Forum: Offtopic Bestandsschutz / Badsanierung durch Vermieter / FI-Schalter


von Martin (Gast)


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Hallo!
Bald wird unsere Wohnung saniert... Badezimmer neu, Küche kriegt 
"Warmwasser" - juhu. Der Vermieter will FI nur für das Badezimmer 
einbauen... Geht das?
Mir wäre es lieber, wenn auch die anderen Steckdosen abgesichert sind...

Stichwort  VDE 0100-410

Wird es nach Ablauf der "Übergangsfrist" am 01.02.2009 noch möglich 
sein, Teilsanierungen wie sie bei Wohnungsumbauten häufig vorkommen wie 
z.B. Badsanierung (bisher:mit Fi-Nachrüstung), oder muß dann die ganze 
Elektroinstallation (gesamte Wohnung) erneuert werden - bzw. den neuen 
gesetzlichen Anforderungen angepasst werden?

Gibt es nach diesem Datum noch einen Bestandsschutz für Teilbereiche?

Bitte keine Vermutungen anstellen, möglichst Quellen nennen - denn ich 
habe einen sehr "pissigen" Vermieter....   Vielen Dank - und ein schönes 
Wochenende...

von Oszi40 (Gast)


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VDE und DIN sind ja wunderbar.
Vorsorglich bemerken möchte ich jedoch, daß ein geiziger Vermierter im 
dümmsten Fall alle gewünschten Steckdosen über EINEN Fi anschließen 
könntE. Dann ist im Störfall alles finster. Auch der Gerfrierschrank! 
Aus diesem Grund würde ich statt neuer VDEs lieber den Verhandlungsweg 
suchen.

von Martin (Gast)


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ja - na klar, stimmt. dennoch wollte ich gerne auch die rechtliche 
grundlage abklopfen.

von gast (Gast)


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Wieso sollte das Gesetz vorschreiben das die ganze Elektroinstallation 
erneuert werden muß ????

Ein FI wird doch vor den Leitungsschutzschaltern montiert. Dort könnte 
dann rein theoretisch zu jedem LS ein FI montiert werden !!

von Helmut L. (helmi1)


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VDE ist kein Gesetz.

Um rund 25 Euro fuer einen weiteren FI-Schutzschalter wuerde ich mich 
nicht mit dem Vermieter rumschlagen.

Gruss Helmi

von Nicht_neuer_Hase (Gast)


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Die VDE-Vorschriften sind "anerkannte Regeln der Technik".
Die örtlichen EVU beziehen sich üblicherweise (u.a.) auf diese 
Vorschriften.
Werden derartige Vorschriften dennoch nicht eingehalten, gibt's u.U. 
Ärger mit der richterlichen Gewalt ( z.B. Gefängnis bei fahrlässiger 
Tötung ).

Also besser diese Regeln beachten !

von Oszi40 (Gast)


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Die neuen DIN, VDE, EN usw. muß man natürlich alle beachten, da sie 
anerkannte Regeln der Technik sind! Das stimmmmt.

Nur stellt sich bei mir die Frage, wieviele Elektriker, Fleischer, 
Bäcker stets die aktuellste Version für 362 Euro aus dem Beuth-Verlag 
wirklich zur Hand haben...

Ursprungsthema siehe ganz oben. Nur Bad oder ganze Wohnung?
Antwort: 1. Elektrocheck vor Ort 2. zu 90% Verhandlungs- und Preisfrage

von Izmir Übel (Gast)


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@ Martin

wenn ich der Vermieter wäre, würde ich dir selbstverständlich außer der 
Pflichtübung mit FI-Schutzschalter im Bad auf deinen ausdrücklichen 
Wunsch
alles andere auch mit FI-Schutzschalter ausrüsten und dir dann eine 
entsprechend erhöhte Miete überhelfen.

Warum weiß jeder immer ganz genau, was andere müssen?

Wahrscheinlich habe ich heute einen schlechten Tag.

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