Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Entwickler (Anstellung/ freie Mitarbeit) gesucht


von LCDGOGO (Gast)


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Hallo an Alle,

suche jemanden für die Entwicklung (Software) einer TFT-Ansteuerung
inkl. diversen Schalt- und PWM-Ausgängen! Weiterhin ist ein Touch Screen
und eine Funkübertragung (z.B. ZigBEE) vorgesehen. Es sollen weiterhin
diverse Menüebenen miteinander verknüpfbar und z.B. Hilfetexte etc.
vorhanden sein. Als Controller setzen wir z.Z. auf ATMEL 9263 o.ä.

Wer Interesse haben sollte bitten wir um kurze Nachricht unter
lcdgogo@web.de. Danke für alle die sich melden!

LCDGOGO

von Unwissender (Gast)


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Hi,
wir machen kundenspzifische Entwicklungen und haben für nächstes Jahr 
noch Kapazitäten frei. Auch haben wir schon Projekte mit touchsensitiven 
Display realisiert. Besuch mal unsere Website 
(www.electronic-designs.de) für weitere Infos über uns. Wenn Interesse, 
bitte melden.
VG vom Unwissenden

von Wissender (Gast)


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Hallo Unwissender. Du scheinst in der Tat ein sehr Unwissender zu sein, 
wenn die Angaben auf Deiner Webseite stimmen. Danach bist Du Herr M.H. 
ein Einzelunternehmer und keine Firma!

Laut Gewerberecht ist es verboten, öffentlich den Eindruck zu erwecken, 
man sei eine Firma, indem man von "wir" spricht und aehbliches.

Der Auftritt - auch im Sinne der Geschäftsanbahnung- hat immer mit 
vollem Namen zu erfolgen!

von Tuxx (Gast)


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> Hallo Unwissender. Du scheinst in der Tat ein sehr Unwissender zu sein,
> wenn die Angaben auf Deiner Webseite stimmen. Danach bist Du Herr M.H.
> ein Einzelunternehmer und keine Firma!

Ja, das "Fa." sollte er schleunigst streichen. Steuernummer braucht er 
nicht - also weg damit.

> Laut Gewerberecht ist es verboten, öffentlich den Eindruck zu erwecken,
> man sei eine Firma

soweit ok

> indem man von "wir" spricht und aehbliches.

Das ist Quatsch. Er kann z.B. durchaus Mitarbeiter haben bzw. 
Subunternehmer. Anders herum kann er auch als "Einzelkämpfer" im HR 
eingetragen sein.
"Wir" hat mit "Firma" genau gar nichts zu tun.

> Der Auftritt - auch im Sinne der Geschäftsanbahnung- hat immer mit
> vollem Namen zu erfolgen!

Auf Geschäftsbriefen - ob das hier als Geschäftsbrief durchgeht ... 
naja.

Tuxx

von Kalorienbombe (Gast)


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Jetzt geht dieser Schwachsinn wieder los. Habt ihr nichts anderes zu 
tun?

von Tilo (Gast)


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Hallo "Wissender"
Was du hier machst ist eine strafbare Handlung!
Rechtsberatung in dieser Form ist (noch) strafbar!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ich finde es ok, wenn man Leute auf Fehler im Impressum etc. hinweist - 
aber das kann man auch netter als der Wissende.

Christoph

von Besserwisser (Gast)


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@Wissender
Ich will ja nicht klugscheissen aber aus meiner BWL-Vorlesung ist mir 
noch in Erinnerung: Firma = Name des Unternehmens. Siehe hierzu auch 
(nur mal als Beispiel)

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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@NurHalbBesserwisser ;-)

Korrekt wäre es so: Firma = Name eines im Handelsregister eingetragenen 
Unternehmens.
Wer nicht im HR steht, hat keine Firma!

Wenn er aber im HR eingetragen ist, muss er entsprechende Zusätze 
zwingend aufführen ("e.K." etc.), außerdem gehört die HR-Nummer dann ins 
Impressum.

Watt lernt Ihr im Studium? ;-)

Christoph

von Frank U. (Gast)


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>Wer nicht im HR steht, hat keine Firma!
Firmen sind aber nicht nur die im HR, wie ich meine. Ich habe aber keine 
Gewerbeordnung an der Hand.

