Ich habe vor zwei Wochen zwei NAS Platten Typ WD red plus über Reichelt gekauft. Eine der beiden Platten wird weder im NAS noch an einem Linux-PC (Clonezilla Bootstick) erkannt. Die Platte wird von Reichelt getauscht, soweit kein Problem.
Was mich aber irritiert: Ich habe über die Webseite von WD den Garantie-Status abgefragt, weil ich die Abwicklung gerne über WD direkt gemacht hätte. Die schicken einem das Austauschteil nämlich vorab zu. Laut WD hat die defekte Platte den Garantiestatus "Out of region". Das bedeutet, dass die Disk nicht für den europäischen Markt bestimmt war und man die 3-jährige Herstellergarantie im Ernstfall nicht in Anspruch nehmen kann. Ich glaube nicht, dass Reichelt eine defekte Platte 2 oder 2,5 Jahre nach dem Kauf tauschen wird?!
Hat das jemand schonmal gehabt, dass Platten verkauft wurden für die die ohne Herstellergarantie nicht gilt? Bei Reichelt in der Artikelbeschreibung (WD101EFBX) gibt es keine Hinweise dazu. Unter den Voraussetzungen hätte ich die Platten natürlich nicht bei Reichelt bestellt...
Das wird i.d.R. passieren, wenn man seine Platte bei einem nicht autorisierten Distributor / Händler kauft, sondern dort, wo es am billigsten ist. Die billigsten kaufen halt irgendwo auf dem Weltmarkt und dann meist Ware, die für OEMs gedacht ist. Mit der Folge, dass WD hier keine Garantie gibt. Das ist aber schon seit vielen Jahren so.
Die Liste der offiziellen Disis/Händler kann man hier abrufen: https://www.westerndigital.com/de-de/company/distributors
Reichelt gehört nicht dazu - das ist auch der Grund, warum ich meine 4 Platten für das NAS nicht dort gekauft habe. Dann lieber 5 Euro mehr pro Stück bezahlen...
WENN diese Platten schon seit 2021 verkauft werden, könnte es natürlich auch ein Lagerbestand aus alter Zeit sein?
Nach der "Badewannenkurve" gehen Platten entweder gleich als Frühausfall kaputt oder erst nach Jahren durch Verschleiß oder Herunterfallen. Platten 1x gründlich formatieren sollte schon die übelsten Fehler zeigen, weil dann alle Spuren beschrieben werden.
Wenn die Platte alt wäre, würde die WD-Webseite anzeigen, dass die 3 Jahre abgelauften sind. "Out of region" ist etwas anderes.
Wenn die Platte unter Linux nicht erkannt wird, kann ich sie übrigend nicht formatieren. Auch den SMART-Status kann man so nicht auslesen. Der NAS erkennt immerhin dass da ein Laufwerk ist und kann die Seriennummer aus dem Controller lesen. Mehr passiert da aber auch nicht. Und damit ist mein Vertrauen in das Laufwerk dahin. Wie gesagt, wird getauscht, kein Problem.
Mich irritiert, dass Reichelt offenbar Grauware verkauft. "Otto", Otto Office" und "Medimax" hätte ich jetzt nicht als seriöse Bezugsquellen für Festplatten angenommen...
Mich irritiert, dass Reichelt offenbar Grauware verkauft. "Otto", Otto
Office" und "Medimax" hätte ich jetzt nicht als seriöse Bezugsquellen
für Festplatten angenommen...
Seit dem Reichelt von Investoren uebernommen wurde, haben die Buchhalter dort die Kontrolle. Ist aber im Zeitalter der Preissuchmaschinen der Weg um Geld zu verdienen.
Aus Interesse: Warum hast Du bei Reichelt gekauft? Und: Waren sie gut verpackt?
Die Platten waren im in der Originalverpackung von WD, die ist sehr robust. Zur Verpackung von Reichelt (Umkarton, Füllung) sage ich lieber nichts.
Ich habe die bei Reichelt gekauft weil der Preis gepasst hat und ich so einige weitere Kleinteile mitbestellen konnte. Das werde ich nicht nochmal machen. Ich überlege, ob ich die Ersatzplatte auch zurückgebe, wenn die auch keine Herstellergarantie hat. Die erste Platte läuft bereits im NAS, die möchte ich nicht wieder ausbauen.
Bei R. habe ich auch schon günstig WDs gekauft. Die laufen heute noch. Wahrscheinlich wird der Plattentyp an mehreren Orten hergestellt. Mal Seriennummern ansehen?
@ Thorsten: Unterschiedlicher Herstellungstag fällt selten am selben Tag aus. Das kann ein Vorteil sein.
@ Norbert: Ein Frühausfall beim Formatieren ist weniger tragisch als der Daten- und Zeitverlust bei einer vollen Platte. Gründlich formatieren war noch nie schädlich, da die inneren Spuren die anfälligsten sind und meist erst zum Schluss beschrieben werden. Das ist genau dann, wenn die Platte die meisten wertvollen Daten enthält oder sogar verschlüsselt ist.
@Harald: Wie definierst du Verkaufs- bzw. Versandverpackung?
https://mechapro.de/misc/WD_red.jpg
Auf dem Label auf der Unterseite steht die Seriennummer und für die 3-jährige Herstellergarantie ein Verweis auf WD.com. Nirgends auf der Packung ist etwas zur Zielregion o.ä zu finden.
@Harald: Wie definierst du Verkaufs- bzw. Versandverpackung?
https://mechapro.de/misc/WD_red.jpg
Auf dem Label auf der Unterseite steht die Seriennummer und für die
3-jährige Herstellergarantie ein Verweis auf WD.com. Nirgends auf der
Packung ist etwas zur Zielregion o.ä zu finden.
Bei mir auch (sowohl beim Label auf der Unterseite und auch bei der Rueckseite oben rechts).
Ich wuerde mich jetzt bloed stellen und bei Reichelt fragen, was das fuer eine Ware ist. Du hast jetzt deutlich weniger Garantie (zwei gegen drei Jahre). Willst Du wandeln?
Du KANNST eine normale Platte schon seit Ewigkeiten gar nicht mehr
formatieren! Selbst wenn du es wolltest.**
**Rein intern genutzte, proprietäre Wartungssoftware der Hersteller mal
außen vor gelassen.
Vielleicht solltet ihr Euch erstmal einigen, über welche Art von Formatierung ihr redet.
Mit gründlichem Formatieren meinte Lu sicherlich nicht das LowLevel-Format, sondern ganz einfaches Filesystem-Format, aber eben nicht die Quick-Variante, sondern die ausführliche (eben gründlich).
Auf dem Label auf der Unterseite steht die Seriennummer und für die
3-jährige Herstellergarantie ein Verweis auf WD.com. Nirgends auf der
Packung ist etwas zur Zielregion o.ä zu finden.
Eigentlich gehören in so eine Verpackung noch Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen. Zumindest habe ich das bisher noch nie anders gesehen. Allerdings habe ich bisher auch noch nichts von WD gekauft.
Zudem würde ich ich mich bei Reichelt als auch WD beschweren, dann aber mit vernüftigen Fotos. Schließlich scheint auf der Verpackung ja was von 3 Jahren Garantie zu stehen. Wer weiß schon, was sich Reichelt da hat andrehen lassen.
Du meinst eine Partition mit einem bestimmten Dateisystem initialisieren.
Oder von mir aus auch: ein bestimmtes Dateisystem innerhalb einer Partition einrichten.
