ich suche oder würde mir das auch gern selber bauen. Einen Sender und Empfänger per Funk für 6 Kanäle.
Was genau möchte ich machen:
Ich möchte mir 6 Gehäuse entwerfen und dann drucken und dafür mir 6 Platinen fertig machen. Diese 6 Taster sollen an eine Platine Funken die dann einen Digitalen Eingang ansteuern. zb. an einen Arduino oder ähnliches. Also (6 unterschiedliche Kanäle)
Das ganze sollte in einem großen Einfamilienhaus funken können.
Die Sender möchte ich mit 2 x AAA betreiben
Gibt es dafür einen Schaltplan?
Welche Funkfrequenz wäre am besten?
Müsste man das Signal am Empfänger für 1 sek. verlängern?
Ich möchte mir 6 Gehäuse entwerfen und dann drucken und dafür mir 6
Platinen fertig machen. Diese 6 Taster sollen an eine Platine Funken die
dann einen Digitalen Eingang ansteuern. zb. an einen Arduino oder
ähnliches. Also (6 unterschiedliche Kanäle)
???
Also 6 Sender mit je einer Taste.
Und einen Empfänger, der dann an einen digitalen Eingang 6 verschiedene Codes übermittelt.
Da würde ich mal probieren, ob Funktürglocken oder Steckdosenfernsteuerungen weit genug reichen. Da gibt es long range Versionen, die mit 150m Reichweite werben.
Die Sender lassen sich üblicherweise auf verschiedene Codes einstellen, am Empfänger muss man das Digitalsignal nach dem HF-Teil vor dem Decoderchip abgreifen.
Das mit der 1 sek. Verlängerung ist nicht so wichtig.
Der Digital eingang erkennt das auch schon bei ein paar ms die ich dann über die Steuerung später verlängern kann.
Achso den Empfänger möchte ich gern mit USB C mit strom versorgen.
Das ganze sollte in einem großen Einfamilienhaus funken können.
Die Sender möchte ich mit 2 x AAA betreiben
Gibt es dafür einen Schaltplan?
Welche Funkfrequenz wäre am besten?
Du hast ja schon Probleme dein Projekt richtig zu erklären oder selber zu verstehen, und sowas willst du selber bauen, mit der wenigen Ahnung?
Google als Suchmaschine nach 6 Kanal Funkfernschalter war dir wohl zu einfach?
Bei Pollin gibt es welche mit 4 oder 2 Kanälen, da sind die Erfahrungen dazu
Beitrag "Reichweite Pollin HD2RX Fernschaltmodul"
Am einfachsten sucht man vllt. über Google und dann zu den Treffern die Erfahrungen der Bausätze oder Geräte. Aber es sind ja gerade wieder mal Schulferien, wie man sowas angeht lernt man heutzutage auch nicht mehr?
Ich verstehe nicht wozu du 6 verschiedene Kanäle brauchst, wenn du nur einen Ausgang steuern willst? Außer du möchtest wissen, welcher der 6 Taster den Befehl gesendet hat. Wenn nicht genügt ein einziger Kanal für alle 6 Sender (mach dir klar was beim Funk ein "Kanal" ist!)
Selber bauen ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Du musst fertige
Funkmodule verwenden.
Das stimmt pauschal so nicht. In den 433MHz und 868MHz ISM Bändern darf man senden, vorausgesetzt man hält die Rahmenbedingungen ein (Sendeleistung, Frequenz, Duty Cycle etc.)
Dem TO würde ich auf jeden Fall vorschlagen, auf Funkmodule wie z.B. das HC-12, TiNo2 (https://github.com/nurazur/tino2) oder LoRa-E5 (kompliziert) zurückzugreifen. Mit allen Modulen kann man vortrefflich außerhalb der zugelassenen Vorgaben operieren, aber das hängt von den Einstellungen ab. Man muss sich also schon klar sein, was zugelassen ist und was nicht.
Das stimmt pauschal so nicht. In den 433MHz und 868MHz ISM Bändern darf
man senden, vorausgesetzt man hält die Rahmenbedingungen ein
(Sendeleistung, Frequenz, Duty Cycle etc.)
