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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vergütung während der Diplomarbeitszeit - Sind Sozialabgaben fällig?

Autor: Diplomand (Gast)
Datum:

Hallo.

Werde ab Mai meine Diplomarbeit in einem Unternehmen schreiben und
erhalte dafür ne monatliche Vergütung von knapp 980EUR.
Die Frage ist dabei, ob ich von diesen 980EUR noch Sozialabgaben (rente,
etc.) zahlen muss.

Die Personalabteilung sagt JA
Die Rentenversicherungsanstalt sagt NEIN

Fakt ist aber, dass bei Studenten die ein Pflichtpraktikum ableisten und
ne Vergütung bekommen (höhe ist egal), Brutto = Netto ist!

Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt..

Kennt jemand genaueres?
Autor: HarryH (Gast)
Datum:

Mit hat der Dekan einen Wisch geschrieben, dass die Hochschule (FH)
externe Diplomarbeiten für das Studium sehr wichtig findet und
unterstützt. Das gibst du deiner Personalabteilung und dann kriegst du
brutto gleich netto.
Autor: sepp (Gast)
Datum:

Hi,

ich kenne das Problem.
Es gibt Dokumente von den Krankenkassen, in welchen nähere Informationen
zu dem Thema stehen.

Die Diplomarbeit wird AFAIK auch als Pflichtpraktikum gesehen und ist
befreit.

Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen um als Diplomant/ Praktikant
anerkannt zu werden. So sind z.B. bei den meisten Diplomarbeiten keine
Arbeitszeiten festgelegt und man darf offizell nicht im Tagesgeschäft
mit arbeiten.
Eine zu hohe Vergütung kann auch dazu führen, das die
Krankenversicherung einem nicht als Diplomant/ Praktikant anerkennt. Mit
unter 1000€ dürfte das aber noch im Rahmen liegen.
Autor: Jorge (Gast)
Datum:

Früher (1986) gabs mal noch so eine 80h/Monat Regelung. Alles was über
80 Stunden war musste angemeldet werden. Da kann man mit dem Stundensatz
drehen. Evtl. besthet die Möglichkeit das im Rahmen eines Werkvertrags
abzuwickeln. Ausserhalb des öffentl. Dienst kein Problem. Damit zahlst
du nur Einkommenssteuer.
Autor: sepp (Gast)
Datum:

Die 80h/Monat Regelung gilt ausserhalb einer Diplomarbeit/
Pflichtpraktikums.  Das gilt auch heute noch, wer mehr als 20h pro Woche
arbeitet gilt nicht mehr als "ordentlicher" Student.
Autor: Matthias Lipinsky (lippy)
Datum:

>Die Frage ist, ob die Dipl.Arbeit ebenfalls als Pflichtpraktikum zählt..

Ja.


>Brutto = Netto ist!

NEIN.

Ich hatte auch Abzüge, kann aber jetzt nicht mehr sagen, was genau das
alles war.
Autor: TechInfo (Gast)
Datum:

Das kommt immer darauf an, wie die Personalabteilung die Beträge
deklariert, die du bekommst.

Bei mir war das keine "Ausbildungsvergütung" wie noch im Praktikum,
sondern eine "Prämie", sozusagen für eine externe Dienstleistung. Ich
arbeitete also auf eigene Rechnung, für die Versteuerung war ich allein
verantwortlich. Am Ende der Diplomarbeit habe ich dann eine Rechnung
über alle monatlichen Beträge an die Firma geschrieben. Diese musste ich
dann in der Steuererklärung als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
angeben. Da der Gesamtbetrag aber unter einer bestimmten Grenze lag,
galt ich als "Kleinunternehmer" und war damit von der Umsatzsteuer sowie
der Einkommenssteuer befreit.
Autor: Thesis (Gast)
Datum:

Hallo zusammen,
bin momentan an meiner Bachelor Thesis und wurde nun vom Finanzberater
angesprochen ob es sich bei der Abschlussarbeit um eine Pflichtarbeit
handelt.

Weiter oben wurd ja schon erklärt das dies der fall sei aber weiss da
jemand was genaueres, konkretes?

Ich werde nach Stunden bezhalt und würde so auch einiges verdienen.

Frage ist nun ab welchem Einkommen ich Abzüge habe oder ob es nun
wirklich Brutto=Netto gibt.
Ich weiss das es das gibt da es während meinem Praxissemester so
war..jedoch hab ich dort einiges weniger verdient.

