Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ingenieurbüro - produktion


von sven (Gast)


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Hallo Leute,

darf eigetnlich ein Ingenieurbüro produzieren, also z.B. Bestückservice 
anbieten?
Ich dachte eigetlich Ingenieurbüro dürfen nur Dienstleistungen wie z.B. 
Plannung anbieten.

von Bernd G. (Gast)


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Das Ingenieurbüro darf selbstverständlich produzieren, wenn es so in der 
Gewerbeanmeldung drin steht. Ist aber an Voraussetzungen gebunden:
Konzession oder Konzessionsträger d.h. es muß jemanden mit 
Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in derc Firma geben und das Ganze 
muß bei der Handwerkskammer angemeldet sein - typisch deutscher 
Schwachsinn, zumal es für die meisten Tätigkeiten gar keinen 
Handwerksberuf gibt.
Dafür kassiert dann die Handwerkskammer.

Nieder mit dem mittelalterlichen Ständerecht in Deutschland!

Prototypenherstellung fällt übrigens nicht unter Produktion.

Ob bei Siemens jemand eine Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hat?
Hat der Chinese, der die Computer zusammenschraubt, eine?

von Bernd G. (Gast)


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Nachtrag:

Wie man unschwer erkennen kann, darf man in Deutschland nicht nur 
arbeiten wollen, man muß es auch dürfen!

Nachtrag für alle Ossis, die es brauchen:

Der Facharbeiterabschluß in Zusammenhang mit dem akademischen Grad 
Dipl.-Ing. (muß beides natürlich zusammen passen) wird von der 
Handwerkskammer als Meisterbrief anerkannt - ääätsch :-))

von Cheffe (Gast)


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Siemens produziert ganz ohne "Meister", denn es ist kein 
Handwerksbetrieb im Sinne der Handwerksrolle! Auch ein Ingenieur ist 
kein Handwerker, sondern ein Freiberufler. Er unterliegt nur der 
Gewerbeordnung, wenn er gewerblich tätig ist, was die meisten ja nicht 
sind. Und selbst, wenn er eine Produktion mit Angestellten hat, ist das 
zwar gewerbilch, er muss aber nur die baupolizeilichen Vorschriften und 
Sicherheitsaspekte beachten. Mit der Handwerkskammer hat man nichts zu 
tun, wenn man es richtig anstellt.

Als Allein Produzent würde ich immer nur Kleinserien als Prototypen 
verkaufen und zwar NIE an den Endkunden! Solange man sein überwiegendes 
Einkommen mit Denken bestreitet und der Verkauf nur nachrangig ist, 
braucht man nicht mal eine Gmbh.

von Wasser (Gast)


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>Das Ingenieurbüro darf selbstverständlich produzieren, wenn es so in der
>Gewerbeanmeldung drin steht. Ist aber an Voraussetzungen gebunden:
>Konzession oder Konzessionsträger d.h. es muß jemanden mit
>Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in derc Firma geben

Versteh ich das richtig. Für ein Ingenieurbüro braucht man nen Meister 
???

von Bernd G. (Gast)


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@Wasser

Wenn Du was in Mengen produzieren willst - ja. Selbst wenn Du eine GmbH 
am Halse hast, die die Handwerkskammer eigentlich nichts angehen sollte.

Wenn Du Dich den geistigen Dingen hingibst und nur Papier, Dateien und 
Grübeleien herstellst - nein.

Prototypen - nein.

@ Cheffe

> Solange man sein überwiegendes Einkommen mit Denken bestreitet und der   > 
Verkauf nur nachrangig ist, braucht man nicht mal eine Gmbh.

Ist aber besser, weil es Distis und Kunden gibt, mit denen man nicht ins 
Geschäft kommt, wenn man als Einsamer Einzelkämpfer auftritt, der außer 
der Steuernummer vielleicht nicht mal ne ladungsfeste Anschrift hat.
Es fällt schon manchmal schwer, ohne GmbH geeignete Geschäftsräume zu 
mieten.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Selbstverständlich darf man auch ohne Meister Elektronik produzieren und 
vertreiben.

Kritisch wird es, wenn Du ständig kundenspezifische Elektronik 
produzierst - das kann dann durchaus ins handwerkliche gehen.

Für eine Serienproduktion brauchst Du keine besonderen Anforderungen zu 
erfüllen. Das darf jeder (sofern er ein Gewerbe anmeldet).

