Forum: Offtopic Rechnung von Privat


von alsa (Gast)


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Wie kann ich einer Firma eine Rechnung für die von mir geschriebene 
Software stellen, wenn es sich um ca. 1k € handelt. Ich habe eine ganz 
normale Rechnung mit dem Hinweis, dass es sich bei der Summe um eine 
Rechnung ohne Märchensteuer handelt gestellt, jetzt will deren 
Steuerberater meine Steuernummer haben. Habt ihr eure Erfahrungen, wie 
man solche Sachen abwickelt? Ich bin nicht selbstständig, verfüge 
demnach über keine Umsatzsteuernummer. Umsatzsteuernummer meint der aber 
nicht sondern die Steuernummer. Wie komme ich mit weniger Aufwand etc. 
am besten legal an mein Geld ran?

von Uhu U. (uhu)


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Die Steuernummer gibt dir das Finanzamt gerne...

von alsa (Gast)


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Also ist es doch ein Muss? Auch wenn man solche Aufträge ein paar Mal im 
Jahr erledigt? Früher war das meiner Meinung nach anders, da hat die 
Steuernummer keinen gekümmert.

von Condi (Gast)


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Keine Steuernummer, keine Steuer -> Schwarzgeld

Die Nummer kostet 20€ und Papierkram.

Lass dich einstellen als Nebenjob oder so, dann brauchst du das nicht.

von Unbekannter (Gast)


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> Ich habe eine ganz normale Rechnung mit dem Hinweis, dass es sich
> bei der Summe um eine Rechnung ohne Märchensteuer handelt gestellt,

Das ist glaub verkehrt. Einfach gar nichts zu der Mehrwertsteuer 
schreiben ist richtig.

Denn Dein Rechnungsbetrag enthält weder Mehrwertsteuer, noch führst Du 
Mehrwertsteuer ab, also kannst Du auch keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Informier Dich mal über Kleingewerbe und so. Bis zu einer gewissen Summe 
kannst Du das alles ganz problematisch machen.

Und ja, das Finanzamt gibt Dir auch Auskunft. Musst ja nich gleich 
sagen, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern dass Du 
eben einen Auftrag für 1000,- Euro annehmen willst und wie Du das dann 
in Rechnung stellen musst und wie das dann mit Deiner Steuererklärung 
funktioniert.

von Thilo M. (Gast)


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Ich schreibe einer Rechnung und gebe das Ganze beim FA (Steuerausgleich) 
als 'Einkünfte aus selbstständiger Arbeit' an. Bisher noch keine 
Probleme gehabt, sollten allerdings nicht zu viele im Jahr sein. Bei mir 
ca. 5 st.

von Google Nutzer (Gast)


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Je nach Regio bis 14 K im Jahr ohne Umsatzsteuerpflicht, aber auch nicht 
MwSt abzugsberechtig sowie darfst du diese nicht erheben.
Das ganze gibts du dann als Auskünfte aus Selbstendiger Arbeit bei der 
Steuererklärung an. Die Steuernummer ist diese, die auf deiner 
Steuerkarte steht. Die musst du angeben!

Wobei dieses halb legal ist. Du müsstest nun ein Kleingewerbe 
nachmelden!

von Stefan M. (Gast)


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Wegen der Mehrwertsteuer kannst Du auf der Rechnung folgenden Satz 
benutzen:

"Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG erfolgt keine 
Umsatzsteuerausweisung."

Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung, 
das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter 
"Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als 
Nachweis dazugepackt.

Eine rechtssichere Auskunft kann Dir wahrscheinlich hier niemand geben, 
ich habe hier nur meine praktische Erfahrung mit dem Thema geschildert.

mfg, Stefan.

von Outi O. (outlaw)


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Die Steuernummer solltest Du sowieso kennen oder machst Du keine 
jährliche Einkommensteuererklärung ??

Einfach eine Rechnung schreiben und keine MwSt. nennen.