Unter "etc." stehen dann so Kleinigkeiten wie Störausstrahlungen/Nebenaussendungen.
Selber bauen und Senden sind verschiedene Dinge.
Die Geräte müssen zweifelsfrei die einschlägigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und das muss in einer ggf. vorweisbaren Konformitätserklärung dokumentiert sein. Das "zweifelsfrei" erfordert passende Messtechnik, z.B. in einem zertifizierten Prüflabor. Das setzt dem Eigenbau gewisse Grenzen.
Unter "etc." stehen dann so Kleinigkeiten wie
Störausstrahlungen/Nebenaussendungen.
Die Geräte müssen zweifelsfrei die einschlägigen nationalen gesetzlichen
Bestimmungen einhalten und das muss in einer ggf. vorweisbaren
Konformitätserklärung dokumentiert sein. Das "zweifelsfrei" erfordert
passende Messtechnik, z.B. in einem zertifizierten Prüflabor. Das setzt
dem Eigenbau gewisse Grenzen.
Theoretisch stimmt das. Wobei, bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege, es um das "in den Verkehr bringen" geht, also kommerzielle Nutzung. Und um "Geräte", also nicht Komponenten oder Module. "Passende Messtechnik" gibt es in der Praxis NUR in einem zertifizierten Prüflabor. Sagen wir du bist ein Hersteller von Smartphones. Also gehst du zum Labor um deinen Freigabestempel zu bekommen, und du fällst durch (aus meiner Erfahrung ist das in 100% der Fälle so). Sagen wir du hast ein Problem mit der ERP bei 5 GHz. Was machst du? Du wirst du die Antennenanpassung so verändern, dass du bei 5Ghz kein Problem mehr hast (im Extremfall mit einer neuen Leiterplatte) und gehst wieder ins Labor. Die messen den ERP bei 5GHz und stellen dir das Zertifikat aus. Messen sie den ganzen anderen Kladderadatsch nochmal? NEIN! Gibt es ein Smartphone auf dem Globus, das ALLE einschlägigen Vorschriften zu 100% einhält? NIEMALS.
Heutzutage zertifizieren sich die Hersteller selbst, und die Behörden glauben es ihnen normalerweise.
Netzbetreiber hingegen sind ziemlich streng um ihr eigenes Netz zu schützen, und haben oft ihre eigenen Spezifikationen.
Anderes Beispiel aus der Praxis: Ein Raspberry Pi dürfte meiner Meinung nach in Deutschland nicht privat verwendet werden. Der ist eine HF Dreckschleuder auch im ISM Band. (ich meine der Raspberry Pi selbst, nicht seine BT oder WiFi Komponenten). Aber es handelt sich nicht um ein Endgerät, deshalb ist das erlaubt.
Fazit: man muss deutlich zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. Ich sehe kein Problem darin, ein selbst gebautes Funkmodul im den ISM Bändern zu betreiben, solange man die essentiellen beherrschbaren Parameter einhält.
Selber bauen ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Du musst fertige
Funkmodule verwenden.
Das stimmt pauschal so nicht. In den 433MHz und 868MHz ISM Bändern darf
man senden, vorausgesetzt man hält die Rahmenbedingungen ein
(Sendeleistung, Frequenz, Duty Cycle etc.)
Doch das stimmt so. Es sind nur Funkmodule zugelassen, die ihre Konformität mit dem Zertifikat einer benannten Stelle (Prüflabor) nachgewiesen haben.
Selber bauen ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Du musst fertige
Funkmodule verwenden.
Das stimmt pauschal so nicht. In den 433MHz und 868MHz ISM Bändern darf
man senden, vorausgesetzt man hält die Rahmenbedingungen ein
(Sendeleistung, Frequenz, Duty Cycle etc.)
Doch das stimmt so. Es sind nur Funkmodule zugelassen, die ihre
Konformität mit dem Zertifikat einer benannten Stelle (Prüflabor)
nachgewiesen haben. Selbstzertifizierung gilt nicht für Funkanlagen.
