Forum: PC Hard- und Software PC ohne CE-Kennzeichnung Geld zurück?


von amstart (Gast)


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Ich habe einen PC gekauft bei dem keine CE Kennzeichnung vorliegt.
Diesen kann ich jetz auch nicht verkaufen da ich sonst selbst dafür 
belangt werden könnte ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung verkauft zu haben.
Ist es möglich beim Verkäufer das Geld für den PC zurückzuverlangen da 
er es ohne CE Kennzeichnung (ohne Prüfprotokoll bzw. auch ohne 
Konfirmitätserklärung) verkauft hat???

von PVZ (Gast)


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Die CE Kleber gibt es ab Rolle. Ging irgendwie vergessen. Hau einen 
drauf. Alles andere ist zuviel Umtriebe.

von amstart (Gast)


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Folgendes Problem: Habe den Computer bei einer Firma gekauft die die 
Systeme zusammenbaut und das Zeug dann verkauft. Habe jetz schon 
mehrfach Probleme gehabt unter anderem ging das DVD Laufwerk schon 2 mal 
kaputt und auch die Festplatte musste gewechselt werden. Irgendwann kam 
es dann wieder zu Problemen kurz bevor ich den PC verkaufen wollte. Da 
ich mich nicht so gut damit auskenne gab ich den PC einem Kollegen. 
Dieser meinte,   dass die Festplatte nicht in Ordnung sei. Da mir das 
dann reichte mit der ganzen hin und her Rennerei wollte ich das Geld 
zurück, dies steht mir ja rein rechtlich nach der dritten Reperatur zu 
(sofern es halt ein Hardware Problem ist). Der Verkäufer meinte 
daraufhin nur, dass er mich das erste mal in seinem Geschäft sieht 
(ausgeschlossen natürlich beim Kauf des PC´s)
und wollte mir das Geld nicht zurückzahlen. Ich habe aber dummerweise 
von ihm nie irgendwelche Bescheinigungen erhalten das an dem PC 
irgendwas ausgewechselt wurde. Heisst: Kein Geld zurück!
Habe aber mitgekriegt das er es eben ohne CE Kennzeichen verkauft.
Habe ich aufgrund dessen die Möglichkeit bzw. das Recht das Geld zurück 
zu verlangen. Also rein rechtlich??? Mir konnte da bisher niemand so 
recht weiterhelfen!
Notfalls würde ich es auch mit einem Anwalt probieren wenn er gar nicht 
anders will!
Wie stehen denn da die Chancen

von bastelwastel (Gast)


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hmmm, die Komponenten baut er ja nicht selbst, ich gehe mal davon aus 
dass da auch eine "normale" AMD oder Intel-CPU drin ist, genauso wie die 
HDD wohl von Samsung, MAxtor, WD oder sonst wem sein wird.

Und in diesem Fall werden dann wohl alle Hardwarekomponenten einzeln für 
sich ein CE-Zeichen haben. Ich weiß aber nicht wie das im Gesamten 
aussieht und ober er nochmals ein CE-Zeichen für alles zusammen 
braucht!?

von Goebel (Gast)


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Die Kennzeichung CE steht doch dafür, dass das Gerät den Europäischen 
Richtlinien unterliegt. wichtiger hierfür ist nicht die 
CE-Kennzeichnung, sondern die Konformitätserklärung, die der Händler auf 
Anfrage beschaffen muss.

