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Forum: HF, Funk und Felder Sender legal bauen?

Autor: Christoph (Gast)
Datum: 25.03.2008 22:22

Hallo!

Gibt es irgendwelche Frequenzbänder, in denen ich als Nicht-Funkamateur
selbst gebaute Sender betreiben darf? Für den Hobby-Bereich ist so ein
CE-Zertifikat ja sicher keine gangbare Alternative...

Ich meine prinzipiell ist es ja problemlos solange ich nur meinen Keller
verstrahle und nichts nach außen dringt, aber ich will mein Glück auch
nicht auf die Probe stellen...
Autor: 6642 (Gast)
Datum: 25.03.2008 23:44

Wenn du was harmloses mit begrenzter Reichweite machen willst : 125kHz
mit magnetischer Antenne.
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 25.03.2008 23:45

Bauen darfst du alles (außer ,,Wanzen''), erst mit dem Betreiben
wird's dann haarig.

Im Prinzip darfst du wiederum alles betreiben, das die jeweils
zuständigen Bestimmungen einhält, egal, ob du es selbst gebaut
oder gekauft hast.  In letzterem Fall ist nur dein Verkäufer dafür
zuständig, das zu garantieren, im erstgenannten Fall bist du es
selbst...

Wie du festgestellt hast, dass die zuständigen Bestimmungen
eingehalten werden, ist rein deine Sache.  Allerdings sollte man
damit nicht allzu leichtfertig umgehen, die möglichen Ordnungsstrafen
können glaub' ich 5stellige Summen erreichen, und die BNetzA wird
sich den Aufwand für ihre Messfahrt zu dir auch von dir wiederholen
wollen (und es würde mich wundern, wenn sie mit EUR 100 pro Stunde
zufrieden sind dabei).

Es gab aber durchaus schon Bauanleitungen bspw. im FUNKAMATEUR für
SRDs auf Basis von fertigen 433-MHz-ICs, bei denen der Autor des
Beitrags letztlich die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen
garantiert hat unter der Voraussetzung, dass das Gerät so wie
beschrieben aufgebaut wird.  Funkamateure wiederum hätten das Gerät
auch anderweitig im Rahmen ihrer Genehmigung umbauen und betreiben
dürfen, da sie im Frequenzbereich um 433 MHz Primärnutzer sind.
Autor: Manfred (Gast)
Datum: 26.03.2008 09:08

Ich möchte noch weiter darauf hinweisen, dass sich die Bestimmungen für
den Sub-1GHz Bereich drastisch verschärft haben und die Laufzeit einer
Bestimmung zu beachten ist. Derzeit gibt es wilde Diskussionen mit der
BNetzA zur Änderung der derzeitgen EN 300 220. Wer sich in diesem
Bereich bewegt, egal ob als Bastler oder als Profi, sollte sich mit den
Bestimmungen ein wenig aus einandersetzen.
Autor: Gerd Gerd (gege)
Datum: 26.03.2008 09:47

> sollte sich mit den Bestimmungen ein wenig aus einandersetzen.

Ja, aber wie? Alles was die Bundesnetzagentur bietet sind
Bestellformulare.
Kennt jemand Links?

Früher war der Bau von 27MHz Modellfernsteuer Sendern/Empfängern kleiner
Leistung frei (aber meldepflichtig). Damit konnte man alles legal
ausprobieren.

Es gab auch RPB Taschenbücher mit den nötigen Schaltungen.

Gruß

Gerd.
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 26.03.2008 09:57

Manfred wrote:

> Derzeit gibt es wilde Diskussionen mit der
> BNetzA zur Änderung der derzeitgen EN 300 220.

Hmm, moment mal, die EN 300 220 ist aber eine europäische Norm,
welche Rolle spielt die BNetzA denn da?  Deren Aufgabe ist doch,
die Umsetzung der Norm zu kontrollieren, nicht die Norm selbst zu
verändern, oder?

Hast du einen Hinweis, in welche Richtung da die Änderungen gehen
sollen?
Autor: Christoph (Gast)
Datum: 26.03.2008 09:58

Also wenn ich das richtig verstehe gibt es ja die Allgemeinzuteilungen
(@Gerd: Infos dazu unter http://www.bundesnetzagentur.de/ nach
Allgemeinzuteilung suchen, steht direkt auf der Hauptseite). Wenn ich
also z.B. eine Babyüberwachung selbst baue, und diese den Regeln und
Gesetzen entsprechend betreiben würde, hätte ich nichts zu befürchten,
selbst wenn ich kein Amateurfunker wäre?

