www.mikrocontroller.net

Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Erster Job und Frage zu den Abzügen, Rente und so

Autor: Berndt (Gast)
Datum: 27.12.2007 02:57

Ich habe nach meinem Studium (FH in Elektrotechnik, Mechatronik) meinen
ersten Job in Aussicht, d.h. ich werde ein vorliegendes Angebot morgen
in die Post geben. Dann geht es schon am 15. Januar los. Bisher habe ich
noch nicht "normal" gearbeitet udn keine Ahnung ,was mich so erwartet.

Ich habe jetzt vor allem erstmal eine Frage zu Rente: Bisher wurden mir
bei den Nebenjobs immer pauschal 10% (oder waren es 15?) abgezogen.

Jetzt wird ja vom Brutto 19,9% abgezogen (mir davon die Hälfte), was
ganz schön viel ist, wie ich ausgerechnet habe. Wie ist das dann mit der
Steuer ? Wird die vom Brutto genommen oder vom Rest, der nach Abzug
bleibt?

Anders gefragt : Werden die Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge
steuerlich geltend gemacht?

Mir wurde nämlich eine private Rentenverseichrung angeboten, wie hoch
sollte man da einzahlen? Kann man das absetzen?

Soweit ich weis, kann man nur 64% der Einzahlung absetzen und auch nur,
wenn man keine Kapitalwahl macht.

Ich habe als Anfangsbrutto 45.000 Euro und habe genug übrige, um was
einzuzahlen, wenn es sich steuerlich lohnt.

Was wäre da zu empfehlen?
Autor: Christian (Gast)
Datum: 27.12.2007 13:36

Hallo,

schau am besten auf http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html.

Dort kannst Du dein monatliches Bruttogehalt eingeben und dein
Nettogehalt berechnen lassen. AUßerdem erhältst Du ein Übersicht zu den
Steuerabgaben bzw.  Sozialabgaben.
Btw.: 45000€ als Einstiegsgehalt ist gut. In welcher Stadt hast Du
angefangen? Erhälst Du 12,13,14 Monatsgehälter?
Autor: Hasan (Gast)
Datum: 27.12.2007 17:36

>Erhälst Du 12,13,14 Monatsgehälter?
Was macht das denn aus? Ändert doch an der Jahressumme nichts. (?)

Wenn man den Gehaltsrechner benutzt, macht es keinen Unterschied, ob man
die Sozialabgaben RV anklickt, oder nicht. Stimmt aber nicht, wenn ich
richtig informiert bin, denn die Beiträge zur RV sind z.T: steuerlich
geltend zu machen. Wer als selbständiger dort nichts einzahlt, hat
weniger zum Absetzen und so auch höjere Steuern.
Autor: Christian (Gast)
Datum: 27.12.2007 19:29

@Hasan:
In dem Gehaltsrechner sind bereits alle Sonderausgaben etc.
berücksichtigt, die im Normalfall anfallen. Dafür gibt es die
Pauschalen, wie z.B. die Werbungskostenpauschale oder die
Vorsorgepauschale. Nur wenn du über diese Pauschalen kommst, kannst du
noch zusätzlich Steuern sparen. Normalerweise kommt man aber sowieso
nicht über diese Pauschalen.

Ich hatte in diesem Jahr bspsw. einen beruflich bedingten Umzug. Da ich
aber insgesamt nicht über die Werbungskostenpauschale von 920€ komme,
erhalte ich leider keine Umzugskosten...

Am Jahresbrutto ändert die Zahl der Monatsgehälter natürlich nichts. Es
ist aber im Normalfall besser, wenn man weniger Monatsgehälter erhält,
da man das Geld bspsw. anlegen kann. Außerdem fallen bei einer
Auszahlung von 2 Monatsgehältern in einem Monat meistens sehr hohe
Steuern an, die man dann erst wieder über die Lohnsteuererklärung
herausbekommt.
Autor: Hasan (Gast)
Datum: 27.12.2007 20:10

Das ist natürlich richtig, stimmt. Wenn man z.B. in einem Monat 8000
statt 4000 hat, zahlt amn 1600,- Euro Lohnsteuer. Sind aber maximal 50,-
Zinsverlust. Das Geld ist aber erstmal wech.