Und gegebenenfalls einmal alle Sektoren lesend und schreibend zu Testen.
Das, was mkfs und badblocks zum Beispiel machen.
›Formatierung‹ hat in Verbindung mit Festplatten schon einen bestimmten Hintergrund.
Muss muss ja nicht die unzweifelhaft unsinnigen Microsoft Bezeichnungen in die reale Welt transponieren.
Könnt ihr die Diskussion über die "richtige" bzw. "gründliche" Formatierung bitte in einen eigenen Thread auslagern? Das hat nichts mit meiner Frage zu tun. Im Übrigen würde die Platte beim Einhängen ins Raid ohnehin vollständig beschrieben, wenn sie denn erkannt werden würde. Das macht das Synology-System ja automatisch, wenn ich den Speicherpool "repariere", nachdem ich eine Platte ausgetauscht habe.
Du KANNST eine normale Platte schon seit Ewigkeiten gar nicht mehr
formatieren! Selbst wenn du es wolltest.**
Ich habe nicht LowLevel geschrieben, sondern gründlich!
Nicht zum Spaß dauert "gründlich" einige Stuuunden. Somit hast Du aber schon die erst Frühausfälle gefunden. Noch besser ist natürlich mit sdelete -z die Platte zu nullen, damit später Images nicht unendlich groß werden.
@Thorsten. Es gibt bunte Einzelverpackungen und OEM Paletten, wo Platten nur in Wellpappe eingeschweißt sind. Garantie ist dann verschieden.
Eigentlich gehören in so eine Verpackung noch Bedienungsanleitung und
Garantiebedingungen. Zumindest habe ich das bisher noch nie anders
gesehen. Allerdings habe ich bisher auch noch nichts von WD gekauft.
Das Zettelchen liegt dabei. Da steht aber auch nichts drauf was für mich erkennbar macht, dass die Herstellergarantie für diese Platte in DE nicht gelten würde.
Zudem würde ich ich mich bei Reichelt als auch WD beschweren, dann aber
mit vernüftigen Fotos. Schließlich scheint auf der Verpackung ja was von
3 Jahren Garantie zu stehen. Wer weiß schon, was sich Reichelt da hat
andrehen lassen.
Meine schriftliche Reklamation von gestern wurde noch nicht beantwortet. Ob eine Beschwerde bei WD etwas bringt wage ich zu bezweifeln!?
Meine schriftliche Reklamation von gestern wurde noch nicht beantwortet.
Ob eine Beschwerde bei WD etwas bringt wage ich zu bezweifeln!?
Dir persönlich bringt sie wahrscheinlich nichts. Es kann aber immerhin sein, daß solch scheinbar falschverpackte Produkte, wer immer das auch aus welchen Gründen so gemacht hat, aus dem Verkehr gezogen werden.
Es ist ja schon seit vielen Jahren so, daß sowohl gefälschte als auch untergeschoben OEM-Speichermedien sowie als neu verkaufte aufbereitete Speichermedien auf den Markt gelangen. Die Hersteller begeistert das ebensowenig wie die Kunden.
Zudem hat man bei manchen Händlern das Gefühl, als gäbe es da kaum eine Qualitätskontrolle.
Das ist eine Verkaufsverpackung, wie sie auch beim Einzelhändler im Regal stehen könnte.
Auf der Verpackung ist ein CE-Zeichen abgedruckt, was steht denn da sonst noch so drauf? Welche Firmenadresse für WD wird da angegeben?
Da steht auch was zur Garantie drauf. Was für Papier liegt da noch bei?
Eine Versandverpackung wäre ein neutraler unbedruckter Karton (wie er bei sog. "OEM"-Platten verwendet wird, die beim Kistenschieber über die Theke gehen).
Bei /Deiner/ Verpackung würde ich in der Tat annehmen, daß das eine für den europäischen Markt gedachte Platte ist - und da überrascht die Ablehnung durch WD doch etwas.
Oder stehen da nur nordamerikanische Adressen (USA/Kanada) drauf?
Auf der Verpackung ist ein CE-Zeichen abgedruckt, was steht denn da
sonst noch so drauf? Welche Firmenadresse für WD wird da angegeben?
Eine in USA, eine in Frankreich. Die Verpackung wird also offenbar weltweit verwendet.
Da steht auch was zur Garantie drauf. Was für Papier liegt da noch bei?
Der Beipackzettel mit dem Kleingedruckten zu den Garantiebedingungen. Für alle erdenklichen Länder incl. Brasilien und China. Also auch kein Grund irgendwelche Einschränkungen anzunehmen.
Wie sieht das Etikett der Festplatte selbst aus?
Kann ich dir nicht sagen. Die eine steckt im NAS und läuft, die andere ist schon für den Rückversand verpackt. Das Label sah für mich aber "normal" aus.
Die "Herstellergarantie" ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und NICHT gesetzlich geregelt. Der Hersteller kann die Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die 2-jährige Gewährleistung seitens Verkäufers ist Gesetz, du kannst dich also nur auf die Gewährleistung berufen... und Luft hier ablassen... So ist das...
@Norbert: Wen sprichst du hier an? Die 3-jährige Herstellergarantie ist ein wesentliches Produktmerkmal, das natürlich in die Kaufentscheidung eingeht. Wenn -aus welchen Gründen auch immer- diese sonst übliche Garantie nicht gilt, sollte das vor dem Kauf schon klar erkennbar sein.
Ich habe eine Anfrage an den Support von WD gestellt. Mal sehen, was die dazu sagen.
Die "Herstellergarantie" ist eine FREIWILLIGE Leistung des
Herstellers
und NICHT gesetzlich geregelt. Der Hersteller kann die Dauer und
Bedingungen frei bestimmen. Die 2-jährige Gewährleistung seitens
Verkäufers ist Gesetz, du kannst dich also nur auf die Gewährleistung
berufen... und Luft hier ablassen... So ist das...
Nur gehst darum gar nicht. Es geht darum, daß Reichelt HIER Festplatzen verkauft, ohne darauf hinzuweisen, daß für die die vom Hersteller in D vorgesehene und freiwillig gegeben Garantie nicht gilt.
Die "Herstellergarantie" ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers
und NICHT gesetzlich geregelt.
Du, das ist bekannt.
Daß aber ein Händler in der EU Ware verkauft, die den Anschein erweckt, es handele sich um für den Vertrieb in der EU vorgesehene Ware, und damit also um Ware, für die der Hersteller nach eigenen Angaben und Verpackungsaufdruck bereit ist, eine Garantie anzubieten, und diese Ware dann aber doch "für einen anderen Markt" produziert wurde, das ist Vortäuschung falscher Tatsachen seitens des Händlers.
Vertrag anfechten > Vertrag unter "falschen Tatsachen" geschlossen > somit Unwirksam > Ersatz des Schadens beim Erwerber, uU. auch Ersatz des Schadens beim Verkäufer durch Erwerber > so oder so keine Festplatte von WD
es gibt keine übliche 3-jahres-garantie für Festplatten, man kann aber so argumentieren, der rest hängt vom Richter ab...
Ich habe eine Anfrage an den Support von WD gestellt. Mal sehen, was die
dazu sagen.
Mit der Serien-Nr. sicherlich? Das kannst du dir doch denken, wenn dann wollen die den Kaufbeleg dazu sehen, wo genau drauf steht woher, u. natürlich mit der darauf vermerkten Serien-Nr., die niemals auf einerm Kaufbeleg auftaucht.
