Hallo. Werde ab Mai meine Diplomarbeit in einem Unternehmen schreiben und erhalte dafür ne monatliche Vergütung von knapp 980EUR. Die Frage ist dabei, ob ich von diesen 980EUR noch Sozialabgaben (rente, etc.) zahlen muss. Die Personalabteilung sagt JA Die Rentenversicherungsanstalt sagt NEIN Fakt ist aber, dass bei Studenten die ein Pflichtpraktikum ableisten und ne Vergütung bekommen (höhe ist egal), Brutto = Netto ist! Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt.. Kennt jemand genaueres?
Mit hat der Dekan einen Wisch geschrieben, dass die Hochschule (FH) externe Diplomarbeiten für das Studium sehr wichtig findet und unterstützt. Das gibst du deiner Personalabteilung und dann kriegst du brutto gleich netto.
Hi, ich kenne das Problem. Es gibt Dokumente von den Krankenkassen, in welchen nähere Informationen zu dem Thema stehen. Die Diplomarbeit wird AFAIK auch als Pflichtpraktikum gesehen und ist befreit. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen um als Diplomant/ Praktikant anerkannt zu werden. So sind z.B. bei den meisten Diplomarbeiten keine Arbeitszeiten festgelegt und man darf offizell nicht im Tagesgeschäft mit arbeiten. Eine zu hohe Vergütung kann auch dazu führen, das die Krankenversicherung einem nicht als Diplomant/ Praktikant anerkennt. Mit unter 1000€ dürfte das aber noch im Rahmen liegen.
Früher (1986) gabs mal noch so eine 80h/Monat Regelung. Alles was über 80 Stunden war musste angemeldet werden. Da kann man mit dem Stundensatz drehen. Evtl. besthet die Möglichkeit das im Rahmen eines Werkvertrags abzuwickeln. Ausserhalb des öffentl. Dienst kein Problem. Damit zahlst du nur Einkommenssteuer.
Die 80h/Monat Regelung gilt ausserhalb einer Diplomarbeit/ Pflichtpraktikums. Das gilt auch heute noch, wer mehr als 20h pro Woche arbeitet gilt nicht mehr als "ordentlicher" Student.
>Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt.. Ja. >Brutto = Netto ist! NEIN. Ich hatte auch Abzüge, kann aber jetzt nicht mehr sagen, was genau das alles war.
Das kommt immer darauf an, wie die Personalabteilung die Beträge deklariert, die du bekommst. Bei mir war das keine "Ausbildungsvergütung" wie noch im Praktikum, sondern eine "Prämie", sozusagen für eine externe Dienstleistung. Ich arbeitete also auf eigene Rechnung, für die Versteuerung war ich allein verantwortlich. Am Ende der Diplomarbeit habe ich dann eine Rechnung über alle monatlichen Beträge an die Firma geschrieben. Diese musste ich dann in der Steuererklärung als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit angeben. Da der Gesamtbetrag aber unter einer bestimmten Grenze lag, galt ich als "Kleinunternehmer" und war damit von der Umsatzsteuer sowie der Einkommenssteuer befreit.
Hallo zusammen, bin momentan an meiner Bachelor Thesis und wurde nun vom Finanzberater angesprochen ob es sich bei der Abschlussarbeit um eine Pflichtarbeit handelt. Weiter oben wurd ja schon erklärt das dies der fall sei aber weiss da jemand was genaueres, konkretes? Ich werde nach Stunden bezhalt und würde so auch einiges verdienen. Frage ist nun ab welchem Einkommen ich Abzüge habe oder ob es nun wirklich Brutto=Netto gibt. Ich weiss das es das gibt da es während meinem Praxissemester so war..jedoch hab ich dort einiges weniger verdient. Danke schonmal für Eure Infos!
Wenn du bei deinen Eltern noch familienversichert bist könnte es sein dass du eine studentische Krankenversicherung abschließen mußt. Hängt vom Einkommen ab. Da gibt es aber soviel ich weiß einen Pauschalbeitrag, der nicht vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird. Von Arbeitslosen- und Rentenversicherung bist du IMHO während des Studiums befreit. Ob du Steuern bezahlen mußt, kommt darauf an ob du den Freibetrag überschreitest. Der liegt glaube ich bei ca. 7000 Euro im Jahr. Da mußt du also Ferienjobs etc. zu deinem jetzigen Einkommen addieren und auf's Jahr rechnen.
habe 800€ pro Monat während meiner Zeit als Diplomand bekommen, und da war Brutto == Netto. Habe auch irgendwo ein Zeitungsartikel aus dem Bereich Steuerwesen. Da heißt es: Wenn die Diplomarbeit Pflichtteil eines Studiums ist, dann sind keine Abgaben fällig.
Ich hatte während meines gesamten Studiums Lohnsteuerklasse VI, somit hatte ich keine Abzüge.
@Ich natürlich Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres nicht über den Steuerfreibetrag, deshalb keine Abzüge. Mit dem Pfichtteil hat das nichts zu tun. Hättest du 2000 Euro pro Monat verdient wäre Steuer fällig geworden.
> Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres > nicht über den Steuerfreibetrag, Halbes jahr? Waren die 7000 Freibetrag nicht aufs ganze Jahr?
ach vergisses DA sind ja nur 6 mon ;)
@ Nixwisser es geht hier nur sekundär um die Steuern primär wird nach den Abgaben für Sozialleistungen gefragt und da ist ab 400€ normalerweise etwas fällig (z.B. Rentenversicherung) Dies ist aber nicht so, wenn die Diplomarbeit Pflichtteil des Studiums ist!!! Das ist mal Tatsache, wenn ich Lust habe suche ich auch noch den Artikel.