Selber bauen ist in Deutschland aber nicht erlaubt. Du musst fertige
Funkmodule verwenden.
Das stimmt pauschal so nicht. In den 433MHz und 868MHz ISM Bändern darf
man senden, vorausgesetzt man hält die Rahmenbedingungen ein
(Sendeleistung, Frequenz, Duty Cycle etc.)
Doch das stimmt so. Es sind nur Funkmodule zugelassen, die ihre
Konformität mit der Baumusterprüfbescheinigung einer notifizierten Stelle (Prüflabor) nachgewiesen haben. Selbstzertifizierung gilt nicht für Funkanlagen. Eine notifizierte Stelle ist befugt, die Aufgaben der Konformitätsbewertung sowie der Bewertung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen nach mindestens einem der Anhänge III bis IV der Richtlinie 2014/53/EU wahrzunehmen.
Es sind nur Funkmodule zugelassen, die ihre
Konformität mit der Baumusterprüfbescheinigung einer notifizierten
Stelle (Prüflabor) nachgewiesen haben. Selbstzertifizierung gilt nicht
für Funkanlagen. Eine notifizierte Stelle ist befugt, die Aufgaben der
Konformitätsbewertung sowie der Bewertung und Überwachung von
Qualitätsmanagementsystemen nach mindestens einem der Anhänge III bis IV
der Richtlinie 2014/53/EU wahrzunehmen.
Einspruch.
Die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) sieht die interne Fertigungskontrolle (Modul A) als Standardverfahren vor, bei dem der Hersteller die Konformität komplett in Eigenregie (Selbstzertifizierung) erklären darf, solange die einschlägigen Normen eingehalten werden. Eine notifizierte Stelle nach Anhang III (EU-Baumusterprüfung) oder Anhang IV (Umfassende Qualitätssicherung) muss für 433/868-MHz-Module nur in Ausnahmefällen einbezogen werden, aber das ist hier nicht interessant.
Jetzt kommt der für den TO wichtige Punkt: Für rein privat genutzte Eigenbauten muß kein Konformitätsbewertungsverfahren (Modul A) durchgeführt werden und das Gerät braucht auch kein CE Kennzeichen. Die Pflicht zur Zertifizierung nach der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU greift erst dann, wenn ein Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht (verkauft) wird. Wie ich schon erwähnt habe, muss man die einschlägigen Normen dennoch einhalten, aber das ist im Normalfall bei etwas Sorgfalt kein Problem.
Ein Raspberry Pi dürfte meiner Meinung
nach in Deutschland nicht privat verwendet werden. Der ist eine HF
Dreckschleuder auch im ISM Band.
Hast du da weiterführende Informationen?
Keine quantitativen, aber heftige Erfahrungen. Ich beziehe mich auf die frühen Modelle 1 und 1B (in sofern möchte ich meine pauschale Aussage relativieren) Die strahlen in bestimmten Richtungen ein hochfrequentes Rauschen ab, welches meine 433MHz FSK Empfänger erheblich in der Empfindlichkeit gestört hat. Das Vermeiden dieser Richtwirkung, bzw der Einbau des Raspberry Pi in ein Metallgehäuse brachten Verbesserung.
Soweit ich weiß muss jedes elektrische Endgerät den EMV Richtlinien genügen. Ob die das bei den Raspberries Rev1B gemacht haben weiß ich nicht, schließlich handelte es sich ja streng genommen nicht um ein Endgerät, kam auch vor 2014 auf den Markt. Beim Zero ist z.B. ein CE Zeichen drauf, beim Model 1 RevB nicht.
Der Zero hat einen wesentlich höheren CPU Takt, da sind die Störungen nicht so deutlich messbar.
Jetzt kommt der für den TO wichtige Punkt: Für rein privat genutzte
Eigenbauten muß kein Konformitätsbewertungsverfahren (Modul A)
durchgeführt werden und das Gerät braucht auch kein CE Kennzeichen.