Deine Rechnung (wie gewünscht) mit Steuernummer versehen und an Deinen 
Auftraggeber schicken und die Kopie bei Deiner Einkommensteuererklärung 
mit dazulegen und als Einnahme verbuchen.

Wenn das ne einmalige oder seltene Sache ist, wars das im Prinzip. 
Sollte es "nachhaltig" werden, brauchst Du entweder eine 
Gewerbeanmeldung mit allem drum und dran oder Du versuchst Dich als 
Freiberufler anerkennen zu lassen, was aber bei Programmierern eher 
unwahrscheinlich ist.

Auf jeden Fall musst Du diese Einnahmen versteuern, ob Du willst oder 
nicht.

Alles meine Meinung und Erfahrung, keine Rechtsberatung und keine 
Gewähr.

Gruß
Outi

von Outi O. (outlaw)


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Stefan May wrote:
> Wegen der Mehrwertsteuer kannst Du auf der Rechnung folgenden Satz
> benutzen:
>
> "Als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG erfolgt keine
> Umsatzsteuerausweisung."
>
> Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung,
> das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter
> "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als
> Nachweis dazugepackt.
>
> Eine rechtssichere Auskunft kann Dir wahrscheinlich hier niemand geben,
> ich habe hier nur meine praktische Erfahrung mit dem Thema geschildert.
>
> mfg, Stefan.

Somit hast Du Deinen Auftraggeber beschi**en und kannst ganz schön Ärger 
bekommen, da Du kein Kleinunternehmer bist.

Du wirst zwar vom FA so behandelt, da die es einen Schei**endreck 
interressiert, ob Du ne GWA hast oder nicht, die wollen nur Kohle sehen 
(musst ja trotzdem versteuern).

Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA 
verpflichtet.

§19 gilt bei Privaten nicht und hat daher keine Relevanz.

Vorsicht mit solechn Tricksereien !!

Also nochmal: Wenn das ne einmalige Sache war, sollte die GWA 
überflüssig sein, bei 5 Rechnungen im Jahr kann die Sache schon ganz 
anders aussehen.

Gruß
Outi

von Bastler (Gast)


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Erinnert mich an EBa*!
Da wurden Leute die mehr als drei (oder fünf?) T-Shirts derselben Marke 
verkauft haben als Händler verknackt!

von Bobby (Gast)


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Nenn dem Steuer"berater" einfach Deine Steuernummer.
Und bei der Steuererklärung gibst du an, was du
eingenommen hast. Fertig.

Eine andere Steuernummer als die, die du schon hast,
bekommst du sowieso nicht, es sei denn du ziehst um.

von STK500-Besitzer (Gast)


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>Eine andere Steuernummer als die, die du schon hast,
>bekommst du sowieso nicht, es sei denn du ziehst um.

Oder dein (Klein-)Gewerbebetrieb liegt in einem anderen Kreis. Dann 
bekommt man für die Umsatzsteuer eine eigene Steuernummer...(ich freue 
mich schon richtig auf meine Steuererklärungen!)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA
> verpflichtet.

Nicht unbedingt. Je nach Ausbildung ist in gewissen Bereichen eine 
freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein zulässig. Das ist einer 
der Gründe, einen Diplom-Ingenieur-Titel zu erwerben ...

von Stefan M. (Gast)


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> Aber Du trittst als Gewerblicher auf und bist dadurch zur GWA
> verpflichtet.

Also das verstehe ich auch nicht so recht, warum ich meinen Auftraggeber 
dadurch Bescheiße. Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG heißt ja noch 
lange nicht, daß ein Gewerbe angemeldet sein muß. Als Freiberufler 
braucht kein Gewerbe angemeldet zu werden.

mfg, Stefan.

von DIPLING (Gast)


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@ Rufus t. Firefly

Könntest Du das bitte etwas näher erläutern ? Welche Tätigkeiten z.B. ? 
Aus meinen Erfahrungen heraus ist das immer vom Wetter über dem FA 
abhängig, mal gehts (Beamte No.1) mal gehts nicht (Beamte No.2) und 
später war alles total falsch (Beamte No. 3).


