Forum: PC Hard- und Software Pixelfehler im TFT


von löffi (Gast)


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Hi,
beim shoppen bei einem Internet-Hardware-Versandhandel (schreibt man das 
so!?), bin ich auf folgendes Angebot gestossen:

>>Die Pixelfehlerprüfung (+ 19,90 Euro)
>>Mit der Pixelfehlerprüfung gelangen Sie ganz einfach und bequem zum absolut 
>>pixelfehlerfreien TFT.
>>Beim Kauf eines TFT-Bildschirms oder Notebooks haben Sie im Warenkorb die 
>>Möglichkeit, die Pixelfehlerprüfung durch einfaches Anklicken zu Ihrer 
>>Bestellung hinzuzufügen.
>>Dieses Serviceangebot kostet 19,90 EUR.

Da frage ich mich aber, ob ein Fehlerfreies panel heute nicht standard 
ist? ich meine damit, dass wenn ich einen TFT bestelle, hab ich dann 
nicht das Recht den Monitor zurück zu geben wenn er einen Pixelfehler 
hat?

Früher gab es ja mal diese Pixelfehlerklassen mit Position und Farbe des 
fehlerhaften Pixel, ich meine aber dass das mitlerweile abgeschaft ist, 
oder muss ich heute immer noch einen TFT akzeptieren, der tote Pixel 
hat?

von AVR-User (Gast)


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Das unterscheidet sich je nach Hersteller. Ist also freiwillig. Schau 
mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler
Musst also nur wissen, nach welche Klasse der entsprechende Hersteller 
prüft

von The D. (devil_86)


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Man hat ja eh die halbjährliche (zumindest in Ö) gesetzliche Garantie 
(oder wars die Gewährleistung....ah, Alzheimer).

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Pixelfehler sind nur dann ein Gewährleistungsfall, wenn es mehr sind als 
in der Klasse erlaubt, und das kommt praktisch nicht vor.

von The D. (devil_86)


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Ist dieses Klassensystem im Gesetz verankert??
Wenn ich ein Produkt kaufe, ist zu erwarten, dass es zu 100% 
funktioniert. Ist dies nicht der Fall, hat es der Verkäufer 
umzutauschen. Und die 6-Monate gesetzliche Gewährleistung sieht vor, 
dass der Verkäufer beweisen muss, dass es beim Verkauf 100%ig 
funktioniert hat.

von Sebastian F. (tacx)


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Nur hat der Verkäufer Dir eine bestimmte Pixelfehlerklasse zugesichert. 
Wenn der Monitor diese erfüllt, dann ist er 100% in Ordnung.
Es wird hier definiert, was 100% Funktion heißt. Damit ist es keine 
Frage von einer Verankerung im Gesetz.

von Mike (Gast)


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Moin Mädels,
ich hatte gerade den Fall und hab mal mit einem Rechtsonkel geschnackt.
Sinngemäß ist das etwa so:

Die Pixelfehlerklassen sind in der ISO 13406-2 festehalten.
Vergleiche PRAD http://www.prad.de/new/monitore/shownews_lex90.html

In den allermeisten Fällen gibt der Hersteller an, dass sein Produkt die 
oder die Klasse einhält und das das ist dann in der Regel auch so.

Kauft Ihr bei einem Händler, so macht Ihre einen Vertrag NUR MIT DIESEM!
Nicht mit dem Hersteller! Und dann nennt man das Gewährleistung.
In praxi kann man man dem Händler nach einem halben Jahr nicht mehr 
nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf im Eimer war, das ist nicht so 
toll.

Die 3 Jahre Herstellergarantie mit der die Hersteller werben hat nix mit 
der Gewährlesitung zu tun, Euer Ansprechpartner ist immer der zuerst der 
Händler.
Nach nem halben Jahr, wenn man beim Händler auf taube Ohren stößt, dann 
kann man mal beim Hersteller vorsprechen und dann ist es dem überlassen 
ob es auf Kulanz geht oder nicht.
Also lasst Euch vom Händler nicht abwimmeln mit "Selber zum Hesteller 
schicken", das geschieht nämlich vollständig auf eure Gefahr und Kosten!
Und Pixelfehler wenn sie nicht im Dutzend wild blinken und genau in der 
Mitte rumzappeln  werden häufig als "herstellungsbedingt" , ggf später 
auf Alterungsprozesse zurückgeführt.

von The D. (devil_86)


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Sebas Tian wrote:
> Nur hat der Verkäufer Dir eine bestimmte Pixelfehlerklasse zugesichert.