CE gibts wie schon genannt auch von der Rolle, (Der Drucker tuts auch!)

von amstart (Gast)


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Habe mich da auch schon ein bisschen schlau gemacht:
Jedes einzelne Teil ist CE geprüft! Baut er die aber im System zusammen 
benötigt er aber  für speziell dieses Systeme mit genau den geprüften 
Teilen eine CE Kennzeichnung also für das gesamte Teil! Es ist sogar so 
das wenn er nur ein einzelnes Teil durch ein anderes ersetzen würde, zB. 
Festplatte von Hersteller A gegen Festplatte von Hersteller B müsste er 
das Gerät neu prüfen lassen, da sich  die Einzelteile evtl. in die Quere 
kommen könnten, von wegen Strahlung und der Gleichen! Also wie schon 
gesagt er braucht die CE Kennzeichnung bzw. Prüfung auf alle Fälle 
soviel hab ich schon rausbekommen! Aber ob ich ohne weitere Probleme das 
Geld zurück bekomm weiss ich nicht!

von amstart (Gast)


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Ja genau kann man bei Conrad im Zehner Pack kaufen! Aber die 
Konformitätserklärung besitzt er nicht das hab ich schon rausbekommen 
wäre für ihn auch unmöglich da er nur einen kleinen Laden besitzt und 
eben mehrere Systeme  anbietet, von denen er jedes prüfen müsste! So 
eine Prüfung spielt sich auf alle Fälle im 4 stelligen Bereich ab! Also 
glaube so ca 2500 Euro! Könnte ich ihm jetzt Druck machen und sagen 
(wenn nötig über einen Brief vom Anwalt): Ich will die 
Konformitätserklärung diese PC´s sehen (rein rechtlich muss er mir die 
vorlegen). Wenn er sie nicht besitzt will ich mein Geld zurück! Sollte 
er das nicht machen was für Möglichkeiten bleiben mir dann! Wie kann ich 
da vorgehen!
Eben den PC zu verkaufen ist mir zu heiss! Bei meinem letzten Besuch in 
seinem Laden hat er mich praktisch voll verleugnet und mich quasi 
wirklich aus seinem Laden rausgeworfen! War die absolute Frechheit!!!

von Frank (Gast)


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Ich hätte Dich auch aus dem Laden rausgeschmissen. Finde ziemlich 
unfair, wie Du Dich verhältst. Willst Du nun CE oder willst Du Dein Geld 
zurück? Wegen solchen Typen wie Dir wird Elektronik nur unnütz teuer und 
wandert in die Hände der ganz großen, die dann auch schnell Monopole 
bilden. Dann bezahlst Du zukünftig immer mehr als nötig.

von Frank (Gast)


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Was machst Du eigentlich mit Deiner Küchenlampe wenn Du mal die 
Glühbrine wechselst. Läßt Du Sie dann auch auf Konformität prüfen???

von gast (Gast)


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Frag den Händler nach der Konformitätserklärung zu Deinem PC. Sollte er 
dir diese nicht zeigen/aushändigen können, dann kläre Ihn über die für 
ihn nun anstehenden Konsequenzen auf (Auch er hat sich geltender 
Rechtsprechung zu unterwerfen!). Mal sehn wie kulant er sich danach 
zeigen wird :-)

von Manuel K. (manuel1139)


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Naja, er kommt mit dem CE ja nur weil ihn der Ladenbesitzer verleumdnet 
hat, oder hab ich da was falsch verstanden?

Ich weiß ja nicht wie lange er den PC hatte, aber wenn ich innerhalb 
kurzer zeit 3x eine Reperatur an meinem Notebook hätte würde mir das 
auch ETWAS sauer aufstoßen...

von Hoerst (Gast)


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>Bürgerliches Gesetzbuch
>§ 226 BGB, Schikaneverbot
>
>Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, 
>einem anderen Schaden zuzufügen.



Unabhängig davon, dass dieser CE-Schwachsinn den kleinen 
Computerhändlern den Garaus macht wenn das einreisst!

von bastelwastel (Gast)


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Frank schrieb:
>Ich hätte Dich auch aus dem Laden rausgeschmissen. Finde ziemlich
>unfair, wie Du Dich verhältst. Willst Du nun CE oder willst Du Dein Geld
>zurück? Wegen solchen Typen wie Dir wird Elektronik nur unnütz teuer und
>wandert in die Hände der ganz großen, die dann auch schnell Monopole
>bilden. Dann bezahlst Du zukünftig immer mehr als nötig.