>"Wir" hat mit "Firma" genau gar nichts zu tun.
Leider doch. Es vermittelt den Eindruck, daß kein Einzelunternehmer 
vorliegt, was auch eine andere Rechtsform erfordern würde. (GmbH oder 
mindestes GbR)

Da man keine Rechtsberatung machen darf, ist es wohl am Besten, man 
schaltet in solchen Fällen gleich einen Abmahnanwalt ein und hält sich 
im Hintergrund.

>Auf Geschäftsbriefen - ob das hier als Geschäftsbrief durchgeht ...
Ein Angebot in einem Forum ist ein Werbung für die eigene 
Geschäftstätigkeit und die unterliegt genauso der Gewerbeordnung. So wie 
die Webseite sind Angebote eine Form der Geschäfstanbahnung. Diese hat 
bei Einzelunternehmern mit vollständiger Angabe der Rechtsform zu 
erfolgen.

Im Falle des Einzelunternehmers eben mit dem Namen, als Indiz für den 
Einzelunternehmer, bei der Firma reicht der Firmenname.

von Axel F. (Gast)


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den Thread-Starter habt ihr ja erfolgreich vergrault - gratulation!

von Kalorienbombe (Gast)


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Ist doch immer so!

von NurHalbBesserwisser (Gast)


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@Christoph D.

>Watt lernt Ihr im Studium? ;-)

Wie man sieht nur die Hälfte. Wobei ich einerseits zugeben muss das mich 
BWL nicht unbedingt interessiert hat und andererseits man ja erst 
hinterher so schlau ist warauf man achten muss. Wobei sich mir dann 
immer noch die Frage stellt wie 'dat Ding' denn nun heißt wenn kein 
EIntrag ins Handelsregister vorliegt. Freiberufler mal ausgenommen. Zum 
Beispiel die Brüder Kramer und Krämer machen Wohnungsentrümpelungen und 
verhökern alles Verweretbare. Da sie ihren 'Geschäftssitz' vorzugsweise 
im Türmerstübchen haben bleiben sie beim Jahresumsatz unter den 
allermeisten mit Aufwand und Arbeit! verbundenen Pflichten. GbR, klarer 
Fall - aber keine Firma? Wie nennt man die dann? Freischaffende 
Lebensküntler?

@Frank U.
Ist das mit dem Eindruck erwecken wirklich so oder wird das nur gerne 
als Abmahngrund angegeben. (evtl. Urteile?). Weil was ist wenn ein 
Einzelunternehmer jemanden einstellt? Muss der dann trotzdem ich 
schreiben wo der Inhaber einer Ein-Mann 'wir-sind-ja-eine-GmbH' dann wir 
schreiben darf?
Wenn ich mich recht erinnere geht es bei der Frage Gesellschaftsform 
doch vor allem um die: Wer Haftet und in welchem Umfang.

@Wissender
Wieso hast Du Dich eigentlich nur an der möglicherweise formell nicht 
ganz korrekten Selbstdarstellung von Unwissender hochgezogen und nicht 
auch am Auftreten von LCDGOGO? Oder sind Stellenangebote keine Angebote 
im Sinne der Gewerbeordnung?

von H.Ullmann (Gast)


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Ein Fall aus der Praxis: Herr P. betreibt nebenberuflich eine 
geschäftliche Tätigkeit im Umfeld der Softwareentwicklung. Da er 
hauptrberuflich als Softwareentwickler arbeitet und kaum Einkommen 
daraus bezieht, ist er unter der UST-Grenze, hat dafür keine eigene 
Steuernummer und gilt nicht als Gewerbetreibender, da er ja eine 
passende Ausbildung hat. Da er aber auf seiner Webseite und seinem 
Briefkopf einen Phantasienamen angegeben hatte, kam ihm das 
Gewerbeordnungsamt auf den Hals: Abmahnung, Verpdflichtungserklärung und 
Kostennoten von Anwälten beliefen sich auf über 1000,- Euro.

von Arc N. (arc)


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Das ist keine Rechtsberatung...

