Hallo! Gibt es irgendwelche Frequenzbänder, in denen ich als Nicht-Funkamateur selbst gebaute Sender betreiben darf? Für den Hobby-Bereich ist so ein CE-Zertifikat ja sicher keine gangbare Alternative... Ich meine prinzipiell ist es ja problemlos solange ich nur meinen Keller verstrahle und nichts nach außen dringt, aber ich will mein Glück auch nicht auf die Probe stellen...
Wenn du was harmloses mit begrenzter Reichweite machen willst : 125kHz mit magnetischer Antenne.
Bauen darfst du alles (außer ,,Wanzen''), erst mit dem Betreiben wird's dann haarig. Im Prinzip darfst du wiederum alles betreiben, das die jeweils zuständigen Bestimmungen einhält, egal, ob du es selbst gebaut oder gekauft hast. In letzterem Fall ist nur dein Verkäufer dafür zuständig, das zu garantieren, im erstgenannten Fall bist du es selbst... Wie du festgestellt hast, dass die zuständigen Bestimmungen eingehalten werden, ist rein deine Sache. Allerdings sollte man damit nicht allzu leichtfertig umgehen, die möglichen Ordnungsstrafen können glaub' ich 5stellige Summen erreichen, und die BNetzA wird sich den Aufwand für ihre Messfahrt zu dir auch von dir wiederholen wollen (und es würde mich wundern, wenn sie mit EUR 100 pro Stunde zufrieden sind dabei). Es gab aber durchaus schon Bauanleitungen bspw. im FUNKAMATEUR für SRDs auf Basis von fertigen 433-MHz-ICs, bei denen der Autor des Beitrags letztlich die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen garantiert hat unter der Voraussetzung, dass das Gerät so wie beschrieben aufgebaut wird. Funkamateure wiederum hätten das Gerät auch anderweitig im Rahmen ihrer Genehmigung umbauen und betreiben dürfen, da sie im Frequenzbereich um 433 MHz Primärnutzer sind.
Ich möchte noch weiter darauf hinweisen, dass sich die Bestimmungen für den Sub-1GHz Bereich drastisch verschärft haben und die Laufzeit einer Bestimmung zu beachten ist. Derzeit gibt es wilde Diskussionen mit der BNetzA zur Änderung der derzeitgen EN 300 220. Wer sich in diesem Bereich bewegt, egal ob als Bastler oder als Profi, sollte sich mit den Bestimmungen ein wenig aus einandersetzen.
> sollte sich mit den Bestimmungen ein wenig aus einandersetzen.
Ja, aber wie? Alles was die Bundesnetzagentur bietet sind
Bestellformulare.
Kennt jemand Links?
Früher war der Bau von 27MHz Modellfernsteuer Sendern/Empfängern kleiner
Leistung frei (aber meldepflichtig). Damit konnte man alles legal
ausprobieren.
Es gab auch RPB Taschenbücher mit den nötigen Schaltungen.
Gruß
Gerd.
Manfred wrote: > Derzeit gibt es wilde Diskussionen mit der > BNetzA zur Änderung der derzeitgen EN 300 220. Hmm, moment mal, die EN 300 220 ist aber eine europäische Norm, welche Rolle spielt die BNetzA denn da? Deren Aufgabe ist doch, die Umsetzung der Norm zu kontrollieren, nicht die Norm selbst zu verändern, oder? Hast du einen Hinweis, in welche Richtung da die Änderungen gehen sollen?