Zur GmbH:
Ich habe da genau entgegengesetzte Erfahrungen gemacht. Als 
Einzelunternehmen genieße ich deutlich höheres Vertrauen bei meinen 
Kunden. Auch die Reaktionen bei Ersttelefonaten sind überaus positiv.

Man sollte sich nicht verstellen und auch offen sagen, dass man selbst 
das Unternehmen ist - das kommt gut an, weil die Leute dann einen haben, 
den sie am Schlips packen können. Und sie wissen: der haftet voll.

Bei Distributoren mag das anders sein (kann ich mir aber nicht 
vorstellen) - entscheidend ist bei 99% der Handelspartner:

1.) Ist der andere zuverlässig?
2.) Ist es sofort lieferbar?
3.) Hab ich schnellen Kontakt bei Problemen?
4.) Zahlt der Mann schnell?
5.) Flexibilität und Unkompliziertheit

Und wenn er dann noch sagt: jawohl, ich hafte sogar voll für meine 
Schnitzer - dann ist das perfekt :-)

Ladungsfähige Anschrift brauchst Du so und so - kein Einzelunternehmen 
wird ohne ladungsfähige Anschrift eingetragen.

Wie gesagt: das sind meine Erfahrungen

Christoph

von Wasser (Gast)


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>Ist aber besser, weil es Distis und Kunden gibt, mit denen man nicht ins
>Geschäft kommt, wenn man als Einsamer Einzelkämpfer auftritt, der außer
>der Steuernummer vielleicht nicht mal ne ladungsfeste Anschrift hat.
>Es fällt schon manchmal schwer, ohne GmbH geeignete Geschäftsräume zu
>mieten.

Also ich hab von der ganzen Abteilung wirklich keine Ahnung. Inna 
Zeitung hab ich aber mal gelesen das die besitzer von GmBhs zusätzlich ( 
also durch Extra Vertäge) mit ihrem Privatvermögen haften sollen/müssen. 
Weil sonst das Geschäft unter Umständen garnicht zustande kommt.

Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar. Auf der anderen Seite klingt Gmbh 
halt auch irgendwie nach mehr und größer.

von Jorge (Gast)


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Wo kein Kläger da kein Richter. Man kann es auf sich zukommen lassen. 
Die Penner wollen doch nur zocken. Im Zweifelsfall lässt man die Serie 
im Ausland produzieren was sowieso billiger kommt. Vielleicht steht 
deswegen "auf mein Nokia" Made In Shaghai...

von Bernd G. (Gast)


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@ Chris

Interessehalber: Hattest Du mal eine GmbH, daß Du das unmittelbar 
vergleichen konntest?
Ich würde sagen, alles hat Vor- und Nachteile, meist aber Nachteile...

@ Wasser

Zuerst haftet die GmbH mit ihrem Stammkapital, d.h. mit mindestens 
25.000 €. Der Bank gegenüber haftet nicht die GmbH, sondern der GF mit 
seinem gesamten Privatvermögen.
Wenn ein Kunde von mir weitergehende Sicherheiten verlangen würde 
(Haftung mit dem Privatvermögen) müßte ich das Geschäft sausen lassen.

Alles in allem - manchmal weiß ich auch nicht so recht, warum GmbH oder 
nicht, wahrscheinlich ist das ne Geschmacksfrage.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Hallo Bernd,

Bernd Gansert wrote:
> @ Chris
>
> Interessehalber: Hattest Du mal eine GmbH, daß Du das unmittelbar
> vergleichen konntest?

Ich selbst hatte/habe keine GmbH, allerdings ein Freund von mir, der so 
ziemlich im gleichen Metier tätig ist. Wir tauschen uns recht intensiv 
aus und er berichtet oft von einer gewissen Reserviertheit der Händler 
gegenüber seiner GmbH (und die sagen das auch tatsächlich so).

Natürlich hat eine GmbH auch Vorteile - insbesondere gibt es da 
interessante steuerliche Kniffe, mit denen man Geld sparen.
Mir war der Aufwand (BilanzierungsPFLICHT etc.) einfach zu hoch.
Ich hab zwar schon doppelte Buchführung (einfach für mich selbst) und 
bilanziere auch, aber eben nicht gezwungenermaßen.

Vielleicht überlege ich es mir bei den neuen gesetzlichen Vorgaben 
(10000 Euro, preiswerter Mustergesellschaftsvertrag usw.).

> Ich würde sagen, alles hat Vor- und Nachteile, meist aber Nachteile...

