkschaft den Grossteil der Leute acquiriert und kann 
noch ganz anders auftreten. Für jeden Gewerkschaftsfunktionär ist das 
eigentlich eine Traumsituation, noch dazu im Ingenieursgewerbe, wo die 
traditionell erhebliche Probleme haben.

So blöd kann ein AG eigentlich nicht sein.

Davon abgesehen übernimmt man natürlich gerne die tarifvertraglichen 
Regelungen in Arbeitsverträge weil damit eigentlich alles, wie z. B. 
Anrechnung von Reisezeiten, Überstunden usw usf, geregelt ist und ändert 
dann nur die Dinge, die davon abweichen. Aber eigentlich in Kombination 
mit einem höheren Gehalt.

Gruss
Axel

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