Hallo Zusammen!
Ich möchte hier eine Frage besprechen die mich seit längerem plagt.
Mir ist bekannt, das zum Verkauf eines Gerätes welches man selbst
entwickelt hat jedede Menge Normen einzuhalten sind:
-EMV
-ESD
-Brandschutz
-Berührungsschutz
-WEEE
-RohS,Reach
-CE,TÜV und all den Kram
Wie sieht das aber bei Bausätzen oder Platinen* aus.
*Beispiel, man Verkauft eine fertige Platine ohne die Holsteckbuchse
einzulöten, somit kann die Platine ja nicht funktionieren.
Gibt es irgend einen verlässlichen Weg eine selbst entwickelte Schaltung
zu verkaufen, ohne sich dabei in "gefährliche Bereiche zu begeben?".
Das man als Verkäufer im Ostblock oder China wohl wenig zu befürchten
hat, ist ja klar. Als lokaler sieht das aber wohl anders aus, und man
ist schnell greifbar. Mir geht es nicht darum Leute zu verarschen oder
die Schuld abzuschieben, sondern hald um den "klugen Menschenverstand".
Wenn jemand sich eine Schaltung X kauft und zusammensetzt sollte man
davon ausgehen was er macht.
Kann man dann nicht eine teilbestückte Platine (SMD) als "Bauteil"
deklarieren? z.b. Wenn ich mir ja z.b. einen Geprüften Heizreglar kauf,
bringt der mir ja alleine auch nichts ohne ein Heizmodul. Wenn ich das
Heizmodul dann aber selber anschliess und es versau, dann haftet der
Regler-Hersteller ja auch nicht für alles andere?
Ich frage mich wirklich, ob all diejenigen die Schaltungen verkaufen
einfach keine Angst haben oder ihr Geheimniss bezüglich
"Haftungsausschuss" nicht Preisgeben.
Beispiel:
Nixiekits-Magilyzer:
http://www.nixiekits.eu/Downloads/Magilyzer_Aufbauanleitung.pdf
Da sind ja schon mal sehr gefährliche Spannungen vorhanden.
oder sogar Nixiekits- Netzteil:
http://www.nixiekits.eu/Superb_Netzteil.htm
Sogar mit Netzspannung!
Persönlich währ mir ein Verkauf auf "Risiko" viel zu heiss, nicht das
ich jemanden was unterstellen will, aber heute gibt es leider gottes die
Kategorie Menschen die absichtlich sich "verletzen" um nacher Geld
einzuklagen.
Gibt es denn keine möglichkeit Haftung komplett auszuschliessen? Ich
meine z.b. bei Ebay gibt es ja das beliebte "Privatverkauf - Keine
Garantie oder Rücknahme - ungeprüft!".
Theoretisch kann ja ein Verkäufer auch garnicht wissen was ein Produkt
überhaupt ist. Wenn ich als "Allerleihändler" z.B. bei einer
Firmen-Auflösung eine Schachtel Platinen (teilbestückt, Typenbezeichnung
"Schaltregler") kaufe, ohne überhaupt zu wissen um was es sich handelt,
und diese dann weiter Verkaufe hafte ich ja wohl kaum für eine Funktion?
Wenn Dich weiter nichts plagt....
Ich habe schon einige kleine und größere Geräte und "Platinen"
entwickelt und gelegentlich an andere Bastler und (früher) Musiker
verkauft. Natürlich nicht als komerzielles Unternehmen. Die Käufer
kannten die Bedingungen und gut ist.
Willst Du das als Unternehmer machen, dann informiere Dich beiden
einschlägigen Insitutionen.
Old-Papa
Was spricht denn dagegen, es von vorneweg richtig zu machen ? Die
genannten Punkte sind nicht so schwierig, oder aufwendig.
Du moechtest Muell verkaufen, und der Anwender soll selbst schauen ?
Kann er aber nicht. Denn koennt er's gleich selbst machen. Wenn das
Design nicht stimmt, erfuellt es auch nach Selbst Zusammenbau die EMV
nicht. Auch die Produktehaftung erfuellt sich nicht von selbst. Wenn die
Huette abraucht weil der Heizungsregler elementare Vorkehrungen nicht
drin hat.. kann ich als Kaeufer das ja nicht wiessen, auch wenn ich
selbst zusammenloete.
Vielleicht sollte man auch nicht alles an alle Leute verkaufen... ich
verkauf zB nur B2B. Nicht an Privat. Der Support Aufwand ist viel zu
hoch. Unter Anderem.
