Hallo! Bald wird unsere Wohnung saniert... Badezimmer neu, Küche kriegt "Warmwasser" - juhu. Der Vermieter will FI nur für das Badezimmer einbauen... Geht das? Mir wäre es lieber, wenn auch die anderen Steckdosen abgesichert sind... Stichwort VDE 0100-410 Wird es nach Ablauf der "Übergangsfrist" am 01.02.2009 noch möglich sein, Teilsanierungen wie sie bei Wohnungsumbauten häufig vorkommen wie z.B. Badsanierung (bisher:mit Fi-Nachrüstung), oder muß dann die ganze Elektroinstallation (gesamte Wohnung) erneuert werden - bzw. den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden? Gibt es nach diesem Datum noch einen Bestandsschutz für Teilbereiche? Bitte keine Vermutungen anstellen, möglichst Quellen nennen - denn ich habe einen sehr "pissigen" Vermieter.... Vielen Dank - und ein schönes Wochenende...
VDE und DIN sind ja wunderbar. Vorsorglich bemerken möchte ich jedoch, daß ein geiziger Vermierter im dümmsten Fall alle gewünschten Steckdosen über EINEN Fi anschließen könntE. Dann ist im Störfall alles finster. Auch der Gerfrierschrank! Aus diesem Grund würde ich statt neuer VDEs lieber den Verhandlungsweg suchen.
ja - na klar, stimmt. dennoch wollte ich gerne auch die rechtliche grundlage abklopfen.
Wieso sollte das Gesetz vorschreiben das die ganze Elektroinstallation erneuert werden muß ???? Ein FI wird doch vor den Leitungsschutzschaltern montiert. Dort könnte dann rein theoretisch zu jedem LS ein FI montiert werden !!
VDE ist kein Gesetz. Um rund 25 Euro fuer einen weiteren FI-Schutzschalter wuerde ich mich nicht mit dem Vermieter rumschlagen. Gruss Helmi
Die VDE-Vorschriften sind "anerkannte Regeln der Technik". Die örtlichen EVU beziehen sich üblicherweise (u.a.) auf diese Vorschriften. Werden derartige Vorschriften dennoch nicht eingehalten, gibt's u.U. Ärger mit der richterlichen Gewalt ( z.B. Gefängnis bei fahrlässiger Tötung ). Also besser diese Regeln beachten !
Die neuen DIN, VDE, EN usw. muß man natürlich alle beachten, da sie anerkannte Regeln der Technik sind! Das stimmmmt. Nur stellt sich bei mir die Frage, wieviele Elektriker, Fleischer, Bäcker stets die aktuellste Version für 362 Euro aus dem Beuth-Verlag wirklich zur Hand haben... Ursprungsthema siehe ganz oben. Nur Bad oder ganze Wohnung? Antwort: 1. Elektrocheck vor Ort 2. zu 90% Verhandlungs- und Preisfrage
@ Martin wenn ich der Vermieter wäre, würde ich dir selbstverständlich außer der Pflichtübung mit FI-Schutzschalter im Bad auf deinen ausdrücklichen Wunsch alles andere auch mit FI-Schutzschalter ausrüsten und dir dann eine entsprechend erhöhte Miete überhelfen. Warum weiß jeder immer ganz genau, was andere müssen? Wahrscheinlich habe ich heute einen schlechten Tag.
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