Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vergütung während der Diplomarbeitszeit - Sind Sozialabgaben fällig?


von Diplomand (Gast)


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Hallo.

Werde ab Mai meine Diplomarbeit in einem Unternehmen schreiben und 
erhalte dafür ne monatliche Vergütung von knapp 980EUR.
Die Frage ist dabei, ob ich von diesen 980EUR noch Sozialabgaben (rente, 
etc.) zahlen muss.

Die Personalabteilung sagt JA
Die Rentenversicherungsanstalt sagt NEIN

Fakt ist aber, dass bei Studenten die ein Pflichtpraktikum ableisten und 
ne Vergütung bekommen (höhe ist egal), Brutto = Netto ist!

Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt..

Kennt jemand genaueres?

von HarryH (Gast)


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Mit hat der Dekan einen Wisch geschrieben, dass die Hochschule (FH) 
externe Diplomarbeiten für das Studium sehr wichtig findet und 
unterstützt. Das gibst du deiner Personalabteilung und dann kriegst du 
brutto gleich netto.

von sepp (Gast)


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Hi,

ich kenne das Problem.
Es gibt Dokumente von den Krankenkassen, in welchen nähere Informationen 
zu dem Thema stehen.

Die Diplomarbeit wird AFAIK auch als Pflichtpraktikum gesehen und ist 
befreit.

Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen um als Diplomant/ Praktikant 
anerkannt zu werden. So sind z.B. bei den meisten Diplomarbeiten keine 
Arbeitszeiten festgelegt und man darf offizell nicht im Tagesgeschäft 
mit arbeiten.
Eine zu hohe Vergütung kann auch dazu führen, das die 
Krankenversicherung einem nicht als Diplomant/ Praktikant anerkennt. Mit 
unter 1000€ dürfte das aber noch im Rahmen liegen.

von Jorge (Gast)


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Früher (1986) gabs mal noch so eine 80h/Monat Regelung. Alles was über 
80 Stunden war musste angemeldet werden. Da kann man mit dem Stundensatz 
drehen. Evtl. besthet die Möglichkeit das im Rahmen eines Werkvertrags 
abzuwickeln. Ausserhalb des öffentl. Dienst kein Problem. Damit zahlst 
du nur Einkommenssteuer.

von sepp (Gast)


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Die 80h/Monat Regelung gilt ausserhalb einer Diplomarbeit/ 
Pflichtpraktikums.  Das gilt auch heute noch, wer mehr als 20h pro Woche 
arbeitet gilt nicht mehr als "ordentlicher" Student.

von Matthias L. (Gast)


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>Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt..

Ja.


>Brutto = Netto ist!

NEIN.

Ich hatte auch Abzüge, kann aber jetzt nicht mehr sagen, was genau das 
alles war.

von TechInfo (Gast)


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Das kommt immer darauf an, wie die Personalabteilung die Beträge 
deklariert, die du bekommst.

Bei mir war das keine "Ausbildungsvergütung" wie noch im Praktikum, 
sondern eine "Prämie", sozusagen für eine externe Dienstleistung. Ich 
arbeitete also auf eigene Rechnung, für die Versteuerung war ich allein 
verantwortlich. Am Ende der Diplomarbeit habe ich dann eine Rechnung 
über alle monatlichen Beträge an die Firma geschrieben. Diese musste ich 
dann in der Steuererklärung als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit 
angeben. Da der Gesamtbetrag aber unter einer bestimmten Grenze lag, 
galt ich als "Kleinunternehmer" und war damit von der Umsatzsteuer sowie 
der Einkommenssteuer befreit.

von Thesis (Gast)


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Hallo zusammen,
bin momentan an meiner Bachelor Thesis und wurde nun vom Finanzberater 
angesprochen ob es sich bei der Abschlussarbeit um eine Pflichtarbeit 
handelt.

Weiter oben wurd ja schon erklärt das dies der fall sei aber weiss da 
jemand was genaueres, konkretes?

Ich werde nach Stunden bezhalt und würde so auch einiges verdienen.

Frage ist nun ab welchem Einkommen ich Abzüge habe oder ob es nun 
wirklich Brutto=Netto gibt.
Ich weiss das es das gibt da es während meinem Praxissemester so 
war..jedoch hab ich dort einiges weniger verdient.