Die Haftungsbeschränkung ist natürlich eine schöne Sache - aber die 
Kunden müssen auch mitmachen.

> @ Wasser
>
> Zuerst haftet die GmbH mit ihrem Stammkapital, d.h. mit mindestens
> 25.000 €.

Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Das Stammkapital muss nur bei 
Gründung eingezahlt werden. Danach kann es direkt für 
Unternehmenszwecke verwendet werden. Stammkapital ist keine 
Sicherungseinlage oder etwas Ähnliches.
Richtig heisst es also: Die GmbH haftet mit mindestens 0,00 Euro ;-)

> Der Bank gegenüber haftet nicht die GmbH, sondern der GF mit
> seinem gesamten Privatvermögen.

Wenn das so vereinbart wurde ... wird es bei kleinen GmbHs aber 
üblicherweise, denn sonst gibt es kein Geld von der Bank :-)

> Wenn ein Kunde von mir weitergehende Sicherheiten verlangen würde
> (Haftung mit dem Privatvermögen) müßte ich das Geschäft sausen lassen.
>
> Alles in allem - manchmal weiß ich auch nicht so recht, warum GmbH oder
> nicht, wahrscheinlich ist das ne Geschmacksfrage.

Naja, nur für eine Geschmacksfrage kostet mir die GmbH zuviel. Das muss 
sich steuerlich schon ausgehen.

Chris

von Thomas B. (escamoteur)


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>>
>> Zuerst haftet die GmbH mit ihrem Stammkapital, d.h. mit mindestens
>> 25.000 €.
>
> Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Das Stammkapital muss nur bei
> Gründung eingezahlt werden. Danach kann es direkt für
> Unternehmenszwecke verwendet werden. Stammkapital ist *keine*
> Sicherungseinlage oder etwas Ähnliches.
> Richtig heisst es also: Die GmbH haftet mit mindestens 0,00 Euro ;-)
>

Ist so nicht ganz richtig! Wenn der Bilanzwert unterhalb 50% Deines 
Stammkapitals zu liegen kommt ist die GmbH unterfinanziert und muss 
Konkurs anmelden. Du haftest also immer mit dem Wert bis Höhe des 
Stammkapitals der noch in Deinem Unternehmen zum Zeitpunkt X ist und 
wenn es Dein schöner Porsche Firmenwagen ist, der Dir gepfendet wird.

Ich denke GmbHs sind in dem Moment wichtig, wenn Produkthaftung auf Dich 
zu kommen könnten (Deine Schaltung hat nen Stausee zum überlaufen 
gebracht weil Schieber nicht geöfnet wurde) das kann dann richtig teuer 
werden, dann lieder in solch einem Fall nur Konkurs anmelden und nicht 
ab sofort unter der Brücke schlafen müssen ;-)

Gruß

Thomas

von Sir Henry (Gast)


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Ich habe auch die Erfahrung gemacht, daß den Kunden ein 
Einzelunternehmer mit IT-Haftpflicht (in meinem Fall) lieber ist, als 
die GMBH mit schlappen 25.000 Euro.

von Bernd G. (Gast)


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@ Chris

> Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Das Stammkapital muss nur bei
> Gründung eingezahlt werden. Danach kann es direkt für
> Unternehmenszwecke verwendet werden. Stammkapital ist keine
> Sicherungseinlage oder etwas Ähnliches.
> Richtig heisst es also: Die GmbH haftet mit mindestens 0,00 Euro ;-)

Ja das Stammkapital muß bei Gründung voll eingezahlt werden und kann für 
Unternehmenszwecke verwendet werden. Im allgemeinen sind es dann 
Investitionen, die man ohnehin vornehmen muß. Diese Investitionen hängen 
dann aber erstmal in der Bilanz fest und sind ja körperlich vorhanden. 
Die
Liquidtät 1. Grades hat sich in eine Liquidität 3. Grades verwandelt. 
D.h.
das Geld ist in verwandelter und schwerer rückwandelbarer Form immer 
noch da. Mit den Jahren wird die ganse Chose abgeschrieben. Die 
eintretende Wertminderung der Firma muß durch Neuinvestitionen, 
positiven Cash-flow
etc. wieder ausgeglichen werden, sonst macht das Finanzamt deine Bude im 
Extremfall wegen Überschuldung von Amts wegen dicht.
Der Gesetzgeber sagt es so: Haftungssumme gleich Stammkapital. Alles 
andere ist eine Interpretation.
Wenn Du Deine Gläubiger nicht bezahlen kannst, halten sie sich eben an 
die garantierten Liquiditäten 2. und 3. Grades, d.h. sie schleppen alles 
raus,
auch die einbetonierten Maschinen.

