Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeugnis-Eure Bewertung


von Maximilian T. (Gast)


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Hallo,

könnt ihr mir mal eure Meinung über die nachfolgende Bewertung eines 
Praktikanten sagen.

"Herr  ... arbeitete sich recht schnell in die von ihm übertragenen 
Aufgabenstellungen ein. Bei Programmierarbeiten stellte Herr ... 
grundlegende Kenntnisse  unter Beweis, die er konsequent anwendete. 
Dabei arbeitet er weitgehend selbstständig und ergebnisorientiert.

Zusammenfassend schätzen wir ein, dass Herr... die ihm übertragenen 
Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt hat."

Vielen Dank

von Maximilian T. (Gast)


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Hallo,

hat keiner eine Meinung zu der Bewertung?

von P. Aue (Gast)


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naja, hört sich recht befriedigend an.. also nichts besonderes aber auch 
nichts sehr gutes.. halt befriedigend

Paul

von Gerd (Gast)


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Hallo,

hört sich für mich auch wie eine "3" an. Weitere Infos und Details zu 
den
ganzen "Verschlüsselungen" gibt es unter:
http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeugnis/codes.php

Gerd

von Student (Gast)


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Naja, das hört sich wirklich halt "nur" befriedigend an.
Siehe auch hier: http://www.bau-job-online.de/arbeitszeugnis.html

von Skunk KaiNensy (Gast)


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also damit lässt sich kein blumentop gewinnen.
"...stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt...", heißt also, dass er sich 
sicher bemühte, aber nicht mehr zu erwarten sein kann. von 
"befriedigend" kann hier in keinster weise ausgegangen werden; es zeigt 
tendenziell in richtung "genügend". daher auch die typische floskel 
"...stellte Herr ...
grundlegende Kenntnisse  unter Beweis..."

sag mal, handelt es sich dabei um deine beurteilung? ich gehe davon 
einmal aus, denn wenn du für praktikanten zuständig sein würdest, 
solltest du solche beurteilungen verstehen/lesen können.
also wenn es sich dabei um dein zeugnis handele sollt, würde ich aber 
zeitnah - das ist dein gutes recht - eine neues überarbeitetes 
verlangen. lass dir damit nicht allzu viel zeit.

von Maximilian T. (Gast)


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Danke, für die Meinungen..

kann man gegen die Bewertung auch etwas machen, denn ich muss leider 
sagen, dasss ich mich nicht so einschätze. Auch ist die Bewertung von 
Leuten erstellt , worden die leider meine Arbeit fachlich nicht 
einschätzen können. Deshalb bin ich auch etwas sauer.

von Skunk KaiNensy (Gast)


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ich hab es doch bereits erwähnt: verlange ein neues zeugnis
siehe auch mal hier:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,440121,00.html

von Maximilian T. (Gast)


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danke, dann werde ich es mal versuchen..

von Skunk KaiNensy (Gast)


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mit "nur versuchen" wirst du im leben nicht weit kommen; zumindest nicht 
auf bestem wege

von Maximilian T. (Gast)


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naja, wenn er es nicht revidieren will, was bleibt mir anderes übrig..

von Dieter R. (drei)


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Es ist ein Praktikumszeugnis. Ich habe da nicht so die 
arbeitsrechtlichen Kenntnisse, aber mir kommt schon die Frage, ob es 
überhaupt arbeitsrechtliche Ansprüche des Praktikanten gibt?

Im Arbeitsrecht besteht meines Wissens nach kurzer Betriebszugehörigkeit 
(Grenze ist mir nicht bekannt) gar kein Anspruch auf ein qualifiziertes 
Zeugnis, sondern nur auf eine Bescheinigung. Ich könnte mir vorstellen, 
dass das bei einem Praktikum nicht anders ist.

von Skunk KaiNensy (Gast)


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"...arbeitsrechtliche Ansprüche des Praktikanten..."

Warum soll ein Praktikant diesbezüglich keine Rechte haben? Eine 
Beschäftigung als Praktikant hat ebenso wenig etwas mit der eines 
Angestellten in der Probezeit zu tun.

von Dieter R. (drei)


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Skunk KaiNensy wrote:
>> Warum soll ein Praktikant diesbezüglich keine Rechte haben?

Google hilft, Grundlegendes steht hier:

http://berufsstart.monster.de/13104_de-de_p11.asp

Da steht z. B., dass zwar einerseits die Gewerbeordnung gilt, 
andererseits aber Details von Studienordnung und Vertragsgestaltung 
beeinflusst sind, pauschale Aussagen zu den Rechten des OP wird hier 
mangels Kenntnis dieser Hintergründe niemand machen können.

Hier ist ein Beispiel eines nicht ganz unbekannten Arbeitgebers:

http://www.mdr.de/praktika/963688.html

Kernsätze: "Der Praktikant erhält einen schriftlichen Nachweis über 
Dauer und Inhalte des Praktikums. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes 
Zeugnis besteht nicht."

Grundsätzlich denke ich, dass der OP zufrieden sein sollte. Prüfern ist 
es freigestellt, eine 3 zu geben, nur in extremen Fällen könnte eine 
Klage dagegen Erfolg haben. Für Vorgesetzte im Praktikum dürfte 
ähnliches gelten.

von Maximilian T. (Gast)


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Es war jetzt ein Praktikum mit anschließender Diplomarbeit. Insgesamt 
war ich 1 Jahre und 2 Monate in dem Institut mit Anstellung als HiWi.

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