Hallo Ich hatte Coronabedingt mehr Freizeit als üblich und weil es ein Tolles Angebot auf Ebay gab hatte ich 6 Gopro Kameras gekauft Beschreibung war ungefähr eine geht die andern nicht und der Preis war weniger als eine Heile gebraucht normalerweise. Nun hatte ich diese 5 Kameras hier rumliegen und zu verlieren hatte ich ja nix also Demontage Videos geschaut und die Kameras auseinandergebaut, Teile kreuzgetauscht. 4 Stück sind wieder heile und haben mir einige Euros eingebracht. Danach habe ich einen Posten Spielekonsolen und Unifi zeug gekauft und auch da recht schnell recht gut Geld gemacht. Ich könnte mir vorstellen das eine weile lang öfter zu machen. Dazu befürchte ich ist auf Dauer ein Gewerbe unumgänglich. Dürfte man das ohne Spezielle Papiere? Ich bin eigentlich Elektriker. Vermutlich brauchte ich eine Versicherung? Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen. Neben meinem eigentlichen Job. Kennt sich jemand damit aus?
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Handwerkskammer, oder Steuerberater Deines Vertrauens fragen. Bis zu nem gewissen Betrag ist der Handel über die Bucht glaub frei, aber dann kommt der Fiskus.
Bratislava schrieb: > Dürfte man das > ohne Spezielle Papiere? Ich bin eigentlich Elektriker. Meisterbrief im passenden Handwerk. Haushaltsstrippenzieher reicht nicht. Und wenn du das rentabel betreiben willst, dann musst du schnell mehr verlangen als die Kunden bereit sind zu bezahlen.
Thomas S. schrieb: > Handwerkskammer, oder Steuerberater Deines Vertrauens fragen. > Dann mußt Du die Kosten erst wieder hereinholen… Das Finanzamt muß jedenfalls auch informiert werden, sonst ist das evtl. Schwarzarbeit… > Bis zu nem gewissen Betrag ist der Handel über die Bucht glaub frei, > aber dann kommt der Fiskus.
Einen Meisterbrief habe ich nicht. Ich bin "Haushalts Strippenzieher"
Der Weg, keine Reparaturdienstleistung anzubieten, sondern defekt zu kaufen und heile zu verkaufen, ist der übliche Weg, dem Problem der Meisterpflicht des R&F Gewerbes zu entkommen. Es gibt viele, die das bei weisser Ware machen. Dafür bringst du auch keine Elektronik neu in Verkehr, bist also aus WEEE und CE raus, selbst die Batterieverordnung trifft dich nicht. Beim Verpackungsgesetz bin ich nicht sicher. Steuerlich wird es relevant weil du Dinge mit Gewinn verkaufst, nicht wie der übliche Privatkunde der Gebrauchtes i.A. nur mit Verlust verkauft. Ab 9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese Nebentätigkeit musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als Gewinn aus Privatveräusserung. Aber du darfst alles abziehen, was du sonst gekauft hast und nicht mit Gewinn verkaufen konntest, und natürlich die eBay-Gebühren. Ein Fernseher oder Geschirrspüler, den du (gebraucht gekauft und repariert, oder auch nicht) hast und noch nicht wieder verkauft hast, ist Betriebsvermögen und reduziert deinen Gewinn. Interessant wird es, wenn du unreparables wegwirst, ist das dann kostenloser Elektronikschrott einer Privatperson oder kostenpflichtig mit Beleg zu entsorgender Gewerbemüll....
H. H. schrieb: > Meisterbrief im passenden Handwerk. Haushaltsstrippenzieher reicht > nicht. > Und wenn du das rentabel betreiben willst, dann musst du schnell mehr > verlangen als die Kunden bereit sind zu bezahlen. Das ist der Knackpunkt. Damit es sich mit offiziellem Gewerbe lohnt, muss er viel mehr nehmen. Wenn das nicht wirklich begehrte Dinge sind, wird es schwer. Da lohnt Reparatur dann häufig nicht (leider!). MaWin schrieb: > Interessant wird es, wenn du unreparables wegwirst, ist das dann > kostenloser Elektronikschrott einer Privatperson oder kostenpflichtig > mit Beleg zu entsorgender Gewerbemüll.... Wenn das Elektronikgeräte oder Teile aus Elektronikgeräten sind, für die die Entsorgungsgebühren gezahlt wurden (und das sind praktisch alle beweglichen elektronischen Geräte, die auch ein Privater nutzen könnte), dann kann er die ganz normal an den Annahmestellen abgeben. Es wird da nicht zwischen Gewerbe/Privat unterschieden. Wichtig ist nur, dass der Hersteller dafür seinen Obulus entrichtet hat.
