Ich bin Gewerbetreibende (Handwerk, Tischlerei)und habe ein Angebot für eine Festanstellung bekommen. Mein Gewerbe darf ich weiterführen (natürlich geringfügig). Was ist nun die beste Form?? Nebengewerbe? Hat jemand vielleicht ein paar Tipps?? Was ist mit den Versicherungen meiner Firma? Da sind ja nun mal laufende Verträge. Komme ich aus denen überhaupt raus??
Das Nebengewerbe muss genuegend Einnahmen generieren damit das Steueramt die Abzuege, Ausgaben akzeptiert. Versicherung machen ja irgendwas. Decken einen moeglichen Schaden ab. Verswindet die Schadenwahrscheinlichkeit auf Null ? Laufende Vertraege kuendigen ? Wozu ? Allenfalls nicht erneuern.
Nun ja, wenn ich meine Versicherungen, finanziell gesehen, zusammen rechne, ist das eine Summe, die ich eigentlich nicht gewillt bin, zu zahlen....das ist einfach zu hoch als Nebengewerbe oder was auch immer! Gegen null geht die Schadenswahrscheinlichkeit wohl auch nicht ganz. Wenn es schlecht läuft vielleicht noch 10% (also ein bisschen abgesichert möchte ich schon sein). Die Frage ist ja, als was kann eine Tischlerei laufen, wenn man sich nicht mehr als Hauptgewerbe betreibt.
Als Tischlerei. Die Begruendung gegenueber dem Steueramt : Wenn du die Stelle verlieren wuerdest, wuerdest du wieder Tischlern. Das leuchtet denen ein. Einer weniger, der arbeitslos ist. Die Schadenswahrscheinlichkeit wird meist uebertrieben, von Versicherungsvertretern sowieso. Versicherungen decken zeitlich weniger wahrscheinliche Schaeden nicht proportional guenstiger ab. Besser selbst etwas machen. zB einen zusaetzlichen Feuerloescher in jedem Raum.
....das mit dem Feuerlöscher erscheint mir ja doch eher etwas zu ironisch! Es gibt da ja auch noch Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutz, Transportversicherung...... also ganz so vereinfacht kann man das wohl kaum sehen. Außerdem gehe ich doch davon aus, dass ich das Gewerbe ummelden muss, oder? Ist ja kein Hauptgewerbe mehr. Es gibt da so Schlagworte wie: Innung, Handwerkskammer, Handwerksrolle usw. Das ist ja ein ganz schöner Apparat, der da momentan noch dran hängt. Sicherlich kann mein Steuerberater mir auch die ein oder andere Frage beantworten, aber schön ist ja, wenn man vielleicht schon mal wertvolle Tipps bekommt. Jedoch glaub ich nicht, dass es mit einer lapidaren Aussage bezüglich des Finanzamtes geschweige denn mit einem Feuerlöscher getan ist?!
Bei uns (CH) gibt's den ganzen Krempel { Innung, Handwerkskammer, Handwerksrolle usw. } nicht. Ein Gewerbe muss man hier auch nicht abmelden nur weil der Umsatz etwas kleiner wird. Das MWST Amt wird sich dann man melden, und man beantragt die freiwillige Unterstellung und gut ist. Einzig bei der Steuererklaerung gibt es eine zweite Spalte. Und man bekommt ein Problem wenn man laengere Zeit das ein Nebengewerbe hat, das rote Zahlen macht. Ein, zwei Mal geht das aber schon. Die Versicherungen braucht es eigentlich nicht. Man muss etwas mehr aufpassen. Aber zahlen tun die eh nicht, auch wenn man sie haette. Das Hauptrisiko bei holzverarbeitenden Betrieben ist immer noch das Feuer und das bricht bei der Arbeit aus. Und dann muss man schnell loeschen koennen. Ist alles weg, oder nicht. Kein Witz. Vielleicht mal einen Brandschutzkurz besuchen. Der ist effektiver als eine Versicherung.
Holzwurm wrote: > ....das mit dem Feuerlöscher erscheint mir ja doch eher etwas zu > ironisch! Durchaus nicht. Die Beiträge zu gewerblichen versicherungen sind dermaßen hoch, dass es sich für Einzelkämpfer ohne entsprechenden Gewinn kaum lohnt. > Es gibt da ja auch noch Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutz, > Transportversicherung...... also ganz so vereinfacht kann man das wohl > kaum sehen. > Außerdem gehe ich doch davon aus, dass ich das Gewerbe ummelden muss, > oder? Nein, warum? > Ist ja kein Hauptgewerbe mehr. Es gibt da so Schlagworte wie: Innung, > Handwerkskammer, Handwerksrolle usw. Es gibt steuerlich keine Unterscheidung Nebengewerbe/Hauptgewerbe. Wenn Du anmeldest, hast Du ein Gewerbe mit allen Rechten und Pflichten. Es ist nur für Dich ein "Nebenerwerb". Wie das die Innung sieht, weiss ich nicht - bin da glücklicherweise nicht drin :-) > Das ist ja ein ganz schöner Apparat, der da momentan noch dran hängt. > Sicherlich kann mein Steuerberater mir auch die ein oder andere Frage > beantworten, aber schön ist ja, wenn man vielleicht schon mal wertvolle > Tipps bekommt. > Jedoch glaub ich nicht, dass es mit einer lapidaren Aussage bezüglich > des Finanzamtes geschweige denn mit einem Feuerlöscher getan ist?! Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein - sonst kann das FA Dir Liebhaberei unterstellen und Deine Aufwändungen nicht anerkennen.
Vielen Dank! Das waren hilfreiche Aussagen. Dann werde ich wohl morgen mal die Versicherungen und die Innung anrufen und mal vorsichtig anklopfen.
Also ist meine erste Amtshandlung, dass ich mit den entsprechenden Versicherungen telefoniere und diese ändere? Weil momentan hab ich nämlich all diese teuren Versicherung für Gewerbetreibende am Start.....und das ist nicht gerade wenig. Ich muss fest stellen, ich hab wirklich kaum Ahnung :o)
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