Hallo Wenn man bei Reichelt die AGBs liest, findet man bei §9.3 eine Erlöschungsklausel bei Einbau des Bauteils. Das ist doch eigentlich nicht rechtlich lt. §437 BGB. Habe auch mal etwas dazu gestöbert: "Ein Ausschluß der Mängelhaftung ist weder per AGB noch direkt im Vertrag zulässig und damit unwirksam" (http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung#head-21e17fef34159c7f7842303eecb4f4330d60d157) Hat das schon jemand mal ausprobiert, wie Reichelt in der Praxis reagiert oder ob das nur zur Abschreckung dient? Wäre dich fast etwas für den Verbraucherschutz.
Ich finde diese Regelung vollkommen ok, ganz abgesehen wie es rechtlich aussieht. Niemand kann garantieren, dass du mit dem Einbau in eine unbekannte und möglicherweise defekte Umgebung das Teil nicht selbst zerstört hast. Das ist ähnlich wie Unterwäsche, die kannst du ja auch nicht getragen zurückgeben.
Guter Vergleich ;) Aber wie man so hört, ist Reichelt relativ kulant bei solchen Dingen.
Interessanterweise bezieht sich die Klausel nicht nur auf elektronische Bauteile, sondern auf alle Artikel. Wird also bspw. eine PCI-Steckkarte in den PC oder ein Modellbausteckquarz in die Fernsteuerung eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen, ist die Gewährleistung nach den ABGs schon hinüber. Bei Bauteilen liegt die Schwierigkeit sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer darin, die Funktion bzw. die Fehlfunktion eindeutig nachzuweisen. Da Bauteile in wahrscheinlich über 99% aller Fälle funktionsfähig ausgeliefert werden und die meisten Defekte auf erst auf Kundenseite enstehen, kann ich die Weigerung der Händler, defekte Bauteile zurückzunehmen, durchaus nachvollziehen. Wie das aber rechtlich aussieht, würde mich ebenfalls interessieren.
> Das ist ähnlich wie Unterwäsche, die kannst du ja auch nicht > getragen zurückgeben. Das geht sicher, wenn du überzeugend einen Fehler nachweisen kannst, der schon vor der ersten Anprobe bestanden haben muss. Beispiel: Der Eingriff der Unterhose ist nicht vorne, sondern seitlich angebracht ;-)
> Das ist ähnlich wie Unterwäsche, die kannst du ja auch nicht getragen > zurückgeben. Sicher, auch da hast Du 24 Monate Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Kundens.
Die habe ich bei Reichelt aber auch! Das ist doch gesetzlich vorgeschrieben mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Ich finde es höchst befremdlich, dass durch den einbau einer PCI-Karte plötzlich die Gewährleistung futsch sein soll. Falls Reichelt den Verdacht hat, dass mein Netzteil die Karte durch Überspannung gehimmelt hat, steht es Reichelt frei, einen Gutachter zu beauftragen. Dann dürfte man ja gar nichts mehr benutzen, wer sagt denn, dass der CD-Player nicht durch Überspannung aus dem E-Werk zerstört wurde? Mann mann mann...das letzte bischen Verbraucherrecht soll jetzt wohl auch noch als Kulanz von Reichelt ausgelegt werden? Ich würde denen was husten wenn die mir was von Kulanz erzählen.
David W. wrote: > Guter Vergleich ;) > > Aber wie man so hört, ist Reichelt relativ kulant bei solchen Dingen. Ich hab jetzt wirklich schon viel bei Reichelt bestellt, auch viele Bauteile, und bin noch nie in die Verlegenheit gekommen etwas umtauschen zu muessen. Halbleiter sind normalerweise generell vom Umtausch ausgeschlossen, aber das ist ja wohl normal. Nem Halbleiter sieht man nicht immer an, ob er durch Fehlbehandlung gestorben ist. Ausserdem: Wer sendet ernsthaft nen 1.50EUR-Baustein als Garantiefall zurueck, so jemand hat meiner Meinung nach ne Meise. Wenn es ein 500EUR FPGA ist mag's ja was anderes sein. Manchmal muss man nicht immer auf Recht herumreiten, gesunder Menschenverstand ist in vielen Faellen vollkommen ausreichend. Michael
Hans wrote: > vorgeschrieben mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Ich > finde es höchst befremdlich, dass durch den einbau einer PCI-Karte > plötzlich die Gewährleistung futsch sein soll. Falls Reichelt den Naja sowas gab es schon oefter. Auch Haendler, die mit "Garantiesiegeln" das Oeffnen von PCs verhinden wollen -- alles haushoch vor Gericht durchgefallen. Ist nicht, da das Oeffnen und z.B. Reinigen oder Erweitern eines PCs zur normalen Nutzung gehoert. Bei ner Komponente, deren Funktionstuechtigkeit erst mit der Inbetriebnahme sichergestellt werden kann und diese korrekte Inbetriebnahme einen Einbau erfordert, duerfte es sich exakt genauso verhalten. Solche Klauseln in den AGB duerften im Ernstfall daher nichtig sein. Wenn Du die PCI-Platine auf Dein eigenes Board loetest duerfte die Sache anders aussehen, da das dann nicht wirklich eine "normale" Nutzung ist. Michael
"Umtausch" bezieht sich hier sicherlich darauf das man 14Tage Rückgaberecht hat. Und das Reichelt kein Teil zurücknimmt und dir nen anderes liefert wenn du sagst: Nach dem Einbau viel mir auf das Rot der LED gefällt mir doch nicht...
OK also zwischen "Umtausch" bzw. Rueckgaberecht und _Garantie/Gewaehrleistung_ muss man natuerlich klar unterscheiden. Das erste ist im Rahmen des Fernabsatzgesetzes. Die Rede ist hier "zur Ansicht", das heisst natuerlich nicht, dass Du das Teil ne Woche benutzen kannst und dann einfach (total verwuestet) zurueckschicken kannst. Die Wertminderung kann Dir im Ernstfall auf den Wert angerechnet werden, was aber auch OK ist, Du wuerdest so nen aufgerissenes Produkt sicher auch nicht zum vollen Preis kaufen wollen.
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