Gast
#2561222
Hi @ all, ich habe eine Frage bezüglich der Einstufung in die EG. Und zwar würde ich als Absolvent (MB-Student) normal in die EG 9A einsteigen. Da ich allerdings im geforderten Bereich bereits einige Erfahrung sammeln konnte und meinem Weg immer treu geblieben bin, hatte ich gefragt, ob es nicht möglich wäre mich in die 9B einzustufen. Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich generell an die 9B interessiert bin oder lediglich an das Jahresgehalt. Nun besteht die Möglichkeit entweder in der 9A einzusteigen mit 11,2% Leistungszulage und einer freiwilligen Zahlung der Firma ODER in die 9B einzusteigen mit einer Leistungszulage von nur 7% und einer freiwilligen Zahlung der Firma. Das Jahregehalt wäre bei beiden lösungen das selbe. Wie soll ich mich nun entscheiden? welche vor- bzw nachteile hat das ganze? Zu berücksichtigen ist natürlich auch die Gehaltsneuverhandlung welche alle 12??? MOnate oder dergleichen ansteht. für normal kommt man ja automatisch nach spätestens 18 Monaten von der 9A in die 9B. Ich vermute durch diesen "Aufstieg" wird dem AN vermittelt das es bereits eine "Gehaltsanpassung" gab und somit nicht mehr viel verhandelt wird. Ist man nun bereits in der 9B muss sich ja etwas tun um das Gehalt anpassen zu können, versteht ihr was ich meine? Daher wäre es nett wenn ihr mir evlt weiterhelfen könntet. Sind ja schließlich einige fähige leute hier vertreten. danke im voraus gruß andy