Dampf T. schrieb:> Was spricht denn dagegen, es von vorneweg richtig zu machen ? Die> genannten Punkte sind nicht so schwierig, oder aufwendig.>
Doch.
Nehmen wir ein sehr simples Beispiel:
"Schaltung Wechselblinker"
10 x Print herstellen lassen CHINA 30.-€
10 x Print teilbestücken lassen CHINA 50.- €
Total: 80.-€
Stückpreis Verkauf (mit minimal Gewinn) ~10.-€
mit Abnahme:
10 x Print herstellen lassen CHINA 30.-€
10 x Print teilbestücken lassen CHINA 50.- €
1 x CE, Prüflabor, EMV, WEEE usw 3000.-€
Total: 3080.-€
Stückpreis Verkauf (mit minimal Gewinn) ~310.-€
Problem sichtbar?
Ich möchte keinen Müll verkaufen, und auch nicht bewusst irgendwelche
Sicherheitsnormen etc. umgehen, es geht mir nur drum eine Platine so zu
verkaufen, das es für mich nicht böse Enden kann!
Patrick S schrieb:> Gibt es denn keine möglichkeit Haftung komplett auszuschliessen?
Kurzum: Nein. Aber es gibt Möglichkeiten, die Haftung auf ein derartiges
Mindestmaß zu reduzieren, dass eine Habhaftigkeit de facto
ausgeschlossen wird.
> Ich> meine z.b. bei Ebay gibt es ja das beliebte "Privatverkauf - Keine> Garantie oder Rücknahme - ungeprüft!".
Das geht überhaupt nicht. Verkaufst Du x mal das gleiche Teil als
Privatverkäufer wird schlichtweg eine gewerbliche Erscheinung
angenommen. Die Rechtssprechung ist hier sehr unterschiedlich. Es gibt
Urteile die von 30 mal dem gleichen Produkt gesprochen haben, es gibt
aber auch Urteile, die von 13 Verkäufen PRO JAHR bereits eine
gewerbliche Nutzung angenommen haben. Unterm Strich wird es hier stark
darauf ankommen, ob Du 30 mal das gleiche Produkt verkaufst.
> Theoretisch kann ja ein Verkäufer auch garnicht wissen was ein Produkt> überhaupt ist.
Deshalb ist die Konformität auch verpflichtend. Der Hersteller muss
diese nachweisen. Bei Importware der Händler. Zwar kann man hier auch
mit gefälschten Erklärungen arbeiten, aber wenn das rauskommt, dass Du
das Ding gefälscht hast, und nicht irgendeine Knallpengjong in Shenzen
dann bist Du wegen Urkundenfälschung dran. Der Schaden wird dann sehr
schnell enorm.
> Wenn ich als "Allerleihändler" z.B. bei einer> Firmen-Auflösung eine Schachtel Platinen (teilbestückt, Typenbezeichnung> "Schaltregler") kaufe, ohne überhaupt zu wissen um was es sich handelt,> und diese dann weiter Verkaufe hafte ich ja wohl kaum für eine Funktion?
Dann wirst Du im Zweifelsfall diesen Kauf nachweisen können müssen. Und
spätestens da schaut's schlecht aus.
Lass diese Fissimatenten. Weniger Sorgen solltest Du dir über den
deutschen Arm des Gesetzes machen, sondern mehr über Mitbewerber. Die
schwärzen solche pseudo-Privatverkäufer sehr gerne an, um sich die
Konkurrenz vom Hals zu schaffen.
Die Rechtslage ist relativ eindeutig. Als Bausatz gilt, was nur mit
erweitertem technischen Sachverstand in Betrieb genommen werden kann,
oder alleine überhaupt nicht lauffähig ist. Es gibt Urteile dazu, dass
es nicht ausreicht, einen Stecker unbestückt zu lassen, und das ganze
dann als Bausatz zu verkaufen. Allerdings ist es durchaus legitim, SMD
vorzulöten, weil das neben dem technischen Sachverstand auch
handwerkliches Geschick erfordert, das ein technisch Sachverständiger
nicht unbedingt haben muss.
Um auf Nummer Sicher zu gehen kannst Du die Leiterplatte so entwerfen,
dass z.B. sämtliche THT-Bauteile unbestückt sind. Allerdings sollte es
dann mehr als nur eine Diode oder eine Buchse sein, sondern gut und
gerne 50-75% der Bauteile.