Ist dann der einzige wirkliche Vorteil der Amateurfunklizenz, dass ich
die für Amateurfunker vorgesehenen Frequenzen benutzen darf?

Danke schonmal für die bisherigen Antworten (und alle Folgenden ;-) )

Beste Grüße
Christoph
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 26.03.2008 10:14

Gerd Gerd wrote:

> Kennt jemand Links?

Nun, nach den ETSI-Normen kann man offenbar jeweils erfolgreich gugeln,
habe ich gemerkt.  Wenn du »en "300 220"« eintippst, findest du diese
beispielsweise als ersten Link.

Ansonsten ist http://www.ero.dk/ eine gute Anlaufstelle für das
europäische Normungsgremium.  Die haben unter "Deliveries" sowohl
Recommendations als auch Decisions.  Diese sind zwar nicht unmittelbar
bindendes Recht für die Mitgliedsstaaten, aber sind innerhalb
entsprechender Fristen von den Mitgliedsstaaten dann umzusetzen,
insofern hast du dort also eher ein wenig Vorlauf.

Ansonsten scheint es in der Tat so zu sein, dass die BNetzA mittlerweile
den Vertrieb dieser Dokumente zum Geschäftsmodell gemacht hat. :-(  Ich
kann mich daran erinnern, dass zumindest Teile der entsprechenden
Dokumente früher auch online erhältlich waren.

Korrektur: An was ich mich erinnern konnte, sind besagte Allgemein-
zuteilungen.  Ist aber schon traurig für die Qualität dieses Webservers,
dass man diese auf normalem Wege nicht findet, sondern nur über die
Suchfunktion. :(
Autor: Gerd Gerd (gege)
Datum: 26.03.2008 10:26

Jörg,

danke für den interessanten Link.

Gruß

Gerd. (ex DF9TR)
Autor: Christoph (Gast)
Datum: 26.03.2008 10:36

Wenn man sich ein wenig auf der Seite umschaut findet man auch den
kompletten (soweit ich das beurteilen kann) Frequenznutzungsplan zum
Download. Es gibt sicher besser gestaltete Webpages, aber eigentlich
hatte ich das Gefühl, dass man schon die wesentlichen Dokumente einsehen
kann...
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 26.03.2008 10:38

Christoph wrote:

> Ist dann der einzige wirkliche Vorteil der Amateurfunklizenz, dass ich
> die für Amateurfunker vorgesehenen Frequenzen benutzen darf?

Lizenz heißt das Teil schon ein Weilchen nicht mehr...  offiziell
ist das eine ,,Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst''.

Wie der Name schon ausdrückt, darfst du damit (und nur damit) aktiv
(d. h. sendend) mit anderen Funkamateuren in den entsprechenden
Frequenzbereichen kommunizieren.  Einer der Vorteile des Amateurfunks
gegenüber allgemeinen Funkanwendungen (wie CB, PMR, Freenet) ist, dass
Amateurfunk von der Weltfunkkonferenz als Funkdienst eingestuft ist
und damit neben den kommerziellen Funkdiensten (Seefunk, Landfunk,
Flugfunk), naja, einigermaßen gleichberechtigt da steht.  Zumindest
hat er reguläre Frequenzzuweisungen erhalten, teilweise mit Status
als Primärnutzer, d. h. es besteht sogar ein Anspruch auf Beseitigung
von Funkstörungen in diesen Bereichen.  Andere Amateurfunkbereiche
haben Sekundärnutzungsstatus, d. h. in diesen Bereichen haben zwar
andere Funkdienste Vorrang, diese teilen sich den Bereich aber mit
den Funkamateuren.

Im Gegensatz dazu haben sogenannte Funkanwendungen in jeder Hinsicht
sowohl gegenüber den Primär- als auch Sekundärnutzern als auch im
Wesentlichen allen anderen Störungen stets das Nachsehen, d. h. sie
haben keinen (nicht einmal theoretischen) Anspruch auf Störungs-
beseitigung.

