Forum: Offtopic Frage zum Verkauf bei Ebay


von Michael B. (gm8816)


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Hallo,
ich habe mir vor einiger Zeit mal eine Relaiskarte mit einem ATmega8 
gebaut. So eine art Siemens Logo. Das Funktioniert auch soweit ganz gut 
nur brauche ich das Ding nicht mehr. Jetzt würde ich es gerne als 
Bastelware bei Ebay verkaufen. Muss ich da auf irgendwas achten, wenn 
ich es verkaufe? Es wird ja nur als Bastelware deklariert aber ich habe 
trotzdem angst, dass ich nachher irgendwelche klagen wegen Hausbränden 
bekomme oder sowas in der Art.

von beda (Gast)


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Hallo,

nein du brauchst dir keine Sorgen machen wegen späteren Anschuldigungen 
oder Klagen. Das ganze ist ein absoluter Privatverkauft, also sowas wie 
auf dem Flohmarkt ohne Garantie oder Gewährleistungsansprüche.
Deklariere aber sicherheitshalber deine Karte als Bastlerware und das du 
keinerlei Garantie und Gewährleistungsansprüche gibts!

von eBayer (Gast)


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Hallo beda...

Stimmt leider nicht ganz.
Mit dem Verkauf wird das Gerät "in Verkehr" gebracht.
Somit gilt Geoffrey als Hersteller (inkl. aller Pflichten wie 
WEEE,ROHS,Produkthaftung etc...)

von beda (Gast)


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mhhh ja das habe ich gar nicht bedacht das er das ja selber gebaut hat, 
wies da genau ausschaut kann ich gar nicht genau sagen, i denke das aber 
ein ausschluss von gewährleistung das ganze klären sollte, somit ist ja 
im "vertrag" explizit dieser punkt genannt und der käufer stimmt diesen 
zu

von Jupp (Gast)


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Iss die Frage, ob sich der ganze Aufwand wegen ein paar Relais lohnt. 
Lege die Karte derart still, dass sie ohne Fachwissen nicht in Betrieb 
genommen werden kann. Verkaufe sie ferner unter Ausschluss jeglicher 
Gewährleistung als defekter Artikel und fertig.

--
Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Generell 
schließe ich alles aus was ich kann und darf, dies gilt insbesondere für 
die Ableitung von Rechtsansprüchen jeglicher Art. Dies gilt für alle 
meine Beiträge in diesem und in anderen Foren auch dann, wenn in einem 
meiner Beiträge nicht explizit darauf hingewiesen wurde.

von Timbo (Gast)


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Oder anders ausgedrückt, schmeiss sie weg?

von Mike J. (Gast)


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Oder du verkaufst sie an jemanden der sich mit der Materie auskennt.

Oder du schenkst die deiner Frau und Sie verkauft die Karte ...

von Benedikt K. (benedikt)


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Mike J. wrote:
> Oder du schenkst die deiner Frau und Sie verkauft die Karte ...

Das Problem ist nur: Auch verschenken zählt als in Verkehr bringen...

von alles Quatsch (Gast)


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>Mit dem Verkauf wird das Gerät "in Verkehr" gebracht.
>Somit gilt Geoffrey als Hersteller (inkl. aller Pflichten wie
>WEEE,ROHS,Produkthaftung etc...)

Wenn du schon so einen Mist hier erzählst, dann Beweise deine Aussage 
auch mal gefälligst!

Hier wird überhaupt nichts in Verkehr gebracht, solange kein 
gewerblicher Handel vorliegt. Wenn dein Nachbar dir seinen gebrauchten 
Toaster verkauft, dann wird auch nichts in Verkehr gebracht. Als 
Privatmann kannst du nahezu alles verkaufen. Problematisch wird es immer 
nur wenn man ein Gewerbe unterstellt bekommt. Dann greifen ein Haufen 
von Vorschriften, die es zu beachten gilt.

@Geoffrey M.
Stelle solche Fragen besser nicht in Foren. Du wirst keine brauchbaren 
Antworten darauf bekommen (entweder machen dich die Neider madig oder 
die Bedenkenträger). Orientiere dich daran was andere in ähnlichen 
Situationen machen oder lass es einfach ganz bleiben. Was ich für mich 
selber baue, das würde ich auch immer ohne Bedenken anderen verkaufen 
und wo ich selbst Bedenken habe (ich rede jetzt darüber, ob etwas 
ordentlich konstruiert ist), das mute ich auch niemandem anders zu.

von Überlegmal (Gast)


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@alles Quatsch

"...Hier wird überhaupt nichts in Verkehr gebracht, solange kein
gewerblicher Handel vorliegt. Wenn dein Nachbar dir seinen gebrauchten
Toaster verkauft, dann wird auch nichts in Verkehr gebracht..."

Solange der Nachbar den Toaster nicht selbstgebaut hat, gilt er auch 
nicht als Hersteller.

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