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MaWin schrieb: > Ab 9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese > Nebentätigkeit musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als > Gewinn aus Privatveräusserung. Diese Zahlen sind Monatlich? Gesamt incl Hauptjob würde ich die 9744 lange nicht knacken und 600 neben im Monat naja Würde mir sicher erstmals reichen. Bleibt die Frage ob Gewinn oder Verkaufspreis.
Bratislava schrieb: > Vermutlich brauchte ich eine Versicherung? Da musst du erst mal klären: wogegen willst du dich versichern lassen? Und ab da wirds dann ganz schnell uninteressant. Bratislava schrieb: > einige Euros eingebracht Diese Rechnung solltest du auf jeden Fall ganz genau machen. Und dir auch bzgl. deiner Arbeitszeit nichts in die Tasche lügen im Stile von "ist ja sowieso Freizeit".
Bei Gesamteinkünften unter 7.664 Euro <b>jährlich</b> besteht keine Steuerpflicht. Du kannst jedoch einfach eine Rechnung schreiben und alles am Jahresende bei deiner Steuererklärung mit angeben. Dazu empfiehlt es sich eine mini Buchhaltung zu erstellen also für jeden Monat die Ein- und Ausnahmen (mit Belegen dazu) aufzuschreiben und abzuheften. Am Jahresende machst du eine Überschussrechnung als Einnamen - Ausgaben und diese Zahl gibst du bei der Steuer mit an. Das andere Thema ist ein privatrechtlicher Punkt. Wenn du einen Toaster reparierst und dieser beim Kunden einen Brand auslöst und es nachgewiesen wird, dass es nicht fachlich korrekt instand gesetzt wurde, dann kommst du ins Spiel.
Bei der nächsten Generation der Geräte kann das schon ganz anders ausgehen.
Stichwort: ! Einnahmenüberschussrechnung ! Und alles was dazu gehört. !Betriebskonto! Das muß schon sein.
Bratislava schrieb: > MaWin schrieb: >> Ab 9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese >> Nebentätigkeit musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als >> Gewinn aus Privatveräusserung. > > Diese Zahlen sind Monatlich? Gesamt incl Hauptjob würde ich die 9744 > lange nicht knacken und 600 neben im Monat naja Würde mir sicher > erstmals reichen. Bleibt die Frage ob Gewinn oder Verkaufspreis. Du wirfst da was durcheinander.
Reparieren und Meisterpflicht? Autos z.B. kann man auch ohne Meister reparieren... man darf sich eben nicht Meister nennen. Wie sonst könnten die unzähligen Autoaufbereiter mit ausschließlich ausländischen MA ohne Meister sonst halten? Die bereiten auf, das kann dann auch mal ein defektes Teil im Tausch sein. Also.... wenn du Fließen ohne Meister verlegst oder gar Haare schneidest dann bist du ein Schwerverbrecher ;-) Ein Heilpraktiker oder Immobilienmakler braucht nur Baumschule.... Good old Germany. Tip: Gewerbeanmeldung zur Sicherheit vor den Nachbarn. Tätigkeit: technische Dienstleistungen aller Art. Wenn weitere Fragen kommen, ich repariere Computer. Später guggt keiner nach was du für welche Rechnungen ausgestellt hast, da zählen nur Einnahmen und Ausgaben.
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Christian M. schrieb: > repariere Computer Auch dafür meint die HWK, du müsstest einen Meistertitel haben!
Ich würde das auch nicht so eng sehen. Eine Gewerbeanmeldung kostet 20EUR. Wenn das Geschäft dann nicht läuft oder der Aufwand unterschätzt wurde, dann ist es halt so. Solange man deswegen sein Beruf nicht gekündigt hat, kann man ja jederzeit aussteigen. Verkauft man übrwiegend an Privat dann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung (MWSt). Eine saubere Steuererklärung ist obligatorisch. Dann bleibt als einziges Risiko die Haftung bei fehlerhaften Reparaturen. Da sollte man halt wissen was man tut.