Danke schonmal für Eure Infos!
Autor: Nixwisser (Gast)
Datum:

Wenn du bei deinen Eltern noch familienversichert bist könnte es sein
dass du eine studentische Krankenversicherung abschließen mußt. Hängt
vom Einkommen ab. Da gibt es aber soviel ich weiß einen Pauschalbeitrag,
der nicht vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird. Von
Arbeitslosen- und Rentenversicherung bist du IMHO während des Studiums
befreit. Ob du Steuern bezahlen mußt, kommt darauf an ob du den
Freibetrag überschreitest. Der liegt glaube ich bei ca. 7000 Euro im
Jahr. Da mußt du also Ferienjobs etc. zu deinem jetzigen Einkommen
addieren und auf's Jahr rechnen.
Autor: Ich natürlich (Gast)
Datum:

habe 800€ pro Monat während meiner Zeit als Diplomand bekommen, und da
war Brutto == Netto. Habe auch irgendwo ein Zeitungsartikel aus dem
Bereich Steuerwesen. Da heißt es: Wenn die Diplomarbeit Pflichtteil
eines Studiums ist, dann sind keine Abgaben fällig.
Autor: Jupp (Gast)
Datum:

Ich hatte während meines gesamten Studiums Lohnsteuerklasse VI, somit
hatte ich keine Abzüge.
Autor: Nixwisser (Gast)
Datum:

@Ich natürlich

Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres nicht
über den Steuerfreibetrag, deshalb keine Abzüge. Mit dem Pfichtteil hat
das nichts zu tun. Hättest du 2000 Euro pro Monat verdient wäre Steuer
fällig geworden.
Autor: timmy (Gast)
Datum:

> Ja mit 800 Euro im Monat kommst du innerhalb eines halben Jahres
> nicht über den Steuerfreibetrag,

Halbes jahr? Waren die 7000 Freibetrag nicht aufs ganze Jahr?
Autor: timmy (Gast)
Datum:

ach vergisses DA sind ja nur 6 mon ;)
Autor: Ich natürlich (Gast)
Datum:

@ Nixwisser

es geht hier nur sekundär um die Steuern

primär wird nach den Abgaben für Sozialleistungen gefragt und da ist ab
400€ normalerweise etwas fällig (z.B. Rentenversicherung)

Dies ist aber nicht so, wenn die Diplomarbeit Pflichtteil des Studiums
ist!!! Das ist mal Tatsache, wenn ich Lust habe suche ich auch noch den
Artikel.
Autor: Nixwisser (Gast)
Datum:

@Ich natürlich

Zustimmung.
Autor: Gast 21 (Gast)
Datum:

@ Ich natürlich (Gast)

Hallo,

ich wäre sehr an diesem Artikel interessiert.

Bei mir ist folgender Tatbestand.
Während meiner Diplomandenzeit wurde mir eine Gehalt von 600€ bezahlt.
300€ wurden mir sofort überwiesen. Hierbei wurde Brutto gleich netto
überwiesen.
Nach dem erfolgreichen Ende wurden mir die restlichen 1800€ überwiesen.
(6x300€).
Bei den 1800€ wurde mir aber nun die Steuer abgezogen. Das kann doch
eigentlich nicht sein, oder?
Autor: AC/DC (Gast)
Datum:

@ Diplomand

Laß dir den Sachverhalt doch von der Rentenversicherungsanstalt
schriflich geben und dann reichste das an die Personalabteilung
weiter. Bei solch selten vorkommenden Angelegenheiten sind die
Personaler manchmal schnell am Ende mit ihrem Latein.
Ging mir ähnlich bei einem Praktikum, was ich dann telefonisch
mit dem Steuerberater des Betriebs abgeklärt habe.
Autor: Kai (Gast)
Datum:

Die deutsche Rentenversicherung zu diesem Thema:

S. 53,
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/...
:
Bestimmte Studien- und Prüfungsordnungen sehen die Anfertigung einer
Diplomarbeit
vor. Da Unternehmen oftmals Interesse an den inhaltlichen Ergebnissen
von Diplomarbeiten
haben, werden den Studenten zur Anfertigung ihrer Arbeit die
betrieblichen
Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Gegenstand einer
Diplomandenvereinbarung ist
regelmäßig, dass die Diplomarbeit zur weiteren Verwendung dem
Unternehmen überlassen
wird; u.U. werden auch Vergütungen bzw. Honorare gezahlt.
Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss
erforderlichen
Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der
Diplomarbeit keine
für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu
den abhängig
Beschäftigten; Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherungspflicht kommt
deshalb für sie nicht in Betracht.

Grüße
Kai
Autor: juwel (Gast)
Datum:

Hallo,

ich hoffe ich bekomm hier noch eine Antwort, denn der Beitrag ist leider
schon etwas älter -.-!

