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Forum: Offtopic Maximal zulässige Lautstärke

Autor: John Doe (Gast)
Datum: 12.05.2008 22:48

Ich habe einen netten Nachbarn der gerne zeigt was seine Steeoanlage so
hergibt. Kurz nach 22 Uhr stellt er seine Vorführung stets ein.

Mittlerweile bin ich es Leid, habe mir aber sagen lassen müssen, dass es
vor 22 Uhr wohl keine beschränkung der Lautstärke gibt.

Wenn dem so ist hätte ich gerne gewusst welche Art Kupferdraht und
wieviele Wicklungen ich benötige, um eine Spule zu wickeln, welche ich
mit Membrane ausgestattet, direkt am 230 Volt Stromnetz betreiben kann.

Ich möchte dem guten zeigen, dass es noch viel extremer gehen kann und
ihn mit 50 Hertz vollbrummen.

Irgendwelche Vorschläge eurerseits? Vielleicht ist ein Hoher stechender
Ton interessanter. Meine Fensterscheiben, und die der anderen Nachbarn,
sollten allerdings heile bleiben.

Hatte der "Professer" bei "Zurück in die Zukunft" nicht so einen fetten
Lautsprecher zum platzen gebracht?
Autor: juppi (Gast)
Datum: 12.05.2008 23:01

hallo

wenn so??

dann geht es immer extremer weiter.

Der Mensch hat ein Hirn , was  er benutzen sollte.

MfG
Autor: John Doe (Gast)
Datum: 12.05.2008 23:19

Der Mieter (Nachbar) hat kein Interesse an meinen Wünschen nach Ruhe und
der Vermieter, nun ja ... der wohnt hier nicht und dementsprechend
Interesse.

Regelungen zur "Zimmerlaustärke" sind mir bekannt, jedoch
Auslegungssache. Dass ich von mir nichts hören lasse will ich hier nicht
breittreten.

Soll ich jeden Tag eine dreistellige Telefonnummer wählen? Die
Herrschaften dürften sich freuen. Vor einigen Jahren hatte ich bereits
einen solchen Fall. 12 Monate durfte ich mir das antun. Wer weiss warum
der "gute" ausgezogen ist. Soetwas wird einem ja nicht gesagt.

Gelegentlich vermute ich dass der Vermieter hier mit Absicht solche
"Gangster" reinsetzt.
Autor: Hans (Gast)
Datum: 12.05.2008 23:35

Die Jungs von der "Dreistelligen" bringen erfahrungsgemäß gar nichts.
Oft bequemen die sich auch Nachts um 3 Uhr erst gute 45 Minuten später,
mal nachzusehen und nach einem entsprechenden Anruf nach dem Rechten
zu sehen. Ich würde mir möglichst viele unabhängige Zeugen suchen, mit
einem Schallpegel-Messgerät (geeicht!) alles samt Datum und Uhrzeit
protokollieren und dann gibts jeden Monat ne Mietminderung. Du musst
nur halbwegs seriös darlegen können, dass die Störung über das normale
Maß deutlich hinaus geht.
Im Mieterverein kann man auch erfahren, wie viel da bei wieviel Lärm
ungefähr gerechtfertigt ist. Spätestens dann hat der Vermieter oft
ein Interesse daran, diesen Asozialen Nachbarn vor die Tür zu setzen
(weil er Geld verliert und weiß, dass er den Rechtsstreit wegen der
Mietminderung verlieren könnte).
Versuche die anderen Nachbarn für dich zu gewinnen. Oft fühlen sich
noch mehr gestört, sagen aber nichts.
Autor: Martin (Gast)
Datum: 12.05.2008 23:48

Ich würde einfach bei der Polizei nachfragen, wie die Rechtslage ist
und wie Du Dich wehren kannst!
Fragen kostet nix und die beißen auch nicht!
Autor: Timbo (Gast)
Datum: 12.05.2008 23:59

