Forum: Offtopic Wann gilt Widerufsmöglichkeit?


von Matthias (Gast)


Lesenswert?

Gilt die 4 wöchige Widerrufsfrist nur für Onlinebestellungen, ebay, 
u.s.w. oder auch bei Bestellungen per:

 e-mail
 Fax
 SMS
 Telefon
 Brief?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Sie ist zweiwöchig und im Fernabsatzgesetz geregelt.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


Lesenswert?

>> Gilt die 4 wöchige Widerrufsfrist nur für Onlinebestellungen, ebay,
u.s.w. oder auch bei Bestellungen per:

 e-mail
 Fax
 SMS
 Telefon
 Brief? <<

Wenn ich schonmal hier bin. Läuft das nicht alles unter 
Fernabsatzgesetz? (oder so ähnlich)

T.G.

von Timo (Gast)


Lesenswert?

Mal eine andere Frage:

Wenn ein geliefertes Gerät von Anfang an defekt ist und vom Hersteller 
zurückgenommen aber erst nach drei Monaten ersetzt wird, gilt die Frist 
erst ab dann? Sprich, könnte sich ein Händler darauf berufen, dass die 
Frist zwei Wochen nach Lieferung abläuft, egal ob das Gerät funktioniert 
oder nicht?

Meiner Meinung nach ist das nicht im Sinne des Gesetzgebers, und ich 
meine auch mal im Internet etwas über diesen Fall gelesen zu haben, das 
der Rechtsauffassung des Händlers widerspricht, finde aber nichts mehr. 
Weiß jemand etwas über diesen theoretischen Fall?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Nein, die Frist bezieht sich auf den Zeitpunkt der Rückgabe an den 
Händler, nicht auf den Zeitpunkt des Ersatzes durch den Händler.

Binnen zwei Wochen nach Kauf/Lieferung durch den Händler darf ein Gerät 
ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden, auch wenn kein Defekt 
vorliegt.

Der von Timo geschilderte Fall ist hingegen ein Gewährleistungsfall - 
aber auf die Gewährleistung muss man sich in den ersten zwei Wochen 
nicht berufen.

Mag sein, daß das irgendwelche Rechtsanwälte anders sehen.

Wie gesagt, das ganze gilt nur beim Fernabsatz, also nicht bei 
Ladenkäufen. Daß einige große Ketten (Saturn/Mediamarkt) ebenfalls eine 
zweiwöchige Rückgabe vorsehen, ist reine Kulanz von diesen Händlern; sie 
sind dazu nicht verpflichtet.

von Benedikt K. (benedikt)


Lesenswert?

Timo meint das anderst:
Wenn man ein Gerät kauft, und dieses aufgrund eines Defekts nicht 
funktionsfähig ist, läuft die 14 Tage Umtauschfrist dann ab dem 
Zeitpunkt wo er das Gerät das erste mal bekommt, oder ab dem Zeitpunklt 
wo er ein funktionsfähiges Gerät hat ?

von Kai G. (runtimeterror)


Lesenswert?

Faustregel: überall, wo du die Ware zuvor nicht sichten kannst (also in 
Natura), kannst du dich auf das Fernabsatzgesetz berufen 
(Katalogbestellungen, Internetbestellungen, etc.) und die Ware innerhalb 
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Frist beginnt 
mit dem Zugang der Ware. Unter einem gewissen Warenwert muss dir der 
Händler das Porto nicht erstatten (100 € oder auch weniger?).

Für alle Waren gelten zwei Jahre gesetzlich geregelte Gewährleistung 
im Schadensfall -> Umtausch beim Händler. Die ersten 6 Monate muss der 
Hersteller nachweisen, dass der Fehler von dir verursacht wurde - danach 
bist du in der Nachweispflicht (Beweislastumkehr).

Darüber hinaus kann dir der Hersteller eine freiwillige Garantie 
geben, die den Zeitpunkt der Beweislastumkehr nach hinten schiebt. Dies 
ist schonmal an weitere Bedingungen geknüpft: Gerät darf nicht 
aufgeschraubt werden, Originalkarton muss vorhanden sein, etc...

Dan gibt's natürlich noch Zusatzregelungen für Lebensmittel, Erstattung 
von Wertminderung, etc...

von Timo (Gast)


Lesenswert?

Benedikt versteht mich ;-)

Fakt ist, die Möglichkeit auf Widerspruch nach Fernabsatzgesetz wurde 
geschaffen um auch bei Produkten, die man nicht in Natura im Laden 
sieht, sich ein Bild über die Funktionsweise etc machen zu können. 
Gefällt einem ein Gerät nicht, würde man es im Laden nicht kaufen, bei 
einem Fernabsatz tritt man vom Kauf zurück.

Was ist aber, wenn man das Gerät von Anfang an nicht testen kann, und 
das Gerät bereits nach drei Tagen (erstmal als Garantieleistung) 
abgeholt wird. Jetzt bekommt man nach drei Monaten das erste Mal ein 
funktionsfähiges Gerät, kann dieses erstmals testen und ist (meinetwegen 
bereits am ersten Tag) nicht zufrieden damit. Nach meiner 
Rechtsauffassung dürfte die Frist erst ab der zweiten Lieferung gelten, 
aber selbst wenn schon die ersten drei Tage gelten würden, hätte man das 
Gerät insgesamt schon nach vier (Test-)Tagen für ungeeignet befunden. 
Könnte ein Unternehmer sich effektiv auf die abgelaufene 14-Tages Frist 
berufen?

von Kai G. (runtimeterror)


Lesenswert?

