Forum: Offtopic Bitte aufpassen GEZ


von Jupp (Gast)


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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

Bei künftigen Diskussionen also bitte auf korrekte Wortwahl achten, 
sonst droht Andreas vielleicht auch noch eine Abmahnung!

von The D. (devil_86)


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Das ist doch nur pure Einschüchterungstaktik.

von Raccoon (Gast)


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GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, GEZ-Gebühr, 
GEZ-Gebühr...etc.

Schwachsinn. Denen war wieder irgendwo ein Dorn im Auge.

von egal (Gast)


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ich hab nix GEZahlt, ich bin ***-frei (Bafög).

Beschimpfungen der Damen und Herren besagter Einrichtung unterlasse ich 
au sgegebenem Anlass. Sicherlich kennt ihr den Slogan im Kino/TV: "schon 
GEZahlt": Warum dürfen die das?! Erst einen Slogan publizieren und dann 
anderen verbieten?

**********

was solls...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Vielleicht sollte sich der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen
Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter künftig besser nicht
mehr außer Haus trauen, um sich persönlich nach den Formularen zur
Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV (vorsicht, nicht die
Zunge dabei brechen!) bei den zur Zahlung einer gesetzlichen
Rundfunkgebühr möglicherweise verpflichteten Bürgern zu informieren?

von Ludger (Gast)


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Hä?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jörg ließ verständlicherweise anklingen, daß es möglicherweise unter 
Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten sein könnte, daß ein der 
Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder 
Rundfunkgebührenbeauftragter, der sich persönlich nach den Formularen 
zur
Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV erkunden möchte, bei ihm 
als ein zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise 
verpflichteter Bürger nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit 
empfangen werden könnte.

Ich bin zwar der Ansicht, daß gebührenfinanzierter Rundfunk wichtig ist, 
aber eine so agierende Organisation gehört sofort aufgelöst und alle für 
dieses Auftreten verantwortliche Personen unter Streichung jedweder 
Altersbezüge freigesetzt.

von Gast (Gast)


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> http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

Das hat sich wohl die GEZ nur zur Wehr gesetzt. Scheinbar gingen 
haltlose Behauptungen voraus (ähnlich wie manchmal hier im Forum), die 
nicht belegt werden konnten. Irgendwann platzt eben jeden mal der 
Kragen.

von The D. (devil_86)


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Freisetzen...nein, bitte nicht -> Schutzbunker

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> Das hat sich wohl die GEZ nur zur Wehr gesetzt. Scheinbar gingen
> haltlose Behauptungen voraus (ähnlich wie manchmal hier im Forum), die
> nicht belegt werden konnten.

Nein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817

von Hans (Gast)


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naja in at haben wir keine GEZ.. nennt sich anders...

aber man könnte je einfach mal GEZ-Gebühr in den duden eintragen lassen 
g

wo muss man das eigentlich einreichen??? damit wär die sache gegessen 
g

73

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rufus t. Firefly wrote:

> Ich bin zwar der Ansicht, daß gebührenfinanzierter Rundfunk wichtig ist,
> aber eine so agierende Organisation gehört sofort aufgelöst

Das sehe ich genauso.  Auch wenn ich selbst keinen Fernsehrundfunk-
empfänger zum Betrieb vorhalte und daher lediglich die gestzliche
Rundfunkgebühr für Hörrundfunkempfang zahle (ich hoffe, dass das
jetzt der korrekte Ausdruck war :), ich denke, dass es insgesamt nur
billiger für alle und insbesondere viel stressfreier wäre, wenn
stattdessen einfach nur jeder den gleichen Obulus für den Betrieb
der gebührenfinanzierten Sender entrichten würde.

von Gast (Gast)


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> Nein.
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817

Sie haben es selber eingestanden. Da wird auch heise nichts daran ändern 
können:

"Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen "im Sinne einer üblen 
Nachrede" betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem 
Fehlverhalten der GEZ berichten. Da ging es darum, wie die GEZ Daten 
sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die 
entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen 
sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd.

So ist die Rede davon, die GEZ gebe häufig an, bestimmte Schreiben seien 
nicht eingegangen - eine Tatsachenbehauptung, die nicht weiter belegt 
wird und so ganz gewiss nicht stimmt. In diesen Punkten ist die 
GEZ-Abmahnung durchaus nachvollziehbar, so absurd die 
Begriffs-Übersetzungen wirken mögen. Was zum Beispiel die Punkte zur 
üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende 
Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen."