Also wenn es schon 2 davon gab, kann es sein, dass Du besonders
empfindlich bist? Dann sieht es nämlich schlecht aus. Ansonsten
Schallpegelmessgerät und protokollieren (wird nicht viel bringen weil
die Musik schon in einem Bereich störend wirkt wo Du mit dem Ding nichts
messen können wirst, was einen Richter dazu bewegen wird Dir recht zu
geben)... Hatte auch so einen Fall, war alles sinnlos, bin dann
ausgezogen.
Autor: Phil J. (sunflower_seed)
Datum: 13.05.2008 00:17

Willst dus genau wissen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke (-> siehe Urteil!)
http://www.tag-gegen-laerm.de/download_upload/8/Br...
(->Auch Interessant für die "Rasenmäherfreunde)
http://www.bundesrecht.juris.de/bimschg/


Lärm ist übrigens, wie sollte es in D üblich sein sogar genormt.

Mit "Gegengewalt" wär ich vorsichtig, da hast du dann schnell die
Polizei vor der Tür.
Im übrigen, nach fünf oder sechs anrufen sind sie dann tatsächlich bei
meiner damaligen Nachbarin in Zivil aufgekreuzt.
Diese hat die Herren sogar noch mit den Worten begrüßt:
"Ach, ja kommmt rein..." :-D
Die Reaktion der beiden Herren war dann aber eine etwas andere.
Autor: Gast (Gast)
Datum: 13.05.2008 00:21

Autor: John Doe (Gast)
Datum: 13.05.2008 00:27

@Hellboy: Du bist doch bestimmt die Socke die dort vorher wohnte und die
Luft mit süssem Duft anreicherte, ständig die Tür zuknallte und bis
mitten in der Nacht besuch bekam? Dass die dich schon wieder haben
laufen lassen, kaum zu glauben.

@Timbo: Besonders empfindlich bin ich nicht. Ich wohne hier seit 14
Jahren. Im "Haus" gibt es mehr als 30 Appartments. Da sich der Grossteil
meiner Nachbarn sehr ruhig verhält, fallen solche Pseudo-Hip-Hop halt
auf. Und es waren mehr als 2 die hier nervten und nerven. Die Vögel
zähle ich schon gar nicht mehr.

Nun denn. Früher oder später wird sich dann wohl auch dieser Kandidat
von selbst verabschieden.

Ich klink mich dann an dieser Stelle mal aus. Mal gucken was noch so
passiert.
Autor: Gast (Gast)
Datum: 13.05.2008 00:49

Hab da auch mal eine Geschichte zur unkonventionellen Rechtshilfe
gehört, kann mich leider nicht erinnern wo... Obs stimmt oder nicht,
egal...
Problemfall war ein nerviger Nachbar, der grundsätzlich das Radio laut
laufen ließ wenn er die Wohnung verließ.
Unser genervter Protagonist besorgte sich daraufhin einen FM sender, wie
er fürs einspeisen von MP3 Audio ins Autoradio verkauft wird, und
speiste nun den Ton eines "Erwachsenen-Unterhaltungs-Films" ein,
woraufhin auch dann prompt die Polizei erschien...

Was angeblich auch funktionieren soll, ist bei Ruhestörung statt der
Polizei (die bitten einen erstmal nur die Musik leiserzudrehen), die
Gema einzuschalten... Die wollen dann Gebühr wegen "öffentlicher
Vorführung" (oder so). Das geht wohl schon, wenn man es auf der Straße
hören kann (Beispiel offenes Fenster).
Autor: Tilo Lutz (katagia)
Datum: 13.05.2008 11:02

Kürze wegen dem Lärm dem Vermieter die Miete. Das Recht dazu hast du.
Glaub mir, der wird dann plötzlich sehr schnell reagieren.
Autor: Eclipse (Gast)
Datum: 13.05.2008 11:12

Schenke ihm einfach einen Kopfhörer. Denn wie kommen die Mitbewohner
dazu, sich andauernd von Musik berieseln zu lassen, die sie nicht hören
wollen.
Autor: Benedikt K. (benedikt)
Datum: 13.05.2008 11:39

Tilo Lutz wrote:
> Kürze wegen dem Lärm dem Vermieter die Miete. Das Recht dazu hast du.
> Glaub mir, der wird dann plötzlich sehr schnell reagieren.