Frank U. wrote:
>>Wer nicht im HR steht, hat keine Firma!
> Firmen sind aber nicht nur die im HR, wie ich meine. Ich habe aber keine
> Gewerbeordnung an der Hand.
>
>>"Wir" hat mit "Firma" genau gar nichts zu tun.
> Leider doch. Es vermittelt den Eindruck, daß kein Einzelunternehmer
> vorliegt, was auch eine andere Rechtsform erfordern würde. (GmbH oder
> mindestes GbR)

Einzelunternehmer dürfen genauso wie andere Unternehmungen Mitarbeiter 
einstellen und sind somit nicht in jedem Fall allein.

> Da man keine Rechtsberatung machen darf, ist es wohl am Besten, man
> schaltet in solchen Fällen gleich einen Abmahnanwalt ein und hält sich
> im Hintergrund.

Typisch für DE...

>>Auf Geschäftsbriefen - ob das hier als Geschäftsbrief durchgeht ...
> Ein Angebot in einem Forum ist ein Werbung für die eigene
> Geschäftstätigkeit und die unterliegt genauso der Gewerbeordnung.

Wenn überhaupt dann UWG.

> So wie die Webseite sind Angebote eine Form der Geschäfstanbahnung.
> Diese hat bei Einzelunternehmern mit vollständiger Angabe der Rechtsform
> zu erfolgen.
> Im Falle des Einzelunternehmers eben mit dem Namen, als Indiz für den
> Einzelunternehmer, bei der Firma reicht der Firmenname.

Bei Geschäftsbriefen müsste (muss) man wohl zustimmen.
Werbung ist allerdings kein Geschäftsbrief.

von Outi O. (outlaw)


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Geil, hier geben sich ja die KS wieder die Klinke in die Hand .... :D:D

von NurHalbBesserwisser (Gast)


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@H.Ullmann

schön das Sie mal ein Praxisbeispiel bringen, da lernt man gleich 
doppelt so viel. (und ich kann dann das 'nurhalb' im Nick dann bei 
Gelegenheit wieder streichen)

Was mir allerdings nicht klar ist: (seit wann) läßt denn das 
Gewerbeordnungsamt bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung ebenjene durch 
Anwälte kostenpflichtig abmahnen? Ich kannte es bislang nur so das diese 
Ämter z.B. bei Verstößen gegen Gewerbeordnungen als öffentliche 
Einrichtungen  mit hoheitlichen Befugnissen Bussgelder verhängen können.

von LCDGOGO (Gast)


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Hallo noch mal an Alle!
Hier ist der Verursacher des Disputes wer-wer ist!
Hatte eigentlich gehofft, dass ich Interessenten auf meine Anfrage 
erhalte. Ein paar sind auch eingegenagen - Hochlobgewohl!
Noch ist nichts entschieden! Wir versenden z.Z. das Lastenheft 
(Pflichtenheft wird ja im Forum auch in verschiedensten Formen 
gehandhabt).

Zu unserem Bedauern wünschen wir jedesmal eine unterschriebene 
Geheimhaltungserklärung vorab, da es sich bei dieser Entwicklung
um ein neues Handtool handelt. Deshalb wäre auch eine Anstellung 
und/oder
gebundene freie Mitarbeit möglich!

Vielleicht hat ja doch noch jemand, ausser einer m.E. nach unsinnigen 
Diskussion, Interesse and dem uns folgenden Projekten im TFT-Bereich - 
dann meldet Euch doch noch mal??!!

LCDGOGO

von Gast (Gast)


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>Wobei sich mir dann immer noch die Frage stellt wie 'dat Ding' denn nun >heißt 
wenn kein EIntrag ins Handelsregister vorliegt. Freiberufler mal >ausgenommen.

Minderkaufmann. Ein solcher ist verpflichtet mit komplettem Namen 
aufzutreten und darf keinen Phantasienamen für sein Unternehmen wählen.
Er darf sich auch nicht Fa. irgendwas nennen.

Aber er darf natürlich WIR schreiben. Firmen sind nicht durch 
Personalpronomen gekennzeichnet. Und der darf einen Steuernummer und 
USt. ID haben. Und darf sie auch nennen. Und wer was anderes sagt, soll 
Quellen nennen...

von Smörre (Gast)


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> ... Und wer was anderes sagt, soll Quellen nennen...