Sowas hatte ich auch schon mal mit nem Kauf einer nagelneuen HDD vor zig Jahren über die eBucht.
Da hat sich der Hersteller auch quer gestellt, weil sie nicht über den regulären Fachhandel gekauft wurde. Und nicht mal die IBN hat das Ding überlebt. Und das war ne Server-HDD.
Die "Herstellergarantie" ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers
und NICHT gesetzlich geregelt.
Die Garantie ist sicher nicht gesetzlich geregelt, nur wenn man beim Kauf die als Bedingung dazu bekommt dann ist es Vertragsbestandteil, u. dann greifen gesetzliche Regeln.
Ich habe eine Anfrage an den Support von WD gestellt. Mal sehen, was die
dazu sagen.
Mit der Serien-Nr. sicherlich? Das kannst du dir doch denken, wenn dann
wollen die den Kaufbeleg dazu sehen, wo genau drauf steht woher, u.
natürlich mit der darauf vermerkten Serien-Nr., die niemals auf einerm
Kaufbeleg auftaucht.
Ja, selbstverständlich unter Angabe beider Seriennummern und unter Angabe, wo und wann ich die Platten gekauft habe. Und die Rechnung habe ich gleich mit eingereicht. Ich will ja von WD keinen Ersatz, sondern nur eine Klärung, warum zu den Seriennummern angeblich keine Garantie besteht. Der Tausch erfolgt im Rahmen der Gewährleistung durch Reichelt.
Bei Reichelt in der Artikelbeschreibung (WD101EFBX) gibt es keine Hinweise dazu.
Ich verstehe das so, dass Reichelt kein Wort über die Garabtie geschrieben hat. Habe mir zwei Angebote bei denen angeschaut, ich sehe da nichts über eine Herestellergarantie, ich mag mich aber täuschen...
Wenn aber der Irrtum über die Tatsachen nicht beim Angebot oder Verkäufer lag, wird es kaum Chancen für eine Anfechtung geben. "Irrige" Annahmen des Erwerbers sind keine Anspruchsgrundlage...
Diese WD red / red plus Serie von WD hat immer eine 3-jährige Herstellergarantie [1], sofern es keine Bulk-Ware ist. Und hier wurde ja kein Bulk geliefert, sondern OVP.
Bei Reichelt in der Artikelbeschreibung (WD101EFBX) gibt es keine Hinweise dazu.
Ich verstehe das so, dass Reichelt kein Wort über die Garabtie
geschrieben hat. Habe mir zwei Angebote bei denen angeschaut, ich sehe
da nichts über eine Herestellergarantie, ich mag mich aber täuschen...
Im vom Reichelt selbst verlinkten Datenblatt wird die 3-Jährige Garantie beworben.
Die "Herstellergarantie" ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers
und NICHT gesetzlich geregelt. Der Hersteller kann die Dauer und
Bedingungen frei bestimmen.
Das "frei(willig)" endet natürlich aber in dem Moment, in dem der Hersteller ein entsprechendes Versprechen abgibt. Dann ist er daran gebunden.
Die eigentliche Frage lautet also: Hat der Hersteller den deutschen Reichelt-Käufern so ein Versprechen abgegeben?
Liegt also ein entsprechender Garantie-Zettel bei oder hat der Hersteller in Deutschland öffentlich mit seiner Garantie geworben?
Die eigentliche Frage lautet also: Hat der Hersteller den deutschen
Reichelt-Käufern so ein Versprechen abgegeben?
Liegt also ein entsprechender Garantie-Zettel bei oder hat der
Hersteller in Deutschland öffentlich mit seiner Garantie geworben?
Nein, die Frage lautet, ob Reichelt mit so einer Garantie als Eigenschaft des Produkts geworben hat. Und das haben sie, denn sie haben eben als Datenblatt zum Produkt eines mit "3 Jahre Garantie" bei genau diesem Produkt verlinkt.
Und damit kann man dann schon Nachbesserung oder einen Preisnachlass verlangen - oder eben wandeln, wenn der Händler nicht mitspielt.
Ich glaube aber da auch eher, dass Reichelt da reingeelgft wurde, nicht dass die das absichtlich machen. Denn dann wären sie nicht so dumm, sich durch die Verlinkung des Datenblatts angreifbar zu machen.
Auf erweiterte Herstellergarantie bei einer Festplatte kann ich gerne verzichten. Was nützt es einem, wenn diese nach zwei Jahren ausfällt?
Garantie ist freiwillig und damit frei definierbar. Vielleicht wird Dir nach dieser Zeit auch nur der Zeitwert erstattet: 20 €?
:-)
Kostenlos eine neue Platte zu bekommen, ist doch gegenüber einem Datenverlust geradezu lächerlich. Da hat man ganz andere Sorgen, wenn ein regelmäßiges Sichern nicht stattgefunden hat.
Auf erweiterte Herstellergarantie bei einer Festplatte kann ich gerne
verzichten. Was nützt es einem, wenn diese nach zwei Jahren ausfällt?
Andersrum wird ein Schuh draus. Wenn der Hersteller bereit ist, eine solche Garantie zu geben, kann das als Indiz für eine gewisse Qualität gewertet werden. Wäre die Festplatte serienmäßiger Schrott, hätte der Hersteller damit erhebliche Probleme. Je länger die angebotene Garantiedauer ist, desto mehr Selbstvertrauen besitzt der Hersteller.
Klar: Das ist nur ein Indiz, und klar ist auch, daß in den seltensten Fällen der Hersteller eine Datenwiederherstellung in seine Garantie mit einbezieht.
Wer lesen kann und das Gelesene versteht ist im Vorteil.
Reichelt ist nicht Hersteller, sondern Händler. Die Herstellergarantie gibts nur vom Hersteller WD uneingeschränkt.
Na also. Das ist BGB. Sie können jeden Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben (siehe 14-tägige Widerrufsfrist). Nach Ablauf dieser 14 Tage können Sie in der Regel nur dann eine vollständige oder teilweise Erstattung fordern, wenn eine Nachbesserung oder der Ersatz der Ware nicht möglich ist.
Könnt ihr die Diskussion über die "richtige" bzw. "gründliche"
Formatierung bitte in einen eigenen Thread auslagern? Das hat nichts mit
meiner Frage zu tun.
Das hast nicht Du zu bestimmen. Du kotzt Dich doch hier öffentlich aus.
Laut WD hat die defekte Platte den Garantiestatus "Out of region". Das
bedeutet, dass die Disk nicht für den europäischen Markt bestimmt war
und man die 3-jährige Herstellergarantie im Ernstfall nicht in Anspruch
nehmen kann.
Seit dem Reichelt von Investoren uebernommen wurde, haben die Buchhalter
dort die Kontrolle. Ist aber im Zeitalter der Preissuchmaschinen der Weg
um Geld zu verdienen.
schreib ein Buch und erzähls aber vorher Deinem Frisör...
Nein, die Frage lautet, ob Reichelt mit so einer Garantie als
Eigenschaft des Produkts geworben hat. Und das haben sie, denn sie haben
eben als Datenblatt zum Produkt eines mit "3 Jahre Garantie" bei genau
diesem Produkt verlinkt.
Und damit kann man dann schon Nachbesserung oder einen Preisnachlass
verlangen - oder eben wandeln, wenn der Händler nicht mitspielt.
Mit der Hirnakrobatik landest im, bestenfalls auf dem Allerwertesten :(
Auf erweiterte Herstellergarantie bei einer Festplatte kann ich gerne
verzichten. Was nützt es einem, wenn diese nach zwei Jahren ausfällt?