@ Bratislava Du kaufst Geräte gebraucht und verkaufst Geräte gebraucht. Damit handelst Du im wesentlichen als Kaufmann bzw. als Vollkaufmann. Die "Reparatur", die im eigentliche Sinne keine ist, beschränkt sich bei Dir darauf, die Teile zu reinigen etc. und damit die Ware in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Viel Glück.
Vielleicht motiviert dich die Geschichte des Herrn Jung (allerdings Meister) https://www.youtube.com/watch?v=ndBdXBs2vIU oder des Herrn Bräuer (selbes Video, 6:06), ob Meister oder nicht weiß ich nicht https://youtu.be/ndBdXBs2vIU?t=366
Gebrauchtes läßt sich auf dem Flohmarkt verkaufen. Fällt man der Finanz nicht grad durch regelmäßige Präsenz und großes Lager auf, passiert nix. Vorteil: Man sieht schnell, was die Leute brauchen. Nachteil: Man muß losfahren, wenn anständige Leute noch im Gasthaus sitzen :-) Es gibt keine Entsorgungskosten, nur Entsorgungsgewinn. Rohstoffhändler zahlen Geld dafür, wenn man defekte Geräte nach deren Notwendigkeiten zerlegt und sortiert anliefert.
Martin schrieb: > Du kaufst Geräte gebraucht und verkaufst Geräte gebraucht. Damit > handelst Du im wesentlichen als Kaufmann bzw. als Vollkaufmann. Nein, isser nicht. Er ist Minderkaufmann!
Zum Business Teil der Betaetigung. Die Kunden bringen dir etwas und fragen nach einem Preis und einem Termin. Mindestens der Preis ist dann verbindlich. Der Zeitraum muss in einem ueberschaubaren Rahmen sein. Falls du ein Geraet als fuer 20 euro in 2 Wochen machbar deklarierst, darf es vielleicht 25 Euro kosten, und vielleicht 3 Wochen dauern. Wenn nach 4 Wochen immer noch nichts ist, wollen sie's nicht mehr, weil sie ein Neues gekauft haben. Ich habe 2 Kollegen, welche den "Repariere Alles" Business Ansatz probiert haben und gescheitert sind. Gruende. Neugeraete sind zu guenstig. Auch wenn du original Ersatzteile guenstig bekommst sind sie eben doch nicht so guenstig. Dann ist zB deren Versand nicht gratis.
Pandur S. schrieb: > und gescheitert sind. Na ja, man muss sich beschränken. Jahrelang lief Saeco-Reparatur recht gut. Inzwischen werden die guten Saecos rar, es gibt nur noch Philips-Schrott bei dem die Reparatur nicht lohnt. Auch BSH Geschirrspüler liessen sich mit Gewinn reparieren. Seit dem alles nur noch Plastik ist, sind sie aber Schrott. Er kann mit seinen GoPro ja ein gutes Nebeneinkommen erzielen. Bis halt auch GoPro unreparabel werden.
Phasenschieber S. schrieb: > Er ist Minderkaufmann! Leute wie Du sind immer was mit Minder. Echte Kerle wie der TO sind immer was mit Voll. Hoffentlich kapiert das ein Minderleister wie Du. Ansonsten gilt das HGB: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)
Martin schrieb: unflätige Beschimpfungen, worauf ich nicht eingehe. Für den TO: https://www.rheinhessen.ihk24.de/fairplay/handelsrecht/handelsregister/a-4822-vollkaufmann-1449500
Ja, wir haben einen Kaffemaschinen Reparateur in der Naehe. Allerdings ist der schon 77 und Reparaturenannahme ist nur morgens zwischen 9 und 11, oder nach Absprache. und Auslieferung auch. Eine nette Beschaeftigungfuer Ortsgebundene Rentner, aber ob's fuer ein Einkommen reicht ist eine andere Frage.
Bratislava schrieb: > Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen. Nennt sich dann Schwarzarbeit. Flip B. schrieb: > Christian M. schrieb: > >> repariere Computer > > Auch dafür meint die HWK, du müsstest einen Meistertitel haben! Wurde meines Wissens vor x Jahren abgeschafft. Computerschrauber haben keinen Meister.
Helge schrieb: > Es gibt keine Entsorgungskosten, nur Entsorgungsgewinn. Rohstoffhändler > zahlen Geld dafür, wenn man defekte Geräte nach deren Notwendigkeiten > zerlegt und sortiert anliefert. Das funktioniert aber nur mit riesigen Mengen. Nicht mit einem Eimer voll Gopros.