Sollte man auch mal lesen. Ist natürlich logisch, dass heise-BILD das 
nicht erwähnt. Könnte ja ein falscher Eindruck entstehen.

von Uhu U. (uhu)


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egal wrote:
> Beschimpfungen der Damen und Herren besagter Einrichtung unterlasse ich
> au sgegebenem Anlass.

Gegebener Anlaß? Ist denen grade die Oma gestorben?

von Uhu U. (uhu)


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Rufus t. Firefly wrote:
> Jörg ließ verständlicherweise anklingen, daß es möglicherweise unter
> Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten sein könnte, daß ein der
> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder
> Rundfunkgebührenbeauftragter, der sich persönlich nach den Formularen
> zur
> Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV erkunden möchte, bei ihm
> als ein zur Zahlung einer gesetzlichen Rundfunkgebühr möglicherweise
> verpflichteter Bürger nicht mehr mit der gebührenden Höflichkeit
> empfangen werden könnte.

Rufus, ich schlage folgende Schreibweise vor:

... daß ein der BdöffrchtRndfa oder Rndfgebbef, der sich persönlich nach 
den Formularen zur ErtdAn§4Abs5RGebStV erkunden möchte, bei ihm als ein 
zur ZgegesRndfr mglw verpfl. Bü. nicht mehr mit der gebührenden 
Höflichkeit empfangen werden könnte.

So siehts doch angemessen bekloppt aus, oder?

von Daniel (x2) (Gast)


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angbekl ... jup :)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu, sicherlich hast Du recht, nur ist mit Sicherheit davon auszugehen 
(mSdavaug!), daß die betreffenden Stellen mglw mit "auf jeden Fall", 
also "ajF" gleichsetzen.
Schließlich handelt es sich um eine obligatorische Zwangspflicht und 
nicht einfach nur um einen Pflichtzwang.
Das muss schon unterschieden werden.

von Joerg W. (joergwolfram)


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Naja, GEZ-Gebühr entspricht halt nicht ganz der Wahrheit. Ich schreib 
eigentlich schon immer "Schutzgeld" als zweite Verwendungszweckzeile in 
die Überweisungen und da hat sich bisher noch niemand aufgeregt.
Also:

GEZ-Gebühr -> FALSCH!!!
Schutzgeld -> RICHTIG!!

Gruß Jörg

von Schorsch (Gast)


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Zum Thema nicht eingegangene Schreiben kenne ich folgenden Fall.

Bekanntlicherweise besteht ja die Möglichkeit, sich auf Antrag von der 
gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung 
tritt im Folgemonat des Antragsmonats in Kraft. So kam es, dass eine 
Bekannte von mir eben diesen Antrag stellte, und zwar mitte Dezember, 
sie wollte also ab Januar von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sein. 
Nun, im Januar kam dann Post von der Gebühreneinzugszentrale, aus der 
hervorging, dass die Befreiung ab Februar gilt. Ab Februar? Ja, denn der 
Antrag ging erst im Januar ein. Einspruch/Widerspruch brachten nichts, 
da meine Bekannte nicht beweisen konnte, dass die den Antrag wirklich 
schon im Dezember abgeschickt hatte. Kann passieren, ein 
Briefversandunternehmen braucht zur Weihnachtszeit schon mal länger. Die 
Gebühreneinzugszentrale freut sich über einen Monat Gebühr und meine 
Bekannte hat gelernt: nur noch per Einschreiben mit Rückschein.

Dieser Fall ist aufgrund der noch vorhandenen Korrespondenz nachweisbar!

von Uhu U. (uhu)


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So kennt man die Schutzgelderpr...er...

von Danny (Gast)


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Die haben ja nicht mehr alle Latten am Zaun! Ist genau der gleiche 
Schwachsinn wie der Abmahnwahnsinn der bei eBay herrscht. Die ganze Welt 
scheint ein wenig streitsüchtig geworden zu sein. Sich per Abmahnung von 
einem miesen Image befreien wollen.... -ohne worte-

von Jupp (Gast)


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Warum wurde eigentlich der Titel von "Bitte aufpassen" in "Bitte 
aufpassen GEZ" geändert?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jupp wrote:

> Warum wurde eigentlich der Titel von "Bitte aufpassen" in "Bitte
> aufpassen GEZ" geändert?