Und was muss dann ein Wohnungseigentümer machen ? Keine Steuern zahlen,
weil es zu laut ist ?
Sorry, aber was kann der Vermieter dazu, wenn der Nachbar zu laut ist ?
Autor: Rufus t. Firefly (rufus) (Moderator)
Datum: 13.05.2008 11:57

> Sorry, aber was kann der Vermieter dazu, wenn der Nachbar zu laut ist ?

Hier scheint der Nachbar Bewohner desselben Hauses zu sein, insofern ist
der Vermieter sehr wohl zuständig.
Schließlich hat der Vermieter dem zu lauten Nachbarn die Wohnung
vermietet.

Mieter haben -so merkwürdig es einem in Deutschland auch erscheinen mag-
tatsächlich auch Rechte.
Autor: Anja zoe Christen (zoe)
Datum: 13.05.2008 11:58

Benedikt, es geht in dem Falle nicht um das Verschulden des Vermieters.
Wenn vor dem Haus auf einmal eine Baustelle ist mit Krach, Staub und
allem was dazugehört, kann der Vermieter auch nichts dazu. Dennoch
kann(!) der Mieter die Miete kürzen, wenn der Wohnwert eingeschränkt
ist.

Zoe
Autor: Benedikt K. (benedikt)
Datum: 13.05.2008 12:16

Rufus t. Firefly wrote:
> Schließlich hat der Vermieter dem zu lauten Nachbarn die Wohnung
> vermietet.

Und wenn der Mieter den anderen Mieter erschießt, bekommt dann der
Vermieter auch eine Strafe ? Er hat ja immerhin dem Mieter die Wohnung
vermietet.
Was ich damit sagen will: Ich sehe das nur gerade aus der Sicht des
Vermieters (Anmerkung: Ich bin kein Vermieter, und möchte auch keiner
sein, eben aus solchen Gründen.) Der Vermieter kann nichts dazu, muss
aber sich um jeden Mist kümmern, den andere machen.
Jetzt mal ganz dumm gefragt: Dürfte der Vermieter dem zu lauten Mieter
die Mietminderung in Rechnung stellen ?

> Mieter haben -so merkwürdig es einem in Deutschland auch erscheinen mag-
> tatsächlich auch Rechte.

Das ist ja auch gut so, nur gehen die Rechte von den Mietern und auch
den Vermietern meiner Meinung nach teilweise in die falsche Richtung.

Anja zoe Christen wrote:
> Wenn vor dem Haus auf einmal eine Baustelle ist mit Krach, Staub und
> allem was dazugehört, kann der Vermieter auch nichts dazu. Dennoch
> kann(!) der Mieter die Miete kürzen, wenn der Wohnwert eingeschränkt
> ist.

Auch diese Rechtslage ist mir vollkommen unverständlich: Was kann der
Vermieter dazu, wenn die Stadt der Meinung ist, die Straße neu machen zu
müssen ?
Wenn ich das mal so sehe, dann haben Mieter gegenüber
Wohnungseigentümern doch nur Vorteile...

Der Vermieter ist jetzt in diesem Fall der dumme, nur weil irgensoein
Assi seine Musik zu laut aufdreht. Und dank den schönen Mieterrechten
kann er den Mieter nicht einfach so ohne weiteres auf die Straße setzen.

Sorry, auch wenn es jetzt Offtopic ist, aber das musste jetzt einfach
mal raus.
Autor: Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite
Datum: 13.05.2008 12:24

Benedikt K. wrote:

> Der Vermieter kann nichts dazu, muss
> aber sich um jeden Mist kümmern, den andere machen.

Eigentum verpflichtet, oder so.