Die Pflicht zur Zertifizierung nach der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
greift erst dann, wenn ein Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr
gebracht (verkauft) wird. Wie ich schon erwähnt habe, muss man die
einschlägigen Normen dennoch einhalten, aber das ist im Normalfall bei
etwas Sorgfalt kein Problem.
Deine fragwürdige rechtliche Interpretation der Funkanalagenrichtlinie, dass "privat genutzte" Eigenbauten nicht darunterfallen ist schlichtweg falsch. Davon kann sich jeder des Lesens kundige gerne selbst überzeugen:
"Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Mit dieser Richtlinie wird in der Union ein Regelungsrahmen für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Funkanlagen festgelegt"
Fakt daraus: Nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch schon die Inbetriebnahme einer Funkanlage fallen unter die Richtlinie und erfordern CE Konfortmitätsprüfung durch eine notifizierte Stelle.
"Anlage 1
NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLENDE ANLAGEN
Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Artikels 1 Definition 56 der Vollzugsordnung für den Funkdienst im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion verwendet werden, es sei denn, die Anlagen werden auf dem Marktbereitgestellt.
Folgende Gegenstände gelten als nicht auf dem Markt bereitgestellt:
a) Bausätze für Funkanlagen, die von Funkamateuren zusammengebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
b) Funkanlagen, die von Funkamateuren umgebaut und für ihre Zwecke verwendet werden;
c) Geräte, die von einzelnen Funkamateuren im Rahmen des Amateurfunkdienstes zu experimentellen und wissen
schaftlichen Zwecken zusammengebaut wurden.
Schiffsausrüstung, die von der Richtlinie 96/98/EG (1) des Rates erfasst wird.
Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen an Bord von Luftfahrzeugen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 3 der
Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) fallen.
Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs-und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden"
Fakt daraus: Lediglich Selbstbaugeräte von Funkamateuren, Schiffsanlagen und unter (4:) Erprobungsmodule von Fachleuten in der Entwicklung sind ausgenommen.
"privat genutzte" Eigenbauten sind nicht als Ausnahme von der Richtlinie ausgenommen! Von "Privatleuten" ist nirgends im Verordnungstext die Rede. Wer Anderes behauptet verleitet zu einer Ordnungswidrigkeit.
Beim Zero ist z.B. ein CE
Zeichen drauf, beim Model 1 RevB nicht.
Bei meinem schon: Direkt links neben dem μUSB-Anschluss. Insofern wundert es mich etwas: So häufig, wie die Dinger verkauft wurden, wird ansonsten schon mal jemand nachgemessen haben, wenn etwas auf Probleme hindeutet?
Ich meine: Man /kann/ bestimmt ’ne EM-Schleuder draus machen, wenn man die GPIO ein wenig verlängert und die schnell toggelt, aber dass er von sich aus problematisch wäre, ist mir eben neu – deswegen fragte ich.
Beim Zero ist z.B. ein CE
Zeichen drauf, beim Model 1 RevB nicht.
Dann wurde das schlichtweg vom Hersteller vergessen.
Geht zwar mehr in Richtung Offtopic, trotzdem vielleicht interessant:
Mir ist folgendes passiert:
Wollte zum Zwecke der Konformität ein bereits vor Einführung der GPSR-Richtline gekauftes und in Betrieb genommenes Gerät nachträglich zertifizieren lassen.
Dazu googelte ich nach Prüflaboren.
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Das liegt wohl daran, dass ich im Requestformular unter Rubrik:
"Welche Rolle spielen Sie als Wirtschaftsakteur"
"Endverbraucher" angeklickt hatte.
Daraus ziehe ich den Schluss, dass es für mich als Endverbraucher nicht so leicht möglich ist, Geräte rückwirkend "konform" zu machen, indem ich sie einer vorgeschriebenen Prüfungssuite auf eigene Kosten unterziehen lasse, nur weil zum früheren Zeitpunkt der Hersteller entweder von der Kennzeichnungspflicht nichts wusste, oder sich die damit verbundenen Kosten der Prüfungen sparen wollte.
Der korrekte Weg wäre, den Hersteller auf seine "Kennzeichnungspflicht" hinzuweisen, damit Geräte den nötigen Prüfungen unterzogen werden.