Also wenn ich das richtig verstehe gibt es ja die Allgemeinzuteilungen (@Gerd: Infos dazu unter http://www.bundesnetzagentur.de/ nach Allgemeinzuteilung suchen, steht direkt auf der Hauptseite). Wenn ich also z.B. eine Babyüberwachung selbst baue, und diese den Regeln und Gesetzen entsprechend betreiben würde, hätte ich nichts zu befürchten, selbst wenn ich kein Amateurfunker wäre? Ist dann der einzige wirkliche Vorteil der Amateurfunklizenz, dass ich die für Amateurfunker vorgesehenen Frequenzen benutzen darf? Danke schonmal für die bisherigen Antworten (und alle Folgenden ;-) ) Beste Grüße Christoph
Gerd Gerd wrote: > Kennt jemand Links? Nun, nach den ETSI-Normen kann man offenbar jeweils erfolgreich gugeln, habe ich gemerkt. Wenn du »en "300 220"« eintippst, findest du diese beispielsweise als ersten Link. Ansonsten ist http://www.ero.dk/ eine gute Anlaufstelle für das europäische Normungsgremium. Die haben unter "Deliveries" sowohl Recommendations als auch Decisions. Diese sind zwar nicht unmittelbar bindendes Recht für die Mitgliedsstaaten, aber sind innerhalb entsprechender Fristen von den Mitgliedsstaaten dann umzusetzen, insofern hast du dort also eher ein wenig Vorlauf. Ansonsten scheint es in der Tat so zu sein, dass die BNetzA mittlerweile den Vertrieb dieser Dokumente zum Geschäftsmodell gemacht hat. :-( Ich kann mich daran erinnern, dass zumindest Teile der entsprechenden Dokumente früher auch online erhältlich waren. Korrektur: An was ich mich erinnern konnte, sind besagte Allgemein- zuteilungen. Ist aber schon traurig für die Qualität dieses Webservers, dass man diese auf normalem Wege nicht findet, sondern nur über die Suchfunktion. :(
Wenn man sich ein wenig auf der Seite umschaut findet man auch den kompletten (soweit ich das beurteilen kann) Frequenznutzungsplan zum Download. Es gibt sicher besser gestaltete Webpages, aber eigentlich hatte ich das Gefühl, dass man schon die wesentlichen Dokumente einsehen kann...
Christoph wrote: > Ist dann der einzige wirkliche Vorteil der Amateurfunklizenz, dass ich > die für Amateurfunker vorgesehenen Frequenzen benutzen darf? Lizenz heißt das Teil schon ein Weilchen nicht mehr... offiziell ist das eine ,,Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst''. Wie der Name schon ausdrückt, darfst du damit (und nur damit) aktiv (d. h. sendend) mit anderen Funkamateuren in den entsprechenden Frequenzbereichen kommunizieren. Einer der Vorteile des Amateurfunks gegenüber allgemeinen Funkanwendungen (wie CB, PMR, Freenet) ist, dass Amateurfunk von der Weltfunkkonferenz als Funkdienst eingestuft ist und damit neben den kommerziellen Funkdiensten (Seefunk, Landfunk, Flugfunk), naja, einigermaßen gleichberechtigt da steht. Zumindest hat er reguläre Frequenzzuweisungen erhalten, teilweise mit Status als Primärnutzer, d. h. es besteht sogar ein Anspruch auf Beseitigung von Funkstörungen in diesen Bereichen. Andere Amateurfunkbereiche haben Sekundärnutzungsstatus, d. h. in diesen Bereichen haben zwar andere Funkdienste Vorrang, diese teilen sich den Bereich aber mit den Funkamateuren. Im Gegensatz dazu haben sogenannte Funkanwendungen in jeder Hinsicht sowohl gegenüber den Primär- als auch Sekundärnutzern als auch im Wesentlichen allen anderen Störungen stets das Nachsehen, d. h. sie haben keinen (nicht einmal theoretischen) Anspruch auf Störungs- beseitigung. Seit einigen Jahren gelten in diesem Lande relativ strikte Bestimmungen für Funksendeanlagen bezüglich des Personenschutzes in den von ihnen verursachten elektromagnetischen Feldern. Während alle anderen Funkdienste diese mit einer (mit Kosten verbundenen) Standortbeschei- nigung nachweisen müssen (das gilt z. B. auch für CB-Funk mit mehr als 10 W EIRP!), haben Funkamateure die Möglichkeit, ihre Konformität mit den Personenschutzanforderungen in einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Selbsterklärung, nachzuweisen. (Funksendeanlagen mit weniger als 10 W EIRP sind generell von der Nachweispflicht ausgenommen, das trifft auch auf alle gängigen Funkanwendungen zu.)