Seit einigen Jahren gelten in diesem Lande relativ strikte Bestimmungen
für Funksendeanlagen bezüglich des Personenschutzes in den von ihnen
verursachten elektromagnetischen Feldern.  Während alle anderen
Funkdienste diese mit einer (mit Kosten verbundenen) Standortbeschei-
nigung nachweisen müssen (das gilt z. B. auch für CB-Funk mit mehr
als 10 W EIRP!), haben Funkamateure die Möglichkeit, ihre Konformität
mit den Personenschutzanforderungen in einem vereinfachten Verfahren,
der sogenannten Selbsterklärung, nachzuweisen.  (Funksendeanlagen
mit weniger als 10 W EIRP sind generell von der Nachweispflicht
ausgenommen, das trifft auch auf alle gängigen Funkanwendungen zu.)
Autor: Christoph (Gast)
Datum: 26.03.2008 11:20

Danke für die ausführliche Antwort, das war sehr aufschlussreich für
mich :-)
Autor: Manfred (Gast)
Datum: 26.03.2008 17:43

Wenn man sich ein wenig damit beschäftigt findet man auch die richtigen
Links und Dokumente. Schaut euch die REC70-03 auf der ero Seite an.
Darin sind alle Vorgaben für die EU zu finden, für alle gültigen
F-Bereiche. Darüber hinaus gibt es dann im jeweiligen Land noch ein
gültiges Gesetz. In der BRD ist es das FTEG. Weiter noch nach der R&TTE
Richtlinie googeln und schon sind alle notwendigen Dokumente bei der
Hand, die der Inverkehrbringer für die Funkmodule benötigt. Das
Verstehen und Umsetzten kommt danach. Also noch ein mal in der korrekten
Reihenfolgen der gesetzlichen Bestimmungen: R&TTE, FTEG. Die Normen dazu
sind in der REC70-03 zu finden und dann in der entsprechenden Norm z.B.
EN 300 220 nachzulesen.

@ Jörg:
Hast du einen Hinweis, in welche Richtung da die Änderungen gehen
sollen?

Die neue EN setzt sich derzeit mit den transienten Nachbarkanalstörungen
aus einander. Es gibt die Info, dass derzeit Babyphone-Hersteller
massive Probleme haben diese Norm einzuhalten.
Mit einigen HF-IC`s ist derzeit eine Zertifizierung nicht oder nur mit
großem Aufwand möglich
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 26.03.2008 20:37

Manfred wrote:

> Mit einigen HF-IC`s ist derzeit eine Zertifizierung nicht oder nur mit
> großem Aufwand möglich

OK, aber in welche Richtung soll denn nun die Änderung gehen?

868-MHz-Band breiter machen (scheint ja schon in anderen EU-Ländern
der Fall zu sein), damit sind die Nachbarkanalstörungen dann zwar noch
genauso hoch, aber nicht mehr außerhalb der Bandgrenzen?

Oder strengere Auflagen für die Störer, sodass einige der ICs dann für
den EU-Markt rausfallen?
Autor: Manfred (Gast)
Datum: 27.03.2008 08:48

Das Letztere gilt. Die Auflagen sind strenger und einige würden derzeit
durch das Raster fallen. Diese Problematik besteht aktuell. Also
Vorsicht bei der Entwicklung neuer Module.
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 27.03.2008 09:53

Kann man das irgendwo nachlesen?  Nein, ich will nicht irgendwelchen
Schrott verbauen, aber ich beschäftige mich derzeit mit 868-MHz-ICs
für IEEE 802.15.4, dafür wäre das ja auch interessant...  Auch wenn
dieser Teil der Arbeit nicht meine eigentliche Aufgabe ist, interessiert
mich das Thema.

(Du kannst mir gerne auch eine Mail schicken, wenn du das nicht hier
weiter breittreten willst.)
Autor: Manfred (Gast)
Datum: 27.03.2008 17:47

@ Jörg: Dann gib mir mal deine Email. ich werde allerdings erst ab
Montag wieder dazu kommen
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 27.03.2008 20:41

Manfred wrote:

> @ Jörg: Dann gib mir mal deine Email.