Tja, schon richtig erkannt. Schätze mal dieses LCDGOGO ist ein Consulter 
oder sowas in der Art - nur so ist diese Aufmachung zu erklären!

Und die "Bewerber" kann man dann gegen Entgeld ja auch hübsch an 
interessierte Firmen weitervermarkten - so machen das ja auch einige 
große Portale (deren Namen ich aus rechtlichen Gründen nicht nennen 
werde).

von Gast (Gast)


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>Schätze mal dieses LCDGOGO ist ein Consulter oder sowas in der Art

Mein Beitrag ging eigentlich an die Leute, die den ganzen Bullshit auf 
das Posting vom 'Unwissenden' hin verzapft haben. Eigentlich hat der 
ganze Fred mit LCDGOGO sowieso nichts mehr zu tun...

von Fragender (Gast)


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>aufzutreten und darf keinen Phantasienamen für sein Unternehmen wählen.
warum nicht bzw. wo steht das? Wenn er eine Phantasienamen hat aber 
eindeutig als Inhaber gekennzeichnet ist, dann geht das doch.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Fragender wrote:
>>aufzutreten und darf keinen Phantasienamen für sein Unternehmen wählen.
> warum nicht bzw. wo steht das? Wenn er eine Phantasienamen hat aber
> eindeutig als Inhaber gekennzeichnet ist, dann geht das doch.

Ja. Er darf nicht ausschließlich diesen Phantasienamen angeben, aber 
zusätzliche Bezeichnungen sind durchaus zulässig, z.B.:

Heiner Müller - Dream of women



Noch zu den Geschäftsbriefen:

Meines Wissens nach gab es dieses Jahr eine Änderung, nach der der 
Firmenname etc. alleine nicht mehr ausreicht. Auch in E-Mails etc. 
müssen die kompletten Angaben (Sitz, HR-Nummer usw.) stehen.
Dies gilt aber nur Firmen.

Noch zur Steuernummer: natürlich kann man die im Impressum angeben - 
muss man aber nicht. Die geht nur mich und das FA etwas an und sonst 
niemanden. Nur eine eventuell vorhandene USt-Nr. muss angegeben 
werden.

So, und jetzt reicht's :-)

Christoph

von Clint (Gast)


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>Heiner Müller - Dream of women

BRAVO!

von Unwissender (Gast)


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Hallo Leute
Wir danken für den überaus freundlichen Hinweis bzgl. unserem Impressum. 
Das Impressum haben wir mit Absprache unserer Rechts und Steuerberatung 
entsprechend abgeändert. Die St-Nr. ist zwar nicht notwendig, schadet 
aber auch nicht. Ich (M.H.) finde aber die Art und Weise, wie kleine 
Fehler hier auseiandergenommen werden, und damit der Thread völlig aus 
der Richtung gerät, nicht o.k.
Was die freie Kapazität betrifft, hat sich das für die ersten beiden 
Quartale 2008 erledigt, jedoch sind Anfragen natürlich jederzeit 
willkommen....
VG vom Unwissenden

von Gast (Gast)


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>Ich (M.H.) finde aber die Art und Weise, wie kleine
>Fehler hier auseiandergenommen werden, und damit der Thread völlig aus
>der Richtung gerät, nicht o.k.

Du bist i Deutschland, da spielen sich die kleinen heise-Trolle gerne 
als Rechtsberater auf. Wenn man schon zu Hause und in der Firma nichts 
zu sagen hat. Statt zu helfen, verhält man sich sich äußerst asozial.

Merke: Wenn man nichts zum Inhalt beizutragen hat, macht man sich über 
die Person oder über die Rechtschreibung her. Hauptsache, man hat was 
gesagt.

von Meckerer (Gast)


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Ist sowieso eine komische Firma dieses LCDGOGO.
Auf zwei emails habe ich keine Antwort erhalten.
Das ist erstmal einfach sehr unhöflich.
Für so jemanden arbeite ich nicht.
Was soll das?

Gruss
Der Meckerer

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