Garantie ist freiwillig und damit frei definierbar. Vielleicht wird Dir
nach dieser Zeit auch nur der Zeitwert erstattet: 20 €?
:-)
Kostenlos eine neue Platte zu bekommen, ist doch gegenüber einem
Datenverlust geradezu lächerlich. Da hat man ganz andere Sorgen, wenn
ein regelmäßiges Sichern nicht stattgefunden hat.
NAS-Platten betreibt man in der Regel in einem Raid. Da gibt es keinen Datenverlust, wenn eine Platte ausfällt. Ich habe den Fall schon gehabt und habe tatsächlich von WD Ersatz bekommen.
Und Du glaubst jeden gelesenen Scheiß dieses Meisenzuchtvereins ohne den
konkreten Garantiefall jemals getestet zu haben?
Natürlich gehe ich zunächst mal davon aus dass das was der Threadersteller schreibt auch stimmt. Keiner außer ihm kann ja hier die Wahrheit kennen. Natürlich könnte man auch über einen hypothetischen Fall diskutieren der nicht beschrieben wurde, aber das wird den Threadersteller nicht sonderlich weiter bringen 🤷
in der Regel in einem Raid. Da gibt es keinen
Datenverlust, wenn eine Platte ausfällt. Ich habe den Fall schon gehabt
und habe tatsächlich von WD Ersatz bekommen.
Nur mal zur Erinnerung für Neulinge: RAID ist kein Ersatz für ein paar Backups an einem sicheren Ort im Schrank.
Jeder Rebuild nach Austausch der kaputten Platte bedeutet Stress für das System und die NOCH gesunde Platte (des vermutlich gleichen Herstellungsdatums). Nicht jeder Rebuild hat bei mir ein glückliches Ende gefunden, obwohl er manchmal (je nach Maschinenauslastung und Datenänderungen) Taaage gebraucht hat. Der Preis einer Festplatte ist das kleinste Übel gegenüber Datenverlust oder Produktionsausfall.
So, jetzt könnt Ihr Euch wieder wegen eines Jahrs Garantie mehr weiter streiten. Am Ende entscheidet der konkrete Fall. Ein kluger Hersteller wird jedoch Staub aufwirbeln vermeiden.
Nur mal zur Erinnerung für Neulinge: RAID ist kein Ersatz für ein paar
Backups an einem sicheren Ort im Schrank.
Jeder Rebuild nach Austausch der kaputten Platte bedeutet Stress für das
System und die NOCH gesunde Platte (des vermutlich gleichen
Herstellungsdatums). Nicht jeder Rebuild hat bei mir ein glückliches
Ende gefunden,
Ich habe mal erlebt, Server mit RAID 1, dass defekte Daten auf die zweite Platte dupliziert wurden. Es war keine produktive Umgebung, sondern ein System im Testlabor und ist mir nur einmal widerfahren.
Auf jeden Fall war es meinem Vetrauen in RAID nicht förderlich.
Je länger die angebotene
Garantiedauer ist, desto mehr Selbstvertrauen besitzt der Hersteller.
In der heutigen Zeit ist das doch naiv! Einen Rechtsanspruch bei einer 'Garantie' hat man sowieso nicht. Oder, in welchem Land dieser Erde müßte man ihn durchsetzen?
In der heutigen Zeit ist das doch naiv! Einen Rechtsanspruch bei einer
'Garantie' hat man sowieso nicht. Oder, in welchem Land dieser Erde
müßte man ihn durchsetzen?
Wer sich wie Du nicht wehrt, lebt verkehrt. Es gibt genug erfolgreich eingeklagte Urteile hinter Deinem Horizont - träum weiter und nimm die Pillen!
"Die WD Red-Familie wurde speziell
für SMB-Kunden entwickelt und wird
nun durch WD Red Pro erweitert,
die für mittelgroße bis umfangreiche
NAS-Umgebungen mit 8 bis 16
Laufwerkschächten erhältlich ist.
Mit Kapazitäten von bis zu 4 TB verarbeitet
WD Red Pro die hohe Arbeitsbelastung in
Ihrem Unternehmen und verfügt zudem
über eine 5-jährige Garantie."
Jetzt ist aber Ruhe im Kartongggg!
für alle anderen HDD sucht Euch bitte selbst Eure DaBlas vor dem BlaBla ;)
Diese WD red / red plus Serie von WD hat immer eine 3-jährige
Herstellergarantie [1], sofern es keine Bulk-Ware ist. Und hier wurde ja
kein Bulk geliefert, sondern OVP.
bei Reichelt steht aber "bulk" - deswegen hab ich dort nie WDs gekauft.
Ich überlege, ob ich die Ersatzplatte auch zurückgebe,
wenn die auch keine Herstellergarantie hat.
Hat sie. Vom Hersteller WD. Kenne selbst solche uneingeschränkte Fälle
wo ohne Kaufnachweis von WD geleistet wurde. Einschicken und gut ist.
So so. Warum liefert der Warranty-Check auf der WD-Seite dann das Ergebnis "Out of Region" [1]? Das war ja genau der Ausgangspunkt dieses inzwischen etwas ausgearteten Threads. Ich habe dazu eine Anfrage an den Support von WD gestellt, die Antwort steht noch aus.
Die eigentliche Frage lautet also: Hat der Hersteller den deutschen
Reichelt-Käufern so ein Versprechen abgegeben?
Liegt also ein entsprechender Garantie-Zettel bei oder hat der
Hersteller in Deutschland öffentlich mit seiner Garantie geworben?
Nein, die Frage lautet, ob Reichelt mit so einer Garantie als
Eigenschaft des Produkts geworben hat.
Auch nicht. Eigentlich ist die Frage, ob der Fehler bei Reichelt oder bei WD liegt. Aus Käufersicht kann man das aber nicht wissen. Am Ende wäre es wohl am besten, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Den Rest kann dann Reichelt mit WD oder seinem Zwischenhändler klären.
Auf erweiterte Herstellergarantie bei einer Festplatte kann ich gerne
verzichten. Was nützt es einem, wenn diese nach zwei Jahren ausfällt?
Garantie ist freiwillig und damit frei definierbar.
Freiwillig != Willkürlich. Der Hersteller gibt die Garantie zwar freiwillig, aber wie die aussieht, definiert er natürlich vor dem Kauf, und danach muss er sich daran halten.
Wer lesen kann und das Gelesene versteht ist im Vorteil.
Dann bist du offenbar deutlich im Nachteil.
Reichelt ist nicht Hersteller, sondern Händler.
Er ist aber derjenige, der die Festplatte unter der Behauptung, sie habe 3 Jahre Garantie, verkauft hat.
Die Herstellergarantie gibts nur vom Hersteller WD uneingeschränkt.
Offenbar nicht, denn wie oben zu lesen, hat dieser das abgelehnt.
Wer lesen kann und das Gelesene versteht ist im Vorteil.
Thorsten O. schrieb:
wird getauscht,
kein Problem.
Na also. Das ist BGB. Sie können jeden Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen zurückgeben (siehe 14-tägige Widerrufsfrist). Nach
Ablauf dieser 14 Tage können Sie in der Regel nur dann eine vollständige
oder teilweise Erstattung fordern, wenn eine Nachbesserung oder der
Ersatz der Ware nicht möglich ist.
Das hat alles aber rein gar nichts mit der Hersteller-Garantie zu tun, über die hier diskutiert wird.