Eine andere Möglichkeit ist beispielsweise ein Design, dass eine
Stand-alone Funktionalität gar nicht besitzt - wie z.B. ein 7805
Replacement. Der ist zwar für sich genommen eine funktionierende
Baugruppe, ist aber ohne externe Beschaltung gar nicht lauffähig. Machst
Du aber drei Kabel dran und gießt das Ganze hinterher ein, so ist es
kein Bauteil mehr, sondern ein Gerät.
Wichtig ist für Dich also: Du darfst die Merkmale eines "Geräts" nicht
erfüllen, dann kannst Du dich um alles drücken.
Patrick S schrieb:> Persönlich währ mir ein Verkauf auf "Risiko" viel zu heiss
Wer als Verkäufer characterlich ungeeignet ist, soll es einfach lassen.
Bausätze werden wie die nach Anleitung daraus korrekt aufgebauten Dinge
behandelt.
Platinen, die nicht für den Einsatzzweck taugen (RoHS, LR,
Leiterbahnabstände, Funktion), finden halt keine Käufer.
99% der Bausätze ergeben sowieso keine Geräte nach CE Definition, und
tragen meist keine Niederspannung.
Patrick S schrieb:> Problem sichtbar
Ja. Wer ein Produkt nur 10 mal verkaufen will, hat das Business nicht
verstanden. Was meinst du, wie viele Millionen der chinesischen
Schaltregler, Schrittmotortreiber, Funkmodule verkauft werden ?
Ich suche das persönliche Gespräch mit dem Kunden.
Wenn der Kunde die Schaltung zumindest rudimentär
versteht, bekommt er die Leiterplatte bzw. den
Bausatz. Ist auch schön mit Leuten zu sprechen
die dem gleichen Hobby nachgehen.
LG
old.
Die Antwort von Martin Schwaikert (sirnails) ist gut.
Gut wäre, wenn das Gerät erst beim Kunden entsteht. Beispielsweise
Komponente_A von Verkäufer1 und Komponente_B von Verkäufer2, wobei beide
Komponenten für sich allein jeweils funktionslos sind. Das Fehlen des
Steckernetzteils oder eben eines einzelnen Widerstandes zählt jedoch
nicht.
Davon abgesehen könnte das Zusammenstecken von Komponente_A und
Komponente_B durch den Kunden beliebig einfach sein, denn Verkäufer1
kann nicht für die Komponente_B von Verkäufer2 oder ein damit
aufgebautes Gerät haften.
Patrick S schrieb:> *Beispiel, man Verkauft eine fertige Platine ohne die Holsteckbuchse> einzulöten, somit kann die Platine ja nicht funktionieren.
Die Buchsen sind kein Funktionen-Gebendes Bauteil.
Das ist rechtlich gesehen ein fertiges Produkt und kein Bausatz mehr.
So bald ein Laie ohne Fachwissen ein Gerät in Betrieb kann.
Dazu zählt auch der fehlende Gleichrichter etc.
Es müssen schon mehrere Funktionen-Gebende Bauteile fehlen.
Damit es ein Bausatz ist.
Patrick S schrieb:> Wenn ich mir ja z.b. einen Geprüften Heizregler kauft,> bringt der mir ja alleine auch nichts ohne ein Heizmodul.
Doch die Funktion Heizregler ist ja gegeben.
WEEE Braucht du immer.
CE darf man sich selber ausstellen.
In der Praxis macht die Prüfung ein anerkanntes Labor. Wegen der
Rechtssicherheit. Und diese Prüfung schießt eben eine EMV-Prüfung mit
ein.
Verkauf es als Kunstwerk, dass es ne bestimmte Funktion
erfüllt, wenn irgendein Banause da Kabel anklemmt, ist reiner Zufall.
Ne Gurke leuchtet ja auch, wenn man Netzspannung drauf gibt.
Die optische Anordnung genau dieser Komponenten in ebendieser Weise,
spiegelt nunmal deine Sichtweise des Kosmos als reziprokes Abbild der
menschlichen Gesellschaft auf die Fauna Süd-Sri-Lankas wieder.
Jan W. schrieb:> WEEE Braucht du immer.> CE darf man sich selber ausstellen.> In der Praxis macht die Prüfung ein anerkanntes Labor. Wegen der> Rechtssicherheit. Und diese Prüfung schießt eben eine EMV-Prüfung mit> ein.
Die Frage ist, welche mögliche Strafe kann einen erwarten wenn man auf
diese Dinge verzichtet. Wurde deshalb überhaupt schon mal ein
Hobby-Bastler verurteilt?
