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Forum: Mikrocontroller und Elektronik Zoll für ein Oszilloskop aus den USA

Autor: Peter (Gast)
Datum: 09.05.2008 13:43

Hallo,
kann mir jemand genau sagen wieviel Zoll ich auf ein Digitalauszilloskop
mit nem wert von 1000€ Zahlen muss? Aus den Katalog vom Zoll wurde ich
irgenwie nicht schlau welcher Zollsatz den jetzt gilt. Sind da dann auch
noch 19% MWST fällig? Ich freue mich über Erfahrungsberichte mit dem
Deutschen Zoll .
Gruß
Peter
Autor: Mutti (Gast)
Datum: 09.05.2008 13:47

Die EUst ist auf jeden Fall fällig = 19 %.
Zoll hängt vom Herstellungsland ab.
Autor: Fried Vissel (tich)
Datum: 09.05.2008 13:47

Hi,
klar musst Du die 19% Einfuhrumsatzsteuer abdrücken, Zoll liegt für
elektronisches Equipment meist zwischen 3% - 6% nach meiner Erfahrung.
Kannst Du die Kiste ggf. als "Ersatzteil" für irgendwas (z.B.
Computer)deklarieren, da habe ich schonmal gar keinen Zoll bezahlen
müssen.
Gruß Fried
Autor: Anja zoe Christen (zoe)
Datum: 09.05.2008 13:47

Zollsatz kann ich Dir nicht sagen, aber die 19% Einfuhrumsatzsteuer
kommen auf jeden Fall drauf.

Zoe
Autor: Thomas O. (kosmos)
Datum: 09.05.2008 13:49

vielleicht könntest du dir die Rechnung ja per Brief schicken lassen und
das Oszi als Reperaturtausch.
Autor: rayelec (Gast)
Datum: 09.05.2008 13:56

Ich sag' da nur: Dort auspacken, testen, Bedienungsanleitung (falls noch
gebraucht) nach Hause schicken und dann den Oskar im Reisegepäck zoll-
und MWSt-frei einführen! (andere sagen auch Schmuggeln dazu)
Bei Einzelstücken zum Eigengebrauch habe ich da keine Skrupel. Der Staat
sollte seine Mittel lieber dazu verwenden Subventionsbetrüger zu fassen,
wo es um Millionen Euro geht und nicht dem privaten Bastler noch mit
viel aufendigem Papierkrieg das Messgerät verteuern...

Falls dies eine Aufforderung zu strafbaren Handlungen ist, möge der
Admin meinen Beitrag löschen.... ;-)

Gruss
rayelec
Autor: Mutti (Gast)
Datum: 09.05.2008 14:00

> vielleicht könntest du dir die Rechnung ja per Brief schicken lassen und
das Oszi als Reperaturtausch

Irgendwann will der Zoll sehen, dass das defekte Gerät ausgeführt wurde!
So einfach ist der deutsche Zöllner nicht zu überlisten, du Pappnase!
Das haben schon ganz andere versucht!
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 09.05.2008 14:00

Na, wenn du das Gerät dort benutzt hast, dann ist das doch ein
Gebrauchtgerät in deinem Eigentum, oder?

Umsatzsteuer musst du ja dann dortzulande bezahlen (unterschiedlich
viel, je nach Bundesstaat, manche haben wohl gar keine).

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