Man muss ja die Freistellungsauftrage für Kapitalerträge vergeben und dabei die Summe richtig aufspliten. (IIRC 802 euro) Wozu eigentlich, die ganzen Daten laufen doch eh in dem Bundesamt für Finanzen. Die wissen dann doch ganz genau wieviel Zinsen wer und wo bekommt. Ich vermute schon, dass die darauf hoffen, dass die einige sich vertun und später das Geld vom Finanzamt nicht zurückfordern. Hab hier einen Freistellungsauftrag bei dem die Freistellgungssumme nicht zur Pflichtangabe gehört. Keine Ahnung wie es dann später gerechnet wird. Wird dann vielleicht der erzielte Kapitalertrag als diese Summe angenommen? Grüsse, Daniel
> Ich vermute schon, dass die darauf hoffen, dass > die einige sich vertun und später das Geld > vom Finanzamt nicht zurückfordern. Ja, das ist der Trick. Kleinvieh macht auch Mist.
hi, der gag liegt in den zinsen. wenn du auf eine zinszahlung die zinsabschlagsteuer von der bank abgeführt bekommst, dann verfügt das finanzamt einen zeitraum lang (bis zur rückerstattung, die vllt. niemals erfolgt, hängt von deiner erklärung ab) über kapital, welches eigentlich dir gehört. dafür gibt es zinsen (und natürlich im weiteren verlauf zinseszinsen), die eigentlich dir zustehen. das ganze mal 16.000.000 (ich unterstelle einmal, dass jeder 5. bürger irgendeine anlageform hat und keine kenntnisse, wie die nummer mit dem freistellungsauftrag funtzt) und ca. 6 monate, da kommt schon ein nettes sümmchen heraus. viele menschen (mich eingeschlossen) verzichten dann aus trägheit oder unkenntnis in ihrer steuerklärung auf die anlage kso, weil's ja eh' nur ein betrag von ein paar euro ist, die alle bescheren dann den finanzbehörden ein wirklich gigantisches werbegeschenk. die jeweils einzutragende summe sollte einen tick höher sein, als der ausgewiesene kapitalertrag, da der in den folgejahren bei gleichbleibender anlageform ja ansteigt. grüssens, harry
>...dem Bundesamt für Finanzen. Die wissen dann doch >ganz genau wieviel Zinsen wer und wo bekommt. Mittlerweile schon. Da Zinsen aber unregelmäßig über das Jahr ausgeschüttet werden, will das Finanzamt nicht bis zum Jahresende warten. Die wollen Dein Geld sofort abziegen, daher auch der Name Quellensteuer.
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