Thorsten O. schrieb:
Könnt ihr die Diskussion über die "richtige" bzw. "gründliche"
Formatierung bitte in einen eigenen Thread auslagern? Das hat nichts mit
meiner Frage zu tun.
Das hast nicht Du zu bestimmen. Du kotzt Dich doch hier öffentlich aus.
Er hat nichts bestimmt, sondern lediglich darum gebeten, beim Thema zu bleiben.
Thorsten O. schrieb:
Ich will ja von WD keinen Ersatz, sondern
nur eine Klärung
Freiwillig != Willkürlich. Der Hersteller gibt die Garantie zwar
freiwillig, aber wie die aussieht, definiert er natürlich vor dem Kauf,
und danach muss er sich daran halten.
Hast Du den genauen Text zu dieser HDD? Der Aufdruck auf dem Karton kann es ja wohl nicht sein.
Da hatte ich mal einen EPSON-Drucker. Innerhalb eines Jahres ging der Druckkopf kaputt. Gewährleistung hat funktioniert.
Der neue Druckkopf war nach etwas über einem Jahr wieder kaputt: Dem Händler sollte ich ein Gutachten vorlegen, daß die Fehlerursache nicht mein Verschulden gewesen sei.
Mit Sicherheit hatte dieser Drucker auch irgendeinen Aufdruck mit Garantie. Soweit ich mich erinnere, sollte man dazu seine persönlichen Daten abliefern.
Alles klar?
Die Tage habe ich etwas gekauft: 30 Jahre Garantie. Ein kurzer Lacher meinerseits.
Dann sehe ich Pharmawerbung: "klinisch getestet" oder "Wirksamkeit nachgewiesen". Das ist doch nur was für TickTock Glotzer.
@Thorsten:
Kleb Dir einen Zettel auf's NAS mit Kaufdatum und freue Dich in drei Jahren, daß alles noch läuft wie erwartet.
Ob es die richtige Seite ist,
https://www.westerndigital.com/de-de/support/store/warranty-policy
ist mir nicht ganz klar. Aber was ich dort finde ist:
"Es steht im alleinigen Ermessen von WD, die angemessene Entschädigung oder Kombination von Entschädigungen zu bestimmen."
Freiwillig != Willkürlich. Der Hersteller gibt die Garantie zwar
freiwillig, aber wie die aussieht, definiert er natürlich vor dem Kauf,
und danach muss er sich daran halten.
Hast Du den genauen Text zu dieser HDD? Der Aufdruck auf dem Karton kann
es ja wohl nicht sein.
Da hatte ich mal einen EPSON-Drucker. Innerhalb eines Jahres ging der
Druckkopf kaputt. Gewährleistung hat funktioniert.
Der neue Druckkopf war nach etwas über einem Jahr wieder kaputt: Dem
Händler sollte ich ein Gutachten vorlegen, daß die Fehlerursache nicht
mein Verschulden gewesen sei.
Ja, nach einem Jahr endet bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr. Dan musst du belegen, dass der Fehler, der Grund für den Ausfall ist, schon bei Auslieferung vorhanden war, was in de Regel aussichtslos ist.
Mit Sicherheit hatte dieser Drucker auch irgendeinen Aufdruck mit
Garantie. Soweit ich mich erinnere, sollte man dazu seine persönlichen
Daten abliefern.
Alles klar?
Was unter 'Garantie' zu verstehen ist, finde ich dort nicht.
Ja, nach einem Jahr endet bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr.
Das ist mir alles bekannt! Mir ist auch bekannt, daß Gerichtsverfahren nicht so ablaufen, wie auf 'Dödel'-TV-Sendern dargestellt wird.
Alles klar?
Nein, ich weiß nicht, was du damit sagen willst.
Man möchte Deine persönlichen Daten abgreifen, aber wenn es schon an der Gewährleistung scheitert, kann man die 'Garantie' in der Pfeife rauchen.
Ich hatte mich seinerzeit auch an EPSON direkt gewandt, da sich noch ein weiterer Fehler zeigte. Dieser wurde auch im Netz beschrieben: Fehlerquelle unbekannt.
Das Reparaturangebot lag über dem Kaufpreis des Gerätes.
Um es noch einmal zu sagen: Ich halte diese Garantieversprechen für Bauernfängerei.
Was unter 'Garantie' zu verstehen ist, finde ich dort nicht.
Da ist doch eigentlich alles ausführlich inklusive der Bedingungen genannt. Wie lange diese Garantie für die genannte Platte gilt, findet man allerdings nicht, da diese wie gesagt nicht in der Liste auftaucht.
Ja, nach einem Jahr endet bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr.
Das ist mir alles bekannt! Mir ist auch bekannt, daß Gerichtsverfahren
nicht so ablaufen, wie auf 'Dödel'-TV-Sendern dargestellt wird.
Dann verstehe ich nicht, warum du das geschrieben hast. Da war doch alles so, wie man es erwarten würde.
Alles klar?
Nein, ich weiß nicht, was du damit sagen willst.
Man möchte Deine persönlichen Daten abgreifen, aber wenn es schon an der
Gewährleistung scheitert, kann man die 'Garantie' in der Pfeife rauchen.
Die Gewährleistung kannst du nach Ablauf des ersten Jahres eh praktisch vergessen. Mit einer Garantie hat man da evtl. mehr Erfolg. Kommt halt auch drauf an, was genau in den Garantiebedingungen steht und natürlich auch darauf, wie der Hersteller am Ende damit umgeht. Das ist halt wie bei den Versicherungen: Die sind darin geschult, sich rauszureden.
Ich hatte mich seinerzeit auch an EPSON direkt gewandt, da sich noch ein
weiterer Fehler zeigte. Dieser wurde auch im Netz beschrieben:
Fehlerquelle unbekannt.
Das Reparaturangebot lag über dem Kaufpreis des Gerätes.
Um es noch einmal zu sagen: Ich halte diese Garantieversprechen für
Bauernfängerei.
Wie schon gesagt, liegen die Garantiebedingungen beim Kauf vor, und man kann sie sich durchlesen.
Hat das jemand schonmal gehabt, dass Platten verkauft wurden für die die
ohne Herstellergarantie nicht gilt?
Sag Mal, gilt das denn nicht generell das der Verkäufer für die
Abwicklung der Garantieleistungen zuständig ist und nicht der
Hersteller?
Der Verkaeufer macht die Gewaehrleistung, er kann ja nichts garantieren (er ist ja nur der Verkaeufer).
Deswegen moechte ja Thorsten die Hersteller-Garantie (for what is worth) ziehen koennen wenn die Gewaehrleistung nicht greift (zu alt, Beweislast).
Kleines Anekdoetchen: Ich habe hier ein paar WD-RED Platten. Eine im Endverbraucher-Karton (von Amazon), alle anderen bulk mit Mindfactory: Alle haben Europaweite Garantie, eine war schon abgelaufen.
Der Verkaeufer macht die Gewaehrleistung, er kann ja nichts garantieren
(er ist ja nur der Verkaeufer).
Ich kenne es anders, der Verkäufer wickelt auch die Garantieleistung mit dem Hersteller, bzw. wer dafür zuständig ist, ab. Papierkram sonst nichts. Aber wie schon gesagt, was auf der Garantiekarte steht ist interessant.
Na klar sind Fälle denkbar, dass der Hersteller als Garantiegeber Vereinbarung mit dem Händler hat, wonach Letzterer als Ansprechpartner oder Vermittler fungiert. Oder er macht es freiwillig.