Die bekommst du einerseits als angemeldeter Benutzer ganz einfach von
der Forumsoftware, oder du findest sie mit dem ersten Treffer bei
Google.  Ist ja nicht so, dass mich niemand kennen würde. ;-)

Unbedingt Klartext möchte ich sie aber nicht posten... 7500 bereits
in der Annahme am SMTP-Server abgelehnte Spammails am Tag genügen mir.
Autor: Erwin (Gast)
Datum: 28.03.2008 16:30

alo brauch ich nun zum Sender bauen(geringe Reichweite) eine Lizens so
ganz ist mir das noch nicht klar...
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 20:57

Eine Lizenz brauchst du für gar keinen Sender.  Selbst ein Funkamateur
braucht nur für den Betrieb eine ,,Zulassung zur Teilnahme am
Amateurfunkdienst''.

Generell brauchst du für die Benutzung von Funksendeanlagen eine
Frequenzzuteilung.  Das kann eine spezielle Zuteilung für einen
bestimmten Frequenzbereich sein (im Prinzip trifft das auch auf den
Amateurfunk zu), oder aber du kannst Sendeanlagen nach einer
Allgemeinzuteilung betreiben.

Für die korrekte Ausführung und den korrekten Betrieb ist derjenige
verantwortlich, der die jeweilige Anlage betreibt (wobei dieser
wiederum bei gekaufter Technik diese Verantwortung in der Regel auf
den Verkäufer abwälzen kann).  Derjenige ist nicht nur für die
Einhaltung aller Regeln zuständig, sondern auch dafür, dass er sich
zuvor kundig gemacht hat, welche Regeln für ihn jeweils zutreffen.

Es ist generell nicht verboten (außer besagten ,,Wanzen'', die genaue
Formulierung kannst du dir hier
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__90.html durchlesen), dass
du eine selbstgebaute Funksendeanlage betreibst, sofern sie den
zutreffenden Regeln entspricht und eine Frequenzzuteilung vorliegt.
Aber : du solltest dir halt sehr sicher sein (besonders im
Streitfall), dass deine Funksendeanlage diesen Regeln entspricht.
Das erfordert in aller Regel eine Kenntnis der Materie (und zwar
sowohl technischer als auch juristischer Art), bei der ich von der Art
deiner Fragestellung dir eher unterstellen würde, dass du diese
notwendigen Kenntnisse wohl nicht hast.  Es kann trotzdem sein, dass
du (beispielsweise mit einer sehr solide angefertigten Bauanleitung)
dazu in der Lage bist, weil derjenige, der die Anleitung gemacht hat,
die Kenntnisse besaß und seine Beschreibung für den Nachbau so
detailliert war, dass man mit großer Sicherheit davon ausgehen kann,
dass der Nachbau regelkonform ist.  Das ist das Prinzip beispielsweise
der Bauanleitungen für SRDs (non-specific short range devices,
damals wohl noch LPDs, low-power devices genannt), die vor einigen
Jahren mal im FUNKAMATEUR publiziert worden sind.  Eine derartige
Möglichkeit gab es vor 10 und mehr Jahren noch nicht, insofern haben
die mittlerweile geltenden Regelungen natürlich ihr Gutes, aber sie
laden auch sehr viel mehr Verantwortung an denjenigen ab, der
Funksendeanlagen aufbaut und in Verkehr bringt, da er nicht mehr wie
früher einfach einen ,,Persilschein'' in Form einer irgendwie
gearteten behördlichen Abnahme erhält, mit dem er dann im Wesentlichen
seine Verantwortung an die Prüfer der Behörde abgetreten hatte.

Übrigens: ,,geringe Reichweite'' ist ein sehr relativer Begriff.  Wenn
du nämlich am Empfänger gespart hast, dann kann es sein, dass eine
bestimmte Funksendeanlage zwar für dich nur 20 m Reichweite besitzt,
man sie dennoch gut und gern mit einem ordentlichen Empfänger mehrere
Kilometer weit empfangen kann, sodass andere legitime Nutzer des
entsprechenden Frequenzbereiches sie als Störung klassifizieren.  Das
wird gerade im sogenannten UKW-Bereich gern unterschätzt.  Mit einem
Amateurfunksender im Bereich 145 MHz kann man, auf dem Gipfel des
Brockens im Harz stehend (ca. 1000 m über NN) mit ca. 1,5 W
HF-Leistung an einer lambda/4-Antenne noch in ca. (200 ... 300) km
empfangen werden (Stadtgebiet Leipzig, Kollmberg bei Oschatz).  Mit
jeweils 6 dB Leistungsänderung sinkt die Freifeldreichweite auf die
Hälfte, das bedeutet, dass man einen 10-mW-Sender (-21 dB im Vergleich
zu den 1,5 W) unter gleichen Bedingungen durchaus noch in 25 km
Entfernung aufnehmen könnte.
Autor: Theo (Gast)
Datum: 28.03.2008 21:03