Da muss ich passen... hört sich schwer nach Grauzone und Auslegungssache 
an. Schon versucht das Gerät zurückzugeben?

Habe die Gesetzestexte gerade nicht zur Hand - normaler Weise ist das 
auf deiner Seite.

von Timo (Gast)


Lesenswert?

Naja, Gesetz spricht nicht von so einem Fall. Ich meine aber mich zu 
erinnern, mal etwas von einem gleich gearteten Fall gelesen zu haben, 
bei dem ein Gericht für den Käufer entschieden hat, finde das nur nicht 
mehr.

von Unbekannter (Gast)


Lesenswert?

> Nach meiner Rechtsauffassung dürfte die Frist erst ab der
> zweiten Lieferung gelten, aber selbst wenn schon die ersten
> drei Tage gelten würden, hätte man das Gerät insgesamt schon
> nach vier (Test-)Tagen für ungeeignet befunden.

Das ist nicht explizit geregelt, und eine interessante, rechtliche 
Frage, die mal von einem höheren Gericht erörtert werden sollte...

Meine Vermutung, wenn man sich die doch sehr verbraucherfreundliche 
Auslegung der entsprechende Gesetze seitens der Gerichte anschaut, ist, 
dass Du mit dieser Argumentation (wenn sie noch durch rechtliche 
Verweise und Anmerkungen untermauert wird), vor einem Gericht doch recht 
weit kommen könntest.

von Outi O. (outlaw)


Lesenswert?

Geil wie hir mal wieder alles mögliche durcheinandergeworfen wird ....

1. Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr. Es ist alles vor einiger Zeit ins 
BGB (teilweise zu Gunsten für den Kunden geändert) gewandert.

2. Es gibt eine 2wöchige Frist (z.B. Onlineshop) und eine 1monatige 
Frist (z.B. eBay). Hier ist die Art der Möglichkeit zur Kenntnisnahme 
und des Zustandekommens des Vertrages entscheiden. Bei eBay kann man in 
der Regel keinen Widerruf VOR Zustandekommen des Vertrages akzeptieren, 
in nem Onlineshop wird der Vertrag meist erst mit Lieferung seitens des 
Händlers wirksam (je nach AGB).

3. Das Widerrufsrecht ist scheinbar (noch) nicht rechtssicher.

4. Widerrufsrecht hat nichts mit Reklamation zu tun.

5. Die Frist gilt ab Zurkenntnisnehmen in Textform und dabei frühestens 
nach Erhalt der Ware.

6. Die Gewährleistung nennt sich inzwischen Sachmängelhaftung, 
Gewährleistung wird nur noch auf Grund der Bekanntheit so genannt.

7. Nicht der Hersteller hat den bei der Übergabe nicht vorhandenen 
Schaden vor der Beweislastumkehr zu beweisen, sondern der Händler. 
Außnahme: Der Händler ist auch gleichzeitig der Hersteller.

8. Zu Timos Problem bez. Defekt und Widerruf: Diese Konstellation gibt 
es nicht. Wenn Du ein Gerät erhälst, welches sofort defekt ist, hast Du 
2 Möglichkeiten: Widerrufen ODER Reklamieren.

Du kannst aber auf einen Austausch bestehen und dann das Austauschgerät 
widerrufen. Wenn Du Dich auf eine Reparaur einlässt, wird es schon 
schwieriger.

Soweit ich informiert bin, muss man eine Reparatur bei einem DOA Teil 
(Dead on arrival) nicht hinnehmen.

@Kai

Nunja, im Prinzip ist alles geregelt ausser die 
Hinsendekostenerstattung, hier hat der Gesetzgeber die größte 
Unsicherheit hinterlassen da dies nicht geregelt wurde. Gerichte 
entscheiden hier zwar meist verbraucherfreundlich, jedoch zu Unrecht in 
meinen Augen, da man ja bei ner (wenn auch oft von Händlern freiwillig 
akzeptierten) Rückgabe im Laden die Spritkosten auch nicht erstattet 
bekommt und gerade der Ladenvergleich wird ja als Hauptargument für 
dieses fragwürdige (und gern auch missbrauchte) Widerrufsrechtskonstrukt 
herangezogen.

Ausserdem habe ich viele Waren in Läden gesehen, die ich eben NICHT vor 
dem Kauf ausprobieren konnte. Sovil dazu.

Hinweis: Ales meine Erfahrungen und Erkenntnisse gepaart mit meiner 
Meinung und dem,w as ich aus meiner damaligen Selbstständigkeit nach 
längeren recherchen versucht habe herauszufinden.

!! Keine Rechtsberatung !!

von Timo (Gast)


Lesenswert?

>8. Zu Timos Problem bez. Defekt und Widerruf: Diese Konstellation gibt
>es nicht. Wenn Du ein Gerät erhälst, welches sofort defekt ist, hast Du
>2 Möglichkeiten: Widerrufen ODER Reklamieren.

>Du kannst aber auf einen Austausch bestehen und dann das Austauschgerät
>widerrufen. Wenn Du Dich auf eine Reparaur einlässt, wird es schon
>schwieriger.

Okay, hab mich unpräzise ausgedrückt, es ist ein Austauschgerät.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.