Weil inzwischen jemand einen zweiten Thread mit gleichem Thema
begonnen hatte, nachdem er offenbar anhand des sehr allgemeinen
Titels dieses Threads gar nicht bemerkt hatte, dass die Diskussion
bereits im vollen Gange war.

Eigentlich wollte ich "Bitte aufpassen! ... GEZ" draus machen, aber
das hat der Server irgendwie immer in den jetz sichtbaren Titel
verhunzt. :-}

von Jupp (Gast)


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OK, alles klar.

von NoNo (Gast)


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irgendwie kommt mir das bekannt vor: Gängeln, bevormunden, verbieten von 
bestimmten Begriffen, Spitzeln ...
Deshalb haben die Leute in der DDR 1989 den "dreckigen Kommunistensäuen" 
den Arsch aufgerissen. Es wird Zeit ...

von Jupp (Gast)


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Witzig, Spiegel berichtet und verwendet aber selbst die seitens der GEZ 
bemängelten Ausdrücke:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501761,00.html

von Gast (Gast)


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Spiegel überspannt aber nicht den Bogen.

von Dirk (Gast)


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Aber ich glaube, hier hat die GEZ wohl versucht den Bogen etwas zu 
überspannen... (Etwas mehr zu lesen, aber echt haarsträubend)

http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessfall.htm

von Jupp M. (juppp)


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Mir wird richtig schlecht, wenn ich das lese!

M. a. W. bedeutet ein Lautsprecher ein theoretisch bereitgehaltenes 
Rundfunkempfangsgerät, eine Buchse am Verstärker ebenso. Oder wie, oder 
was?

von Uhu U. (uhu)


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Danke, Dirk, für den Link. Man kann garnicht soviel essen, wie man 
kotzen möchte...

Diese Methoden wurden übrigens auch von der Inquisition über 
Jahrhunderte 'erfolgreich' eingesetzt.

von Gast (Gast)


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a, mir wird auch schlecht bei dem Artikel.

Artikel wie in der Bild, fehlende sachliche Berichte und natürlich fährt 
der einfach Bürger darauf ab. Wenn der Artikel wesentlich sachlicher und 
emotionsfreier geschrieben worden wäre, könnte man ihn sogar ernst 
nehmen.

"mehrere Herren zum Abkassieren"

Erst vermuten
"_könnte_ es sich um strafbares Verhalten gehandelt haben"
dann angeblich wissen
"Ich bin dabei zu der persönlichen Auffassung gekommen, dass selbst 
diese mit der Autorität des Staates ausgestatteten Sachbearbeiter bzw. 
Amtsträger nicht davor zurückschrecken, Straftaten zu begehen."

Ist die Person Anwalt? Weiter oben wird doch noch gesagt, dass es ein 
Fall für den Staatsanwalt ist.

"der an der Beute mitverdient!"
"wohl nur in Diktaturen üblichen Logik"
"Der Beauftragte hat's so entschieden, um kräftig abzusahnen und der 
Bürger ist dran gebunden - das Prinzip des wehrlosen Untertanen!"
"Von der Stasi lernen heißt siegen lernen!"?

Auch wenn die Vorgehensweise der GEZ nicht tolerierbar ist, sollte man 
wenigstens den Anstand haben, sachlich zu bleiben. Wer in übler 
verleumderischer Art und Weise bereichtet, kann nicht ernst genommen 
werden.

Es hat den Eindruck, als hätte diesen Artikel ein 13-jähriger 
geschrieben.

Es wird Aufgabe des Anwaltes sein, die Richtigkeit einer der beiden 
Aussagen zu bestätigen.

von Jupp (Gast)


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Die "fehlenden sachlichen Berichte" sind doch abgedruckt 
(Schriftstücke), zeigt die dein Browser nicht an?

von Gast (Gast)


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Eigentlich sollte es klar gewesen sein, dass ich mit fehlenden 
sachlichen Berichten die Berichterstattung des Schreiberlings meinte. 
Das sollte eigentlich durch die Zitate sichtbar sein. Zeigt die dein 
Browser nicht an?

von Uhu U. (uhu)


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Gast wrote:
> a, mir wird auch schlecht bei dem Artikel.
>
> Artikel wie in der Bild, fehlende sachliche Berichte und natürlich fährt
> der einfach Bürger darauf ab. Wenn der Artikel wesentlich sachlicher und
> emotionsfreier geschrieben worden wäre, könnte man ihn sogar ernst
> nehmen.