Danke schonmal für Eure Infos!

von Nixwisser (Gast)


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Wenn du bei deinen Eltern noch familienversichert bist könnte es sein 
dass du eine studentische Krankenversicherung abschließen mußt. Hängt 
vom Einkommen ab. Da gibt es aber soviel ich weiß einen Pauschalbeitrag, 
der nicht vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird. Von 
Arbeitslosen- und Rentenversicherung bist du IMHO während des Studiums 
befreit. Ob du Steuern bezahlen mußt, kommt darauf an ob du den 
Freibetrag überschreitest. Der liegt glaube ich bei ca. 7000 Euro im 
Jahr. Da mußt du also Ferienjobs etc. zu deinem jetzigen Einkommen 
addieren und auf's Jahr rechnen.

von Ich natürlich (Gast)


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habe 800€ pro Monat während meiner Zeit als Diplomand bekommen, und da 
war Brutto == Netto. Habe auch irgendwo ein Zeitungsartikel aus dem 
Bereich Steuerwesen. Da heißt es: Wenn die Diplomarbeit Pflichtteil 
eines Studiums ist, dann sind keine Abgaben fällig.

von Jupp (Gast)


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Ich hatte während meines gesamten Studiums Lohnsteuerklasse VI, somit 
hatte ich keine Abzüge.

von Nixwisser (Gast)


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@Ich natürlich

Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres nicht 
über den Steuerfreibetrag, deshalb keine Abzüge. Mit dem Pfichtteil hat 
das nichts zu tun. Hättest du 2000 Euro pro Monat verdient wäre Steuer 
fällig geworden.

von timmy (Gast)


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> Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres
> nicht über den Steuerfreibetrag,

Halbes jahr? Waren die 7000 Freibetrag nicht aufs ganze Jahr?

von timmy (Gast)


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ach vergisses DA sind ja nur 6 mon ;)

von Ich natürlich (Gast)


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@ Nixwisser

es geht hier nur sekundär um die Steuern

primär wird nach den Abgaben für Sozialleistungen gefragt und da ist ab 
400€ normalerweise etwas fällig (z.B. Rentenversicherung)

Dies ist aber nicht so, wenn die Diplomarbeit Pflichtteil des Studiums 
ist!!! Das ist mal Tatsache, wenn ich Lust habe suche ich auch noch den 
Artikel.

von Nixwisser (Gast)


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@Ich natürlich

Zustimmung.

von Gast 21 (Gast)


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@ Ich natürlich (Gast)

Hallo,

ich wäre sehr an diesem Artikel interessiert.

Bei mir ist folgender Tatbestand.
Während meiner Diplomandenzeit wurde mir eine Gehalt von 600€ bezahlt.
300€ wurden mir sofort überwiesen. Hierbei wurde Brutto gleich netto 
überwiesen.
Nach dem erfolgreichen Ende wurden mir die restlichen 1800€ überwiesen.
(6x300€).
Bei den 1800€ wurde mir aber nun die Steuer abgezogen. Das kann doch 
eigentlich nicht sein, oder?

von AC/DC (Gast)


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@ Diplomand

Laß dir den Sachverhalt doch von der Rentenversicherungsanstalt
schriflich geben und dann reichste das an die Personalabteilung
weiter. Bei solch selten vorkommenden Angelegenheiten sind die
Personaler manchmal schnell am Ende mit ihrem Latein.
Ging mir ähnlich bei einem Praktikum, was ich dann telefonisch
mit dem Steuerberater des Betriebs abgeklärt habe.

von Kai (Gast)


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Die deutsche Rentenversicherung zu diesem Thema:

S. 53, 
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2004/2004__07__27__Anlagen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2004_07_27_Anlagen 
:
Bestimmte Studien- und Prüfungsordnungen sehen die Anfertigung einer 
Diplomarbeit
vor. Da Unternehmen oftmals Interesse an den inhaltlichen Ergebnissen 
von Diplomarbeiten
haben, werden den Studenten zur Anfertigung ihrer Arbeit die 
betrieblichen
Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Gegenstand einer 
Diplomandenvereinbarung ist
regelmäßig, dass die Diplomarbeit zur weiteren Verwendung dem 
Unternehmen überlassen
wird; u.U. werden auch Vergütungen bzw. Honorare gezahlt.
Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss 
erforderlichen
Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der 
Diplomarbeit keine
für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu 
den abhängig
Beschäftigten; Kranken-, Pflege-, Renten- und 
Arbeitslosenversicherungspflicht kommt
deshalb für sie nicht in Betracht.

Grüße
Kai

von juwel (Gast)


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Hallo,

ich hoffe ich bekomm hier noch eine Antwort, denn der Beitrag ist leider 
schon etwas älter -.-!