Danke für die ausführliche Antwort, das war sehr aufschlussreich für mich :-)
Wenn man sich ein wenig damit beschäftigt findet man auch die richtigen Links und Dokumente. Schaut euch die REC70-03 auf der ero Seite an. Darin sind alle Vorgaben für die EU zu finden, für alle gültigen F-Bereiche. Darüber hinaus gibt es dann im jeweiligen Land noch ein gültiges Gesetz. In der BRD ist es das FTEG. Weiter noch nach der R&TTE Richtlinie googeln und schon sind alle notwendigen Dokumente bei der Hand, die der Inverkehrbringer für die Funkmodule benötigt. Das Verstehen und Umsetzten kommt danach. Also noch ein mal in der korrekten Reihenfolgen der gesetzlichen Bestimmungen: R&TTE, FTEG. Die Normen dazu sind in der REC70-03 zu finden und dann in der entsprechenden Norm z.B. EN 300 220 nachzulesen. @ Jörg: Hast du einen Hinweis, in welche Richtung da die Änderungen gehen sollen? Die neue EN setzt sich derzeit mit den transienten Nachbarkanalstörungen aus einander. Es gibt die Info, dass derzeit Babyphone-Hersteller massive Probleme haben diese Norm einzuhalten. Mit einigen HF-IC`s ist derzeit eine Zertifizierung nicht oder nur mit großem Aufwand möglich
Manfred wrote: > Mit einigen HF-IC`s ist derzeit eine Zertifizierung nicht oder nur mit > großem Aufwand möglich OK, aber in welche Richtung soll denn nun die Änderung gehen? 868-MHz-Band breiter machen (scheint ja schon in anderen EU-Ländern der Fall zu sein), damit sind die Nachbarkanalstörungen dann zwar noch genauso hoch, aber nicht mehr außerhalb der Bandgrenzen? Oder strengere Auflagen für die Störer, sodass einige der ICs dann für den EU-Markt rausfallen?
Das Letztere gilt. Die Auflagen sind strenger und einige würden derzeit durch das Raster fallen. Diese Problematik besteht aktuell. Also Vorsicht bei der Entwicklung neuer Module.
Kann man das irgendwo nachlesen? Nein, ich will nicht irgendwelchen Schrott verbauen, aber ich beschäftige mich derzeit mit 868-MHz-ICs für IEEE 802.15.4, dafür wäre das ja auch interessant... Auch wenn dieser Teil der Arbeit nicht meine eigentliche Aufgabe ist, interessiert mich das Thema. (Du kannst mir gerne auch eine Mail schicken, wenn du das nicht hier weiter breittreten willst.)
@ Jörg: Dann gib mir mal deine Email. ich werde allerdings erst ab Montag wieder dazu kommen
Manfred wrote:
> @ Jörg: Dann gib mir mal deine Email.
Die bekommst du einerseits als angemeldeter Benutzer ganz einfach von
der Forumsoftware, oder du findest sie mit dem ersten Treffer bei
Google. Ist ja nicht so, dass mich niemand kennen würde. ;-)
Unbedingt Klartext möchte ich sie aber nicht posten... 7500 bereits
in der Annahme am SMTP-Server abgelehnte Spammails am Tag genügen mir.
alo brauch ich nun zum Sender bauen(geringe Reichweite) eine Lizens so ganz ist mir das noch nicht klar...