(Vorsorgepasuchale) : Eine Private RV ist da doch nicht drin, oder ?
Die geht doch immer extra, dachte ich ?
Autor: Christian (Gast)
Datum: 29.12.2007 10:42

@Hasan: Ja, über einen Riestervertrag kannst du beispielsweise noch
Steuern sparen. Dafür mußt Du aber 4% deines Bruttojahreslohns anlegen
und erhältst ca. 30% Steuerersparnis.
Autor: Schulze (Gast)
Datum: 29.12.2007 16:05

Riester geht doch nur bis 30000. Das wären 1200, Zuschlag 400,-. Wenn
man mehr verderient, wird es nicht mehr. Bei Rürup und 60.000 spart man
bei 1200,- am Ende mehr Geld. Im Moment sind es leider nur 64% x
Steuersatz.
Autor: Christian (Gast)
Datum: 29.12.2007 17:26

@Schulze:
Was Du hier sagst, ist komplett falsch. Siehe
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/riesterrente
Autor: Norbert (Gast)
Datum: 29.12.2007 19:02

@Hasan

Es macht schon einen Unterschied, ob man die Sozialabgaben (RV) anklickt
oder nicht. Der Rechner berücksichtigt diesen Vorgang und weist eine
höhere Lohnsteuer aus, wenn RV nicht angewählt ist. Dieses ist z.B bei
Beamten wichtig, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Gruss in die Runde vom Webmaster (n-heydorn.de)!
Autor: Schulze (Gast)
Datum: 29.12.2007 19:19

Jetzt bin ich verwirrt! Komischerweise hat nämlich der Riesterrechner
auf der Webseite über 30000 Brutto nicht mehr angezeigt. Woran liegts?

Jetzt habe ich auf der obigen Seiten noch mal gelesen: Dort steht
wiederum:

>denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier Prozent des Einkommens bis
>zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

4% von der BBG sind 1800,- . Kriegt man die nochmal als Zulage ?
Autor: Christian (Gast)
Datum: 29.12.2007 19:29

@Schulze: Nein, die 4% muss man erst mal anlegen, bevor man überhaupt
die Zulage bekommt.
Autor: blablub (Gast)
Datum: 29.12.2007 20:52

>Riesterrente

4 % = Zulagen + eigene Zahlung,
Mein Weib Teilzeit 20k pa.
4 % sind 800 Eus
2 Kinder (185 X 2) 370 Eus
Grundzulage 154 Eus
800 - 370 - 154 = 276 : 12 = 23 Eus selber jeden Monat.
Autor: Bernd (Gast)
Datum: 30.12.2007 00:32

Das mit der Privatrente ist mir irgendiwe suspekt: Angenomen, ich zahle
jetzt monatlich 100,- im Jahr ein, dann hat die RV mit Zinsen in 35
Jahren über 70000 Euro eingenommen. Allein das sind doch schon 180,-
Euro Zinsen im Monat, ohne dass die Summe schrumpft. Jetzt hat man mir
eine Rente von 450,- ausgerechnet. Wenn ich das Geld selber anlege und
Festgeld mache, kriege ich bis dahin sicher auch dieselben Zinsen und
habe hinterher Geld bis ich fast 90 bin.
Autor: Thomas (Gast)
Datum: 30.12.2007 01:26

> Wenn ich das Geld selber anlege und
> Festgeld mache, kriege ich bis dahin sicher auch dieselben Zinsen und
> habe hinterher Geld bis ich fast 90 bin.

Das Problem dabei ist nur, falls man doch mal etwas länger arbeitslos
werden sollte musst du diesen Rückhalt aufbrauchen bevor du vom Staat
Geld (ALG II) bekommst.

Bei der Riesterrente sieht das anders aus.
Autor: König von Deutschland (Gast)
Datum: 30.12.2007 01:34

ALG II bekommt man, ja, aber die rechnen einem die Rente später als
Einnahme (es sei denn man arbeitet im Rentenalter wieder :-) damit spart
sich der Staat die Zahlung in Höhe der Rentenleistung sowieo einmal.
Eben später und nicht sofort. Den Vorteil sehe ich nicht. Im
Gesamtvolumen bleibt sich das gleich. Wenn man In Harz reinfällt, kriegt
ALGII in Höhe der Rente weniger.

Wer also mit Harz rechent, sollte besser keine RV abschließen, sondern
das Geld auf die Bank tunt und rechtzeitig vernichten, bzw unters
Kopfkissen tun.
Autor: Galenus ein Reisender (Gast)
Datum: 04.05.2008 20:38

Hallo Berndt,
heirate, baue ein eignenes Haus, pflanze einen Baum . Rente na ja gibt
es die aber nur in der Chemiebranche. Dort zahlen die 300 Euro in den
Pott. Ob das reicht. Nun ja mit dem Haus in Europa und sagen wir ein
halbes Jahr in den Wintermonaten auf Bali reicht die Rente.
Autor: Sigfried (Gast)
Datum: 04.05.2008 23:08

Ab rund 32k€ könnt ihr über Österreich in Lichtenstein Geld anlegen. Das
ist die Mindestgrenze zur Kontoeröffnung.

Dieses Geld könnt ihr dann anlegen und braucht euch keine Sorgen über
die zukünftige Besteuerung der Rentner im Alter zu machen. Ihr macht
halt ab- und zu mal Urlaub in Österreich und könnt dabei Ein- und
Auszahlen.