Ich bin in einer Firma angestellt als Werkstudentin, hab immer an die 40 
Stunden pro Woche gearbeitet.Ja ich weiß, darf man nicht als Student. 
So, nun schau ich in meinen Vertrag, da steht nur Aushilfskraft und 
keine konkrete Stundenanzahl. Jetzt macht die Firma auf ein Mal rum, ich 
dürfe doch nur 20 Stunden als Studentin arbeiten, sie werden mich jetzt 
voll sozialversichern! Super, Gehalt bleibt und Abgaben werden größer!!! 
In meinem Vertrag steht: "Arbeitszeit: ...nach Bedarf" und im Nachtrag: 
" zusätzlich zur den bisherigen Vereinbarung Mindestarbeitszeit von 10 
h/Woche". Bedarf von meinem Chef waren 40h, wären also 50h die Woche. 
Wenn man es auf die Goldwaage legen würde oder? Jetzt hab ich den 
Vorschlag gemacht, mich als Diplomand einzusellen, weil ich keine 
Abgaben hätte. Ist man als Diplomand auch wieder an Zeiten gebunden??
Was haltet ihr allgemein davon?

LG
Juwel

von Daniel G. (daniel83)


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>Bedarf von meinem Chef waren 40h, wären also 50h die Woche.

Das ist murks, Du arbeitest auf zuruf, das steht im ersten Teil. 
Zusätzlich vereinbart ihr dass du mindestens 10h/Woche arbeitest, Das 
ist eher ein schutz für dich, damit du definitiv mit 10h rechenen 
kannst, sonst könnte dein Chef dich auch mal 2 Monate zuhause lassen.

Abgabenfrei ist auch so eine Sache, selbst als Diplomand wird es dafür 
Grenzen geben, du kannst mit sicherheit keine 5k abgabenfrei verdienen, 
nur weil da Diplomand steht, sonst würde sich ja das in der Uni 
einschreiben trotz gebühren lohnen.

von juwel (Gast)


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@ Daniel G.

Danke für die schnelle Antwort. Trotzdem steht noch im Raum wie lange 
ich denn nun Arbeiten darf, sprich wievile Stunden in der Woche. 
Eigentlich ist dafür die Personalabteilung zuständig, aber die sind so 
trottelig.

Mit der Mindestarbeitszeit von 10h/Woche hab ich dann auch selbst 
gemerkt, dass ich quatsch geschrieben hatte mit den 50h/Woche. Erst 
denken, dann schreiben ...

von Daniel G. (daniel83)


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Soweit ich weiß, darfst du 20h/Woche sozialversicherungsfrei arbeiten, 
also Student (Werkstudent). Wärend der pflicht Geschichten, wie 
Diplomarbeit und Praxissemseter, normal Vollzeit. Mit sicherheit gibt es 
hier aber irgendwelche Obergrenzen, da kann ich mir wie gesagt nicht 
vorstellen, dass du da bekommen kannst was du willst. Möglicherweise 
muss die Firma auch nachweisen, dass du die in einer solchen Funktion 
befindest, das ist jedoch spekulation.

von juwel (Gast)


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Danke für deine Antwort.

Ich such mir gerade den Wolf im Internet und finde nichts konkretes für 
Diplomanden! Bin auch der Meinung, Bachelorarbeit schreiben ist Pflicht, 
also versicherungsfrei.
Furchtbar, dass in meiner Firma darüber keiner bescheid weiß! Ich bin 
hier nicht der erste Diplomand. Schlimm schlimm schlimm.

von Daniel G. (daniel83)


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Wärend meiner Diplomarbeit ist die Vergütung Versicherungsfrei.

von juwel (Gast)


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Ok, ist nur noch die Frage nach der Stundenzahl pro Woche.

von blubbel (Gast)


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Also bei mir war das so,
min 10h/Woche
max 20h/Woche
und max 400Euro Pro Monat, damit ich keine Abgaben hatte.
Gemacht wurde es so,
wenn mal mehr aufkahm an Stunden wurden diese zuviel gearbeiteten 
Stunden dann in dem folgenden Monat verrechnet.

von Christian D. (Gast)


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Daniel G. schrieb:
> Soweit ich weiß, darfst du 20h/Woche sozialversicherungsfrei arbeiten,
>
> also Student (Werkstudent).

Falsch. Als Werkstudent muss man RV zahlen. Bin selbst einer.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=6


Gruß

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