Ich bin in einer Firma angestellt als Werkstudentin, hab immer an die 40
Stunden pro Woche gearbeitet.Ja ich weiß, darf man nicht als Student.
So, nun schau ich in meinen Vertrag, da steht nur Aushilfskraft und
keine konkrete Stundenanzahl. Jetzt macht die Firma auf ein Mal rum, ich
dürfe doch nur 20 Stunden als Studentin arbeiten, sie werden mich jetzt
voll sozialversichern! Super, Gehalt bleibt und Abgaben werden größer!!!
In meinem Vertrag steht: "Arbeitszeit: ...nach Bedarf" und im Nachtrag:
" zusätzlich zur den bisherigen Vereinbarung Mindestarbeitszeit von 10
h/Woche". Bedarf von meinem Chef waren 40h, wären also 50h die Woche.
Wenn man es auf die Goldwaage legen würde oder? Jetzt hab ich den
Vorschlag gemacht, mich als Diplomand einzusellen, weil ich keine
Abgaben hätte. Ist man als Diplomand auch wieder an Zeiten gebunden??
Was haltet ihr allgemein davon?

LG
Juwel
Autor: Daniel G. (daniel83)
Datum:

>Bedarf von meinem Chef waren 40h, wären also 50h die Woche.

Das ist murks, Du arbeitest auf zuruf, das steht im ersten Teil.
Zusätzlich vereinbart ihr dass du mindestens 10h/Woche arbeitest, Das
ist eher ein schutz für dich, damit du definitiv mit 10h rechenen
kannst, sonst könnte dein Chef dich auch mal 2 Monate zuhause lassen.

Abgabenfrei ist auch so eine Sache, selbst als Diplomand wird es dafür
Grenzen geben, du kannst mit sicherheit keine 5k abgabenfrei verdienen,
nur weil da Diplomand steht, sonst würde sich ja das in der Uni
einschreiben trotz gebühren lohnen.
Autor: juwel (Gast)
Datum:

@ Daniel G.

Danke für die schnelle Antwort. Trotzdem steht noch im Raum wie lange
ich denn nun Arbeiten darf, sprich wievile Stunden in der Woche.
Eigentlich ist dafür die Personalabteilung zuständig, aber die sind so
trottelig.

Mit der Mindestarbeitszeit von 10h/Woche hab ich dann auch selbst
gemerkt, dass ich quatsch geschrieben hatte mit den 50h/Woche. Erst
denken, dann schreiben ...
Autor: Daniel G. (daniel83)
Datum:

Soweit ich weiß, darfst du 20h/Woche sozialversicherungsfrei arbeiten,
also Student (Werkstudent). Wärend der pflicht Geschichten, wie
Diplomarbeit und Praxissemseter, normal Vollzeit. Mit sicherheit gibt es
hier aber irgendwelche Obergrenzen, da kann ich mir wie gesagt nicht
vorstellen, dass du da bekommen kannst was du willst. Möglicherweise
muss die Firma auch nachweisen, dass du die in einer solchen Funktion
befindest, das ist jedoch spekulation.
Autor: juwel (Gast)
Datum:

Danke für deine Antwort.

Ich such mir gerade den Wolf im Internet und finde nichts konkretes für
Diplomanden! Bin auch der Meinung, Bachelorarbeit schreiben ist Pflicht,
also versicherungsfrei.
Furchtbar, dass in meiner Firma darüber keiner bescheid weiß! Ich bin
hier nicht der erste Diplomand. Schlimm schlimm schlimm.
Autor: Daniel G. (daniel83)
Datum:

Wärend meiner Diplomarbeit ist die Vergütung Versicherungsfrei.
Autor: juwel (Gast)
Datum:

Ok, ist nur noch die Frage nach der Stundenzahl pro Woche.
Autor: blubbel (Gast)
Datum:

Also bei mir war das so,
min 10h/Woche
max 20h/Woche
und max 400Euro Pro Monat, damit ich keine Abgaben hatte.
Gemacht wurde es so,
wenn mal mehr aufkahm an Stunden wurden diese zuviel gearbeiteten
Stunden dann in dem folgenden Monat verrechnet.
Autor: Christian D. (Gast)
Datum:

Daniel G. schrieb:
> Soweit ich weiß, darfst du 20h/Woche sozialversicherungsfrei arbeiten,
>
> also Student (Werkstudent).

Falsch. Als Werkstudent muss man RV zahlen. Bin selbst einer.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanz...


Gruß

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