Ansonsten musst Du Dich direkt an den Garantiegeber wenden.
Bei Gewährleistungsrechten ist nur der Verkäufer Ansprechpartner (er nimmt ggfls. seinem Lieferanten oder den Hersteller in Regress).
Sag Mal, gilt das denn nicht generell das der Verkäufer für die
Abwicklung der Garantieleistungen zuständig ist und nicht der
Hersteller?
wer mag sich mit den Verkäufern streiten und von denen hängen gelassen werden?
Als meine Corsiar Speichererweiterung 2 Mainboard killte, so 2-4 Wochen lief ja der Speicher auf jedem Mainboard, war ich froh die Ram über Corsair tauschen zu können, weil ein Kurztest nur ergeben hätte Speicher läuft.
Meine IBM DTLA Umtausch hatte der Verkäufer verbummelt, wurde der Filialleiter zwischendurch ausgetauscht und der Nachfolger wußte angeblich nichts von einer abgegeben Platte.
Meine IBM DTLA Umtausch hatte der Verkäufer verbummelt, wurde der
Filialleiter zwischendurch ausgetauscht und der Nachfolger wußte
angeblich nichts von einer abgegeben Platte.
Du hast dir die abgegebene Platte nicht quittieren lassen???
Sag Mal, gilt das denn nicht generell das der Verkäufer für die
Abwicklung der Garantieleistungen zuständig ist und nicht der
Hersteller?
wer mag sich mit den Verkäufern streiten und von denen hängen gelassen
werden?
Man sollte im Rahmen der Gewährleistung immer zuerst auf den Händler zugehen. Der ist es, mit dem man den Kaufvertrag hat und damit kann es problematisch werden, wenn man die Gewährleistung an ihm vorbei abwickeln will. Da gab es mal z.B. den Fall, dass jemand ein neues Handy gekauft hat, das dann kurz später kaputt gegangen ist. Er ist direkt zum Hersteller gegangen, und der hat ihm ein neues Gerät geschickt. Auch das hat aber den Geist aufgegeben, und nach den berühmten drei Versuchen wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld wieder haben. Der Händler hat aber abgelehnt, da er ja als Vertragspartner noch keinen Nachbesserungsversuch hatte. Er hat es aber auch als Gewährleistungsfall abgelehnt, weil das Handy ja nicht das von ihm gekaufte war (andere Seriennummer durch den Hersteller-Tausch). Vom Hersteller hat der Kunde das Geld natürlich auch nicht zurückbekommen, da er von ihm das Handy ja nicht gekauft hatte.
Man sollte im Rahmen der Gewährleistung immer zuerst auf den Händler
zugehen.
ja nee is klar, ich erklärte es oben schon.
Als ich bei einem kaputten Medion Navi nach 4 Wochen in meinem Besitz in die Aldi Filiale ging, erklärte mir das dortige Personal sie dürfen nichts zurücknehmen, es ist ja eine Medion Karte dabei dort einschicken, ich schickte ein und Medion erklärte mir Fehlbedienung, selbst Schuld und da ich keinen Vertrag mit Medion hatte blieb ich auf die Kosten für das Teil sitzen.
Graue Theorie nutzt nichts, es gibt Murphy und dessen Hauptsatz ist was schief gehen kann geht schief.
Man sollte im Rahmen der Gewährleistung immer zuerst auf den Händler
zugehen.
ja nee is klar, ich erklärte es oben schon.
Als ich bei einem kaputten Medion Navi nach 4 Wochen in meinem Besitz in
die Aldi Filiale ging, erklärte mir das dortige Personal sie dürfen
nichts zurücknehmen, es ist ja eine Medion Karte dabei dort einschicken,
Wenn der Händler an den Hersteller verweist, ist das nochmal was anderes. Allerdings muss er dir das schon beim Kauf mitteilen, und er bleibt so oder immer verantwortlich für die Gewährleistung.
ich schickte ein und Medion erklärte mir Fehlbedienung, selbst Schuld
und da ich keinen Vertrag mit Medion hatte blieb ich auf die Kosten für
das Teil sitzen.
Wie hat Medion denn den Beweis erbracht, dass der Defekt durch Fehlbedienung entstanden ist?
Die Ersatzplatte von Reichelt ist heute gekommen. Diesmal ist die Platte schon an der Verpackung als Bulk-Ware zu erkennen, es liehg auch keine Garantieerklärung bei. Die Abfrage der Seriennummer bei WD ergibt wieder "Out of region", also keine Herstellergarantie.
Den kleinen Hinweis "Bulk" in der Artikelbeschreibung bei Reichelt habe ich tatsächlich übersehen. Daraus hätte ich auch nicht direkt geschlossen, dass die Herstellergarantie nicht gilt.
Komisch bleibt weiterhin, dass die ersten beiden Platten in OEM-Verpackung geliefert wurden aber trotzdem eine Bulk-Seriennummer haben. Ich werde dazu Anfang der Woche nochmal mit dem Support von Reichelt telefonieren. Nochmal werde ich bei Reichelt jedenfalls keine Platte bestellen. Die Ersatzplatte war auch sehr dürftig verpackt...
Den kleinen Hinweis "Bulk" in der Artikelbeschreibung bei Reichelt habe
ich tatsächlich übersehen. Daraus hätte ich auch nicht direkt
geschlossen, dass die Herstellergarantie nicht gilt.
Wenn sowohl auf der Verpackung Garantie angeboten wird, ein Garantiezettel beiliegt und auf ein Datenblatt mit Garantieversprechen verlinkt wird, ist damit auch nicht zu rechnen.
Vor allem heißt Bulk nicht automatisch, daß es Garantieeinschränkungen gäbe. Und es ist ja gerade das Datenblatt verlinkt, damit der Kunde sich über die Eigenschaften des Produkts informieren kann.
Komisch bleibt weiterhin, dass die ersten beiden Platten in
OEM-Verpackung geliefert wurden aber trotzdem eine Bulk-Seriennummer
haben.
Das waren typische Retailverpackungen.
Ich werde dazu Anfang der Woche nochmal mit dem Support von
Reichelt telefonieren. Nochmal werde ich bei Reichelt jedenfalls keine
Platte bestellen. Die Ersatzplatte war auch sehr dürftig verpackt...
Mehr als Rücknahme gegen Geld wird kaum bei rumkommen. Woher sollen die auch Retailplatten herzaubern, wenn sie keine haben.
Die Ersatzplatte von Reichelt ist heute gekommen. Diesmal ist die Platte
schon an der Verpackung als Bulk-Ware zu erkennen, es liehg auch keine
Garantieerklärung bei. Die Abfrage der Seriennummer bei WD ergibt wieder
"Out of region", also keine Herstellergarantie.
Den kleinen Hinweis "Bulk" in der Artikelbeschreibung bei Reichelt habe
ich tatsächlich übersehen. Daraus hätte ich auch nicht direkt
geschlossen, dass die Herstellergarantie nicht gilt.
Fast alle meinen WD-Platten (auch meine IronWolf) kamen als Bulk (d.h. nicht im Retail-Schachtel), haben (oder hatten) volle drei Jahre Garantie.
"Bulk" bedeutet also nicht zwangsweise Grauimport oder ohne Herstellergarantie.
Die Ersatzplatte von Reichelt ist heute gekommen. Diesmal ist die Platte
schon an der Verpackung als Bulk-Ware zu erkennen, es liehg auch keine
Garantieerklärung bei. Die Abfrage der Seriennummer bei WD ergibt wieder
"Out of region", also keine Herstellergarantie.