Du hast ja als Fahrzeughalter auch eine Haftpflicht für Schäden, die
durch die bloße Existenz deines Fahrzeugs begründet sind, ohne dass
jemand schuldhaft handelt.  Typisches Beispiel ist ein Fahrzeug, das
ordnungsgemäß am Berg mit angezogener Handbremse abgestellt worden
ist (insofern kein Verschulden des Fahrzeugführers vorliegt), bei dem
aber das Handbremsseil reißt (trotz regelmäßiger Durchsichten, insofern
kein Verschulden des Halters) und das dann einen Schaden verursacht.
Autor: Paul Baumann (Gast)
Datum: 13.05.2008 13:01

Ich habe hier auch so einen "Experten" unter mir wohnen, der glaubt,
allein auf der Welt zu sein. Der verschläft den Tag und wird gegen 21
Uhr mobil. Er hat es fertiggebracht, morgens um 1/2 2 Uhr mit der
Taschenlampe im Mund auf dem Balkongeländer mit der Stichsäge
Spanplatten zuzuschneiden.

Ich habe dann in einer Woche 3 X die Polizei hier gehabt. Beim 3. Mal
nahm man den guten Mann mit. (Ich glaube, das hieß
Unterbindungsgewahrsam oder so ähnlich)

Das war ein heilsamer Schock für ihn.

Über allen Wipfeln ist Ruh.....;-)

MfG Paul
Autor: Anja zoe Christen (zoe)
Datum: 13.05.2008 13:17

Benedikt K. wrote:


> Der Vermieter kann nichts dazu, muss
> aber sich um jeden Mist kümmern, den andere machen.

So ist das. Wie einer der Vorredner schon schrub: Eigentum verpflichtet.

> Jetzt mal ganz dumm gefragt: Dürfte der Vermieter dem zu lauten Mieter
> die Mietminderung in Rechnung stellen ?

Ich nix Juristin; nach meiner reinen unmaßgeblichen Privatmeinung ist
dem tatsächlich so. Über die Erfolgsaussichten schweige ich mich mal
lieber aus.


> Auch diese Rechtslage ist mir vollkommen unverständlich: Was kann der
> Vermieter dazu, wenn die Stadt der Meinung ist, die Straße neu machen zu
> müssen ?

Hehe, hast Du Dir angeschaut was die Gemeinde Sauerlach derzeit alles so
macht? :-)

Na im Ernst, Du vermietest eine Wohnung mit einem gewissen Wohnwert, aus
diesem ergibt sich (über Angebot und Nachfrage) der Mietpreis. Deswegen
sind Wohnungen / Häuser in Grünwald teurer als in Neuperlach Süd. Wenn
der Wohnwert aus irgendeinem Grunde nicht mehr gegeben ist (weil das
Dach abgebrannt ist, die Straße nicht mehr existiert oder ins
Nachbarhaus die Hell's Angels eingezogen sind und 24/7 110 dB Krach
machen) kann der Mieter die Miete entsprechend anpassen.

Ein Mieterverein bzw. der Haus- und Grundbesitzerverein kann Dir da
sicherlich eine juristisch einwandfreie und stichhaltige Auskunft geben.

> Wenn ich das mal so sehe, dann haben Mieter gegenüber
> Wohnungseigentümern doch nur Vorteile...

Ganz so ist es auch wieder nicht.

> Der Vermieter ist jetzt in diesem Fall der dumme, nur weil irgensoein
> Assi seine Musik zu laut aufdreht. Und dank den schönen Mieterrechten
> kann er den Mieter nicht einfach so ohne weiteres auf die Straße setzen.

Der juristische Weg ist hier leider wohl auch recht langwierig und die
Erfolgsaussichten dubios. Das ist vielleicht eine Schattenseite eines
Rechtsstaates, in dem es nicht statthaft ist, dem bösen Buben mit der
Pump Gun einfach so das Licht auszublasen.
Ich laufe wegen einem ebay-Betrug auch (vermutlich vergeblich) meinem
Geld hinterher, die Staatsanwaltschaft schläft seit 6 Wochen und nix
passiert. Ist mir dennoch lieber, als daß mich einer im Zweifelsfalle
(wenn von mir ein Paket verschwinden würde etwa) erstmal per
Russeninkasse fertigmachen läßt bevor er mal die Rechtsmittel
einschaltet.

> Sorry, auch wenn es jetzt Offtopic ist, aber das musste jetzt einfach
> mal raus.


So, das war jetzt aber auch ordentlich OT....