Eine Lizenz brauchst du für gar keinen Sender. Selbst ein Funkamateur braucht nur für den Betrieb eine ,,Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst''. Generell brauchst du für die Benutzung von Funksendeanlagen eine Frequenzzuteilung. Das kann eine spezielle Zuteilung für einen bestimmten Frequenzbereich sein (im Prinzip trifft das auch auf den Amateurfunk zu), oder aber du kannst Sendeanlagen nach einer Allgemeinzuteilung betreiben. Für die korrekte Ausführung und den korrekten Betrieb ist derjenige verantwortlich, der die jeweilige Anlage betreibt (wobei dieser wiederum bei gekaufter Technik diese Verantwortung in der Regel auf den Verkäufer abwälzen kann). Derjenige ist nicht nur für die Einhaltung aller Regeln zuständig, sondern auch dafür, dass er sich zuvor kundig gemacht hat, welche Regeln für ihn jeweils zutreffen. Es ist generell nicht verboten (außer besagten ,,Wanzen'', die genaue Formulierung kannst du dir hier http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__90.html durchlesen), dass du eine selbstgebaute Funksendeanlage betreibst, sofern sie den zutreffenden Regeln entspricht und eine Frequenzzuteilung vorliegt. Aber : du solltest dir halt sehr sicher sein (besonders im Streitfall), dass deine Funksendeanlage diesen Regeln entspricht. Das erfordert in aller Regel eine Kenntnis der Materie (und zwar sowohl technischer als auch juristischer Art), bei der ich von der Art deiner Fragestellung dir eher unterstellen würde, dass du diese notwendigen Kenntnisse wohl nicht hast. Es kann trotzdem sein, dass du (beispielsweise mit einer sehr solide angefertigten Bauanleitung) dazu in der Lage bist, weil derjenige, der die Anleitung gemacht hat, die Kenntnisse besaß und seine Beschreibung für den Nachbau so detailliert war, dass man mit großer Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Nachbau regelkonform ist. Das ist das Prinzip beispielsweise der Bauanleitungen für SRDs (non-specific short range devices, damals wohl noch LPDs, low-power devices genannt), die vor einigen Jahren mal im FUNKAMATEUR publiziert worden sind. Eine derartige Möglichkeit gab es vor 10 und mehr Jahren noch nicht, insofern haben die mittlerweile geltenden Regelungen natürlich ihr Gutes, aber sie laden auch sehr viel mehr Verantwortung an denjenigen ab, der Funksendeanlagen aufbaut und in Verkehr bringt, da er nicht mehr wie früher einfach einen ,,Persilschein'' in Form einer irgendwie gearteten behördlichen Abnahme erhält, mit dem er dann im Wesentlichen seine Verantwortung an die Prüfer der Behörde abgetreten hatte. Übrigens: ,,geringe Reichweite'' ist ein sehr relativer Begriff. Wenn du nämlich am Empfänger gespart hast, dann kann es sein, dass eine bestimmte Funksendeanlage zwar für dich nur 20 m Reichweite besitzt, man sie dennoch gut und gern mit einem ordentlichen Empfänger mehrere Kilometer weit empfangen kann, sodass andere legitime Nutzer des entsprechenden Frequenzbereiches sie als Störung klassifizieren. Das wird gerade im sogenannten UKW-Bereich gern unterschätzt. Mit einem Amateurfunksender im Bereich 145 MHz kann man, auf dem Gipfel des Brockens im Harz stehend (ca. 1000 m über NN) mit ca. 1,5 W HF-Leistung an einer lambda/4-Antenne noch in ca. (200 ... 300) km empfangen werden (Stadtgebiet Leipzig, Kollmberg bei Oschatz). Mit jeweils 6 dB Leistungsänderung sinkt die Freifeldreichweite auf die Hälfte, das bedeutet, dass man einen 10-mW-Sender (-21 dB im Vergleich zu den 1,5 W) unter gleichen Bedingungen durchaus noch in 25 km Entfernung aufnehmen könnte.
Meines Wissens gibt es doch aber so genannte testfrequenzen...darf ich auf denen ohne schei einen selbstgebauten sender betreiben?
Theo wrote:
> Meines Wissens gibt es doch aber so genannte testfrequenzen.
Dein Wissen ist falsch. Wenn du der Meinung bist, dem wäre so, dann
nenne doch bitte einfach die Fundstelle, wo du das her hast. Der
Weg, wie man an die jeweils zutreffenden Regelungen gelangt, ist ja
oben skizziert worden.