Das bedeutet aber für mich im konkreten Falle nicht, dass ich das besagte Gerät verschrotten muss. Die Risiken des Betriebs gehen zu meinen Lasten. Sollte sich jemand über vom Gerät ausgehende Rundfunkstörungen oder ähnliches beschweren, dann greifen die Methoden der BNetzA und Marktüberwachungsbehörde.
Vielleicht ist hier schon was Passendes bei.
Wenn unterschieden werden soll welche Taste gedrückt wurde, mußt
du dich ein Übertragungsprotokoll ausdenken.
Davon kann sich jeder des Lesens kundige gerne selbst
überzeugen
Bitte sachlich bleiben. I kann lesen und auch verstehen was ich lese.
"privat genutzte" Eigenbauten sind ausdrücklch nicht als Ausnahme von
der Richtlinie ausgenommen! Wer Anderes behauptet verleitet zu einer
Ordnungswidrigkeit.
Bitte sachlich bleiben. Niemand hier, mich eingeschlossen, kann die Absicht haben irgendjemand zu einer Ordnungswidrigkeit zu verführen.
Wir haben hier einen Dissens zur Interpretation von EU Vorschriften. Da das Thema für den TO eventuell wichtig sein kann, und mich auch sehr interessiert, bitte ich um eine sachliche Auseinandersetzung.
Ich habe in vorherigen Posts bereits gesagt, dass die Ausnahmeregelung der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) imho hier überhaupt nicht interessiert. Es geht um etwas ganz anderes: Es geht um das "Inverkehrbringen".
RICHTLINIE 2014/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014: "Mit dieser Richtlinie wird in der Union ein Regelungsrahmen für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Funkanlagen festgelegt."
Deine Folgerung:
Al schrieb im Beitrag #8081516:
Nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch schon die
Inbetriebnahme einer Funkanlage fallen unter die Richtlinie und
erfordern CE Konfortmitätsprüfung durch eine notifizierte Stelle.
Das interpretiere ich grundsätzlich anders.
Der Satz aus der Richtlinie 2014/53/EU definiert den Geltungsbereich für die gewerbliche Bereitstellung und Inbetriebnahme von Funkanlagen im Binnenmarkt, primär um Handel und Produktsicherheit zu regeln. Da laut den Definitionen in Artikel 2 der Richtlinie die „Bereitstellung auf dem Markt“ eine Geschäftstätigkeit voraussetzt und die „Inbetriebnahme“ im Kontext des Wirtschaftsverkehrs interpretiert wird, fällt ein rein privater Eigenbau nicht unter diese Regelungen. Folglich begründet dieser Satz keine CE-Pflicht für private, nicht-kommerzielle Funkanlagen.
es gibt einen "Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“)".
Also eine Interpretationsanleitung der EU zu ihren eigenen Vorschriften. Da steht folgendes in Kapitel 2.3:
In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:
— wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde, es sei denn, die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union umfassen für den Eigenbedarf hergestellte Produkte
Zusammen mit Fussnote (49) ist das (wohl absichtlich) verklausuliert, deshalb habe ich die KI um Aufklärung gebeten, da ich kein Jurist mit Spezialgebiet EU Recht bin:
„Produkte, die von einer Privatperson ausschließlich zu privaten Zwecken für den Eigenbedarf hergestellt werden, gelten nicht als in Betrieb genommen, sofern sie nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit hergestellt wurden. Folglich unterliegen sie nicht den Bestimmungen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Union.“
Wo wir uns einig sind:
Funk Normen sind zu 100% einzuhalten, dazu ist jeder, auch der Privatanwender verpflichtet.
Noch ein bisschen Logik:
Nach deiner Interpretation müsste ich ein CE Konfomitätsverfahren für jedes meiner Basteleien (z.B. mit ESP32) durchführen. Das wäre Schwachsinn. Aber der EU traue ich das zu... :-)
Da mich dein Anspruch absolut alles besser zu wissen ("schlichtweg
falsch") ehrlich gesagt etwas nervt, zusammen mit den unsachlichen Seitenhieben, betrachte ich die Diskussion mit dir (Al) hiermit für beendet.