Zoe
Autor: Anja zoe Christen (zoe)
Datum: 13.05.2008 13:19

Paul Baumann wrote:
> Ich habe hier auch so einen "Experten" unter mir wohnen, der glaubt,
> allein auf der Welt zu sein. Der verschläft den Tag und wird gegen 21
> Uhr mobil. Er hat es fertiggebracht, morgens um 1/2 2 Uhr mit der
> Taschenlampe im Mund auf dem Balkongeländer mit der Stichsäge
> Spanplatten zuzuschneiden.
>
> Ich habe dann in einer Woche 3 X die Polizei hier gehabt. Beim 3. Mal
> nahm man den guten Mann mit. (Ich glaube, das hieß
> Unterbindungsgewahrsam oder so ähnlich)

So ein Experte wohnt im Haus neben mir; alle paar Wochen Besäufnisfeier
mit Gegröle bis weit nach Mitternacht. So sans halt die Landbewohner.
Wenn ich dem die Grünen auf den Hals schicke, bin ich mir sicher daß
meine Autos daraufhin merkwürdige Beulen und Kratzer bekommen, von ganz
alleine....

Zoe
Autor: Tilo Lutz (katagia)
Datum: 13.05.2008 13:22

Der Vermieter kann natürlich nichts für den Lärm.
Dieser kann allerdings Schadensersatz bzw Ersatz für die entgangenen
Mieteinnahmen vom Lärmverursacher verlangen.

Dann ist das ganze ein Zivilrechtliches und nicht Strafrechtliches
Verfahren.
Wenn man zum Vermieter ein gutes Verhältnis hat, sollte man so etwas mit
ihm auch absprechen können.
Autor: Paul Baumann (Gast)
Datum: 13.05.2008 13:29

@Zoe
Willkommen im Club der Leidensgenoss(in)en. Ich kann gegen den Mann
nichts unternehmen, da er einen "Jagdschein" hat und somit unter
Naturschutz steht. Dem Vermieter (große Wohnungsgenossenschaft) war das
Gebaren herzlich egal. Originalton: "Na, das ist eben ein alter
Mann...."

Nur die Polizei nötigte ihm noch etwas Respekt ab.

MfG Paul
Autor: Rufus t. Firefly (rufus) (Moderator)
Datum: 13.05.2008 13:51

Und eine Mietminderung Deinerseits dürfte Deinem Vermieter eine
vielleicht deutliche Reaktion abverlangen - Voraussetzung ist natürlich,
daß die Mietminderung berechtigt ist, der "alte Mann" also ungebührlich
stört.

Sobald es ums Geld geht, reagieren Vermieter i.d.R. recht flott. Ich
weiß, wovon ich rede, ich bin selbst einer mit WEG-Erfahrung.
Autor: FRAGENSTELLER (Gast)
Datum: 13.05.2008 14:01

John Doe (Gast) wrote

>habe mir aber sagen lassen müssen, dass es
>vor 22 Uhr wohl keine beschränkung der Lautstärke gibt

soweit ich informiert bin gilt das nur für lärm der nicht vermeidbar ist
(z.b. bei neueinzug in die wohnung und damit verbunden arbeiten), was
man bei einer stereoanlage wohl nicht behaupten kann.
Autor: Uhu Uhuhu (uhu)
Datum: 13.05.2008 15:49

Mietminderung:

Bevor man die Miete kürzt, sollte man sich unbedingt beim Vermieter über
die Lärmbelästigungen beschweren und ihm eine Frist - ich würde 10 Tage
sagen, frag aber lieber beim Mieterverein oder einem Anwalt - setzen,
innerhalb der er bitte - Höflichkeit ist angesagt! - für Abhilfe sorgen
soll.

Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, setzt man ihm eine
Nachfrist und kündigt für den Fall, daß das Übel nicht beseitigt wird,
Mietminderung an.

Außerdem: Unbedingt Datum und Uhrzeit der Störungen aufschreiben.
Eventuell nach Mitbewohnern des Hauses suchen, die sich auch gestört
fühlen und die bitten, auch Buch zu führen.

Für den Fall, daß es sich um ein Haus handelt, das in Eigentumswohnungen
aufgeteilt ist, sollte man auch den Hausverwalter über die Störungen
informieren.

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