Es gibt ISM-Bänder (industrial, scientific, and medical devices),
aber deren Ursprung war nicht eine Frequenzzuteilung für den
Funksendebetrieb, sondern ein Einschränken der HF-Nutzung für andere
Zwecke als Funk (bspw. eben die Erwärmung einer Bockwurst) so zu
regulieren, dass sie nach Möglichkeit keine Funkdienste stört. Aber
selbst für Mikrowellenherde gibt es halt Vorschriften, was sie
(unabhängig vom Personenschutz) an Strahlung nach außen dringen lassen
dürfen.
auf 13,56MHz gibt es eine freigegebene frequenz die sogar für bastelkästen frei ist http://www.franzis.de/elo-das-magazin/hochfrequenz wenn du da mit etsprechend niedriger leistung und digitalcodiert dein kleines modelbahn caos .....
ok also wenn ich meine Lizens mache bekomme ich eine Frequenz und nur auf der Darf ich selber gebaute Sender betreiben. Muss ich sonst noch auf was achten?
winne wrote: > auf 13,56MHz gibt es eine freigegebene frequenz > > die sogar für bastelkästen frei ist 13,56 MHz ist ein ISM-Band wie alle anderen. Der Betreiber hat sich dort ebenso an die entsprechenden Bestimmungen zu halten -- in diesem Falle wird man wohl im Zweifelsfalle den Hersteller des Bastelkastens zur Verantwortung ziehen, wenn das nicht klappt und es zu Störungen kommt. Die für den Bereich 13,56 MHz zutreffenden Regelungen kannst du dir (wie alle anderen) an den oben genannten Fundstellen raussuchen. Es hilft übrigens nicht, auf irgendwelche Veröffentlichungen als ,,Beweis'' zu verweisen. Das ist ungefähr genauso wie wenn du mit deinem Auto im Parkverbot erwischt und zur Kasse gebeten wirst und auf die vor und hinter dir ebenfalls parkenden Autos verweist...
Erwin wrote: > ok also wenn ich meine Lizens mache bekomme ich eine Frequenz und nur > auf der Darf ich selber gebaute Sender betreiben. Muss ich sonst noch > auf was achten? Ja, du hast rein gar nichts begriffen. Das fängt damit an, dass es keine ,,Lizens'' gibt und dass du folglich auch keine ,,machen'' kannst.
Erwin wrote:
> Ok also wo ist dann der Vorteil, wenn ich meine Prüfung ablege?
Was für eine Prüfung willst du denn ablegen? Eine Amateurfunkprüfung?
Da du offenbar nichtmal so recht weißt, was Amateurfunk eigentlich
macht, solltest du dich besser vorher informieren, was da passiert
und wofür das gut ist. Such dir einen Klub oder einen Funkamateur
in deiner Nähe und schau es dir an. Wenn du danach der Meinung bist,
dass du das auch machen möchtest, dann solltest du aber auch nicht
mehr fragen müssen, was du denn für einen ,,Vorteil'' hättest...
Ich habe vor die Klasse E zu machen. Nur das einzige was ich bis jetzt gelesen habe ist, das man nach bestandener Prüfung ein Rufzeichen beantragen kann. Zur Reglung über selbstbau habe ich nix gefunden.
Erwin wrote: > Ich habe vor die Klasse E zu machen. Nur das einzige was ich bis jetzt > gelesen habe ist, das man nach bestandener Prüfung ein Rufzeichen > beantragen kann. Hmm, naja, normalerweise bekommt man es bei bestandener Prüfung eigentlich gleich ausgehändigt. > Zur Reglung über selbstbau habe ich nix gefunden. Funkamateure haben schon immer ihre Geräte selbst bauen können, und diese Tätigkeit gilt nach wie vor als einer der Teilbereiche, in denen man in diesem Hobby seinen Spaß finden kann. Das ist dann aber das Prinzip: ,,Ich baue mir eine Funkanlage selbst, weil ich daran Spaß habe, sie zu bauen, und weil ich mich drüber freue, mich anschließend damit mit anderen Funkamateuren unterhalten zu können.'' Andere Funkamateure wieder haben am Selbstbau gar keinen Spaß, sondern möchten lediglich am Amateurfunkverkehr teilnehmen können. (Sie werden zuweilen etwas verächtlich als ,,Steckdosenamateure'' bezeichnet.) Wieder anderen macht es Spaß, sich in Amateurfunk- wettkämpfen (Contesten) um möglichst viele Verbindungen in einem vorgegebenen Zeitraum zu rangeln. Andere möchten neue Modulations- arten ausprobieren können. Andere wiederum haben Spaß dabei, sich auf möglichst einfache Weise (Stichwort: Morsetelegrafie) mit anderen Funkamateuren auszutauschen. Selten wird man alles dabei in einer Person antreffen (auch wenn es früher, vor 50 oder 80 Jahren, nahezu unumgänglich war, dass man sein Zeug alles selbst gebaut hat, bevor man sich überhaupt mit anderen Funkamateuren unterhalten konnte). Das Rufzeichen identifiziert dich einfach gegenüber den anderen Funkamateuren als Erwin, und es unterscheidet dich vom Erwin nebenan. Auch als Funkamateur musst du dich aber beim Selbstbau an die gesetzlichen Regelungen halten (die mehr umfassen als nur das Einhalten der Sendefrequenz). Allerdings gibt es halt ein paar Vereinfachungen, siehe Standortbescheinigung vs. Selbsterklärung weiter oben.
