Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbe und Anstellung


von Holzwurm (Gast)


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Ich bin Gewerbetreibende (Handwerk, Tischlerei)und habe ein Angebot für 
eine Festanstellung bekommen. Mein Gewerbe darf ich weiterführen 
(natürlich geringfügig). Was ist nun die beste Form?? Nebengewerbe? Hat 
jemand vielleicht ein paar Tipps?? Was ist mit den Versicherungen meiner 
Firma? Da sind ja nun mal laufende Verträge. Komme ich aus denen 
überhaupt raus??

von 6638 (Gast)


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Das Nebengewerbe muss genuegend Einnahmen generieren damit das Steueramt 
die Abzuege, Ausgaben akzeptiert. Versicherung machen ja irgendwas. 
Decken einen moeglichen Schaden ab. Verswindet die 
Schadenwahrscheinlichkeit auf Null ? Laufende Vertraege kuendigen ? Wozu 
? Allenfalls nicht erneuern.

von Holzwurm (Gast)


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Nun ja, wenn ich meine Versicherungen, finanziell gesehen, zusammen 
rechne, ist das eine Summe, die ich eigentlich nicht gewillt bin, zu 
zahlen....das ist einfach zu hoch als Nebengewerbe oder was auch immer!
Gegen null geht die Schadenswahrscheinlichkeit wohl auch nicht ganz. 
Wenn es schlecht läuft vielleicht noch 10% (also ein bisschen 
abgesichert möchte ich schon sein).
Die Frage ist ja, als was kann eine Tischlerei laufen, wenn man sich 
nicht mehr als Hauptgewerbe betreibt.

von 6638 (Gast)


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Als Tischlerei. Die Begruendung gegenueber dem Steueramt : Wenn du die 
Stelle verlieren wuerdest, wuerdest du wieder Tischlern. Das leuchtet 
denen ein. Einer weniger, der arbeitslos ist. Die 
Schadenswahrscheinlichkeit wird meist uebertrieben, von 
Versicherungsvertretern sowieso. Versicherungen decken zeitlich weniger 
wahrscheinliche Schaeden nicht proportional guenstiger ab. Besser selbst 
etwas machen. zB einen zusaetzlichen Feuerloescher in jedem Raum.

von Holzwurm (Gast)


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....das mit dem Feuerlöscher erscheint mir ja doch eher etwas zu 
ironisch!
Es gibt da ja auch noch Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutz, 
Transportversicherung...... also ganz so vereinfacht kann man das wohl 
kaum sehen.
Außerdem gehe ich doch davon aus, dass ich das Gewerbe ummelden muss, 
oder?
Ist ja kein Hauptgewerbe mehr. Es gibt da so Schlagworte wie: Innung, 
Handwerkskammer, Handwerksrolle usw.
Das ist ja ein ganz schöner Apparat, der da momentan noch dran hängt.
Sicherlich kann mein Steuerberater mir auch die ein oder andere Frage 
beantworten, aber schön ist ja, wenn man vielleicht schon mal wertvolle 
Tipps bekommt.
Jedoch glaub ich nicht, dass es mit einer lapidaren Aussage bezüglich 
des Finanzamtes geschweige denn mit einem Feuerlöscher getan ist?!

von 6638 (Gast)


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Bei uns (CH) gibt's den ganzen Krempel { Innung, Handwerkskammer, 
Handwerksrolle usw. } nicht. Ein Gewerbe muss man hier auch nicht 
abmelden nur weil der Umsatz etwas kleiner wird. Das MWST Amt wird sich 
dann man melden, und man beantragt die freiwillige Unterstellung und gut 
ist. Einzig bei der Steuererklaerung gibt es eine zweite Spalte. Und man 
bekommt ein Problem wenn man laengere Zeit das ein Nebengewerbe hat, das 
rote Zahlen macht. Ein, zwei Mal geht das aber schon.
Die Versicherungen braucht es eigentlich nicht. Man muss etwas mehr 
aufpassen. Aber zahlen tun die eh nicht, auch wenn man sie haette. Das 
Hauptrisiko bei holzverarbeitenden Betrieben ist immer noch das Feuer 
und das bricht bei der Arbeit aus. Und dann muss man schnell loeschen 
koennen. Ist alles weg, oder nicht. Kein Witz. Vielleicht mal einen 
Brandschutzkurz besuchen. Der ist effektiver als eine Versicherung.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Holzwurm wrote:
> ....das mit dem Feuerlöscher erscheint mir ja doch eher etwas zu
> ironisch!

Durchaus nicht. Die Beiträge zu gewerblichen versicherungen sind 
dermaßen hoch, dass es sich für Einzelkämpfer ohne entsprechenden Gewinn 
kaum lohnt.

> Es gibt da ja auch noch Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutz,
> Transportversicherung...... also ganz so vereinfacht kann man das wohl
> kaum sehen.

> Außerdem gehe ich doch davon aus, dass ich das Gewerbe ummelden muss,
> oder?

Nein, warum?

> Ist ja kein Hauptgewerbe mehr. Es gibt da so Schlagworte wie: Innung,
> Handwerkskammer, Handwerksrolle usw.

Es gibt steuerlich keine Unterscheidung Nebengewerbe/Hauptgewerbe. Wenn 
Du anmeldest, hast Du ein Gewerbe mit allen Rechten und Pflichten. Es 
ist nur für Dich ein "Nebenerwerb".
Wie das die Innung sieht, weiss ich nicht - bin da glücklicherweise 
nicht drin :-)

> Das ist ja ein ganz schöner Apparat, der da momentan noch dran hängt.
> Sicherlich kann mein Steuerberater mir auch die ein oder andere Frage
> beantworten, aber schön ist ja, wenn man vielleicht schon mal wertvolle
> Tipps bekommt.
> Jedoch glaub ich nicht, dass es mit einer lapidaren Aussage bezüglich
> des Finanzamtes geschweige denn mit einem Feuerlöscher getan ist?!

Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein - sonst kann das FA 
Dir Liebhaberei unterstellen und Deine Aufwändungen nicht anerkennen.

von Holzwurm (Gast)


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Vielen Dank! Das waren hilfreiche Aussagen.
Dann werde ich wohl morgen mal die Versicherungen und die Innung anrufen 
und mal vorsichtig anklopfen.

von Holzwurm (Gast)


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Also ist meine erste Amtshandlung, dass ich mit den entsprechenden 
Versicherungen telefoniere und diese ändere?
Weil momentan hab ich nämlich all diese teuren Versicherung für 
Gewerbetreibende am Start.....und das ist nicht gerade wenig.

Ich muss fest stellen, ich hab wirklich kaum Ahnung :o)

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