Du hast wirklich einen ausgeprägten Sinn dafür, dich bei extremer 
Waffenungleichheit stets und immer auf die Seite des Stärkeren zu 
schlagen. Insofern war die Reaktion zu erwarten.

> Auch wenn die Vorgehensweise der GEZ nicht tolerierbar ist, sollte man
> wenigstens den Anstand haben, sachlich zu bleiben.

Das hat nichts mit fehlendem Anstand zu tun, wenn man sich gegen diese 
Ganoven mit der angebrachten Entschiedenheit zur Wehr setzt. Ich hatte 
auch lange genug regelmäßig meinen Spaß mit den Arschlöchern und kann 
die Reaktion nur zu gut verstehen.

> Wer in übler verleumderischer Art und Weise bereichtet, kann nicht
> ernst genommen werden.

Glaubst du wirklich, daß der Herr Professor vom SWR untätig geblieben 
wäre, wenn er die von dir attestierte Verleumdung in den Artikel - mit 
oder ohne juristische Spitzfindigkeiten - gefunden hätte? Stattdessen 
hat er den Schwanz eingekniffen und sich getrollt.

Aber Hauptsache, DU hast einen Grund, ihn nicht ernst nehmen zu 
müssen...

> Es hat den Eindruck, als hätte diesen Artikel ein 13-jähriger
> geschrieben.

Hauptsache, DU stehst darüber...

von Jupp (Gast)


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Eine sachliche Berichterstattung? Das ist doch gar nicht seine Absicht, 
warum sollte er außerdem Redundanz erzeugen? Er hat den Fall nach seiner 
Meinung bewertet, fertig.

Ein bekanntes Boluevard-Blatt würde den Fall ebenfalls bewerten, nur 
ohne Fakten (Schriftstücke).

von Zottel (Gast)


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Ich habe auch so einen Brief von der GEZ bekommen und mal gleich eine 
Frage: Inzwischen haben die ja auch die "neuartigen Radios" mit drin, 
damit auch die nicht Radionutzer in jedem Fall zahlen müssen.

Wie ist das nun, wenn ich mehrere Radios im Geschäftsbereich habe?

Ich habe ein angemeldetes Gewerbe im Umfeld der Mediengestaltung, 
benutze Autoradio, PDA und Radio - laut dem Schreiben beträgt die Gebühr 
nur 5,xx im Monat als Sammelpreis. Andererseits reden alle davon, daß 
jedesRadio angemeldet werden muss.

???

Übrigens haben die meine Adresse von der zuständigen Rundfunkanstalt, an 
die ich mal ein Demo geschickt habe. Von Datenschutz halten die dort 
auch nichts - wie man sieht.

von Gast (Gast)


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> Ein bekanntes Boluevard-Blatt würde den Fall ebenfalls bewerten, nur
> ohne Fakten (Schriftstücke).

Sicherlich, aber nicht derartig persönlich und verleumderisch. 
Vergleiche mit Diktaturen, Stasi und mit Raubzügen (=Beute) können sehr 
schnell nach hinten losgehen und dann ist der Dame weniger geholfen.

Die Dame tut das einzig richtige, sie schaltet einen Anwalt ein bzw. 
erstattet Anzeige.

Und  Uhu Uhuhu (uhu), es ist klar, dass du dich auf die Seite des 
Schreiberling stellst. Das ist auch dein Niveau, was ich hier so 
beobachte. Dir geht doch die Dame am Arsch vorbei, Hauptsache es geht 
gegen einen Feind.

von Thilo M. (Gast)


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>Andererseits reden alle davon, daß jedesRadio angemeldet werden muss.

Muss es.
Allerdings heißt das nicht, dass du mehr zahlen musst. Die Geräte 
innerhalb eines Haushaltes müssen nur einmal bezahlt werden. Bei Gewerbe 
(auch bei Angestelltenverhältnis) muss für am Arbeitsplatz befindliche 
Geräte zusätzlich gezahlt werden, gilt übrigens auch für das Büro 
Zuhause und das Auto.

von Uhu U. (uhu)


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Gast wrote:
> Und  Uhu Uhuhu (uhu), es ist klar, dass du dich auf die Seite des
> Schreiberling stellst. Das ist auch dein Niveau, was ich hier so
> beobachte. Dir geht doch die Dame am Arsch vorbei, Hauptsache es geht
> gegen einen Feind.

