Ich habe nach meinem Studium (FH in Elektrotechnik, Mechatronik) meinen ersten Job in Aussicht, d.h. ich werde ein vorliegendes Angebot morgen in die Post geben. Dann geht es schon am 15. Januar los. Bisher habe ich noch nicht "normal" gearbeitet udn keine Ahnung ,was mich so erwartet. Ich habe jetzt vor allem erstmal eine Frage zu Rente: Bisher wurden mir bei den Nebenjobs immer pauschal 10% (oder waren es 15?) abgezogen. Jetzt wird ja vom Brutto 19,9% abgezogen (mir davon die Hälfte), was ganz schön viel ist, wie ich ausgerechnet habe. Wie ist das dann mit der Steuer ? Wird die vom Brutto genommen oder vom Rest, der nach Abzug bleibt? Anders gefragt : Werden die Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend gemacht? Mir wurde nämlich eine private Rentenverseichrung angeboten, wie hoch sollte man da einzahlen? Kann man das absetzen? Soweit ich weis, kann man nur 64% der Einzahlung absetzen und auch nur, wenn man keine Kapitalwahl macht. Ich habe als Anfangsbrutto 45.000 Euro und habe genug übrige, um was einzuzahlen, wenn es sich steuerlich lohnt. Was wäre da zu empfehlen?
Hallo, schau am besten auf http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html. Dort kannst Du dein monatliches Bruttogehalt eingeben und dein Nettogehalt berechnen lassen. AUßerdem erhältst Du ein Übersicht zu den Steuerabgaben bzw. Sozialabgaben. Btw.: 45000€ als Einstiegsgehalt ist gut. In welcher Stadt hast Du angefangen? Erhälst Du 12,13,14 Monatsgehälter?
>Erhälst Du 12,13,14 Monatsgehälter?
Was macht das denn aus? Ändert doch an der Jahressumme nichts. (?)
Wenn man den Gehaltsrechner benutzt, macht es keinen Unterschied, ob man
die Sozialabgaben RV anklickt, oder nicht. Stimmt aber nicht, wenn ich
richtig informiert bin, denn die Beiträge zur RV sind z.T: steuerlich
geltend zu machen. Wer als selbständiger dort nichts einzahlt, hat
weniger zum Absetzen und so auch höjere Steuern.
@Hasan: In dem Gehaltsrechner sind bereits alle Sonderausgaben etc. berücksichtigt, die im Normalfall anfallen. Dafür gibt es die Pauschalen, wie z.B. die Werbungskostenpauschale oder die Vorsorgepauschale. Nur wenn du über diese Pauschalen kommst, kannst du noch zusätzlich Steuern sparen. Normalerweise kommt man aber sowieso nicht über diese Pauschalen. Ich hatte in diesem Jahr bspsw. einen beruflich bedingten Umzug. Da ich aber insgesamt nicht über die Werbungskostenpauschale von 920€ komme, erhalte ich leider keine Umzugskosten... Am Jahresbrutto ändert die Zahl der Monatsgehälter natürlich nichts. Es ist aber im Normalfall besser, wenn man weniger Monatsgehälter erhält, da man das Geld bspsw. anlegen kann. Außerdem fallen bei einer Auszahlung von 2 Monatsgehältern in einem Monat meistens sehr hohe Steuern an, die man dann erst wieder über die Lohnsteuererklärung herausbekommt.
Das ist natürlich richtig, stimmt. Wenn man z.B. in einem Monat 8000 statt 4000 hat, zahlt amn 1600,- Euro Lohnsteuer. Sind aber maximal 50,- Zinsverlust. Das Geld ist aber erstmal wech. (Vorsorgepasuchale) : Eine Private RV ist da doch nicht drin, oder ? Die geht doch immer extra, dachte ich ?
@Hasan: Ja, über einen Riestervertrag kannst du beispielsweise noch Steuern sparen. Dafür mußt Du aber 4% deines Bruttojahreslohns anlegen und erhältst ca. 30% Steuerersparnis.
Riester geht doch nur bis 30000. Das wären 1200, Zuschlag 400,-. Wenn man mehr verderient, wird es nicht mehr. Bei Rürup und 60.000 spart man bei 1200,- am Ende mehr Geld. Im Moment sind es leider nur 64% x Steuersatz.
@Schulze: Was Du hier sagst, ist komplett falsch. Siehe http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/riesterrente
@Hasan Es macht schon einen Unterschied, ob man die Sozialabgaben (RV) anklickt oder nicht. Der Rechner berücksichtigt diesen Vorgang und weist eine höhere Lohnsteuer aus, wenn RV nicht angewählt ist. Dieses ist z.B bei Beamten wichtig, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Gruss in die Runde vom Webmaster (n-heydorn.de)!
Jetzt bin ich verwirrt! Komischerweise hat nämlich der Riesterrechner auf der Webseite über 30000 Brutto nicht mehr angezeigt. Woran liegts? Jetzt habe ich auf der obigen Seiten noch mal gelesen: Dort steht wiederum: >denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier Prozent des Einkommens bis >zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. 4% von der BBG sind 1800,- . Kriegt man die nochmal als Zulage ?
@Schulze: Nein, die 4% muss man erst mal anlegen, bevor man überhaupt die Zulage bekommt.
>Riesterrente
4 % = Zulagen + eigene Zahlung,
Mein Weib Teilzeit 20k pa.
4 % sind 800 Eus
2 Kinder (185 X 2) 370 Eus
Grundzulage 154 Eus
800 - 370 - 154 = 276 : 12 = 23 Eus selber jeden Monat.