Wieso unfair wenn der Ladenbesitzer wirklich dem Kunden ins Gesicht lügt 
und steil behauptet, dass der PC noch nie zur Reperatur da war!?

Ich kenne diese Sorte PC-Verkäufer, wenn die nen DAU richen fahren sie 
sämtlich Register auf die Ware an den Mann zu bringen. Da wird gelogen 
und betrogen, hauptsache dumm an den Kunden ran gelabert!

Hab auch schon miterlebt dass ein Kunde beim Notebookkauf nach der 
Grafikkarte frägt und eben sagte, dass er gehört habe, dass es sehr 
grosse Unterschiede bei der Leistung der Grafikkarte geben soll, darauf 
hin öffnet der Verkäufer mit der windowseigene Bildvorschau ein jpg und 
sagte dass die Grafikkarte in diesem Notebook sehr gut seie, immerhin 
wird das Bild ja absolut scharf dargestellt! - wirklich kein Witz!!!!

Sicher sind nicht alle Verkäufer so, aber so eine Dreistigkeit gehört 
bestraft! - und wenn man dann wie im oberen Fall auch noch dem Kunden in 
Gesichtg lügt, wissentlich dass der Kunde die Wahrheit kennt, ist es 
mehr wie frech!

Es gibt meiner Meinung nach einfach zuviel selbsternannte 
PC-Spezialisten, traurig ist aber dass die grössten Knaller dann ncoh 
ihr eigenes Geschäft aufmachen und den Mob und den Pöbel über den Tisch 
ziehen wollen wenn das Geschäft nicht läuft!

von Frank (Gast)


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>Wieso unfair wenn der Ladenbesitzer wirklich dem Kunden ins Gesicht lügt
>und steil behauptet, dass der PC noch nie zur Reperatur da war!?

Steht da irgendwo ein Zeitrahmen? Man kann doch kaum erwarten, dass ein 
Händler einen nach einem Jahr sofort wiedererkennt.

Wer die Gewärleistung in Anspruch nehmen muss und sich das nicht 
bestätigen lässt ist selbst schuld, weil es auf die Reparatur wieder die 
gesetzliche Gewährleistung gibt.

3x zur Reparatur und dann Geld zurück? Glaub ich nicht, weil es
a) (angeblich) verschiedene Komponenten sind
b) ein "Kollege" den angeblichen Defekt an der Festplatte feststellt 
(dann muss es ja stimmen!)
c) In diesem Fall wohl kaum der ursprügliche Kaufpreis erstattet würde 
(Zeitwert).
d) das CE Zeichen jeder Depp auf alles Kleben darf

Konsequenz: Aus Fehlern lernen und im Fall von schlechtem Service zum 
nächsten Händler gehen. Marktwirtschaft.

Wenn allerdings der Kunde versucht, sich durch derartige Mätzchen zu 
bereichern, könnte man schon ahnen, wo der eigentliche Fehler sitzt...

von roboterheld (Gast)


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.....Es ist sogar so
das wenn er nur ein einzelnes Teil durch ein anderes ersetzen würde, zB.
Festplatte von Hersteller A gegen Festplatte von Hersteller B müsste er
das Gerät neu prüfen lassen....

wenn das einzelteil ein ce-zeichen hat , braucht das gerät nicht 
überprüft werden auf sicherheit.

wenn du beim kfz einen sicherheitsgeprüftes und zugelassenes radio 
einbaust, braucht das kfz auch nicht komplett neu zugelassen werden.

von Ingo Uhlemann (Gast)


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Hallo,
wenn ich mich recht erinnere gab es für die zusammensetzung von 
Computerteilen, eine ausnahmeregelung. Da es Praktischn nicht möglich 
ist jedes einzelne gerät Zertifizieren zu lassen. Weil da an jedem Gerät 
noch eine stelle am Preis dran wäre.

Prinzipiell ist es so, das jedes einzelne Teil CE geprüft ist. Und das 
genügt schon.

Im Übrigen zu deinem Problem.

