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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vergütung während der Diplomarbeitszeit - Sind Sozialabgaben fällig?

Autor: Diplomand (Gast)
Datum: 26.02.2008 16:47

Hallo.

Werde ab Mai meine Diplomarbeit in einem Unternehmen schreiben und
erhalte dafür ne monatliche Vergütung von knapp 980EUR.
Die Frage ist dabei, ob ich von diesen 980EUR noch Sozialabgaben (rente,
etc.) zahlen muss.

Die Personalabteilung sagt JA
Die Rentenversicherungsanstalt sagt NEIN

Fakt ist aber, dass bei Studenten die ein Pflichtpraktikum ableisten und
ne Vergütung bekommen (höhe ist egal), Brutto = Netto ist!

Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt..

Kennt jemand genaueres?
Autor: HarryH (Gast)
Datum: 26.02.2008 17:07

Mit hat der Dekan einen Wisch geschrieben, dass die Hochschule (FH)
externe Diplomarbeiten für das Studium sehr wichtig findet und
unterstützt. Das gibst du deiner Personalabteilung und dann kriegst du
brutto gleich netto.
Autor: sepp (Gast)
Datum: 26.02.2008 17:07

Hi,

ich kenne das Problem.
Es gibt Dokumente von den Krankenkassen, in welchen nähere Informationen
zu dem Thema stehen.

Die Diplomarbeit wird AFAIK auch als Pflichtpraktikum gesehen und ist
befreit.

Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen um als Diplomant/ Praktikant
anerkannt zu werden. So sind z.B. bei den meisten Diplomarbeiten keine
Arbeitszeiten festgelegt und man darf offizell nicht im Tagesgeschäft
mit arbeiten.
Eine zu hohe Vergütung kann auch dazu führen, das die
Krankenversicherung einem nicht als Diplomant/ Praktikant anerkennt. Mit
unter 1000€ dürfte das aber noch im Rahmen liegen.
Autor: Jorge (Gast)
Datum: 26.02.2008 17:17

Früher (1986) gabs mal noch so eine 80h/Monat Regelung. Alles was über
80 Stunden war musste angemeldet werden. Da kann man mit dem Stundensatz
drehen. Evtl. besthet die Möglichkeit das im Rahmen eines Werkvertrags
abzuwickeln. Ausserhalb des öffentl. Dienst kein Problem. Damit zahlst
du nur Einkommenssteuer.
Autor: sepp (Gast)
Datum: 26.02.2008 17:24

Die 80h/Monat Regelung gilt ausserhalb einer Diplomarbeit/
Pflichtpraktikums.  Das gilt auch heute noch, wer mehr als 20h pro Woche
arbeitet gilt nicht mehr als "ordentlicher" Student.
Autor: Matthias Lipinsky (lippy)
Datum: 26.02.2008 18:06

>Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt..

Ja.


>Brutto = Netto ist!

NEIN.

Ich hatte auch Abzüge, kann aber jetzt nicht mehr sagen, was genau das
alles war.
Autor: TechInfo (Gast)
Datum: 27.02.2008 09:53

Das kommt immer darauf an, wie die Personalabteilung die Beträge
deklariert, die du bekommst.

Bei mir war das keine "Ausbildungsvergütung" wie noch im Praktikum,
sondern eine "Prämie", sozusagen für eine externe Dienstleistung. Ich
arbeitete also auf eigene Rechnung, für die Versteuerung war ich allein
verantwortlich. Am Ende der Diplomarbeit habe ich dann eine Rechnung
über alle monatlichen Beträge an die Firma geschrieben. Diese musste ich
dann in der Steuererklärung als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
angeben. Da der Gesamtbetrag aber unter einer bestimmten Grenze lag,
galt ich als "Kleinunternehmer" und war damit von der Umsatzsteuer sowie
der Einkommenssteuer befreit.
Autor: Thesis (Gast)
Datum: 02.04.2008 09:19

Hallo zusammen,
bin momentan an meiner Bachelor Thesis und wurde nun vom Finanzberater
angesprochen ob es sich bei der Abschlussarbeit um eine Pflichtarbeit
handelt.

Weiter oben wurd ja schon erklärt das dies der fall sei aber weiss da
jemand was genaueres, konkretes?

