Nabend zusammen, ich stelle mir gerade die Frage, ob ich mich nebenberuflich als Softwareentwickler selbständig machen sollte. Dabei stieß ich auf den unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Ich möchte von Euch keine Rechtsberatung, sondern ehr Erfahrungen und evtl Empfehlungen. Meine erste Frage ist, was es für einen Unterschied für mich macht, ob ich nebenher freiberuflich oder gewerblich tätig bin? Als Einkommen würde ich mal (hoch geschätzt) 30.000€/a annehmen. Zweitens interessiert mich, ob ich in dieser selbständigeit auch handwerklich tätig sein kann/darf? Meine Qualifikationen sind, Tischlergeselle, M.Sc. Fachrichtung Maschinenbau, Webentwicklung autodidaktisch seit 15 Jahren (nie gewerblich), Weiterbildung zum Webentwickler (12 Monate). Angestellt als Mensch für fast Alles mit 25h pro Woche.
Kolja L. schrieb: > was es für einen Unterschied für mich macht, ob ich nebenher > freiberuflich oder gewerblich tätig bin? Eigentlich keinen. Im Gewerbe vorab zu zahlende Steuern werden gegen die Einkommensteuer gegengerechnet. Kolja L. schrieb: > Meine Qualifikationen sind, nicht ausreichend um vom Finanzamt als freiberuflicher Softwareentwickler anerkannt zu werden. Freiberuflich ginge wegen deines Fachbereichs: 'Ingenieuerbüro für Maschinensteuerungen und Programmierung'. Kräht dann kein Hahn nach welche App du programmierst.
Als Freiberufler kannst du immer Einnahme-Überschussrechnung machen und musst nicht bilanzieren, wenn später Umsatz und/oder Gewinn über die Grenzen steigen sollten. Das kann ein Vorteil sein, muss aber nicht.
Michael B. schrieb: > nicht ausreichend um vom Finanzamt als freiberuflicher > Softwareentwickler anerkannt zu werden. Doch, der M.Sc Maschinenbau dürfte reichen für "Ingenieurshafte Tätigkeit". Darfst die Tätigkeit nur nicht als "Webentwickler" anmelden. Michael B. schrieb: > 'Ingenieuerbüro für Maschinensteuerungen und Programmierung' wäre schon ein guter Ansatz. Kolja L. schrieb: > Zweitens interessiert mich, ob ich in dieser selbständigeit auch > handwerklich tätig sein kann/darf? Eher nicht. Auch mit Handel musst du vorsichtig sein, dem Kunden einen Server verkaufen usw. ist schon grenzwertig, auch wenn da dann deine Software drauf läuft. Michael B. schrieb: > Eigentlich keinen. Im Gewerbe vorab zu zahlende Steuern werden gegen > die Einkommensteuer gegengerechnet. Rechne das mal genau durch, wieviel Vorteil du dadurch hast, und ob sich das lohnt. Wenn am Schluss nur die IHK-Mitgliedsbeiträge als Vorteil bleiben, sind's die Einschränkungen und mglw. Risiko irgendwann rückwirkend doch als Gewerbe eingestuft zu werden m.M.n nicht wert.
Man muß auch ausreichend KundeN haben, wenn man etwas verkaufen will.
Εrnst B. schrieb: > Kolja L. schrieb: >> Zweitens interessiert mich, ob ich in dieser selbständigeit auch >> handwerklich tätig sein kann/darf? > > Eher nicht. Auch mit Handel musst du vorsichtig sein, dem Kunden einen > Server verkaufen usw. ist schon grenzwertig, auch wenn da dann deine > Software drauf läuft. Handel geht nur über Gewerbe, nicht freiberuflich. Das kann man aber auch parallel betreiben, wenn’s vorteilhaft ist. Das wird dann ein Fall für den Steuerberater. Oliver
Oliver S. schrieb: > Handel geht nur über Gewerbe, nicht freiberuflich. Gibt ein paar Schlupflöcher, die man nutzen könnte... "Der Server war ein Prototyp"... Aber eben mit dem Risiko dass das Finanzamt kurz vor der Verjährung auf die Idee kommt, das alles rückabzuwickeln und neu zu bewerten. > Das kann man aber > auch parallel betreiben, wenn’s vorteilhaft ist. Ja, so mach ich das, aber aus anderen Gründen, nicht zum Steuersparen.