Sind nicht Abmahnungen durch Mitbewerber eher wahrscheinlich als
strafrechtliche Belange?
Und wie teuer können die realistisch werden, bei einem Bastler der 10
"Bausätze" im Jahr verkauft.
Jan W. schrieb:> WEEE Braucht du immer.
Nur bei fertigen Produkten, nicht bei Bausätzen. Zumindest Stand 2014,
als ich mir das ganze mal überlegt, und durchgerechnet habe.
Es hat aber seinen Grund, warum ich es bleiben ließ. Es ist in
Deutschland einfach scheiße.
Die teure EMV Abnahme benoetigt man nicht, wenn man sicher ist, dass die
geforderten Eigenschaften erfuellt werden.
Die teure Produktesicherheitsabnahme benoetigt man auch nicht wenn man
sich alle Fehlerfaelle betrachtet und eingebunden hat.
Brandschutz ist eine Frage der Dimensionierung und der Wahl der
Materialien.
Beruehrungsschutz ist auch eine Frage des Aufbaus, mit Abdeckungen und
Einbau in ein Gehaeuse.
RoHS ist eine Frage der Materialwahl. Ich muss keinen
Quecksilberschalter drin haben. Auch keinen CdS Photowiderstand. Oder
NiCd Batterien.
Das sind alles Anforderungen an den Entwickler, die sind nicht
abwaelzbar. Der Kunde kann da gar nichts mehr machen.
Cyblord -. schrieb:> Und wie teuer können die realistisch werden, bei einem Bastler der 10> "Bausätze" im Jahr verkauft.
Das war aber nicht die Frage. Die Frage war "10 Stück von einer Sorte".
Gerade Individualisierung (dennoch mehrfach verkauft und beworben) und
sehr kurze Zyklen passen gut zu Kleinstunternehmen und Einmannfirmen.
Hingegen passen Prüflabor oder mutwillig rechtlich vollumfänglich
ausgeschöpfte Gewährleistung und Haftung nicht gut dazu.
WEEE ist ein (IMHO beherrschbarer) Aspekt. Ein anderer ist, dass Dich
eine Firma in den privaten Abgrund treiben kann, wenn/da Du für Deine
Handlungen letztlich privat haftest. Und wenn Du mit Deinen Produkten
eine Firma in ihrer Existenz bedrohst, so wird diese Firma dies auch
probieren.
Es bliebe die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und
entsprechendem, relativ hohem Zusatzaufwand. Im Fall der Fälle ist die
aber auch weg/kaputt. Man bietet ja auch genügend Angriffsfläche mit
"nur 10 Stück von jeder Sorte".
So lang man nicht erfolgreich ist, sind die
Eintrittswahrscheinlichkeiten wohl gering. Jedoch, mit einer solchen
Prämisse "nicht erfolgreich" im Kopf kann ich auch nichts beginnen...
Dazu der Verbraucherschutz für B2C. Prinzipiell ist das ein
interessantes Feld und die Leute kaufen ja auch; nur eben vielfach von
außerhalb, womit sie auch auf ihre Rechte freiwillig verzichten.
Lars R. schrieb:> Es bliebe die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung
Dafür könnte man die UG (haftungsbeschränkt) vorsehen. Das wäre eine
gute Möglichkeit, die persönliche Haftung zu beschränken. Allerdings
haftet man dennoch, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz besetzt.
Zumindest ersteres ist sehr sehr schnell konstruiert.
Martin S. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Es bliebe die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung>> Dafür könnte man die UG (haftungsbeschränkt) vorsehen. Das wäre eine> gute Möglichkeit, die persönliche Haftung zu beschränken. Allerdings> haftet man dennoch, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz besetzt.> Zumindest ersteres ist sehr sehr schnell konstruiert.
Schwierig ist die genaue Bestimmung des Zeitpunktes. Wenn es noch nicht
läuft, erzeugt sie nur Aufwand. Jedoch benötigt die Eröffnung Zeit sowie
etwas Vorlauf.
Wenn es schleppend läuft oder man sich Zeit lässt, erzeugt sie auch
relativ viel Aufwand. Vorschriften ändern sich (z.B. E-Bilanz). Im
Vergleich ist das Organisatorische/Steuer vom Freiberufler pflegeleicht.
Die Eröffnung einer UG für die Zwecke und Situation des TO empfehle ich
nicht.