Meines Wissens gibt es doch aber so genannte testfrequenzen...darf ich
auf denen ohne schei einen selbstgebauten sender betreiben?
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 21:10

Theo wrote:

> Meines Wissens gibt es doch aber so genannte testfrequenzen.

Dein Wissen ist falsch.  Wenn du der Meinung bist, dem wäre so, dann
nenne doch bitte einfach die Fundstelle, wo du das her hast.  Der
Weg, wie man an die jeweils zutreffenden Regelungen gelangt, ist ja
oben skizziert worden.

Es gibt ISM-Bänder (industrial, scientific, and medical devices),
aber deren Ursprung war nicht eine Frequenzzuteilung für den
Funksendebetrieb, sondern ein Einschränken der HF-Nutzung für andere
Zwecke als Funk (bspw. eben die Erwärmung einer Bockwurst) so zu
regulieren, dass sie nach Möglichkeit keine Funkdienste stört.  Aber
selbst für Mikrowellenherde gibt es halt Vorschriften, was sie
(unabhängig vom Personenschutz) an Strahlung nach außen dringen lassen
dürfen.
Autor: winne (Gast)
Datum: 28.03.2008 21:18

auf 13,56MHz gibt es eine freigegebene frequenz

die sogar für bastelkästen frei ist

http://www.franzis.de/elo-das-magazin/hochfrequenz


wenn du da mit etsprechend niedriger leistung und digitalcodiert dein
kleines modelbahn caos .....
Autor: Erwin (Gast)
Datum: 28.03.2008 21:18

ok also wenn ich meine Lizens mache bekomme ich eine Frequenz und nur
auf der Darf ich selber gebaute Sender betreiben. Muss ich sonst noch
auf was achten?
Autor: winne (Gast)
Datum: 28.03.2008 21:23

Autor: winne (Gast)
Datum: 28.03.2008 21:26

Autor: winne (Gast)
Datum: 28.03.2008 21:32

Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 22:00

winne wrote:

> auf 13,56MHz gibt es eine freigegebene frequenz
>
> die sogar für bastelkästen frei ist

13,56 MHz ist ein ISM-Band wie alle anderen.  Der Betreiber hat sich
dort ebenso an die entsprechenden Bestimmungen zu halten -- in diesem
Falle wird man wohl im Zweifelsfalle den Hersteller des Bastelkastens
zur Verantwortung ziehen, wenn das nicht klappt und es zu Störungen
kommt.

Die für den Bereich 13,56 MHz zutreffenden Regelungen kannst du dir
(wie alle anderen) an den oben genannten Fundstellen raussuchen.

Es hilft übrigens nicht, auf irgendwelche Veröffentlichungen als
,,Beweis'' zu verweisen.  Das ist ungefähr genauso wie wenn du mit
deinem Auto im Parkverbot erwischt und zur Kasse gebeten wirst und
auf die vor und hinter dir ebenfalls parkenden Autos verweist...
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 22:01

Erwin wrote:

> ok also wenn ich meine Lizens mache bekomme ich eine Frequenz und nur
> auf der Darf ich selber gebaute Sender betreiben. Muss ich sonst noch
> auf was achten?

Ja, du hast rein gar nichts begriffen.  Das fängt damit an, dass es
keine ,,Lizens'' gibt und dass du folglich auch keine ,,machen''
kannst.
Autor: Oliver (Gast)
Datum: 28.03.2008 22:07

@Erwin: Nee. Du bekommst keine Frequenz. Da hast du was falsch
verstanden.
Autor: Erwin (Gast)
Datum: 28.03.2008 22:08

Ok also wo ist dann der Vorteil, wenn ich meine Prüfung ablege?
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 22:16

Erwin wrote:

> Ok also wo ist dann der Vorteil, wenn ich meine Prüfung ablege?

