Forum: Offtopic Haftpflichtversicherung für Azubis


von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Ich hatte im Februar dieses Jahres einen Unfall.

Da der Unfall scheinbar von mir verursacht wurde verlangt nun eine 
"geschädigte" von mir aufgrund erlittener posttraumatischer Beschwerden 
einen gewissen Schadensbetrag.

Das ganze ist auf dem Weg zur Berufsschule passiert. Die 
Betriebshaftpflicht meines Arbeitgebers wollte das nicht bezahlen... ich 
selber habe keine Haftpflicht, meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt ALG 
II Empfängerin und hatte damit auch keine Haftpflicht (oder haben ALG II 
Empfänger doch eine? Wenn ja, wo muss ich mich da melden?).

Mein Vater hat noch eine Haftpflicht, da er aber schon lange alleine 
lebt nur eine Haftpflicht für Singles in der laut seinem 
Versicherungsmann keine Kinder mitversichert sind.

Nun habe ich überall gelesen, dass Azubis bei den Eltern mit versichert 
sind.... denkste! ;(

Kann mir hier vielleicht jemand sagen ob es wirklich Haftpflichttarife 
gibt, bei denen Kinder nicht mit versichert sind und ob ALG II Empfänger 
und damit auch deren Kinder haftpflichtversichert sind?

Ansonsten habe ich die Sache ziemlich ignoriert und muss mich erstmal um 
einen Anwalt bemühen denke ich, die Sache wird langsam ernst.

Vielen Dank für eure (hoffentlich vielzähligen) Ratschläge!

von Thomas B. (yahp) Benutzerseite


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> selber habe keine Haftpflicht, meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt ALG
> II Empfängerin und hatte damit auch keine Haftpflicht (oder haben ALG II
> Empfänger doch eine? Wenn ja, wo muss ich mich da melden?).

Ich kann da den Zusammenhang nicht erkennen. Eine 
Haftpflichtversicherung ist doch eine private Angelegenheit und die 
Versicherungsgesellschaften wird es nicht interessieren, welchen 
beruflichen Status man hat. (Man muss es halt bezahlen können.) Ich 
hoffe, dass es nicht zu zynisch klingt, aber eine 
Haftpflichtversicherung liegt irgendwo vielleicht 60 Euro im Jahr und 
auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt eine zu haben, ist es doch 
beliebig sinnvoll... Afaik gibt keine "automatische" Haftpflicht für ALG 
II Empfänger.

> Nun habe ich überall gelesen, dass Azubis bei den Eltern mit versichert
> sind.... denkste! ;(

Ist ja meines Wissens so, aber halt nur, wenn eine solche Versicherung 
besteht. Die Versicherung deines Vaters solltest du nochmal genau 
prüfen, ich halte das für die einzige Möglichkeit.

von häh? (Gast)


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Unfall mit dem Auto? Ist für sowas nicht die KFZ-Haftpflicht zuständig? 
Oder war es ein anderer "Unfall"?

Was heisst eigentlich "scheinbar von mir verursacht" und 
""geschädigte""?? Warst Du bei dem "Unfall" nicht dabei? Falls doch 
solltest Du als erstes damit anfangen, zu Deiner Verantwortung zu 
stehen... nur so als Tip.

von Paul Baumann (Gast)


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Eine Haftpflicht-Versicherung ist Privatsache, auch für ALG 2- 
Empfänger.
Sie muß natürlich auch aus dem "Regelsatz" von 347 Euro bestriiten 
werden.

Man wird sicherlich auf Dein Eikommen zurückgreifen wollen, aber das ist 
ja als Lehrling sicher nicht so üppig, daß Du über dem Selbstbehalt 
liegst.

In dieser Konstallation hast Du keine guten Karten.:-(

MfG Paul

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Joah, "scheinbar" nur weil ich mich da nicht so 100% an den 
Unfallhergang erinnern kann...

"geschädigte" weil ich der das mit den posttraumatischen Beschwerden 
nicht abkaufe.