-Glaubt ihr wirklich das Riester + das was noch kommen wird im Alter zu
eurem Vorteil sein wird? Der Staat kann das Geld nur bei denen holen die
was haben. Und da habt ihr ja sogar was unter staatlicher Kontrolle, gut
planbar für die Politiker angelegt.
- Diese Version der Geldanlage hat auch Vorteile bei Scheidung, usw.
- Es kann euch niemand nachweisen, dass ihr die monatlich 700€ die ihr
bar abhebt nicht in den Puff tragt.
Autor: Schneller toasty (Gast)
Datum: 13.05.2008 08:27

Ma so ne Frage welche steuerklasse habe ich wenn ich solo bin und auch
noch nie geheiratet hab ? klasse 3 ? irgendwie werde ich daraus nicht
schlau von wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse
Autor: Mousse-T (Gast)
Datum: 13.05.2008 08:32

Nein Du hast die Steuerklasse 1.

Gruß Mousse-T
Autor: Irritierter (Gast)
Datum: 13.05.2008 18:50

Ich fing auch 'mal voller Optimismus als Ing. an zu arbeiten.
Die Zeit war 'ne andere ( schlechter wie die heutige wohl auch nicht,
z.B. war der Krankenkassenbeitragssatz bei mehr Leistung deutlich
niedriger ... ).

Meine erste Lohn-Abrechnung ( Steuerkl. 1 ) hatte als Quintessenz:

Brutto: 3,5 kDM ( 0,5 kDM über Tarif )
Netto:  2,0 kDM

Ich war voll "begeistert" !

( Übrigens: von diesem "Netto" musste ich noch 200 DM, natürlich voll
versteuert, an meinen per "Sozialplan" arbeitslos gewordenen Vater
bezahlen, er hatte vorher immerhin 25 Jahre ebenfalls Steuern,
Arbeitslosenversicherung usw. an unseren "Fürsorgestaat" bezahlt ... )

----

Noch was:

Als ich ( Arbeiterkind ) etwas früher, als Schüler, also vor meiner
Ausbildung zum Ing., beim Berufsberater des AAmt war und fragte, wie
sich denn die Ausbildungszeit bei der Rente auswirken würde, wurde ich
das erste mal krass vom Staat angelogen:

=> "Spielt überhaupt keine Rolle, das sind ja zwangsläufige
Ausbildungszeiten, werden daher selbstverständlich hinterher als
Ausfallzeiten mitangerechnet ..."

Tja, etwas später wurden dann nach und nach, zuerst vom Grökatz
( = grössten Kanzler aller Zeiten ), eventl. während einer seiner
Black-out-Anfälle, diese Versprechungen einfach relativiert ( von
BWL-ern und anderen Ingenieuren ist kaum zu beführcheten, dass sie so
aufmucken wie irgendwelche Arbeiter in Frankreich, könnten sich dabei
schliesslich die Schlipse und Schuhe versauen ... ).
Da auch Schröder und Co. diese Enteignungsprozedur nicht rückgängig
machten, ist das Ergebnis, dass mir ( und natürlich vielen anderen )
mittlerweile ca. 7 Rentenversicherungsjahre gestohlen wurden.

=> Es handelt sich um definitiv um eine Enteignung, die Zeiten waren in
meinen ersten Rentenversicherungsverläufen sehr wohl aufgeführt.

Eine derartige Enteignung ist nur bei "Staatsnotstand" o.ä. überhaupt
zulässig ...

=> NACH Bekanntwerden dieser "staatsrettenden Korrekturen" konnte ich ja
meine Ausbildungsentscheidung nicht mehr rückgängig machen !

So gewinnt man totsicher treue "Staatsbürger", ich wähle nur noch FDP
... ( da ist der Beschiss bereits vorher zweifelsfrei klar ) !

Gruss

Antwort schreiben

Die Angabe einer Email-Adresse ist freiwillig. Wenn Sie automatisch per Email über Antworten auf Ihren Beitrag informiert werden möchten, melden Sie sich bitte an.

Wichtige Regeln - erst lesen, dann posten!

  • Suchfunktion und Betreffsuche benutzen - vielleicht gibt es schon einen ähnlichen Beitrag
  • Aussagekräftigen Betreff wählen
  • Im Betreff angeben um welchen Controllertyp es geht (AVR, PIC, ...)
  • Groß- und Kleinschreibung verwenden
  • Längeren Sourcecode nicht im Text einfügen, sondern als Dateianhang
  • JPEG-Dateien (.jpg) nur für Fotos verwenden, Schaltpläne, Screenshots usw. als PNG oder GIF anhängen

Formatierung (mehr Informationen...)

  • [c]C-Code[/c]
  • [avrasm]AVR-Assembler-Code[/avrasm]
  • [pre]vorformatierter Text (z.B. Code in anderen Sprachen)[/pre]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] - Link zu Artikel






webmaster@mikrocontroller.netImpressumWerbung auf Mikrocontroller.net