Was für eine Prüfung willst du denn ablegen?  Eine Amateurfunkprüfung?
Da du offenbar nichtmal so recht weißt, was Amateurfunk eigentlich
macht, solltest du dich besser vorher informieren, was da passiert
und wofür das gut ist.  Such dir einen Klub oder einen Funkamateur
in deiner Nähe und schau es dir an.  Wenn du danach der Meinung bist,
dass du das auch machen möchtest, dann solltest du aber auch nicht
mehr fragen müssen, was du denn für einen ,,Vorteil'' hättest...
Autor: Erwin (Gast)
Datum: 28.03.2008 22:24

Ich habe vor die Klasse E zu machen. Nur das einzige was ich bis jetzt
gelesen habe ist, das man nach bestandener Prüfung ein Rufzeichen
beantragen kann. Zur Reglung über selbstbau habe ich nix gefunden.
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 23:13

Erwin wrote:

> Ich habe vor die Klasse E zu machen. Nur das einzige was ich bis jetzt
> gelesen habe ist, das man nach bestandener Prüfung ein Rufzeichen
> beantragen kann.

Hmm, naja, normalerweise bekommt man es bei bestandener Prüfung
eigentlich gleich ausgehändigt.

> Zur Reglung über selbstbau habe ich nix gefunden.

Funkamateure haben schon immer ihre Geräte selbst bauen können, und
diese Tätigkeit gilt nach wie vor als einer der Teilbereiche, in denen
man in diesem Hobby seinen Spaß finden kann.  Das ist dann aber das
Prinzip: ,,Ich baue mir eine Funkanlage selbst, weil ich daran Spaß
habe, sie zu bauen, und weil ich mich drüber freue, mich anschließend
damit mit anderen Funkamateuren unterhalten zu können.''  Andere
Funkamateure wieder haben am Selbstbau gar keinen Spaß, sondern
möchten lediglich am Amateurfunkverkehr teilnehmen können.  (Sie
werden zuweilen etwas verächtlich als ,,Steckdosenamateure''
bezeichnet.)  Wieder anderen macht es Spaß, sich in Amateurfunk-
wettkämpfen (Contesten) um möglichst viele Verbindungen in einem
vorgegebenen Zeitraum zu rangeln.  Andere möchten neue Modulations-
arten ausprobieren können.  Andere wiederum haben Spaß dabei, sich
auf möglichst einfache Weise (Stichwort: Morsetelegrafie) mit anderen
Funkamateuren auszutauschen.

Selten wird man alles dabei in einer Person antreffen (auch wenn
es früher, vor 50 oder 80 Jahren, nahezu unumgänglich war, dass man
sein Zeug alles selbst gebaut hat, bevor man sich überhaupt mit
anderen Funkamateuren unterhalten konnte).

Das Rufzeichen identifiziert dich einfach gegenüber den anderen
Funkamateuren als Erwin, und es unterscheidet dich vom Erwin
nebenan.

Auch als Funkamateur musst du dich aber beim Selbstbau an die
gesetzlichen Regelungen halten (die mehr umfassen als nur das
Einhalten der Sendefrequenz).  Allerdings gibt es halt ein paar
Vereinfachungen, siehe Standortbescheinigung vs. Selbsterklärung
weiter oben.
Autor: 6644 (Gast)
Datum: 28.03.2008 23:19

Ist es in Deutschland auch so, dass man als El-Ing eine vereinfachte
Funkpruefung machen kann ? Im Wesentlichen die Gesetzesparagraphen, das
technische faellt weg. Ist zumindest in der Schweiz so.
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 28.03.2008 23:41

6644 wrote:

> Ist es in Deutschland auch so, dass man als El-Ing eine vereinfachte
> Funkpruefung machen kann ?

Für den Amateurfunk?

Nö, gibt es nicht.  Aber der E-Technik-Teil der Technikfragen ist
dann eigentlich ein Kinderspiel.

Vor nunmehr doch schon einigen Jahren, als sich meine (nunmehr) Frau
auf ihren Studienaufenthalt in St. Petersburg vorbereitet hat, kam
uns der Gedanke, dass ja Amateurfunk auch ein mögliches Kommunikations-
mittel für dieses eine Jahr sein könnte.  Internet war damals in
Russland noch in den Kinderschuhen, Afu-Klubstationen gab's aber
zu Sowjetzeiten allerorten und es gab berechtigte Hoffnung, dass
wenigstens an einer Hochschule eine solche einigermaßen überlebt
haben könnte.