Der Händler hat das Recht der 2maligen nachbesserung (Reparatur) dannach 
hast du das Recht des umtausches.
Nächste Frage wie lange ist denn der Kauf her??

Tschau Ingo

von Golf (Gast)


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Hab das gerade so mal durhgelesen;
Weiss da jetzt jemand eine Antwort darauf???
Habe da nämlich ein ähnlihes Problem:
Bin der Inverkehrbringer von einem Pc der auch nicht CE geprüft ist!
Jetz kam der Käufer auf mich zu ob das denn CE Konform ist und das er da 
gern mal das Prüfprotokoll anschauen würde ansonsten will er das Geld 
zurück! Wie sieht es denn jetzt da aus??? Ich weiss nicht was der typ 
für ein Problem hat aber habe mich mal ein bisshen schlau gemacht und so 
ganz wohl ist mir die sache nicht!Kann er das erlangen wenn ich kein 
Prüfprotokoll habe! Weiss ja nicht aber wenn die Sache über einen Anwalt 
laufen sollte, hätte ich da das nachsehen???

von .... (Gast)


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no Protokoll mußte dem nicht zeigen.
Allerdings ne Bestätigung nach was und wie geprüft wurde. (oder sollte)

Mußte allerdings unterschreiben und HAFTEST für den Inhalt auch.
Kann mir allerdings nicht vorstellen, daß der Type x000€ für den Test 
ausgibt um Dir das Gegenteil zu beweisen

von Golf (Gast)


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Also ich hab gar nichts keine  Erklärung (konformit......!?) und auch 
kein Prüfprotokoll!
Muss er die Prüfung machen lassen oder kann er das irgendwie regeln das 
ich die machen muss weil ich den PC ja in den Verkehr gebracht habe!?
Soll ich besser das Geld zurükzahlen!? Ist dumm, aber wenn er so eine 
Prüfung veranlassen würde könnte er ja die Kosten auf mich abwälzen?!
Weiss echt jetzt nicht weiter! Ist jetzt er im Recht oder hab ich da 
auch irgendwie ne Chance! Also ich weiss ja nicht ob er nur blöfft oder 
das auch über einen Anwalt laufen lassen würde.

von asdf (Gast)


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Gilt der Kram eigentlich überhaupt für "Kundenspezifische 
Einzelanfertigungen" - sprich PC aus diversen Komponenten so 
zusammenbauen wie Kunde es will?

von M-a-x (Gast)


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Noch mal kurz zu Frank:
Ich glaub du bist selber so ein "PC-Spezialist" der andre Leute übern 
Tisch zieht!
Ich vertrete die Meinung man sollte sich sowas nicht gefallen lassen und 
mit allen Mitteln sein Geld zurück verlangen!
Die Sache mit der CE-Prüfung scheint mir da ein recht guter Aufhänger zu 
sein!
Wenn man beschließt einen seriösen PC-Laden aufzumachen achtet man auch 
auf Qualität, wenn man "überleben" will. Alles andere ist Consumer-NAP! 
Selbst Schuld wenn man dann damit auf die Schnauze fällt!

von amstart (Gast)


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Habe mich jetzt nochmal schlau gemacht: Auch bei nem Computerladen aber 
nicht so ein: Ich mach jetz halt mal was, scheiss drauf was passiert 
Laden!
Sondern bei einem größeren Händler! Der rechtsschutvertreter des LAdens 
hat zu mir gemeint das er schon oft von solchen Fällen gehört hat und 
selber mal bei einer Sitzung war bei der es um das Thema CE ging, und da 
den Rat bekam nie ein selber zusammengestelltes System  ohne diese 
Prüfung zu verkaufen da sonst theoretsisch jeder hinz und kunz kommen 
könnte um das Geld zurück zu verlangen! Also kann mir da vieleicht 
jemand helfen ob das jetzt wirklich so ist???
Nochmal zu Frank: Ich bin kein Schmarotzer der sich hinstellt und das 
einfach macht um einen eigenen Vorteil daraus zu schlagen! Bei dem Laden 
bin ich von vorneherein verarscht worden wie gesagt ich hab schon nach 4 
Wochen die ersten Probleme gehabt und der Typ hat mich nur verarscht und 
stellt mich auch als Lügner hin wie oben ja beschrieben!
Bin mit meiner Meinung da genau auf der Linie von M-A-X!
Also weiss da zufällig jemand was oder hat da schon ähnliche Erfahrungen 
gemacht?!