> Wenn das so vereinbart wurde ... wird es bei kleinen GmbHs aber
> üblicherweise, denn sonst gibt es kein Geld von der Bank :-)

Das muß nicht vereinbart werden, das ist leider immer so! Korrekterweise 
muß es allerdings heißen "Gesellschafter" statt "GF".
Auch wenn ich der Bank sonstwas zusichere, bekomme ich keinen Kredit. 
Ich
benutze diese Institution lediglich für den Zahlungsverkehr.

Steuerlich interessante Kniffe konnte mir mein Steuerberater auch nicht 
mitteilen.

Also frag mich nicht warum und wieso, vielleicht ist alles eine 
grenzenlose Eselei.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas Burkhart wrote:

>> Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Das Stammkapital muss nur bei
>> Gründung eingezahlt werden. Danach kann es direkt für
>> Unternehmenszwecke verwendet werden. Stammkapital ist *keine*
>> Sicherungseinlage oder etwas Ähnliches.
>> Richtig heisst es also: Die GmbH haftet mit mindestens 0,00 Euro ;-)
>>
>
> Ist so nicht ganz richtig! Wenn der Bilanzwert unterhalb 50% Deines
> Stammkapitals zu liegen kommt ist die GmbH unterfinanziert und muss
> Konkurs anmelden. Du haftest also immer mit dem Wert bis Höhe des
> Stammkapitals der noch in Deinem Unternehmen zum Zeitpunkt X ist und
> wenn es Dein schöner Porsche Firmenwagen ist, der Dir gepfendet wird.

Ah, Danke für die Klarstellung :-)
Also ist man jetzt bei den "neuen" GmbHs mit minimal 5000€ dabei?

Andererseits hilft es dem Gläubiger auch nicht viel, wenn das Kapital 
z.B. in einer ortsfesten Spezialmaschine steckt, die vollkommen 
verbastelt ist und die sonst niemand gebrauchen kann (mal überspitzt 
ausgedrückt ;-)

Chris

von Bernd G. (Gast)


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Hallo Chris,

viel scheinst Du ja in Deiner Firma auch nicht zu tun zu haben, wenn Du 
hier die Leute über das GmbH-Recht ausfragst... fällt mir jetzt erst 
auf.
:-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Na, Bernd, sooo ist das nicht ... :-O

Aber man muss sich auch während des Tages Auszeiten gönnen - und ich 
mache das auch. Ich kann nicht zwölf Stunden nach Uhr kreativ sein.
Das hatte ich in einem anderen Beitrag mal ausgeführt.

Im Moment muss ich keinen Rasen mähen, deswegen schreib ich halt hier - 
und wenn man noch etwas lernen kann - umso besser :-)

Aber genau deswegen bin ich selbstständig: Ich teile mir meine Zeit 
ein und niemand sonst :-)

Dafür kann es eben auch passieren, dass ich abends um 22 Uhr noch 
entwickele ...

Der Satz "selbstständig heisst: selbst und ständig" hört sich zwar gut 
an, führt aber zu einem stark verkürztem Leben.

Ich möchte mein Hobby noch mindestens 35 Jahre betreiben.
Und da heisst "arbeiten" insbesondere, zu lernen, wann man Pausen machen 
sollte. Denn ein Tag könnte locker 48 Stunden haben.

Erste Regel für Selbstständige: immer locker bleiben :-)

Christoph - der die Pause jetzt beendet

von Oliver K. (ozel-)


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@Bernd und Chris
Dank an euch, für die interessanten Einblicke!
Mich würde noch interessieren, was eine ladungsfähige Anschríft genau 
ist. Hört sich irgendwie nach Elektrostatik an ;)

von Bernd G. (Gast)


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Hallo Oliver,

Was denkst Du, was wir noch alles erzählen könnten (irgendwo müssen auch 
Kleinkapitalisten ihren Weltschmerz ablassen!). :-)

Eine "ladungsfähige Anschrift" ich Rechtsanwalts- und Amtsdeutsch. Wenn 
der Staatsanwalt was gegen Dich hat, muß er die "Ladung" d.h. Vorladung
an eine Anschrift schicken können, unter der der Empfänger auch 
garantiert erreichbar ist. Tendiert also mehr zum Strafrecht.

Jetzt gehe ich aber aus Protest nach Hause - Tschüss

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