Auf Nachfrage bei der (damals noch) RegTP nach dem nächsten Prüfungs-
termin stellten wir fest, dass dieser nur noch 6 Wochen hin war.  Das
war also die komplette Vorbereitungszeit, die blieb -- mit einer
CW-Prüfung (Morsetelegrafie), die es also in der Zeit noch zu
erlernen galt, da das damals noch Voraussetzung für den Kurzwellen-
zugang war.  Eigentlich hat sich die gesamte Prüfungsvorbereitung
nur ums CW Lernen gedreht, den E-Technik-Kram hatte sie so ziemlich
sowieso gerade an der Uni als Bestandteil des normalen Ing-Studiums
hinter sich, und die paar rechtlichen Grundlagen hat man auch in
ein, zwei Tagen drauf.

Anyway, sie hat die Prüfung nach den 6 Wochen erfolgreich bestanden.
Nach einem halben Jahr russischer Bürokratie hatte sie sogar die
Gastlizenz erhalten, aber bis dahin war es zumindest möglich, mit
dem Klubstationsrufzeichen bereits zu arbeiten (das ist dort eine
gängige Methode selbst für völlig Unlizensierte).

An der Klubstation dort (die ich dann dank der relativ großzügigen
Rufzeichenregelung für das Klubrufzeichen auch selbst benutzen
konnte) war übrigens das erste Mal, dass ich eine Elbug (*) gesehen
habe, die komplett auf Röhrenbasis gearbeitet hat.  Hat wirklich
funktioniert, das Teil!

(*) elbug - elektronische Morsetaste, gibt Punkte, wenn man den
Hebel auf eine Seite drückt, Striche auf der anderen
Autor: winne (Gast)
Datum: 29.03.2008 08:19

hallo Jörg,

Das war mir schon klar, mit den Bestimmumungen, welche auch auf dieser
Frequenz einzuhalten sind.

Vor 35 Jahren habe ich auch mal über Amateurfunk nachgedacht und wollte
das in der Elektronik AG unsere Schule in Berlin-Treptow aufbringen.
Dort war ich Gründungsmitglied. Das wurde dann mal gleich im hohen Bogen
abgewunken. Wenigstens haben wir dann nen 4 Kreis MW-Super mit
selstschwingender Mischstufe bauen können, der Patenbrigade aus dem EAW
Stern Dynamik-Abteilung von Sternradio sei Dank. Mit dem dort erworbenen
Wissen konnte ich mir sogar nen schnurloses Micro für 108 MHz FM und gut
100m Reichweite basteln.  ;-) Natürlich völlig illegal und ohne das mir
jeh wer drauf kam. O Mann und das 200m neben der "Mauer" wenn die mich
erwischt hätten. Die haben mich schon zweimal aufgegriffen weil ich den
Weg zu Schule durch's "Grenzgebiet abgekürzt habe" jedes mal ein
Heiden_Theater. Naja lang is's her.

Aber was ich sagen will ist, wenn man weis was man tut und dafür sorgt
niemanden zu stören (leistungsbedingte Reichweitenbegrenzung) dann kann
man sich auf dieser Freqenz ein wenig austoben. Aber da sollte sich
unser Freund vorher schlau machen. Und so heiß wie damals wirds lange
nicht gegessen.
Von Leuten die 1990 mit ner 1KW Ella, nebst damals nichtzugelassener 120
Kanal Lincoln als Handyvorgänger, das CB-Band zwischen Leipzig und
Berlin lahmgelegt haben, will ich hier gar nicht anfangen. Solche kenne
ich nämlich auch persönlich.

Fazit: was das Ohr des Nachbars/Bandwächters nicht hört und dessen Auge
nicht sieht tut dem Richterherzen(Geldbeutel) nicht weh.
Autor: Paul (Gast)
Datum: 29.03.2008 21:52

hi,
weis einer welche verstärkungsart von den Transistoren die da erwenden:
http://www.franzis.de/elo-das-magazin/hochfrequenz... bc547
a, b oder c?
Autor: Paul (Gast)
Datum: 29.03.2008 23:16

ich habe die schaltung mal aufgebaut hatte allerdings nur einen 22p
kondensator statt dem 33p da und einen 16 mhz quarz. alledings leutet
nur eine led woran kann das liegen?
Autor: Thorsten (Gast)
Datum: 30.03.2008 18:22

hi,
ich hab das gleiche Problem eine LED leuchtet.
Autor: Paul (Gast)
Datum: 01.04.2008 13:54

weis das echt keiner woran das liegen kann?
Autor: Helmut -dc3yc (dc3yc)
Datum: 01.04.2008 14:11

Paul,

das ist doch eine LED und die macht Licht! Leuten kann die nicht; dafür
brauchtst du ein Läutwerk.