Das ist eben das, was ich gerade nachgeschaut habe. Beim großen C* steht 
bei 3 verschiedenen 19"-TFTs in der Eigenschaften-Tabelle nichts von der 
Pixelklasse. Nur 2 von denen hatten eine pdf-Bedienungsanleitung dabei, 
bei einer Stand, dass mind. 99,99 der Pixel fehlerfrei sind (also auch 
keine Klassenangabe), beim anderen Stand korrekt Klasse II. Nur, ich als 
Kunde werde wohl kaum vor dem Kauf die Verpackung öffnen und die 
Bedienungsanleitung studieren (und das beim Online-Kauf). Somit wird der 
Kunde vom Hersteller/Vertreiber schlecht informiert und sitzt am 
längeren Ast.

> Damit ist es keine Frage von einer Verankerung im Gesetz.

Das sehe ich eben nicht so. Ist aber eh nicht relevant, da ich mir so 
schnell keinen TFT kaufen werde.



Mike wrote:

> Kauft Ihr bei einem Händler, so macht Ihre einen Vertrag NUR MIT DIESEM!
> Nicht mit dem Hersteller! Und dann nennt man das Gewährleistung.
> In praxi kann man man dem Händler nach einem halben Jahr nicht mehr
> nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf im Eimer war, das ist nicht so
> toll.

Zumindest in Ö ist es so, dass der Verkäufer zuerst beweisen muss, dass 
das Gerät beim Verkauf OK war!

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Man muss aber auch dazusagen dass Pixelfehler heutzutage sehr selten 
sind (siehe auch Beitrag "Re: BENQ TFT 17'  T705"). Und 
im Zweifelsfall gibt es immer noch den Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz.

von The D. (devil_86)


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Heute leider...bei meinem 2 Jahre alten Laptop merkt man es schon, dass 
sich manche Pixel hin und wieder nicht so verhalten wie sie sollten; 
aber ich glaub, das sind nur Subpixelfehler; naja, man muss eh genau 
hinschauen, damit man's sieht.

von FRAGENSTELLER (Gast)


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umtausch wegen pixelfehler ist kein problem.

firmen wie me...blöd & sat...geiz nehmen geräte zumindestens innerhalb 
von zwei tagen zurück wenn man ihnen erklärt daß man sich geirrt hat und 
ein anderes modell haben wollte.

p.s.  vielleicht nicht die feine englische art, aber nach dem motto:

wie ihr mir, so ich euch. :o\

von Der Hubert (Gast)


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Also mit den Klassen ist das so wie mit den Fehlern:

Wenn was vorher genannt wird, ist es von der Gewährleistung 
ausgeschlossen. So ist es nunmal in der neuerdings genannten 
Sachmängelhaftung und war IMHO aber auch vorher schon so.

Ergo: "Fehler" bekannt, kaufen oder lassen, danach ist kein Jammern mehr 
möglich.

Da nun die Hersteller z.B. die Pixelfehlerklasse II angeben (gibts 
irgend ne norm dazu), sind IMHO 2 defekte Pixel oder noch mehr Subpixel 
in nem bestimmten Bereich erlaubt. Bei 1 Pixel ist also Essig mit 
umtauschen, da der Hersteller ja gesagt hat, dass soundsoviele Fehler 
sein könnten.

Man könnte nun eben hergehen und vom Widerrufsrecht gebrauch machen, der 
ja keinen Grund benötigt.

Ich kaufe meine Displays aber immer im Laden mit Umtauschgarantie bei 
Pixelfehler nach dem Kauf. Da sind viele "Ketten" inzw. ziemlich kulant.

von MadMax (Gast)


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Moin Moin,
nur mal so nebenbei, die Frage bezog sich, soweit ich es verstanden habe 
auf den "online Kauf" von einem TFT.
In diesem Fall muss man sich eigentlich keine Sorgen machen, da das 
Fernabsatzrecht eine 14 tägige Frist einräumt, in den man die Ware ohne 
Angabe von einem Grund an den Verkäufer zurücksenden kann und sein Geld 
zurückbekommt.
Beträgt dabei der Warenwert mehr als 40 Euro, so muss sogar der 
Verkäufer für das Porto der Rückgabe aufkommen.
Lediglich die Versandkosten werden in diesem Falle nicht erstattet, da 
dieses eine erbrachte Leistung ist. Aber immer noch besser als einen TFT 
mit fehlerhaften Bildpunkten.
Zu beachten ist dabei aber, dass diese Regelung nur bei 
Fernabsatzverträgen eine Wirkung hat. Was so viel heißt wie bei 
telefonischen oder online Bestellungen.
Dieses ist jedenfalls so in der BRD, wie es in Ö ist weiß ich nicht.
Einfach mal ins BGB schauen.
Im BGB der BRD steht als unter §312b bis §312d im Zusammenhang mit §355 
und §357.

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