Hallo, ich habe mir vor einiger Zeit mal eine Relaiskarte mit einem ATmega8 gebaut. So eine art Siemens Logo. Das Funktioniert auch soweit ganz gut nur brauche ich das Ding nicht mehr. Jetzt würde ich es gerne als Bastelware bei Ebay verkaufen. Muss ich da auf irgendwas achten, wenn ich es verkaufe? Es wird ja nur als Bastelware deklariert aber ich habe trotzdem angst, dass ich nachher irgendwelche klagen wegen Hausbränden bekomme oder sowas in der Art.
Hallo, nein du brauchst dir keine Sorgen machen wegen späteren Anschuldigungen oder Klagen. Das ganze ist ein absoluter Privatverkauft, also sowas wie auf dem Flohmarkt ohne Garantie oder Gewährleistungsansprüche. Deklariere aber sicherheitshalber deine Karte als Bastlerware und das du keinerlei Garantie und Gewährleistungsansprüche gibts!
Hallo beda... Stimmt leider nicht ganz. Mit dem Verkauf wird das Gerät "in Verkehr" gebracht. Somit gilt Geoffrey als Hersteller (inkl. aller Pflichten wie WEEE,ROHS,Produkthaftung etc...)
mhhh ja das habe ich gar nicht bedacht das er das ja selber gebaut hat, wies da genau ausschaut kann ich gar nicht genau sagen, i denke das aber ein ausschluss von gewährleistung das ganze klären sollte, somit ist ja im "vertrag" explizit dieser punkt genannt und der käufer stimmt diesen zu
Iss die Frage, ob sich der ganze Aufwand wegen ein paar Relais lohnt. Lege die Karte derart still, dass sie ohne Fachwissen nicht in Betrieb genommen werden kann. Verkaufe sie ferner unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung als defekter Artikel und fertig. -- Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Generell schließe ich alles aus was ich kann und darf, dies gilt insbesondere für die Ableitung von Rechtsansprüchen jeglicher Art. Dies gilt für alle meine Beiträge in diesem und in anderen Foren auch dann, wenn in einem meiner Beiträge nicht explizit darauf hingewiesen wurde.
Oder du verkaufst sie an jemanden der sich mit der Materie auskennt. Oder du schenkst die deiner Frau und Sie verkauft die Karte ...
Mike J. wrote:
> Oder du schenkst die deiner Frau und Sie verkauft die Karte ...
Das Problem ist nur: Auch verschenken zählt als in Verkehr bringen...
>Mit dem Verkauf wird das Gerät "in Verkehr" gebracht. >Somit gilt Geoffrey als Hersteller (inkl. aller Pflichten wie >WEEE,ROHS,Produkthaftung etc...) Wenn du schon so einen Mist hier erzählst, dann Beweise deine Aussage auch mal gefälligst! Hier wird überhaupt nichts in Verkehr gebracht, solange kein gewerblicher Handel vorliegt. Wenn dein Nachbar dir seinen gebrauchten Toaster verkauft, dann wird auch nichts in Verkehr gebracht. Als Privatmann kannst du nahezu alles verkaufen. Problematisch wird es immer nur wenn man ein Gewerbe unterstellt bekommt. Dann greifen ein Haufen von Vorschriften, die es zu beachten gilt. @Geoffrey M. Stelle solche Fragen besser nicht in Foren. Du wirst keine brauchbaren Antworten darauf bekommen (entweder machen dich die Neider madig oder die Bedenkenträger). Orientiere dich daran was andere in ähnlichen Situationen machen oder lass es einfach ganz bleiben. Was ich für mich selber baue, das würde ich auch immer ohne Bedenken anderen verkaufen und wo ich selbst Bedenken habe (ich rede jetzt darüber, ob etwas ordentlich konstruiert ist), das mute ich auch niemandem anders zu.
@alles Quatsch "...Hier wird überhaupt nichts in Verkehr gebracht, solange kein gewerblicher Handel vorliegt. Wenn dein Nachbar dir seinen gebrauchten Toaster verkauft, dann wird auch nichts in Verkehr gebracht..." Solange der Nachbar den Toaster nicht selbstgebaut hat, gilt er auch nicht als Hersteller.
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