Ist es in Deutschland auch so, dass man als El-Ing eine vereinfachte Funkpruefung machen kann ? Im Wesentlichen die Gesetzesparagraphen, das technische faellt weg. Ist zumindest in der Schweiz so.
6644 wrote: > Ist es in Deutschland auch so, dass man als El-Ing eine vereinfachte > Funkpruefung machen kann ? Für den Amateurfunk? Nö, gibt es nicht. Aber der E-Technik-Teil der Technikfragen ist dann eigentlich ein Kinderspiel. Vor nunmehr doch schon einigen Jahren, als sich meine (nunmehr) Frau auf ihren Studienaufenthalt in St. Petersburg vorbereitet hat, kam uns der Gedanke, dass ja Amateurfunk auch ein mögliches Kommunikations- mittel für dieses eine Jahr sein könnte. Internet war damals in Russland noch in den Kinderschuhen, Afu-Klubstationen gab's aber zu Sowjetzeiten allerorten und es gab berechtigte Hoffnung, dass wenigstens an einer Hochschule eine solche einigermaßen überlebt haben könnte. Auf Nachfrage bei der (damals noch) RegTP nach dem nächsten Prüfungs- termin stellten wir fest, dass dieser nur noch 6 Wochen hin war. Das war also die komplette Vorbereitungszeit, die blieb -- mit einer CW-Prüfung (Morsetelegrafie), die es also in der Zeit noch zu erlernen galt, da das damals noch Voraussetzung für den Kurzwellen- zugang war. Eigentlich hat sich die gesamte Prüfungsvorbereitung nur ums CW Lernen gedreht, den E-Technik-Kram hatte sie so ziemlich sowieso gerade an der Uni als Bestandteil des normalen Ing-Studiums hinter sich, und die paar rechtlichen Grundlagen hat man auch in ein, zwei Tagen drauf. Anyway, sie hat die Prüfung nach den 6 Wochen erfolgreich bestanden. Nach einem halben Jahr russischer Bürokratie hatte sie sogar die Gastlizenz erhalten, aber bis dahin war es zumindest möglich, mit dem Klubstationsrufzeichen bereits zu arbeiten (das ist dort eine gängige Methode selbst für völlig Unlizensierte). An der Klubstation dort (die ich dann dank der relativ großzügigen Rufzeichenregelung für das Klubrufzeichen auch selbst benutzen konnte) war übrigens das erste Mal, dass ich eine Elbug (*) gesehen habe, die komplett auf Röhrenbasis gearbeitet hat. Hat wirklich funktioniert, das Teil! (*) elbug - elektronische Morsetaste, gibt Punkte, wenn man den Hebel auf eine Seite drückt, Striche auf der anderen
hallo Jörg, Das war mir schon klar, mit den Bestimmumungen, welche auch auf dieser Frequenz einzuhalten sind. Vor 35 Jahren habe ich auch mal über Amateurfunk nachgedacht und wollte das in der Elektronik AG unsere Schule in Berlin-Treptow aufbringen. Dort war ich Gründungsmitglied. Das wurde dann mal gleich im hohen Bogen abgewunken. Wenigstens haben wir dann nen 4 Kreis MW-Super mit selstschwingender Mischstufe bauen können, der Patenbrigade aus dem EAW Stern Dynamik-Abteilung von Sternradio sei Dank. Mit dem dort erworbenen Wissen konnte ich mir sogar nen schnurloses Micro für 108 MHz FM und gut 100m Reichweite basteln. ;-) Natürlich völlig illegal und ohne das mir jeh wer drauf kam. O Mann und das 200m neben der "Mauer" wenn die mich erwischt hätten. Die haben mich schon zweimal aufgegriffen weil ich den Weg zu Schule durch's "Grenzgebiet