Timo schrieb: > Bratislava schrieb: >> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen. > > Nennt sich dann Schwarzarbeit. Ob Hobby oder nicht, spielt für IHK, Innungen, Elektronikschrott, etc. eine Rolle. Dem Finanzamt ists völlig wurscht, ob Hobby oder Beruf. Wenn "mit Gewinnabsicht", wollen die einfach nur die ihren Steueranteil, und alles ist für die gut. Oliver
Oliver S. schrieb: > spielt für IHK, Innungen, Elektronikschrott, etc. > eine Rolle. Dem Finanzamt ists völlig wurscht, ob Hobby oder Beruf. Wenn es ihnen "völlig wurscht" ist, warum spielt es dann eine Rolle?
Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert. Die Konkurrenz ist gigantisch, denn darauf sind schon viele Schüler gekommen. Dazu werden gebrauchte/defekte Sachen auf ebay viel zu teuer gehandelt.
Bratislava schrieb: > Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen. Falls das Zeug auf Ebay vertickt wird, sollte man unbedingt wissen, dass die Schnüffler der Steuerfahndung dort ständig mitlesen!
Basti schrieb: > Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert. Die erste Erfahrung des TOs spricht für das Modell. > Die Konkurrenz ist gigantisch, denn darauf sind schon viele Schüler > gekommen. Halte ich für eine Übertreibung. > Dazu werden gebrauchte/defekte Sachen auf ebay viel zu teuer > gehandelt. Einerseits schreibst Du von einer gigantischen Konkurrenz, andererseits sind die Sachen viel zu teuer. Das klingt für mich nicht stimmig. Das Gegenteil ist der Fall: die Konkurrenz ist untergeordnet, es werden gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Kann jeder bestätigen, der die Energie, den Nerv & die Muße hat auf Ebay zu handeln. So wie ich. Ebay ist ein hervorragender Markt für Verkäufer geworden, den man gut für sich Nutzen kann, sofern man clever & smart ist.
Oliver S. schrieb: > Dem Finanzamt ists völlig wurscht, Nö, isses nicht. Gewinnabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Ein Hobby als Gewerbe, ist nur solange ein Gewerbe, wie es Gewinne erzielt. Stellen sich nach einer gewissen Zeit keine Gewinne ein, dann wird die Voraussetzung "Gewinnabsicht" negiert und der der Gewerbebetrieb als Hobby eingestuft, was ein weiteres Betreiben des Gewerbes unterbindet.
Bratislava schrieb: > Neben meinem eigentlichen Job. Das ist gut: Spinne am Morgen bringt Kummer und Sorgen (https://de.wikipedia.org/wiki/Spinne_am_Morgen) Um den Rest mach Dir Gedanken, wenn Du die ersten 100 Geräte verschoben hast und jeden Woche welche dabei kommen.
Timo schrieb: > Das funktioniert aber nur mit riesigen Mengen. lol letzte Ablieferung bei mir hatte auch 2kg Platine 1 und 1kg Messing bei. alles kein Problem.
Martin schrieb: > es werden > gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Kann jeder bestätigen, der die > Energie, den Nerv & die Muße hat auf Ebay zu handeln. So wie ich. Ich habe letztens auf einen 1 Jahr alten DVD-Player mitgeboten. Der endete dann 25 Euro über dem Preis des sofort lieferbaren Neugerätes vom Fachhändler. Und sowas passiert da ständig. eBay ist für Käufer von Gebrauchtwaren von Privat völlig uninteressant geworden. Oliver
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Bratislava schrieb: > Ich könnte mir vorstellen das eine weile lang öfter zu machen. Dazu > befürchte ich ist auf Dauer ein Gewerbe unumgänglich. Besser ohne Gewerbe und ohne Gewährleistung über ebay-kleinanzeigen unterhalb der erlaubten Grenzen. Könnte aber eh keiner nachvollziehen (siehe was die Handwerker da schwarz treiben).