Ich war als Fussgänger unterwegs, Sie als Fahrerin in so ner Straßenbahn 
(diese Dinger, wo sich die Leute immer in drei Lagen drin stapeln). Da 
bin ich irgendwie gegen gelaufen. War aber alles nicht so heftig, die 
war schon relativ lahm die Bahn (jo und ich bin trotzdem rein gerannt 
:)).

von gast (Gast)


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Warst Du betrunken?

von häh? (Gast)


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Nenn mich weltfremd - aber in was für 'ner Straßenbahn stapeln sich die 
Leute in drei Lagen? Und wieso soll es einer Straßenbahn was ausmachen, 
wenn man dagegen läuft?

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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> Warst Du betrunken?

Übermüdet und viel zu spät...


> Nenn mich weltfremd - aber in was für 'ner Straßenbahn stapeln sich die
> Leute in drei Lagen?

Dezente Übertreibung...


> Und wieso soll es einer Straßenbahn was ausmachen, wenn man dagegen
> läuft?

Der Straßenbahn nicht so sehr, geht um die Fahrerin (die erhebt privat 
Ansprüche)

von Condi (Gast)


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Welche Stadt?

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Bremen

von Thomas B. (yahp) Benutzerseite


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> Ich war als Fussgänger unterwegs, Sie als Fahrerin in so ner Straßenbahn
> (diese Dinger, wo sich die Leute immer in drei Lagen drin stapeln). Da
> bin ich irgendwie gegen gelaufen. War aber alles nicht so heftig, die
> war schon relativ lahm die Bahn (jo und ich bin trotzdem rein gerannt

Aha. Dir geht's gut und es sind alle Gliedmaßen da, wo sie hingehören? 
Wenn ja, dann hat sie dich ja nicht so schlimm erwischt und ihre 
posttraumatischen Beschwerden sollten nicht ganz so wild sein. Such dir 
nen guten Anwalt, der kann die dann zerlegen, wenn sie es drauf ankommen 
lässt ;)

Die Straßenbahnfahrer die man hier so sieht, fahren auch nach der Devise 
erst hupen, dann nicht bremsen, egal ob da was im Weg ist. Eigentlich 
ein Wunder, dass so selten wer überfahren wird.

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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> Dir geht's gut und es sind alle Gliedmaßen da, wo sie hingehören?
Ja, hatte ein paar Beschwerden... tat schon gut weh, aber äußerlich nur 
ne kleine Platzwunde.

Jo, wenn die schneller reagiert hätte, hätte das nicht passieren müssen. 
War aber trotzdem meine Schuld.

> Such dir nen guten Anwalt, der kann die dann zerlegen, wenn sie es drauf > 
ankommen lässt ;)

Das hoffe ich auch, ich denke mal da wird zumindest nicht das raus 
kommen was die momentan verlangen (ungefähr 2k euro Schmerzensgeld und 
700 Verdienstausfall - warum eigentlich Verdienstausfall? Der wird doch 
vom Arbeitgeber weiter bezahlt... höchstens der Arbeitgeber hätte da 
einen Anspruch denke ich...)

von Franz (Gast)


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Hi
du musst schon genauer schreiben was pasiert ist
man wird aus deien aussagen nicht schlao

von Unbekannter (Gast)


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Also ein Verkehrsunfall.

Gab's denn da irgendwie ein Gerichtsverfahren, Strafverfahren oder 
Ordnungswidrigkeitsverfahren? Wenn ja, wie ist das ausgegangen?

von Marius S. (lupin) Benutzerseite


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Noch gibt's nur Schreiben von der Anwältin der Geschädigten. Noch kein 
Verfahren.

Immer mit dem Hinweis auf einer möglichen gütlichen Einigung und der 
Androhung die Forderungen gerichtich geltend zu machen.

von egal (Gast)


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moin,

der Hinweis ist nur ein Hinweis darauf, dass es vor Gericht für die 
Klägerin noch weniger gibt.

