Sascha S. schrieb:
Die Preise der Geräte sind aber auch in einer anderen Grössenordnung,
als Smartphones. Da wird gern mal 3000+ EUR für ein solches Gerät
aufgerufen, wenn es neu ist. Da darf / muss man erwarten, dass das Gerät
auch mindestens so gut wie ein Smartphone ist.
Das siehst du ein wenig falsch, diese Geräte laufen zwar auf Android und sind im Grunde ein Smartphone. Dafür sind sie aber nicht gedacht und gebaut. Es sind Endgeräte für Warenwirtschaftssysteme (Großraumlager, Einzelhandel,..). Es sind Spezialgeräte die nicht mit aktuellen Smartphones konkurrieren wollen und müssen.
Sascha S. schrieb:
Gerne mag ich unterscheiden zwischen
- Updates (neues Features, z.B. Wechsel auf eine neuere Android Version)
und
- Nachbesserungen (im Sinne § 439 BGB (Kaufrecht) oder § 635 BGB
(Werkvertragsrecht)) von Fehlern, die schon in der ausgelieferten Ware
vorhanden waren.
Diese Geräte brauchen keine "neue Android" Version für Features. Sie haben eine Aufgabe und das wars, die Software dafür wird entweder vom Hersteller bereitgestellt oder vom Anwender. Darauf muss kein WhatsApp oder Facebook laufen. Dort muss ein WW-System laufen. Und das tut es.
Nachbesserung von Fehlern mag sein, aber welchen Fehler hat denn dein Gerät, welches schon zum Auslieferungszustand bestand und die Funktion des Gerätes für seinen Einsatzzweck einschränkt?
Sascha S. schrieb:
"Added fix for multiple
vulnerability issues with respect to Fragmentation and Forging attacks."
nachschieben müssen, bin ich nicht bereit, dafür (nochmal) Geld
auszugeben. Das muss in dem doch ordentlichen Kaufpreis mit eingepreist
sein.
Das fällt nicht unter Nachbesserung wenn die Möglichkeit zur Ausnutzung einer Soft- und Hardwareattake zum Zeitpunkt der Entwicklung nicht Nachvollziehbar oder Möglich war. Und nein, das muss NICHT in den Kaufpreis eingepreist sein. Für solch ein Gerät sind 3000€ nicht "teuer". Angebot und Nachfrage, es gibt auf dem Markt nicht viele Firmen die solch Geräte anbieten - deswegen der hohe Preis. Und "hoch" ist relativ - für dich privat scheint der hoch zu sein, für Firmen ist das eine kalkulierte Investition.
Sascha S. schrieb:
Ich beschäftige mich daher jetzt erstmalig mit Directive (EU) 2019/771
und Directive (EU) 2019/770 und dem EU Cyber Resilience Act ("CRA").
Wenn der CRA in Kraft ist:
- Sicherheitsupdates mindestens 5 Jahre,
- ohne Verzögerung, und
- kostenlos.
Wir dir rein gar nichts nutzen. Da die TC5xx und die TC7xx Geräte 2018 auf dem Markt gekommen sind. Somit VOR dem CRA und schon 8 Jahre auf dem Markt sind.
Sascha S. schrieb:
Neu würde ich Zebra jetzt ausschliessen, wenn die sich nach dem Kauf
dafür bezahlen lassen möchten, ihre eigenen Fehler auszubessern. (Oder
man muss 5 Jahr Wartungsvertrag gleich mit abschliessen und einpreisen).
Selbstverständlich schließen Firmen auch einen Wartungsvertrag mit ab. Nochmal: Diese Geräte sind überhaupt nicht dafür gedacht von Privatpersonen gekauft zu werden.
Sascha S. schrieb:
"Added fix for multiple
vulnerability issues with respect to Fragmentation and Forging attacks."
... und ...
Sascha S. schrieb:
"Mercedes: Fehlfunktion am Airbag ab Werk. Nur
Abo-Kunden erhalten Nachbesserung"
sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Das bei Mercedes wäre eine "Gefahr für Leib und Leben" und eine Sicherheitsschwachstelle in einem (meist ohnehin nur in einem lokalen Intranet genutzten Device) Scanner für ein Warenwirtschaftssystem ist ein Vergleich wie Äpfel und Birnen.
Und ja, wenn du es unbedingt mit Autos vergleichen willst: Wenn du bei VW einen Servicevertrag hast, regelmäßig mit deinem (in meinem Fall Crafter) zum Service gehst und diesen Bezahlst - dann bekommst du auch den ab Werk fehlerhaften Ladeluftkühler und Turbo getauscht wenn der originale Kühler leckt und Kühlmittel in den Überdruckkreislauf zieht. Hast du da keinen Service gemacht darfst du die 7.300€ selbst zahlen. So ist das eben im realen Leben.