Das mit der Privatrente ist mir irgendiwe suspekt: Angenomen, ich zahle jetzt monatlich 100,- im Jahr ein, dann hat die RV mit Zinsen in 35 Jahren über 70000 Euro eingenommen. Allein das sind doch schon 180,- Euro Zinsen im Monat, ohne dass die Summe schrumpft. Jetzt hat man mir eine Rente von 450,- ausgerechnet. Wenn ich das Geld selber anlege und Festgeld mache, kriege ich bis dahin sicher auch dieselben Zinsen und habe hinterher Geld bis ich fast 90 bin.
> Wenn ich das Geld selber anlege und > Festgeld mache, kriege ich bis dahin sicher auch dieselben Zinsen und > habe hinterher Geld bis ich fast 90 bin. Das Problem dabei ist nur, falls man doch mal etwas länger arbeitslos werden sollte musst du diesen Rückhalt aufbrauchen bevor du vom Staat Geld (ALG II) bekommst. Bei der Riesterrente sieht das anders aus.
ALG II bekommt man, ja, aber die rechnen einem die Rente später als Einnahme (es sei denn man arbeitet im Rentenalter wieder :-) damit spart sich der Staat die Zahlung in Höhe der Rentenleistung sowieo einmal. Eben später und nicht sofort. Den Vorteil sehe ich nicht. Im Gesamtvolumen bleibt sich das gleich. Wenn man In Harz reinfällt, kriegt ALGII in Höhe der Rente weniger. Wer also mit Harz rechent, sollte besser keine RV abschließen, sondern das Geld auf die Bank tunt und rechtzeitig vernichten, bzw unters Kopfkissen tun.
Hallo Berndt, heirate, baue ein eignenes Haus, pflanze einen Baum . Rente na ja gibt es die aber nur in der Chemiebranche. Dort zahlen die 300 Euro in den Pott. Ob das reicht. Nun ja mit dem Haus in Europa und sagen wir ein halbes Jahr in den Wintermonaten auf Bali reicht die Rente.
Ab rund 32k€ könnt ihr über Österreich in Lichtenstein Geld anlegen. Das ist die Mindestgrenze zur Kontoeröffnung. Dieses Geld könnt ihr dann anlegen und braucht euch keine Sorgen über die zukünftige Besteuerung der Rentner im Alter zu machen. Ihr macht halt ab- und zu mal Urlaub in Österreich und könnt dabei Ein- und Auszahlen. -Glaubt ihr wirklich das Riester + das was noch kommen wird im Alter zu eurem Vorteil sein wird? Der Staat kann das Geld nur bei denen holen die was haben. Und da habt ihr ja sogar was unter staatlicher Kontrolle, gut planbar für die Politiker angelegt. - Diese Version der Geldanlage hat auch Vorteile bei Scheidung, usw. - Es kann euch niemand nachweisen, dass ihr die monatlich 700€ die ihr bar abhebt nicht in den Puff tragt.
Ma so ne Frage welche steuerklasse habe ich wenn ich solo bin und auch noch nie geheiratet hab ? klasse 3 ? irgendwie werde ich daraus nicht schlau von wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse
Nein Du hast die Steuerklasse 1. Gruß Mousse-T
Ich fing auch 'mal voller Optimismus als Ing. an zu arbeiten. Die Zeit war 'ne andere ( schlechter wie die heutige wohl auch nicht, z.B. war der Krankenkassenbeitragssatz bei mehr Leistung deutlich niedriger ... ). Meine erste Lohn-Abrechnung ( Steuerkl. 1 ) hatte als Quintessenz: Brutto: 3,5 kDM ( 0,5 kDM über Tarif ) Netto: 2,0 kDM Ich war voll "begeistert" ! ( Übrigens: von diesem "Netto" musste ich noch 200 DM, natürlich voll versteuert, an meinen per "Sozialplan" arbeitslos gewordenen Vater bezahlen, er hatte vorher immerhin 25 Jahre ebenfalls Steuern, Arbeitslosenversicherung usw. an unseren "Fürsorgestaat" bezahlt ... ) ---- Noch was: Als ich ( Arbeiterkind ) etwas früher, als Schüler, also vor meiner Ausbildung zum Ing., beim Berufsberater des AAmt war und fragte, wie sich denn die Ausbildungszeit bei der Rente auswirken würde, wurde ich das erste mal krass vom Staat angelogen: => "Spielt überhaupt keine Rolle, das sind ja zwangsläufige Ausbildungszeiten, werden daher selbstverständlich hinterher als Ausfallzeiten mitangerechnet ..." Tja, etwas später wurden dann nach und nach, zuerst vom Grökatz ( = grössten Kanzler aller Zeiten ), eventl. während einer seiner Black-out-Anfälle, diese Versprechungen einfach relativiert ( von BWL-ern und anderen Ingenieuren ist kaum zu beführcheten, dass sie so aufmucken wie irgendwelche Arbeiter in Frankreich, könnten sich dabei schliesslich die Schlipse und Schuhe versauen ... ). Da auch Schröder und Co. diese Enteignungsprozedur nicht rückgängig machten, ist das Ergebnis, dass mir ( und natürlich vielen anderen ) mittlerweile ca. 7 Rentenversicherungsjahre gestohlen wurden. => Es handelt sich um definitiv um eine Enteignung, die Zeiten waren in meinen ersten Rentenversicherungsverläufen sehr wohl aufgeführt. Eine derartige Enteignung ist nur bei "Staatsnotstand" o.ä. überhaupt zulässig ... => NACH Bekanntwerden dieser "staatsrettenden Korrekturen" konnte ich ja meine Ausbildungsentscheidung nicht mehr rückgängig machen ! So gewinnt man totsicher treue "Staatsbürger", ich wähle nur noch FDP ... ( da ist der Beschiss bereits vorher zweifelsfrei klar ) ! Gruss
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