Also wenn es auf einer abgesperrten Strecke (z.B. Mittelstreifen) 
pasiert ist sieht es wohl nicht so gut aus. Aber wenn es z.B. vor dem 
Bahnhof passierte hast du bestimmt gute Karten. Da ist es ja nicht 
gerade Übersichtlich. Anwalt würd ich evtl trotzdem nehmen, der kann bei 
der BG noch mal druck machen. Außerdem sind 2000,- doch sehr viel für 
"schmerzen", oder? Ich denke doch, dass die Leute nach solchen Vorfällen 
sofort betreut werden. 2000,- gibt für nen Kieferbruch, wenn du 2,5 
Monate nur Brei bekommst.

Interessant wäre, ob du gegen die Bahn gelatscht bist oder die Bahn dich 
angefahren hat.

Bist du in einer Gewerkschaft? Die haben doch die skurilsten 
Versicherungen (Krankentagegeld vom 10. bis zum 5. Tag oder so).

Wenn ich das nächste Mal in Bremen bin werd ich mich vor Bahnen 
besonders in acht nehmen...

N8

von ... (Gast)


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Du solltest den Spieß umdrehen. Nimm dir einen Anwalt, der dann 
deinerseits eine Schmerzensgeldforderung an die schickt, weil sie dich 
ja schließlich angefahren hat.

von Marco S. (masterof)


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Ist das kein Wegeunfall da es auf dem Weg zur berufschule passiert ist?
Ist da nicht die Berufsgenossenschaft zuständig?

von tex (Gast)


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Klagen kann sie viel, wenn bei Dir nix zu holen ist, dann kann sie 
zugesprochen bekommen, was sie will, bekommen tut sich dann trotzdem 
nix.

Rechtsberatung ist im Internet nicht zulässig aber einen Anwalt solltest 
Du mal um Rat fragen, denn eine solche Klage hätte IMHO nur Aussicht auf 
Erfolg, wenn man Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte, also zB dass 
Du gegen die Bahn gelaufen bist, weil Du einen zu lauten Kopfhörer 
aufhattest und die Bahn nicht gehört hast.

Wenn die Betreibergesellschaft der Bahn bisher keine Ansprüche gegen 
Dich gestellt hat, denke ich sieht es für die Fahrerin erst recht nicht 
gut aus. Sieht so aus als wollte da mal wider jemand ein bisschen seien 
Rechtsschutzversicherung zur Kasse bitten ...

von Unbekannter (Gast)


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> Noch gibt's nur Schreiben von der Anwältin der Geschädigten.
> Noch kein Verfahren.

Wie, ein Verkehrsunfall und nicht mal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren 
gegen Dich?

Hast Du kein Büßgeldbescheid (vulgo Strafzettel) bekommen?

Dann bist Du ja überhaupt nicht schuld!?!?

Oder kappierst Du den Unterschied zwischen Zivilverfahren (Unfallgegner 
gegen Dich) und Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren (die BRD gegen 
Dich) nicht?

Geh zum Anwalt. Du kennst Dich offensichtlich überhaupt nicht aus. 
Ansonsten läufst Du Gefahr, übers Ohr gehauen zu werden...

von marvin m. (Gast)


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Meine Meinung: Die Anwältin bzw. die "Geschädigte" kontaktieren und ihr 
Deine finanzielle Situation verklickern (Azubi + keine Haftpflicht). 
Vielleicht erledigt sich das Ganze dann von alleine, wenn die beiden 
Damen bemerken, dass bei Dir (und bei Deinen Eltern) nichts zu holen 
ist. Ich denke, ein freundliches Gespräch kann da einiges bewegen.

Bekommen wir denn hier langsam amerikanische Verhältnisse, dass jeder 
jeden wegen Nichtigkeiten verklagt?

von Roland (Gast)


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Hallo,
Ist halt immer die frage ob es wirklich nichts zu holen gibt. Und wenn 
sie einen richtigen Titel erwirbt ist dieser 30 Jahre lang gültig.
Gruß
Roland

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