Forum: Offtopic Verzollung von restaurierten Autoersatzteilen


von Zöllner (Gast)


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Hallo Zasammen.

meine folgende Frage hat zwar nicht viel mit elektronik zu tun, aber ihr 
habt sonst auch immer so gute antworten....;-)

ich möchte ein Fahrzeug-Chassis(alt) meines oldtimers von der Schweiz 
nach Deutschland bringen, dort mit einem restauriertem austauschen, 
Preisdifferenz dem Verkäufer bezahlen und anschliessend das restaurierte 
wieder mit in die Schweiz nehmen.

weiss jemand von euch wie das am Zoll abläuft? besonders das einfüheren 
des alten teils nach Deutschland...

danke für eure Mithilfe

gruss Theo

von Thomas (Gast)


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Das ist eigendlich ganz einfach. Bei der Einfuhr wird vom Zoll die dt.
Einfuhrumstatzsteuer erhoben (19 % vom Wert ev 0 bei dir).
Die bekommst du wieder wenn das Teil zurück geht.
Die Firma muss dir eine Rechnung inc dt. Mehrwertsteuer schreiben.
Bei der Ausfuhr kannst du dir eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen
lassen dann kann dies Mehrwehrtssteuer später von der Fa
zurückerstattet werden. In der Schweiz fallen dann die 7.5% an.

Zusätzlich gibts wohl jedes mal noch ein paar Gebühren zu zahlen

Thomas

von Zöllner (Gast)


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ist aber ein privathandel keine Firma. Normalerweise darf die deutsche 
firma die 19%Mwst schon gar nicht geltendmachen wenn das produkt ins 
Ausland geht, weil die firma selbst diese 19% auch nicht abgeben muss. 
so war es zumindest immer wenn ich von deutschland etwas in die schweiz 
bestellt habe. der spediteur hat dann die verzollung übernommen und vo 
mir die 7.6% mwst. der schweiz und gebühren eingefordert.

aber jetzt bin ich eben selber spediteur, so zusagen

zudem ist es so das mein altteil eigentlich noch einen bestimmten wert 
hat, aber der ist ja nur relativ.

blick noch nicht so ganz durch...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Frag doch einfach die Leute vom Zoll, die sollten das ja eigentlich am 
besten wissen.

von Zöllner (Gast)


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da hast du recht. nur erfährt man von diesen meistens nur die teuerste 
lösung.....

von Sven F. (sven0876)


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www.zoll.de dort wirst du fündig das ganze heißt aktive veredelung aber 
wie genau besteuert??? wenn ich mich recht entsinne waren es 19% UESt 
auf die differenz. aber frag dort lieber mal nach.
und dort bekommst du die legale lösung und nicht die teuerste glaub mir 
die haben auch nix davon und sind zudem noch verpflichtet dir die 
günstigste lösung anzubieden. schweiz ist ja leider keine eu sonst 
würdest du als privatmann nix zahlen.

sven

von Zöllner (Gast)


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DANKE!!! genau das such ich!!

man ist das kompliziert.....

von Feadi F. (feadi)


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In diesem Fall ist es aber keine "aktive Veredelung", weil ein Neuteil 
gekauft und ein Altteil zurückgegeben wird. Dieser Begriff ist für Fälle 
in denen das Teil aufbereitet zurückgeht.

Die Firma, die Dein Altteil annimmt, wird dieses von der MwSt absetzen 
wollen. Dafür muss aber auch erstmal MwSt drauf sein. Diese MwSt musst 
Du bei der Einfuhr am Zoll bezahlen.

Bei der Ausfuhr des Neuteils musst Du dann selbstverständlich keine MwSt 
bezahlen, wegen Export.

Ich empfehle Dir, mindestens 3 Tage vorher beim zuständigen Zollamt, dem 
zuständigen Zollbeamten zu erklären was Du vor hast, und ihn zu fragen 
was Du alles mitbringen musst und wie Du ihm seine Arbeit ein bischen 
erleichtern kanns. Zweiteres geht indem man die TARIC Nummern für die zu 
verzollenden Gegenstände raussucht und den Besuch beim Zollamt anmeldet. 
Unterschätz diese Anmeldung nicht, wenn Du das richtig machst, musst Du 
nur zum Bezahlen aufs Amt gehen. Andernfalls solltest Du bis zu 3 Tage 
Wartezeit einplanen.

Mit den TARIC Nummern musst Du aufpassen. Diese rauszusuchen ist der Job 
des Zollbeamten. Wenn Du ihm Nummern vorlegst sind das 
selbstverständlich nur Vorschläge! Er muss diese Nummern dann nur noch 
kontrollieren, hat aber das letzte Wort dabei.

von Zöllner (Gast)


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ich denke das ganze theater lohnt sich nicht! wegen den paar euros. wenn 
ich mein altes verrostetes chassis in deutschland einführe müsste ich 
mwst bezahlen. aber für welchen wert? das chassis hat so kein wert mehr 
0€ also muss ich auch keine mwst. bezahlen. nicht?

umgekert hat das tauschteil zwar einen wert (quittung PRIVAT verkäufer)
aber mit den 7.6% mwst. der Schweiz kann ich mich abfinden, das wird 
nicht so viel....

von Thomas (Gast)


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>ist aber ein privathandel keine Firma. Normalerweise darf die deutsche
>firma die 19%Mwst schon gar nicht geltendmachen wenn das produkt ins
>Ausland geht, weil die firma selbst diese 19% auch nicht abgeben muss

falsch! Eine deutsche Firma muss die Mehrwertssteuer immer berechnen.
Es gibt innerhalb der EU nur die Ausnahme wenn eine gültige USTID
vorliegt.
Ohen MWSt geht es nur gegen Ausfurnachweis. Denn bekommst du bei der 
Ausfuhr vom deutschen Zoll!. Danach kannst du das einreichen und die
Firma wird das zurückerstatten.
Eine Netto Rechnung in die Schweiz geht nur wenn das Teil von einem
Speditionsunternehmen in die Schweiz gesendet wird.

Thomas

PS: wir haben das Problem hier täglich mit den Schweizern die
keine Mehrwertsteuer zahlen wollen. Kein Händler wird eine Netto
Rechnung ausstellen in der Hoffnung dass er irgendwann mal
einen Ausfuhrnachweis zugeschickt bekommt.

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