Besten Dank !

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Nichtproduktive Tätigkeiten wie bsp. Beratungstätigkeiten. Hat mein 
Steuerberater mir erzählt, muss also keinerlei Allgemeingültigkeit 
haben.

Was definitiv nicht geht, ist der Verkauf von von mir produzierter Ware 
auf diesem Wege.

von peki (Gast)


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von Thilo M. (Gast)


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Produzieren darfst du nur als Handwerksmeister. Zumindest war das mal 
so. Ich habe die Erfahrung gemacht (und mein Steuerberater hat's 
bestätigt), dass es das Finanzamt einen feuchten Kehricht interessiert, 
ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Solange die Steuern 
rechtzeitig und korrekt kommen fragen die nicht nach. Mit der IHK und 
der Gemeinde sieht's anders aus, die wittern Einkommensteuer über der 
Freigrenze und Gewerbesteuer. Also wenn's nur ein paar kleine Rechnungen 
im Jahr sind, dann dürfte das kein Problem sein, diese bei der 
Einkommensteuererklärung als 'Einkünfte aus selbstständiger Arbeit' 
anzugeben. Rechnungen selbstverständlich mit einreichen!

von tipp (Gast)


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Kleine Anmerkung zu:
>Ich habe das bisher so gemacht im kleinen Rahmen. Ohne Gewerbeanmeldung,
>das Finanzamt hat dazu nix gesagt. Die Einnahmen habe ich unter
>"Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die Rechnungen als
>Nachweis dazugepackt."

Der Gewinn muss unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" angegeben 
werden,
 -aber-
es reicht eine einzige Zahl anzugeben.
Ein Nachweis, dass Einkünfte erzielt worden sind muss nicht erfolgen, 
solange der Gewinn positiv ist.
D.h. die Rechnungen nicht mit abgeben. Das Finanzamt will ja zunächst 
einmal Geld von Dir und nicht umgekehrt. Nur wenn Du etwas zurück haben 
willst, musst die geeignete Belege erbringen.

von Condi (Gast)


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Also wenn du nur deine Leistung verkaufst, Beratung etc. dann kann man 
das ohne GWA usw. machen. Sobald Waren den Besitzer wechseln, brauchst 
du ne GWA. Wenn du allerdings die Grenzen einhälst, kannst du das dann 
auch mit der Kleinunternehmer Regelung machen.

Allerdings wäre ich vorsichtig bei Softwareentwicklungen etc., 
schließlich kannst du dann dafür haftbar gemacht werden. Ist ne 
Gradwanderung..

von Tizjana (Gast)


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Hallo,

hab eine kleine Frage!

Ich habe ein Gewerbe zu 01.01.2008 angemeldet weil ich nebenbei in einer 
Firma als Schreib- und Buchhaltungsservice arbeite und mach so meine 15 
std. im Monat werde aber nicht über 15.00,- im Jahr verdienen!!

Ich möchte meine Rechnung an die Firma ohne Mwst. ausstellen und habe 
unter meiner Rechnung den § 19 Abs. 1 Kleinunternehmer vermerkt, ist das 
richtig so?

MFG

Tizjana

von STK500-Besitzer (Gast)


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>Ich möchte meine Rechnung an die Firma ohne Mwst. ausstellen und habe
>unter meiner Rechnung den § 19 Abs. 1 Kleinunternehmer vermerkt, ist das
>richtig so?
Ja.
Dann darfst du aber auch keine Mehrwertsteuer ausweisen...(und sie bei 
"Investitionen" auch nicht abziehen bzw. zurückfordern)

>Schreib- und Buchhaltungsservice
Sollte man als Buchhaltung sowas nicht wissen?

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