Ich weiß zwar nicht wo dieser ausgeschlossen ist, aber Gewährleistung
auf BE habe ich noch nirgends gesehen. Egal ob hochpreisige Halbleiter,
ob Spaxschrauben, ob Hufnägel, ob Blumensamen oder was auch immer. Den
Halbleiter kann jeder Kunde in nullkommanüscht in den Himmel schicken.
Die Schraube oder den Nagel kann er wegen Dummheit im Dienst krum
reinwürgen oder den Blumensamen in den nackten Kies streuen. Bei alledem
kann der Händler relativ leicht eine unsachgemäße Benutzung nachweisen.
Ok, bei Halbleitern nicht ganz so leicht, aber eine eventuelle Expertise
müsste im Schuldfall Kollege DAU bezahlen. Will er das?
Ich vermute, gerade bei Halbleitern sitzt der Schuldige sehr sehr oft
vor dem Tisch. Pech hat man bei Fälschungen. Da kann man viel Zeit in
elendige Rechtsstreitigkeiten stecken oder auch auf einsichtige Händler
treffen (mir mit einer Charge 2SC5200 beim Segor so ergangen). Die
Chancen stehen aber eher bei 50/50.
Old-Papa