abgekürzt habe" jedes mal ein Heiden_Theater. Naja lang is's her. Aber was ich sagen will ist, wenn man weis was man tut und dafür sorgt niemanden zu stören (leistungsbedingte Reichweitenbegrenzung) dann kann man sich auf dieser Freqenz ein wenig austoben. Aber da sollte sich unser Freund vorher schlau machen. Und so heiß wie damals wirds lange nicht gegessen. Von Leuten die 1990 mit ner 1KW Ella, nebst damals nichtzugelassener 120 Kanal Lincoln als Handyvorgänger, das CB-Band zwischen Leipzig und Berlin lahmgelegt haben, will ich hier gar nicht anfangen. Solche kenne ich nämlich auch persönlich. Fazit: was das Ohr des Nachbars/Bandwächters nicht hört und dessen Auge nicht sieht tut dem Richterherzen(Geldbeutel) nicht weh.
hi, weis einer welche verstärkungsart von den Transistoren die da erwenden: http://www.franzis.de/elo-das-magazin/hochfrequenz/hf-verstaerker bc547 a, b oder c?
ich habe die schaltung mal aufgebaut hatte allerdings nur einen 22p kondensator statt dem 33p da und einen 16 mhz quarz. alledings leutet nur eine led woran kann das liegen?
Paul, das ist doch eine LED und die macht Licht! Leuten kann die nicht; dafür brauchtst du ein Läutwerk. Servus, Helmut.
sorry ich würde nur raten können, weil ich nicht auf deinen Drahthaufen schauen kann unnd nicht auf deine messpunkte oder anzeigen. aber irgendwas stimmt da nicht whrrscheinlich ist der Strom durch den C zu gering deine 2. LED aufleuchten zu lassen. Entweder liegts an der LED oder am C, oder oder....???
na also die 2. leuchtet auch niht, wenn ich die 1. rausziehe. Desweiteren leuchtet sie auch wenn ich den quarz abziehe...also fliest scheinbar nur gleichstrom. ich habe auch schon die schaltung exackt so abgebaut wie auff dem foto also auf dem Steckbrett hilft alles nichts.
sorry hätte ich erwähnen sollen den hab ich weggelassen. er dient ja nur als Vorwiderstand. Mit Kondi leuchtet natürlich nix.
> sorry hätte ich erwähnen sollen den hab ich weggelassen. > er dient ja nur als Vorwiderstand. > Mit Kondi leuchtet natürlich nix. Noch einmal Nachdenken. MfG Holger
high_speed wrote:
> Noch einmal Nachdenken.
Ach, auch das noch! Dabei wollte er doch nur irgendwo irgendwie mal
einen Sender bauen, egal was oder wen er damit stört...
> sorry hätte ich erwähnen sollen den hab ich weggelassen. er dient ja nur
als
ist nicht dein ernst?
in dem gibts hier von mir keine tips mehr bevor du des nicht noch mal
überdenkst.
aha weiterdenken, was passiert wenn er das nicht tut ? (Tip Fflussspannung der LED, Arbeitspunkt des Transistors. ...)
so ich habe jetzt alle Teile da bis auf den Quarz...da habe ich nu 16 MHz. Wenn ich jetzt strom anklemme leuchtet keine LED. Wenn ich den 150P berühre leuchtet eine Schwach auf.
eher nicht der Aufbau ist so simpel. Da ist nichts zum abstimmen drann zumindest bei der ersten schaltung. Mann muss sie aber schon entsprechend dem Schaltbild verdrahten und darf auf die C's ikeiner Weise Verzichten. filleicht hat dein transistor aber schon eine zu geringe grenzfrequenz. dan bekommst du ihn auf 16Mhz nicht zum schwingen oder ....
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.