Woher du das schon wieder weißt... Einzig du gehst mir am Arsch vorbei.

von Peterle (Gast)


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>gilt übrigens auch für das Büro Zuhause und das Auto.

Ich habe z.B. ein Arbeitszimmer. Wenn dort ein Radio steht, muss es 
angemeldet werden. Dort steht aber keins. Es steht dort aber ein 
Computer.
Und da Computer "neuartige Radios sind" kassiert die GEZ doppelt.

von Mike R. (thesealion)


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Die meisten heutigen Handys haben doch ebenfalls ein Radio integriert. 
Wenn man also sein Handy mit zur arbeit nimmt ...

von Timo (Gast)


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Ich glaube das ist unerheblich. Relevant sind nur durch den Arbeitgeber 
gestellte Rundfunkempfänger. Für das Diensthandy gilt das aber auf jeden 
Fall.

von Gast (Gast)


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Also wie ist es jetzt: Mehrfach zahlne oder nicht? In der Presse gabe es 
doch den Fall, daß ein Typ für jeden seiner 20 Videorecorder (er 
betreibt ein Kopiergeschäft) einzeln zahlen musste.

?

Ich habe nur ein Autoradio angemeldet. Darauf hin kam von der GEZ die 
Auffoderung, Kaufvertrag mit Kaufdaten zuzusenden und etwas später ist 
ein Typ aufgetaucht, der in die Wohnung wollte zum nachprüfen.

Ich arbeite von zuhause aus, ohne ein echtes reines Arbeitszimmer, dort 
stehen aber private Geräte. Können die jetzt hergehen und behaupten, daß 
die auch geschäftlich genutzt werden ?

von Jupp (Gast)


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>Und da Computer "neuartige Radios sind" kassiert die GEZ doppelt.

Vorsicht, bitte auf die Wortwahl achten! Computer sind neuartige 
Empfangsgeräte.

Was ich mich frage, ich hab hier ein paar Germaniumdioden und ein 
Drehkondensator sowie diverse Kabel sowie ein Kopfhörer liegen. Teile, 
die ich ohne großen Aufwand zu einem Detektorempfänger zusammenbauen 
könnte. Muß ich das jetzt anmelden?

von Gast (Gast)


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> Können die jetzt hergehen und behaupten, daß die auch geschäftlich genutzt > 
werden ?

Ja, weil du es nicht trennen kannst.

von Matthias L. (Gast)


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>Muß ich das jetzt anmelden?

Na klar! Wenn die GEZ-"Leute" das mitbekommen ;-)

(Ich würds aber erst akzeptieren, wenn DIE das "empfangsbereit" 
zusammenbebaut haben ;-))

von Gast (Gast)


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Jupp: Ja, steht auch in den Lehrbüchern zu den (ordentlichen)
Elektronik-Baukästen mit Radioschaltungen (Detektor usw.)

von Uhu U. (uhu)


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Heißer Tipp: Die Kerle muß und soll man nicht in die Wohnung lassen! Die 
haben keine Polizeigewalt und können sich nicht selbst 
Haussuchungsbefehle ausstellen, noch überhaupt welche bekommen. Das ist 
Sache der Justiz und die kümmert sich in aller Regel nicht um solchen 
Mist.

von Gast (Gast)


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Jupp: (Nachsatz)
versteht sich natürlich nur, wenn die Bauteile zu einem
funktionsfähigen Empfänger von Rundfunksendungen verschaltet sind.
Lose herum liegende Komponenten - wie z.B. ein Apfel für ein
Apfelradio - fallen (noch) nicht unter die anmeldepflichtigen Geräte.

von Gast (Gast)


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Jupp: (Nachsatz 2)
Es gibt Grenzfälle, wo mir leider auch keine rechtskräftigen
Urteile bekannt sind - wie z.B. der Empfang von Radiosendungen
durch (unsachgemäße) Zahnfüllungen. Solche Fälle wurden wieder-
holt berichtet und ich kann nur hoffen, die GEZ ist auch dort
ihrer Aufgabe pflichtgemäß nachgegangen und hat diesen letzten
rechtsfreien Raum beseitigt.

von Jupp M. (juppp)


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LOL

Ich hatte mal einen Kassettenrekorder OHNE Radioteil, wenn ich an die 
Masse der Klinkenbuchse gefasst habe, konnte ich den SWR auf Mittelwelle 
hören. Keine Ahnung warum, vielleicht bekomme ich ja hier mal die 
Erklärung. Na jedenfalls hab ich das damals ntürlich auch angemeldet :)

von Der Gute (Gast)


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Jupp, der is gut !!!