Übrigens gelten die Ausnahmen für Amateurfunker explizit NICHT für die ISM Bänder, aber ich bin jetzt zu faul diese Stelle herauszusuchen, da das hier nicht sachdienlich ist.
Meine Anmerkungen sind wortwörtliche Auszüge aus der verlinkten Funkanlagenrichtlinie der EU, die in Deutschland Gesetzesrang hat. Sachlicher gehts nimmer.
Beim Selbstbau von Funkanlagen, wo man im Störungsfall schnell mal mit den Behörden in Konflikt kommen kann, gilt was in der in der gesetzlichen Verordnung geschrieben steht. Meinungen oder freie Auslegungen was "Privatleute" vermeintlich dürfen sind da nicht gefragt. Auch nicht Interpretationen aus irgendwelchen ungeprüften Guides. Denn das ist unsachlich.
Die Funkanlagenrichtlinie der EU gilt, das stelle ich absolut nicht zur Debatte. Du kannst sie zitieren solange du willst, aber du verstehst anscheinend den Kontext nicht. Du hast einfach nicht verstanden dass der Geltungsbereich der Richtlinie in einem übergeordneten Zusammenhang für das "Inverkehrbringen" in der EU gilt, und ein Privatmann tut das nicht solange er seine Basteleien nur für sich selbst nutzt. Es wäre ja Unsinn wenn jede private Bastelei ins Prüflabor müsste. Dass der Bastler die einschlägigen Normen einhalten muss steht doch außer Frage. Aber ein CE Zeichen muss er nicht für sich selbst anbringen, um die Konformität für sich selbst anzuzeigen. Ich weiß gar nicht worüber wir hier noch diskutieren sollen. Ende.
Aber ein CE
Zeichen muss er nicht für sich selbst anbringen, um die Konformität für
sich selbst anzuzeigen.
Nein, man muss kein CE Zeichen anbringen. Aber in Betrieb nehmen, darf man eine selbstgestrickte Funkanlage auch nicht. So steht es zumindest in der Verordung. Es sei denn er fällt unter die Ausnahmeregelung für Funkamateure, und dann auch nur auf den für den Amateurfunk zugewiesenen Frquenzen und den in der AFuV festgelegten Rahmenbedingungen.
Darum macht es Sinn, für ISM Funkanlagen fertige, im Handel erhältliche zertifizierte Funkmodule zu verwenden. Damit ist man auf der sicheren Seite.
Lass gut sein, es ist alles dazu gesagt und verlinkt. Jeder kann sich aus der gegebenen Information selber sein Urteil bilden. Zurück zum Ursprungsthema.
hallo Daniel.
habe von Deiner Anfrage über ein Mitglied aus dem Bascom Forum gelesen.
wahrscheinlich kann ich Dir helfen.
ich habe 2023 für mich selbst eine 6 Kanal Fernbedienung entwickelt, die die bidirektional arbeitet. diese arbeite bei 433 MHz und hat eine Theoretische Reichweite von 2,5km.
tatsächlich geht das Ding ca. 300m aber dabei auch durch die Wände.
Vorteil der bidirektionalen Übertragung: der Empfänger quittiert den Empfang der Kommandos.
hier mal ganz grob , was da drin ist:
Handgerät: Arduino-Mini , HF-Modul Ebyte E49-400T20D , OLED-Display 128x64 ,
Lithium - Akku , Lademodul für Akku, 6 Drucktaster , ein wenig Diskrete.
Stationäre Geräte:
die laufen mit Strom aus dem Netz. beinhalten also ein Netzteil-Modul,
Arduino-Mini, HF-Modul Ebyte E49-400T20D , 2 Relais zum ansteuern von Garagentoren Lampen etc. Klemmen, ein wenig Diskrete.
Leiterplatten-Layout, Schaltpläne und Programme werden demnächst im Bascom-Forum veröffentlicht.
falls gewünscht , kann ich das auch in diesem Forum veröffentlichen.