Danke für die Antworten und Anregungen. Klar, wenn es wirklich soweit kommen sollte, suche ich mir einen Steuerberater. Mir geht es vor allem um Einfachheit und nicht um Steuern sparen.
Kolja L. schrieb: > Als Einkommen würde ich mal (hoch geschätzt) 30.000€/a annehmen. Dann zahlst Du mit einem Gewerbe zusätzlich: - Gewerbesteuer auf 5.500 EUR (24.500 EUR Freibetrag), die teilweise oder komplett mit der ESt verrechnet wird - IHK-Mitgliedschaft Die Bilanzierungspflicht geht erst bei 60.000 EUR Gewinn oder 600.000 EUR Umsatz los, Du kommst also mit der Einnahmenüberschussrechnung davon. Michael B. schrieb: > Eigentlich keinen. Im Gewerbe vorab zu zahlende Steuern werden gegen > die Einkommensteuer gegengerechnet. Die Gewerbesteuer wird nicht vorab gezahlt, das verwechselst Du entweder mit Vorauszahlungen oder mit der USt-Voranmeldung, beide werden natürlich mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Die Gewerbesteuer wird nur bis zum 4fachen des Messbetrags bei der Einkommensteuer abgezogen, d.h. wenn der Hebesatz in der Gemeinde höher als 400% ist (der Durchschnitt liegt bei 435%, die Spanne reicht von 200% bis zum Rekordhalter mit 900%), wird sie nicht komplett verrechnet. Kolja L. schrieb: > Klar, wenn es wirklich soweit kommen sollte, suche ich mir einen > Steuerberater. > Mir geht es vor allem um Einfachheit und nicht um Steuern sparen. Einfachheit gibt es in Deutschland nicht, aber dafür ist ja der Steuerberater da.
Hmmm schrieb: > Kolja L. schrieb: >> Als Einkommen würde ich mal (hoch geschätzt) 30.000€/a annehmen. > > Dann zahlst Du mit einem Gewerbe zusätzlich: > > - Gewerbesteuer auf 5.500 EUR (24.500 EUR Freibetrag), die teilweise > oder komplett mit der ESt verrechnet wird Du zahlst Einkommensteuer auf die vollen 30.000€ plus dem Einkommen aus dem ersten Job. Oliver
Oliver S. schrieb: > Du zahlst Einkommensteuer auf die vollen 30.000€ plus dem Einkommen aus > dem ersten Job. Lies meinen Beitrag nochmal richtig, es geht um GEWERBEsteuer. Dass er auch Einkommensteuer zahlt, ist völlig unabhängig davon, ob es ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit wird.
Hmmm schrieb: > Einfachheit gibt es in Deutschland nicht Das sehe ich nicht ganz so! Es wird zwar immer wieder über die vermeintlich ausufernde Bürokratie berichtet. Da empfiehlt es sich dann, mal einen Blick über den Tellerrand zu werfen, z.B. nach Spanien! Außerdem ist die deutsche Finanzverwaltung zuverlässig! BTW: ich kann das ständige Behörden-Bashing nicht so ganz nachvollziehen. Ich halte z.B. die Komplexität für eine Steuererklärung mit EÜR für nur mäßig (kann man auch gut ohne StB erledigen, wenn man die Grundlagen kennt)(*). Bei Bilanzierungspflicht sieht es dann natürlich anders aus. Vor allem, da man dann sinnvollerweise die Betriebsform auch gleich von Einzelgewerbe auf GmbH umstellt. Ach so: ich würde dir (aus eigener Erfahrung) ein Gewerbe empfehlen. ciao Marci (*) Hängt natürlich auch von Art und Umfang der Unternehmung ab!
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