Martin schrieb: >> Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert. > > Die erste Erfahrung des TOs spricht für das Modell. Er hat einmal eine Kiste kaputter Gopros günstig ergattert. Dieser einmalige Zufallstreffer, sagt genau nichts aus. Martin schrieb: > es werden > gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Es gibt Dummköpfe, die die Preise von Gebrauchtgeräten fast auf Neupreisniveau steigern, manchmal auch noch höher. Klar, die Verkäufer profitieren davon. Aber glaube nicht, du könntest dauerhaft kaputte Teile überteuert einkaufen, reparieren und noch teurer weiter verkaufen. Das lohnt sich in Einzelfällen für Schüler, um das Taschengeld aufzubessern. Oliver S. schrieb: > Ich habe letztens auf einen 1 Jahr alten DVD-Player mitgeboten. Der > endete dann 25 Euro über dem Preis des sofort lieferbaren Neugeräts vom > Fachhändler. Und sowas passiert da ständig. > > eBay ist für Käufer von Gebrauchtwaren von Privat völlig uninteressant > geworden. Ja leider, so siehts aus. Dazu wird man heute auch eher beschissen als vor 15 Jahren.
Phasenschieber S. schrieb: > Gewinnabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. > > Ein Hobby als Gewerbe, ist nur solange ein Gewerbe, wie es Gewinne > erzielt. > Stellen sich nach einer gewissen Zeit keine Gewinne ein, dann wird die > Voraussetzung "Gewinnabsicht" negiert und der der Gewerbebetrieb als > Hobby eingestuft, was ein weiteres Betreiben des Gewerbes unterbindet. Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Man kann ohne Probleme langfristig ein Gewerbe mit 10EUR Gewinn im Jahr fuehren. Das Finanzamt schreitet nur dann ein, wenn man das Gewerbe als Steuersparmodell versteht. Also bspw. Ausgaben uebermaessig abschreiben will, MWSt-freie Einkaeufe taetigt usw. Also bspw. der TE hat 200EUR Handelsspanne in einem Jahr, dafuer kauft er sich ein Messgeraet, die MWSt verrechnet er ueber die Verkaeufe und Gewinn ist dank Ausgaben fuers Messgeraet Nahe Null. => Einstufung als Hobby Im Anderen Fall ein verkauftes 3D-Druckteil fuer 10EUR, angemeldet als Gewerbe, keine Betriebsausgaben angemeldet da Drucker schon privat vorhanden => alles Paletti.
Maxe schrieb: > Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Gewinn ist Gewinn, eine Quantifizierung habe ich ja nicht genannt. Bleibt der Gewinn jedoch aus, dann wars das mit dem Gewerbe.
Phasenschieber S. schrieb: > Maxe schrieb: >> Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. > > Gewinn ist Gewinn, eine Quantifizierung habe ich ja nicht genannt. > > Bleibt der Gewinn jedoch aus, dann wars das mit dem Gewerbe. Es ist schon viele Jahre so, dass die Unternehmereigenschaft nicht mehr an eine Gewinnerzielungsabsicht gekoppelt ist (§2 UStG). Das ist aber sowieso zu trennen von der Abzugsfähigkeit von Verlusten. Das Gewerbe bleibt auch bestehen, wenn man nur Verluste schreibt. Man kann diese aber dann nicht mehr steuerlich geltend machen. Irgendwann unterstellt einem das FA Liebhaberei und man muss dann schon genauer nachweisen, dass dem nicht so ist. Je nach Gewerbe kann sich die Gründungsphase aber hinziehen. Wenn man die ersten fünf Jahre keinen Gewinn erzielt, kann das durchaus normal sein. Dazu kommt natürlich auch die sonstige Situation des Unternehmers: wenn der einen Vollzeitjob hat und das Gewerbe nur nebenbei betreibt, dann wird ihm naturgemäß schneller Liebhaberei unterstellt als einem, der nur dieses hat und von seinen Rücklagen zuschießt.
Fazit: Es gibt in diesem Thread viele Leute die negativ eingestellt sind. Bei einigen kann man zwischen den Zeilen lesen, dass sie anderen einfach den Erfolg nicht gönnen. Rat an den TO: Carry On.
Martin schrieb: > Fazit: Es gibt in diesem Thread viele Leute die negativ > eingestellt > sind. Falsche Behauptung! >Bei einigen kann man zwischen den Zeilen lesen, dass sie anderen > einfach den Erfolg nicht gönnen. ??? > > Rat an den TO: Carry On. Try it
Wenn man eine Negativabsicht hat bekommt man dann vom Finanzamt Geld? SCNR :D
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