Den kleinen Hinweis "Bulk" in der Artikelbeschreibung bei Reichelt habe
ich tatsächlich übersehen. Daraus hätte ich auch nicht direkt
geschlossen, dass die Herstellergarantie nicht gilt.
Fast alle meinen WD-Platten (auch meine IronWolf) kamen als Bulk (d.h.
nicht im Retail-Schachtel), haben (oder hatten) volle drei Jahre
Garantie.
"Bulk" bedeutet also nicht zwangsweise Grauimport oder ohne
Herstellergarantie.
Massengut, auch Bulkware, Bulk-Ware oder kurz Bulk (englisch bulk ‚Masse‘, ‚Menge‘), ist ein Transportgut oder eine Handelsware, die unverpackt als Flüssigkeit oder als Schüttgut vorliegt.
Schüttgut trifft es am besten
Also nicht spezielle ausgesuchte und ausgetestete Ware...
Ich habe inzwischen eine Rückmeldung von WD erhalten:
"...
Ich möchte klarstellen, dass der Status „außerhalb der Region“ lediglich bedeutet, dass diese Festplatten ursprünglich für eine andere Region oder ein anderes Land hergestellt wurden. Aufgrund von Lagerengpässen wurden sie jedoch in Ihr aktuelles Land/Ihre aktuelle Region überführt. Seien Sie versichert, diese Laufwerke unterliegen weiterhin der Garantie und wir stellen gerne ein Ersatzlaufwerk für Sie her.
..."
Demnach besteht dann doch die Herstellergarantie, auch wenn das auf der Webseite nicht angezeigt wird. Es sollte ja möglich sein, die Daten in der Datenbank zu korrigieren. Das könnte im Garantiefall spannend werden, den Nachweis zu erbringen, dass die Garantie greift. Ich werde mir die Mail vom Support jedenfall gut aufbewahren.
Hoffen wir, daß Du auf dieses Angebot nie zurückgreifen musst, dennwer will schon den Ärger mit 'ner kaputten Festplatte haben, egal, ob mit oder ohne Garantie?
Mich hat es jetzt auch erwischt: Eine meiner 2TB-Platten (WD RED) ist (zwei Wochen vor Garantie-Ende) ohne Vorwarnung verstorben (It coughed and died).
RMA beantragt, bekommen, und ich werde die Herstellergarantie nicht in Anspruch nehmen: Die Platte ist (nach drei Jahren) voll mit Daten, zum einen personenbezogene oder auch vertrauliche.
Der Dienstleister fuer den Austausch gibt keine Aussage ueber das Datenschutz-Niveau, sitzt in der Tschechischen Republik, und die Platten habe ich natuerlich nicht verschluesselt :-)
Mein Fazit: Verschluesselung ist auch gut im eigenen Haus (Mah!).
RMA beantragt, bekommen, und ich werde die Herstellergarantie nicht in
Anspruch nehmen: Die Platte ist (nach drei Jahren) voll mit Daten, zum
einen personenbezogene oder auch vertrauliche.
Frag mal an ob Du die Magnetscheiben überhaupt einschicken musst. Oft reicht für den Austausch der Deckel der Platte, mit der Seriennummer.
RMA beantragt, bekommen, und ich werde die Herstellergarantie nicht in
Anspruch nehmen: Die Platte ist (nach drei Jahren) voll mit Daten, zum
einen personenbezogene oder auch vertrauliche.
Frag mal an ob Du die Magnetscheiben überhaupt einschicken musst. Oft
reicht für den Austausch der Deckel der Platte, mit der Seriennummer.
Als Lehrgeld verbucht, kein Datenverlust. Und ich arbeite mich in den Bereich dm-crypt ein. Die Frage wird natuerlich sein wie ich sicherstelle dass ich mich an die Pass-Phrase erinnern kann (einen Linux-Server bootet man ja nicht so haeufig).
Unabhaengig von allem werde ich mal gucken, wie die Performance mit der Verschluesselung ist (das sind ja 'normale' Platten, keine Enterprise-Versionen).
Die Frage wird natuerlich sein wie ich
sicherstelle dass ich mich an die Pass-Phrase erinnern kann (einen
Linux-Server bootet man ja nicht so haeufig).
So etwas löse ich mit Stift und Papier, im Ordner für wichtige Unterlagen.
Und ja, der Einbrecher der dann die Platte samt Passwörtern klaut kommt an die Daten. Wäre aber dann mein kleinstes Problem.
Die Frage wird natuerlich sein wie ich
sicherstelle dass ich mich an die Pass-Phrase erinnern kann
Wenn's nur für den Anwendungsfall: "Platte defekt, RMA" ist:
Eine Passphrase auf Papier in den Tresor, eine in's TPM-Modul (ohne PIN).
Rechner kann dann ohne Entschlüsselungs-Passwort booten.
Statt TPM geht evtl auch ein USB-Speicherstick mit dem Key als File drauf.
Für den Fall "Einbrecher nehmen ganzen Server mit" natürlich nicht so toll.
Unabhaengig von allem werde ich mal gucken, wie die Performance mit der
Verschluesselung ist
Unabhaengig von allem werde ich mal gucken, wie die Performance mit der
Verschluesselung ist (das sind ja 'normale' Platten, keine
Enterprise-Versionen).
Bei Disks mit integrierter Verschlüsselung ist m.W. die Crypto-Engine stets aktiv. Lediglich die Freigabe des intern genutzten zufälligen Schlüssels durch ein Passwort sitzt optional oben drauf.
Bei Verschlüsselung durch das Betriebssystem ist AES-Support im Befehlssatz interessant. Der ist aber mittlerweile üblich.
Unabhaengig von allem werde ich mal gucken, wie die Performance mit der
Verschluesselung ist
Den Unterschied merkst du normalerweise nicht.
Ich habe heute morgen mal eine VM kreirt, die Betriebssystem-Platte unverschluesselt und nur die Benutzerdaten auf einer verschluesselten Partition abgelegt.
In a nutshell: Man merkt wirklich keinen Unterschied. OK, meine Testmaschine (Intel i7-4770 und einen Plattencontroller 3ware 9650SE) ist latuernich nicht der grosse Bringer, aber ich bemerke keinen Performance-Unterschied zwischen verschluesselten und klartext-Platten.
Man hat wieder etwas gelernt. Jetzt natuerlich 1TB umkopieren ist Mah!
Gruesse
Th.
P.S.: Kleiner Nachteil (ist auch im Sinne des Erfinders): Resizing der Filesystems ist schwierig :-)
Die 2-jährige Gewährleistung seitens Verkäufers ist Gesetz, du kannst
dich also nur auf die Gewährleistung berufen... und Luft hier
ablassen... So ist das...
Ja mit Beweislastumkehr nach dem 1. Jahr. Viel Spaß, dem Händler zu beweisen, das der Mangel schon beim Verkauf vorlag.
Ich habe inzwischen eine Rückmeldung von WD erhalten:
Und was sollen dir dir auch anders schreiben, noch dazu in einem bröckeligen Deutsch. > und wir stellen gerne ein Ersatzlaufwerk für Sie her.
Wenn das ein echter Mensch geschrieben hat, wollte der seine Ruhe haben, u. es wäre abzuwarten was denn dann wirklich eintritt im Fall des Falles.
Denn von so vielen Supp.-Abteilungen habe ich auch schon so viele schriftliche Zusagen bekommen, u. bei der Überprüfung oder Endeinschätzung waren das meist nur Luft-Nr..