Den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes bewerte ich
weniger kritisch. Der Aufwand für die Gewährleistung b2c bleibt jedoch.
Wenn man sich hingegen zum reinen OEM-Zuliefer hin spezialisiert, ist
man auch kein Inverkehrbringer mehr und benötigt zumindest für
diesbezügliche Belange auch keine UG.
Ich sehe eine Chance mit dem "Zwei-Verkäufer"-Ansatz. B2b kann man
letztlich vertraglich regeln. Wenn man dann eine Eigenschaft zusagt und
trotzdem das Prüflabor weg lässt, so ist es die eigene Entscheidung.
Vgl. Eval-Boards. Manche Firmen bevorzugen dennoch die UG als
Vertragspartner, häufig jedoch aus sozialrechtlichen Gründen. Und im
Falle eines "Fehlers" haftet dennoch "nur" die UG.
Martin S. schrieb:> Nur bei fertigen Produkten, nicht bei Bausätzen.
Wenn der Bausatz ein Bausatz bleibt ist das richtig.
Dampf T. schrieb:> Die teure EMV Abnahme...> Die teure Produktesicherheitsabnahme> Brandschutz ...> Beruehrungsschutz> Die teure Produktesicherheitsabnahme
Spätestens wenn ein Mitbewerber dich abmahnt/verklagt muss du diese
Prüfungen so wieso machen um überhaupt vor Gericht eine Chance zu haben.
Und so Teuer sind die Prüfungen jetzt auch nicht. Bei einfachen Geräten
ca. 1000 Euro alles zusammen.
Cyblord -. schrieb:> Und wie teuer können die realistisch werden, bei einem Bastler der 10> "Bausätze" im Jahr verkauft.
Erstmal ist die Menge und die Art des Inverkehrbringens irrelevant.
Selbst verschenken ist eine Art des Inverkehrbringens.
Es gibt schon Urteile. In Regel wegen sich die Kosten bei 2000-5000 Euro
+ Rechtsanwalt und Gerichtskosten.
Mir gehts hald einfach drum ob es möglich ist, als privatman eine
Schaltung zu verkaufen ohne das man mit einem Bein im Gefängnis steckt.
Man schaue sich mal Ebay an, z.b. bausätzte für Nixie-Uhren, da gibt es
100te Bausätze welche mehr oder wenigers schlecht, offensichtlich
selbst-designt sind. Und diese werden auch rege verkauft.
Und man siehe die Seite Nixiekits.de , auch dort werden Bausätzte in
grösseren Zahlen vertrieben.
Jan W. schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Und wie teuer können die realistisch werden, bei einem Bastler der 10>> "Bausätze" im Jahr verkauft.>> Erstmal ist die Menge und die Art des Inverkehrbringens irrelevant.> Selbst verschenken ist eine Art des Inverkehrbringens.
Für das Strafmaß ist es allerdings nicht irrelevant.
> Es gibt schon Urteile. In Regel wegen sich die Kosten bei 2000-5000 Euro> + Rechtsanwalt und Gerichtskosten.
D.h. man ruiniert sich nicht. Dafür ist das Risiko dass es so weit kommt
recht gering.
Patrik S. schrieb:> Mir gehts hald einfach drum ob es möglich ist, als privatman eine> Schaltung zu verkaufen ohne das man mit einem Bein im Gefängnis steckt.
Rechtlich nein, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
> Man schaue sich mal Ebay an, z.b. bausätzte für Nixie-Uhren, da gibt es> 100te Bausätze welche mehr oder wenigers schlecht, offensichtlich> selbst-designt sind. Und diese werden auch rege verkauft.
Als Ebayhändler mit Förderung oder/und Stütze vom Amt oder als
chinesischer Student kann's Dir auch egal sein.
> Und man siehe die Seite Nixiekits.de , auch dort werden Bausätzte in> grösseren Zahlen vertrieben.
Eben. Verkauft als Bausatz. Aber was ist Deine Fage? Kannst Du alles
Mögliche einfach immer nur als Bausatz bezeichnen und bist damit alle
Probleme los? Nein. Sind Bausätze weniger kritisch? Ja, Bausätze
(Definition siehe oben) sind weniger kritisch.
Patrik S. schrieb:> Mir gehts hald einfach drum ob es möglich ist, als privatman eine> Schaltung zu verkaufen ohne das man mit einem Bein im Gefängnis steckt.
Man steht quasi immer mit einem Fuß in Knast.
Dafür sorgt schon das ProdHaftG alleine.