@ Ich natürlich (Gast) Hallo, ich wäre sehr an diesem Artikel interessiert. Bei mir ist folgender Tatbestand. Während meiner Diplomandenzeit wurde mir eine Gehalt von 600€ bezahlt. 300€ wurden mir sofort überwiesen. Hierbei wurde Brutto gleich netto überwiesen. Nach dem erfolgreichen Ende wurden mir die restlichen 1800€ überwiesen. (6x300€). Bei den 1800€ wurde mir aber nun die Steuer abgezogen. Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?
@ Diplomand Laß dir den Sachverhalt doch von der Rentenversicherungsanstalt schriflich geben und dann reichste das an die Personalabteilung weiter. Bei solch selten vorkommenden Angelegenheiten sind die Personaler manchmal schnell am Ende mit ihrem Latein. Ging mir ähnlich bei einem Praktikum, was ich dann telefonisch mit dem Steuerberater des Betriebs abgeklärt habe.
Die deutsche Rentenversicherung zu diesem Thema: S. 53, http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2004/2004__07__27__Anlagen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2004_07_27_Anlagen : Bestimmte Studien- und Prüfungsordnungen sehen die Anfertigung einer Diplomarbeit vor. Da Unternehmen oftmals Interesse an den inhaltlichen Ergebnissen von Diplomarbeiten haben, werden den Studenten zur Anfertigung ihrer Arbeit die betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Gegenstand einer Diplomandenvereinbarung ist regelmäßig, dass die Diplomarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird; u.U. werden auch Vergütungen bzw. Honorare gezahlt. Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Diplomarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht kommt deshalb für sie nicht in Betracht. Grüße Kai
Hallo, ich hoffe ich bekomm hier noch eine Antwort, denn der Beitrag ist leider schon etwas älter -.-! Ich bin in einer Firma angestellt als Werkstudentin, hab immer an die 40 Stunden pro Woche gearbeitet.Ja ich weiß, darf man nicht als Student. So, nun schau ich in meinen Vertrag, da steht nur Aushilfskraft und keine konkrete Stundenanzahl. Jetzt macht die Firma auf ein Mal rum, ich dürfe doch nur 20 Stunden als Studentin arbeiten, sie werden mich jetzt voll sozialversichern! Super, Gehalt bleibt und Abgaben werden größer!!! In meinem Vertrag steht: "Arbeitszeit: ...nach Bedarf" und im Nachtrag: " zusätzlich zur den bisherigen Vereinbarung Mindestarbeitszeit von 10 h/Woche". Bedarf von meinem Chef waren 40h, wären also 50h die Woche. Wenn man es auf die Goldwaage legen würde oder? Jetzt hab ich den Vorschlag gemacht, mich als Diplomand einzusellen, weil ich keine Abgaben hätte. Ist man als Diplomand auch wieder an Zeiten gebunden?? Was haltet ihr allgemein davon? LG Juwel
>Bedarf von meinem Chef waren 40h, wären also 50h die Woche.
Das ist murks, Du arbeitest auf zuruf, das steht im ersten Teil.
Zusätzlich vereinbart ihr dass du mindestens 10h/Woche arbeitest, Das
ist eher ein schutz für dich, damit du definitiv mit 10h rechenen
kannst, sonst könnte dein Chef dich auch mal 2 Monate zuhause lassen.
Abgabenfrei ist auch so eine Sache, selbst als Diplomand wird es dafür
Grenzen geben, du kannst mit sicherheit keine 5k abgabenfrei verdienen,
nur weil da Diplomand steht, sonst würde sich ja das in der Uni
einschreiben trotz gebühren lohnen.
@ Daniel G. Danke für die schnelle Antwort. Trotzdem steht noch im Raum wie lange ich denn nun Arbeiten darf, sprich wievile Stunden in der Woche. Eigentlich ist dafür die Personalabteilung zuständig, aber die sind so trottelig. Mit der Mindestarbeitszeit von 10h/Woche hab ich dann auch selbst gemerkt, dass ich quatsch geschrieben hatte mit den 50h/Woche. Erst denken, dann schreiben ...
Soweit ich weiß, darfst du 20h/Woche sozialversicherungsfrei arbeiten, also Student (Werkstudent). Wärend der pflicht Geschichten, wie Diplomarbeit und Praxissemseter, normal Vollzeit. Mit sicherheit gibt es hier aber irgendwelche Obergrenzen, da kann ich mir wie gesagt nicht vorstellen, dass du da bekommen kannst was du willst. Möglicherweise muss die Firma auch nachweisen, dass du die in einer solchen Funktion befindest, das ist jedoch spekulation.
Danke für deine Antwort. Ich such mir gerade den Wolf im Internet und finde nichts konkretes für Diplomanden! Bin auch der Meinung, Bachelorarbeit schreiben ist Pflicht, also versicherungsfrei. Furchtbar, dass in meiner Firma darüber keiner bescheid weiß! Ich bin hier nicht der erste Diplomand. Schlimm schlimm schlimm.
Wärend meiner Diplomarbeit ist die Vergütung Versicherungsfrei.
Ok, ist nur noch die Frage nach der Stundenzahl pro Woche.
Also bei mir war das so, min 10h/Woche max 20h/Woche und max 400Euro Pro Monat, damit ich keine Abgaben hatte. Gemacht wurde es so, wenn mal mehr aufkahm an Stunden wurden diese zuviel gearbeiteten Stunden dann in dem folgenden Monat verrechnet.
Daniel G. schrieb: > Soweit ich weiß, darfst du 20h/Woche sozialversicherungsfrei arbeiten, > > also Student (Werkstudent). Falsch. Als Werkstudent muss man RV zahlen. Bin selbst einer. http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=6 Gruß
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