von Dieter R. (drei)


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Zur CE-KennzeichnungsPFLICHT siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Nur: welche Rechte ein Verbraucher daraus im Einzelfall HERLEITEN könnte 
und wie er diese DURCHSETZEN könnte ist damit noch nicht gesagt. Das 
Gebiet ist so komplex, dass wohl niemand im Forum hierzu einen 
juristisch fundierten Rat geben könnte, erst recht nicht auf einen 
Einzelfall bezogen.

Grundsätzlich: elektronische Geräte ohne CE-Kennzeichnung sollte man 
nicht kaufen, schon deshalb, weil deren Betriebssicherheit 
(Störfestigkeit) fraglich ist. UNMITTELBAR nach einem (versehentlichen) 
Kauf dürfte es wohl ein Grund sein, den Kaufvertrag anzufechten. Dies 
ist aber nur meine private Meinung, kein Rechtsrat.

Bezüglich Haftungs- und Gewährleistungsfragen im Einzelfall hilft nur 
anwaltlicher Rat. Eventuell würde ich die Frage mal in allgemeiner Form 
in einem juristischen Forum stellen. Auf eine Rückmeldung dazu sind wir 
hier sicher alle gespannt.

von amstart (Gast)


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Alles klar vielen Dank erst mal!!! Werde die mal schauen ob ich so ein 
Forum finde, oder kann mir da jemand ein Tip für ein gutes Forum 
geben???
Versuche es auf alle Fälle mal! Dankeschön!

von Dieter R. (drei)


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www.juraforum.de
123recht.net

Gibt sicher noch andere, aber die beiden sind recht groß und gut 
untergliedert.

von kki (Gast)


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Hallo ihr diskusionsfreudigen!

Punkt 1:
Wenn ein PC gekauft wird und Probleme auftreten, kann das Gerät nach der 
Dritten Ausbesserung durch den Inverkehrbringer oder einer autorisierten 
Person, Einrichtung zurückgegeben werden.
Der Inverkehrbringer muss dann aber nur den Zeitwert des Gerätes 
ersetzen.

Das Problem bei dem PC ist aber meistens, dass man selber oder nicht 
autorisierte Personen in dem Gerät rumfummeln.
Der Händler, Inverkehrbringer kann dann ganz einfach sagen, das der 
Schaden durch die nicht autorisierten Umbaumaßnahmen beschädigt wurden. 
Also, der Schaden war nicht von Anfang an vorhanden, wurden nicht durch 
die verbauten Geräte verursacht somit keine Gewährleistung KEIN GELD!!

Willst du jetzt trotzdem dein Geld haben musst du nachweißen das der 
Schaden von Anfang an vorhanden war !! du als Laie hast aber keine 
Chance !!

Nur weil ein PC Schrauben hat sollte nicht jeder seine Wurstfinger 
hineinstechen! oder geht ihr auch an die Gas Zentralheizung und 
demontiert sie?

Das Zweite CE, werden CE Zertifizierte Geräte kombiniert ist keine 
Neuzertifizierung nötig, solange die verwendeten Teile auch in anderen 
Geräten laufen wurden.
Da PC Bauteile Standardbauteile sind, können sie beliebig kombiniert 
werden und somit anzusehen wie viele einzelne Geräte die sich 
unterhalten, miteinander Arbeiten.

Wenn du in dein Auto ein Radio einbaust wird das ja auch nicht vom TÜV 
geprüft!
Ebenso ist es mit der Zeichen für die Entsorgung, Durchgestrichene 
Mülltonne. Kombiniert man viele Bauteile welche diese Auszeichnung haben 
muss das neu entstandene "Gerät" nicht mit dem Müllzeichen bestückt 
werden!!