Selbst der Supp. von AVM ist da nicht besser.
Und die Garantie>Bedingungen kann man sich ja selber durchlesen, sowas kann man weder einklagen noch erzwingen. So eine Supp-Mail kennt man ja schon zur Genüge, vorgefertigte Textbausteine, u. 1x falsch geklickt oder für deinen Fall gibt es noch keine.
Zur Verpackung von Reichelt (Umkarton, Füllung) sage ich lieber
nichts.
Vollste Zustimmung, meine letzten 2 Bestellungen Katastrophe was die Verpackung angeht. Versand hat ein Arsch voll Geld gekostet wegen DHL (andere Versandunternehmen funktionieren bei mir nicht gut). Da waren übrigens auch 2 Festplatten mit drin, Gesamtbestellwert >1000€. Hatte mich auch mal beschwert, aber null Reaktion. Total schade, habe früher oft bei denen bestellt. Es ging bergab, als diese Reichelt Wishlist hier hochgefahren wurde. Aber danke für den Thread bzw. die Erinnerung an Reichelt, wollte nämlich mein Kundenkonto bei den löschen lassen.
Die 2-jährige Gewährleistung seitens Verkäufers ist Gesetz, du kannst
dich also nur auf die Gewährleistung berufen... und Luft hier
ablassen... So ist das...
Wollte allerdings anmerken, dass Verbraucher es durchaus probieren sollten, auch nach einem Jahr (bis zwei Jahre) ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Beweislastumkehr ist eher relevant in einem etwaigen Rechtsstreit, vor dem im ersten Jahr eher der Verkäufer, im zweiten Jahr eher der Käufer zurückschreckt. Das schließt allerdings nicht aus, dass es Verkäufer auch im zweiten Jahr nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und den Gewährleistungsanspruch anerkennen.
Konkretes Beispiel bei mir vor einigen Jahren: Krups Kaffeemaschine - Kaufpreis ca. 40 Euro - ging wenige Wochen vor Ende der zweijährigen Gewährleistungsfrist kaputt. Ich spazierte mit Kaffeemaschine kaputt und Kassenbon zum Verkäufer (Supermarkt).
Am Service-Tresen meinte eine Angestellte, sie müsste kurz telefonisch mit Krups Rücksprache halten. Anschließend bekam ich problemlos den Kaufpreis erstattet. Das ist insofern bemerkenswert, als § 439 Abs. 1 BGB (nur) ein Wahlrecht des Käufers(!) zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Ersatzlieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands vorsieht.
Ein Käufer wäre allerdings gekniffen, wenn der Kaufgegenstand inzwischen teurer ist. Andererseits entfällt das Problem der Beweislast.
Es ist nicht so ungewöhnlich, dass Verkäufer auch im zweiten Jahr auf Gewährleistung Ersatz oder Geld zurück bieten, ohne auf ein Gutachten zu bestehen. Solche Kulanz könnte etwas mit Kundenbeziehung zu tun haben, die auf Dauer mehr bringt als Ex-Kunden heranzuzüchten.
Es ist nicht so ungewöhnlich, dass Verkäufer auch im zweiten Jahr auf
Gewährleistung Ersatz oder Geld zurück bieten
Genau dies wollte ich mit meinem Beispiel sagen. Vielen Verbrauchern ist das durchaus komplexe Gewährleistungsrecht einschließlich der Beweislastumkehr nicht im Detail bekannt, es wird von generell 24 Monaten Gewährleistungsrecht ausgegangen. Da sind Konflikte zwischen Käufer und Verkäufer vorprogrammiert und mancher Verkäufer reagiert eher kulant.
Es ist nicht so ungewöhnlich, dass Verkäufer auch im zweiten Jahr auf
Gewährleistung Ersatz oder Geld zurück bieten
manchmal sind auch die Hersteller kulant, eine Kaiser Backform LaForma Kastenform 25cm rostete nach 3 Jahren unter dem Falz, ich schickte die ein und fragte mal nach dem Qualitätsmanagement, sie schickten mir es unbeantwortet zurück dann telefonierte ich und fragte was aus ihrem Qualitätsversprechen ist, Antwort wenn ich noch den Bestellnachweis hätte gäbe es Ersatz, glücklicherweise war alles noch im Amazon Verlauf und ich bekam eine neue Form, nutzt nur nichts, die ist wieder nach 3 Jahren verrostet, von wegen für die Nutzung von 10 Jahren geeignet!
In der alten Beschreibung stand "spülmaschinengeeignet" nun ist diese Beschreibung eh gestrichen worden und trotzdem rostet es wieder obwohl ich die nie in der Spülmaschine sondern immer per Hand gereinigt hatte.
Oft liegen noch nach Jahren unbenutzte Ersatzteile OVP in irgendeiner
Ecke herum, die nur noch ein betagter Lagerist kennt und das ist
bestenfalls ein Spezi des Technikers...
Im Elternhaus gab es eine handbetriebene Brotschneidemaschine aus den 1960ern. An der hatte ich als Kind gelernt, dass solche Dinger scharf sind. So grob 3 Jahrzehnte später ging ein Innenring kaputt. Suche im Internet nach dem Hersteller "Jupiter" ergab etwas überraschend, dass es ihn noch gab. Und die hatten das Ersatzteil sogar noch, und haben es kostenlos zugesendet.
Was auch daran liegen könnte, das sie dieses Uralt-Gerät immer noch optisch kaum verändert herstellen. Heute. Wo gibts denn sowas noch?
manchmal sind auch die Hersteller kulant, eine Kaiser Backform LaForma
Kastenform 25cm rostete nach 3 Jahren unter dem Falz, ich schickte die
ein und fragte mal nach dem Qualitätsmanagement, sie schickten mir es
unbeantwortet zurück
Zwar nett, dass sie sie ersetzt haben, die von Dir beschriebene Abwicklung ist aber alles andere als kulant.
die von Dir beschriebene
Abwicklung ist aber alles andere als kulant
stimmt, zumal der Kram nicht gerade billig ist.
Ich kann mich täuschen erinnere mich aber das Kastenbackformen früher von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Ich kann mich nicht erinnern, daß innerhalb von unter 5 Jahren neue gekauft werden müssen.
die von Dir beschriebene
Abwicklung ist aber alles andere als kulant
stimmt, zumal der Kram nicht gerade billig ist.
Es gibt Firmen, die keinen einzigen Tag kulant sind. Perfekt wäre gewesen, Dir eine neue Form ohne Rückfrage einzutüten, "tut uns leid, dass sie unzufrieden sind".
In meinem Bereich habe ich dem Kunden das eine und andere Mal gesagt "ich packe jetzt xx ohne offiziellen Lieferschein in einen Briefumschlag". Anderes Preissegment und Eigenkosten zwei Euro, das geht im Rauschen unter und fördert die Bindung. Oder auch "ich gebe dem Servicetechniker ein paar Teile, die er bei der nächsten Wartung zufällig bei ihnen liegen lässt".
Ich kann mich täuschen erinnere mich aber das Kastenbackformen früher
von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Ich kann mich nicht
erinnern, daß innerhalb von unter 5 Jahren neue gekauft werden müssen.
Das sollten wir (in diesem Thread) nicht weiter ausbauen, bekanntes Problem der Produktoptimierung. Und die Hersteller (aka Kistenschieber) wundern sich dann und schimpfen, dass der böse Kunde lieber billig als Marke kauft.