Hallo, Ich habe mir ein RelaisBoard mit für eine Haussteuerung entwickelt und habe an dem Board die Abstrahlung ca. 600 kHz bei -22,80dBm gemessen. Nun die Frage, wäre dieses Board erlaubt in ein Schaltschrank zu verbauen? Oder , was sind die Richtlinien? wo sind die Grenzen? VG Heino
Gesetz in Österreich: Elektrotechnik Gesetz. Verordnung dazu wäre dann die Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung. Damit wird die Richtlinie 2014/30/EU umgesetzt. Deutschland/alle anderen EU Länder musst du selbst schauen... Bei Relaisboard wirst du aber auch die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) brauchen. 73
Heino Kellmann schrieb: > Ich habe mir ein RelaisBoard mit für eine Haussteuerung entwickelt und > habe an dem Board die Abstrahlung ca. 600 kHz bei -22,80dBm gemessen. Bevor ich da über irgendwelche Grenzwerte nachdenke, würde ich erstmal ergründen, was einen Frequenz von 600kHz dort zu suchen hat und wo die her kommt. Die Relais können das wohl kaum sein, eher ein rumrotzender kleiner DC/DC-Wandler.
Heino Kellmann schrieb: > Abstrahlung ca. 600 kHz bei -22,80dBm gemessen Wer misst, misst meistens Mist. Bei einer Wellenlänge von 500m warst du mit Sicherheit im Nahfeld, und da kannst du vllt Feldstärken messen, aber Leistungen?
Hp M. schrieb: > Heino Kellmann schrieb: >> Abstrahlung ca. 600 kHz bei -22,80dBm gemessen > > Wer misst, misst meistens Mist. > > Bei einer Wellenlänge von 500m warst du mit Sicherheit im Nahfeld, und > da kannst du vllt Feldstärken messen, aber Leistungen? In allen mir geläufigen Fällen wird Abstrahlung nicht unter 30 MHz gemessen. Darunter wird nur leitungsgebunden gemessen.
Allenfalls ein Filterchen vorher und Nachher. zB eine stromkompensierte Spule mit je einem Kondensor auf beiden Seiten
Hallo Zusammen, Meine Frage war, in wieweit die Werte erlaubt sind bzw. was die Wertgtenze ist.
Heino Kellmann schrieb: > Meine Frage war, in wieweit die Werte erlaubt sind bzw. was die > Wertgtenze ist. M.A. S. schrieb: > In allen mir geläufigen Fällen wird Abstrahlung nicht unter 30 MHz > gemessen. Darunter wird nur leitungsgebunden gemessen. Dazu schaue mal z. B. hier rein (ist für Precompliance, sonst selber googeln): https://www.beam-verlag.de/app/download/29040543/HF-Praxis%2B10-2017%2BIV.pdf Einen Spektralanalysator hast du offensichtlich, dann benötigst du noch sogenannte LISNs (Netznachbildungen). Je nach Gerätetyp gibt es unterschiedliche Grenzwerte. Die Detektoren spielen dabei auch eine Rolle, z. B. Quasi-Peak, RMS etc.
Heino Kellmann schrieb: > Meine Frage war, in wieweit die Werte erlaubt sind bzw. was die > Wertgtenze ist. Lies mal was du wirklich brauchst! Emission leitungsgebunden ist nur 1 einziger punkt von vielen! 73
Heino Kellmann schrieb: > Hallo, > > Ich habe mir ein RelaisBoard mit für eine Haussteuerung entwickelt und > habe an dem Board die Abstrahlung ca. 600 kHz bei -22,80dBm gemessen. Anbei ein Messprotokoll mit den Grenzwerten für Class B nach EN55011. Da du weder angegeben hast zu welcher Klasse (A(Industriegebiet),B(Wohngebiet)) dein Gerät gehört, noch wie du die Abstrahlung gemessen hast (Antenne, Richtung, Avergae/Peak) lässt sich deine Messerei nicht im Geringsten bewerten. Vielleicht fängst Du mal damit an, dir von einem Funkamateur die Basics erklären zu lassen. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg332007Ver246ffentlicId10701pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 http://archiv.swisstmeeting.ch/tl_files/images/EMV%202014/2_3_Maschinenindustrie_Herbert%20Blum.pdf
Kleiner Tipp am Rande: Die DIN EN 55011 ist selten allein anwendbar. Fällt die Anwendung z.B. unter eine Produktnorm der 61326-Reihe, sind die dort angegebenen Verfahren und Grenzwerte anzuwenden.
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