Bei uns hat sich immer der vom SR vorgedrängelt.
Ich konnte Radio hören, wenn ich den Plattenspieler
angefasst habe (so um 1970)
(War aber auf Mittelwelle, da senden die nicht mehr)

von Gast (Gast)


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Da fallen mir noch meine Mikrofone ein: Die empfangen auch Langwelle in 
der Größenordnung der Mikrofonkabellängen.

von Uhu U. (uhu)


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von Gast (Gast)


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Telepolis ist auch nur Volksverdummung.

von Schorsch (Gast)


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http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung

"Ein GEZ-Mitarbeiter, der sich als Beamter ausgibt, macht sich nicht 
strafbar, weil Beamter keine ausreichend konkrete Bezeichnung für ein 
öffentliches Amt ist."

Klasse. Kommt noch soweit, dass die straf- und zivilrechtliche Immunität 
erhalten.

von Schorsch (Gast)


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Gut zu wissen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95284

"Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und 
zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen 
Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle 
betrieben werden."

Kann man daraus schließen, dass die gesetzliche Rundfunkgebühr nur 
einmal bezahlt werden muß, wenn jede Kabine mit einem eigenen 
vollwertigen Radio ausgestattet wäre?

von Gast (Gast)


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Nein, kann man nicht.

von Sigurt B. (Gast)


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Was ist, wenn ein GEZ-Mitarbeiter sich als Beamter des 
Gewerbeaufsichtgsamtes ausgibt ?

von Yeah (Gast)


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Dann kannst du ihn strafrechtlich belangen, denn Amtsanmaßung ist 
verboten.

Sollte er sich nur allgemein als Beamter ausgeben, hast du keine 
Möglichkeiten gegen ihn.

--
Dies ist meine persönliche Meinung und es ist keine Rechtsauskunft. Die 
Ableitung eines Rechtsanspruchs ist ausgeschlossen.

von Gast (Gast)


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Hallo Sigurt,

nichts - so lange er es nur behauptet.
Darf jeder ungestraft.

von Uhu (Gast)


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Einen Ausweis wird er aber nicht haben- das waere dann ja sicher eine 
Urkundenfälschung.

von Uhu U. (uhu)


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von clio (Gast)


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Ich glaube, die Mitarbeiter diverser Inkassobüros treten massiver auf...

von Uhu U. (uhu)


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clio wrote:
> Ich glaube, die Mitarbeiter diverser Inkassobüros treten massiver auf...

Die greifen aber i.d.R. auf deutlich verläßlichere Daten zurück.

von clio (Gast)


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Wenn mir jemand so derbe an die Haustür käme, würde ich sofort die 
Polizei rufen. Das Präsidium ist keine zwei Minuten von mir entfernt, 
die sind sehr schnell da.

von Unbekannter (Gast)


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> Das Präsidium ist keine zwei Minuten von mir entfernt,
> die sind sehr schnell da.

Nein, sind sie nicht. Eines habe ich während meiner Rettungsdienstzeit 
gelernt: Die Polizei ist lahm, sehr lahm und faul.

Der härtestet Fall war mal ein randalierender Patient in einer Kneippe, 
zwei Häuser neben der Polizeidienststelle, also etwa 50 Meter. Das hat 
ganze 15 Minuten gedauert, bis der Schnittlauch da war. Solange die 
nicht zu viert oder sechst sind, kommen die einfach nicht. Lieber soll 
der Randalierer die Rettungsdienstler vermöbeln als dass sich zwei 
Beamte ein paar blaue Flecken holen. Uns ist zwar nichts passiert, wir 
haben uns dezent in eine Ecke verkrümmelt und den ausgeflippten 
Patienten beim Stühle und Tische zerdrümmern zugesehen. Aber dieses, und 
andere Erlebnisse waren prägend für mich was die Polizei betrifft.

von Unbekannter (Gast)


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Haha, den kannte ich noch gar nicht:

  http://www.hasel-tv.de/

Geil! ;-)

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