Moin, wie setzt man eigentlich das neue Schnüffelgesetz in diesem Forum um? Plan unserer Geldsauger ist ja jede Transaktion von jedem Bürger einzusehen, zur Not mit vermuteten Wertangaben, die am Jahresende hochsaldiert werden. Quasi eine Überschuss Rechnung ohne Ausgaben zu berücksichtigen. Angeblich sind die Administratoren genötigt den Schriftverkehr hinsichtlich Verhandlungabsichten zu überwachen und diese dann weiter zu geben. Frage 1: Wer ist die Meldestelle? Frage 2: Ich habe keine Kontodaten hinterlegt. Frage 3: Beweis im Falle einer Barzahlung bei Abholung das wirklich XX € gezahlt wurden? angeblich soll hier wieder der Chatverlauf geprüft werden. Frage 4: Wer zahlt den Aufwand der permanenten Durchsuchungen des Mailverkehrs...... hatten wir nicht mal ein Postgeheimnis?
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Falsche Rubrik. Siehe "Wenn ihr etwas kaufen oder verkaufen wollt, dann seid ihr hier richtig. Bitte nur direkte Angebote" Hast Du aber nicht. also bitte dies Thema ins "offtopic". Danke.
Christian M. schrieb: > Frage 1: Wer ist die Meldestelle? Die Überwachung erfolgt mittlerweile automatisiert. Google mal nach PRISM, Tempora, XKeyscore > Frage 2: Ich habe keine Kontodaten hinterlegt. Deine Bank kennt Deine Kontodaten. Wegen der Geldwäschegesetze kennt sie das Finanzamt auch. Vielleicht hast Du mal eine Steuererklärung abgegeben, da stehen sie auch drauf. > Frage 3: Beweis im Falle einer Barzahlung bei Abholung das wirklich XX € > gezahlt wurden? angeblich soll hier wieder der Chatverlauf geprüft > werden. Oder Überwachung durch Drohnen bzw High Altitude Balloons. > Frage 4: Wer zahlt den Aufwand der permanenten Durchsuchungen des > Mailverkehrs...... hatten wir nicht mal ein Postgeheimnis? Wer wohl. Was glaubst Du, wofür man die zusätzlich eingetriebenen Steuern benötigt? In der Vergangenheit war es übrigens so, dass a) Steuern nur auf Gewinne anfallen und nicht auf Einnahmen. Kaufst Du Dir ein Auto für 20 kEUR und verkaufst das nach ein paar Jahren für 8 kEUR weiter, dann hast Du 12 kEUR Verlust gemacht und nicht etwa 8 kEUR steuerpflichtigen Gewinn. b) für private Veräußerungsgeschäfte eine Spekulationsfrist von einem Jahr gilt. In Spezialfällen, z.B. Immobilien, auch 10 Jahre. Hast Du den verkauften Gegenstand also ein Jahr lang besessen, ist ein eventueller Gewinn steuerfrei. Bei erbschafts-besteuertem Erbe überträgt sich die Spekulationsfrist, d.h. der bereits verstrichene Zeitraum wird angerechnet.
Christian M. schrieb: > : Ich habe keine Kontodaten hinterlegt. Der Betreiber muss nur melden wenn ER die Zahlung mit abwickelt. So wie ebay z.B.
Soul E. schrieb: > In der Vergangenheit war es übrigens so, dass > > a) Steuern nur auf Gewinne anfallen und nicht auf Einnahmen. > Kaufst Du Dir ein Auto für 20 kEUR und verkaufst das nach ein paar > Jahren für 8 kEUR weiter, dann hast Du 12 kEUR Verlust gemacht und nicht > etwa 8 kEUR steuerpflichtigen Gewinn. > > b) für private Veräußerungsgeschäfte eine Spekulationsfrist von einem > Jahr gilt. In Spezialfällen, z.B. Immobilien, auch 10 Jahre. Hast Du den > verkauften Gegenstand also ein Jahr lang besessen, ist ein eventueller > Gewinn steuerfrei. > Bei erbschafts-besteuertem Erbe überträgt sich die Spekulationsfrist, > d.h. der bereits verstrichene Zeitraum wird angerechnet. Daran hat sich auch nichts geändert; auch gibt es weiterhin eine Freigrenze von 600 Euro pro Person und Jahr. Wer vorher schon Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften über dieser Grenze hatte, hätte sie von sich aus in der Steuererklärung angeben müssen. Das haben wohl nicht genug Leute getan. Deshalb müssen jetzt Plattformbetreiber (eBay etc.) Kunden mit (wenn ich es recht erinnere) mehr als 2000 Euro Einnahmen oder mehr als 30 Verkäufen melden. Das Ergebnis geht beim Finanzamt in das Scoring ein, und vielleicht fragen sie dann nach Belegen, vielleicht auch nicht. Viele Grüße Michael (Disclaimer: Ich bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater, und dies ist keine steuerliche Beratung.)
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