In Zukunft wenn Probleme auftreten, wendet euch doch direkt an den 
Inverkehrbringer!!
Im Regelfall bekommt ihr dann auch ein Zettel auf dem Steht was gemacht 
wurde, wenn nicht wenigstens einen Lieferschein das reicht schon als 
beweis.
Und ihr solltet euch beeilen, da nur in den ersten 6 Monaten gesetzlich 
der Inverkehrbringer euch nachweißen muss, das ihr an dem Schaden schult 
seit, mit Anfang des 7ten Monats müsst ihr dem Inverkehrbringer nämlich 
nachweisen dass der Schaden von Anfang an vorhanden war, und wie macht 
Ihr das ?? nach dem Gesetz gibt es 2 Jahre Gewährleistung, heißt, in den 
ersten 6 Monaten muss der Inverkehrbringer beweisen das ihr den Schaden 
verursacht habt, in den restlichen 1,5 Jahren müsst ihr nachweisen das 
ihr es nicht wart, sondern das der Schaden von Anfang an da war. Dann 
kommt die Sorgfaltspflicht und besagt, Ihr wurstet es mit dem Schaden 
und habt ihn nicht gemeldet ! Grob Fahrlässig keine Chance.
Lediglich die freiwillige GARANTIE !! schützt vor der Beweisumkehr nach 
6 Monaten. Aber Garantie muss wissentlich mit den Folgen vertraglich 
vereinbart werden sonst ist sie Hinfällig, da oftmals gesetzliche 
Garantie gesagt wird, aber damit die Gewährleistung gemeint ist. Unter 
Juristen Sagt man zu solchen Menschen juristische Laie !!

Außerdem habt ihr euch mal über den Zeitwert Gedanken gemacht Lohnt es 
sich dafür ??
Und lernt daraus!! Auch wenn ein Fachmann 40-70€ die St kostet Lohnt es 
sich oftmals das Gerät dem zu geben der etwas davon versteht, nicht der 
Kumpel der schon mal ne HD aus und wieder eingebaut hat (Glücksritter)!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> Willst du jetzt trotzdem dein Geld haben musst du nachweißen das der
> Schaden von Anfang an vorhanden war !! du als Laie hast aber keine
> Chance !!

Da sagt die Gewährleistung aber was ganz anderes. Innerhalb von sechs 
Monaten nach Kauf muss der Händler nachweisen, daß der Schaden nicht von 
Anfang an vorhanden war.

> Nur weil ein PC Schrauben hat sollte nicht jeder seine Wurstfinger
> hineinstechen! oder geht ihr auch an die Gas Zentralheizung und
> demontiert sie?

Das sind zwei unterschiedliche Paar Gurken. Ein PC ist von der 
Veranlagung her dafür ausgelegt, daß er aufgemacht und erweitert wird - 
es gibt eben keinen Gewährleistungsverlust beim Öffnen und auch keinen 
beim Erweitern.

Eine Gasheizung ist etwas, an dem auch aus Sicherheitsgründen nur 
entsprechend ausgebildetes Fachpersonal herumbauen darf - aber 
andererseits gibt es auch keinen Grund, daran herumzubauen, schließlich 
muss man dort weder Graphikkarten, Arbeitsspeicher oder sonstwas 
erweitern.

von Gonzo (Gast)


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Hi,

Die meisten Händler die ich kenne, verkaufen einem einen 'kompletten 
PC', da ist nicht mehr ersichtlich, was nun Material und was Aufwand 
gewesen ist.

Macht es bezüglich des Inverkehr bringens oder der Gewährleistung 
eigentlich einen Unterschied, ob man einen PC als 'ganzes' verkauft oder 
für den Kunden die Einzelteile bestellt, zusammenbaut und dann für diese 
Dienstleistung separat einen Betrag x berechnet?

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