Ich werde nach Stunden bezhalt und würde so auch einiges verdienen.

Frage ist nun ab welchem Einkommen ich Abzüge habe oder ob es nun
wirklich Brutto=Netto gibt.
Ich weiss das es das gibt da es während meinem Praxissemester so
war..jedoch hab ich dort einiges weniger verdient.

Danke schonmal für Eure Infos!
Autor: Nixwisser (Gast)
Datum: 02.04.2008 10:55

Wenn du bei deinen Eltern noch familienversichert bist könnte es sein
dass du eine studentische Krankenversicherung abschließen mußt. Hängt
vom Einkommen ab. Da gibt es aber soviel ich weiß einen Pauschalbeitrag,
der nicht vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird. Von
Arbeitslosen- und Rentenversicherung bist du IMHO während des Studiums
befreit. Ob du Steuern bezahlen mußt, kommt darauf an ob du den
Freibetrag überschreitest. Der liegt glaube ich bei ca. 7000 Euro im
Jahr. Da mußt du also Ferienjobs etc. zu deinem jetzigen Einkommen
addieren und auf's Jahr rechnen.
Autor: Ich natürlich (Gast)
Datum: 06.04.2008 09:56

habe 800€ pro Monat während meiner Zeit als Diplomand bekommen, und da
war Brutto == Netto. Habe auch irgendwo ein Zeitungsartikel aus dem
Bereich Steuerwesen. Da heißt es: Wenn die Diplomarbeit Pflichtteil
eines Studiums ist, dann sind keine Abgaben fällig.
Autor: Jupp (Gast)
Datum: 06.04.2008 10:50

Ich hatte während meines gesamten Studiums Lohnsteuerklasse VI, somit
hatte ich keine Abzüge.
Autor: Nixwisser (Gast)
Datum: 07.04.2008 11:42

@Ich natürlich

Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres nicht
über den Steuerfreibetrag, deshalb keine Abzüge. Mit dem Pfichtteil hat
das nichts zu tun. Hättest du 2000 Euro pro Monat verdient wäre Steuer
fällig geworden.
Autor: timmy (Gast)
Datum: 07.04.2008 18:14

> Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres
> nicht über den Steuerfreibetrag,

Halbes jahr? Waren die 7000 Freibetrag nicht aufs ganze Jahr?
Autor: timmy (Gast)
Datum: 07.04.2008 19:22

ach vergisses DA sind ja nur 6 mon ;)
Autor: Ich natürlich (Gast)
Datum: 08.04.2008 21:20

@ Nixwisser

es geht hier nur sekundär um die Steuern

primär wird nach den Abgaben für Sozialleistungen gefragt und da ist ab
400€ normalerweise etwas fällig (z.B. Rentenversicherung)

Dies ist aber nicht so, wenn die Diplomarbeit Pflichtteil des Studiums
ist!!! Das ist mal Tatsache, wenn ich Lust habe suche ich auch noch den
Artikel.
Autor: Nixwisser (Gast)
Datum: 09.04.2008 09:21

@Ich natürlich

Zustimmung.
Autor: Gast 21 (Gast)
Datum: 30.04.2008 20:30

@ Ich natürlich (Gast)

Hallo,

ich wäre sehr an diesem Artikel interessiert.

Bei mir ist folgender Tatbestand.
Während meiner Diplomandenzeit wurde mir eine Gehalt von 600€ bezahlt.
300€ wurden mir sofort überwiesen. Hierbei wurde Brutto gleich netto
überwiesen.
Nach dem erfolgreichen Ende wurden mir die restlichen 1800€ überwiesen.
(6x300€).
Bei den 1800€ wurde mir aber nun die Steuer abgezogen. Das kann doch
eigentlich nicht sein, oder?
Autor: AC/DC (Gast)
Datum: 01.05.2008 08:41

@ Diplomand

Laß dir den Sachverhalt doch von der Rentenversicherungsanstalt
schriflich geben und dann reichste das an die Personalabteilung
weiter. Bei solch selten vorkommenden Angelegenheiten sind die
Personaler manchmal schnell am Ende mit ihrem Latein.
Ging mir ähnlich bei einem Praktikum, was ich dann telefonisch
mit dem Steuerberater des Betriebs abgeklärt habe.

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