Servus,
Helmut.
Autor: Paul (Gast)
Datum: 01.04.2008 15:01

oh sorry
Autor: Paul (Gast)
Datum: 01.04.2008 17:29

waäre trotzdem nett, wenn mir jemand helfen könnte...
Autor: winne (Gast)
Datum: 01.04.2008 18:05

sorry ich würde nur raten können, weil ich nicht auf deinen Drahthaufen
schauen kann unnd  nicht auf deine messpunkte oder anzeigen. aber
irgendwas stimmt da nicht whrrscheinlich ist der Strom durch den C zu
gering deine 2. LED aufleuchten zu lassen. Entweder liegts an der LED
oder am C, oder oder....???
Autor: Paul (Gast)
Datum: 01.04.2008 18:28

na also die 2. leuchtet auch niht, wenn ich die 1. rausziehe.
Desweiteren leuchtet sie auch wenn ich den quarz abziehe...also fliest
scheinbar nur gleichstrom. ich habe auch schon die schaltung exackt so
abgebaut wie auff dem foto also auf dem Steckbrett hilft alles nichts.
Autor: winne (Gast)
Datum: 01.04.2008 18:38

sorry ein C durch den Gleichstrom fließt  ???? das stinkt
Autor: Paul (Gast)
Datum: 01.04.2008 21:52

sorry hätte ich erwähnen sollen den hab ich weggelassen. er dient ja nur
als Vorwiderstand. Mit Kondi leuchtet natürlich nix.
Autor: high_speed (Gast)
Datum: 02.04.2008 09:11

> sorry hätte ich erwähnen sollen den hab ich weggelassen.

> er dient ja nur als Vorwiderstand.
> Mit Kondi leuchtet natürlich nix.

Noch einmal Nachdenken.

MfG
Holger
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 02.04.2008 11:10

high_speed wrote:

> Noch einmal Nachdenken.

Ach, auch das noch!  Dabei wollte er doch nur irgendwo irgendwie mal
einen Sender bauen, egal was oder wen er damit stört...
Autor: winne (Gast)
Datum: 02.04.2008 21:09

> sorry hätte ich erwähnen sollen den hab ich weggelassen. er dient ja nur
als


ist nicht dein ernst?

in dem gibts hier von mir keine tips mehr bevor du des nicht noch mal
überdenkst.
Autor: Paul (Gast)
Datum: 02.04.2008 23:41

na er filtert den gleichstrom raus
Autor: winne (Gast)
Datum: 03.04.2008 19:00

aha weiterdenken, was passiert wenn er das nicht tut ? (Tip
Fflussspannung der LED, Arbeitspunkt des Transistors. ...)
Autor: Paul (Gast)
Datum: 05.04.2008 12:00

so ich habe jetzt alle Teile da bis auf den Quarz...da habe ich nu 16
MHz. Wenn ich jetzt strom anklemme leuchtet keine LED. Wenn ich den 150P
berühre leuchtet eine Schwach auf.
Autor: Paul (Gast)
Datum: 07.04.2008 19:19

kann das am 16 Mhz Quar liegen? Wenn ja was muss ich da anders
abstimmen?
Autor: winne (Gast)
Datum: 07.04.2008 21:05

eher nicht der Aufbau ist so simpel. Da ist nichts zum abstimmen drann
zumindest bei der ersten schaltung. Mann muss sie aber schon
entsprechend dem Schaltbild verdrahten und darf auf die C's ikeiner
Weise Verzichten.
filleicht hat dein transistor aber schon eine zu geringe grenzfrequenz.
dan bekommst du ihn auf 16Mhz nicht zum schwingen oder ....
Autor: Paul (Gast)
Datum: 07.04.2008 21:56

ust das jetzt eigentlich dort Typ a b oder c?

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