Man haftet zwar nicht für alles, nur bis zum Haftungshöchstbetrag von
letztendlich 85 Mio. Euro.
Für Große Firmen ein Klacks, als Privatmann ist das schon ein Brocken.
Patrik S. schrieb:> bausätzte für Nixie-Uhren, da gibt es> 100te Bausätze welche mehr oder wenigers schlecht, offensichtlich> selbst-designt sind. Und diese werden auch rege verkauft.
Das kann man machen... nur nicht weinen wenn ein Anwalt mal an die Tür
klopft und Geld will. Das sollte man denn schon mit einkalkulieren.
Das ist in der Regel Der Fall wenn das "Geschäft gut läuft".
Aber dann hat man eh noch ganz andere Probleme... wie Finanzamt etc.
Lars R. schrieb:> Als Ebayhändler mit Förderung oder/und Stütze vom Amt oder als> chinesischer Student kann's Dir auch egal sein.>
Dann ist vermutlich der beste weg ein paar € in die Hand zu nehmen und
über einen chinesischen Ebay Zwischenhändler zu gehen, der meine
Platinen dann in seinem Shop verkauft, und ich verlinke dann auf diesen
Händler.
Dann bin ich fein raus. Denn wenn selbst "Millionen-Firmen" es nicht
schaffen Chinesische Fakeprodukt-Händler (Bauteile, Designertaschen etc)
zu packen, wird kein "Schadensersatzgeiler" Privatmann es überhaupt
versuchen.
Jan W. schrieb:> CE darf man sich selber ausstellen.
Das ist definitiv nicht immer so.
Cyblord -. schrieb:> Und wie teuer können die realistisch werden,> bei einem Bastler der 10 "Bausätze" im Jahr verkauft.
Das ist IMO zu wenig um am Markt relevant zu sein.
Lars R. schrieb:> Und im Falle eines "Fehlers" haftet dennoch "nur" die UG.
Oder der Geschäftsführer. So einfach ist das nicht.
Patrik S. schrieb:> Mir gehts hald einfach drum ob es möglich ist, als privatman eine> Schaltung zu verkaufen ohne das man mit einem Bein im Gefängnis steckt.
Ich denke schon. Du kommst nicht so schnell ins Gefängnis.
Du bekommst eine (meistens) Geldstrafe.
Patrik S. schrieb:> chinesischen Ebay Zwischenhändler zu gehen, der meine> Platinen dann in seinem Shop verkauft, und ich verlinke dann auf diesen> Händler.>> Dann bin ich fein raus.
Bist du nicht... Du bist und bleibst Hersteller des Produktes.
Und wenn man den Chinesen androht sein Shop zu schließen.
Wird er schon deine Kontaktdaten verraten. Da du in Deutschland wohnst
gilt auch Deutsches Recht.
Das funktioniert nur in der Praxis wenn du Chinese bist und
(vermeintlich) in China wohnst.
Ich hätte einfach beim Fiamt ein Einzelunternehmen angemeldet und es
gemacht. Zudem bekommt man bei sein Lieferanten viel bessere Konditionen
mit Gewerbeschein. Nur pack dir immer bisschen was in die Kriegskasse
für den Fall der Fälle.
Ja, aber es wird wohl kaum ein Privatmann überhaupt versuchen per Anwalt
überhaupt mal den Namen des ebay-Verkäufers zu ermitteln, geschweige
dann diesen zu Verklagen.
Der ehrliche Basteler wird ja sowiso nicht klagen, wenn er von der
Schaltung eine gewischt kriegt ist er selber schuld, und weiss das auch.
Es geht mir nur um die "Oh lass anfassen, und dann den Typen verklagen
ders Verkauft hat und Schadensersatz fordern"
Patrik S. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Als Ebayhändler mit Förderung oder/und Stütze vom Amt oder als>> chinesischer Student kann's Dir auch egal sein.>>>> Dann ist vermutlich der beste weg ein paar € in die Hand zu nehmen und> über einen chinesischen Ebay Zwischenhändler zu gehen, der meine> Platinen dann in seinem Shop verkauft, und ich verlinke dann auf diesen> Händler.
Vom Ansatz her ja. Aber Du musst es noch so drehen, dass der
Ebay-Händler der Hersteller ist. Siehe Jans
Beitrag "Re: Verkauf von Platinen - Rechtliches?"
Der Ansatz funktioniert also nicht, wenn Du dem Ebay-Hänlder ohne
entsprechende Verträge einfach ein großes Paket mit den Platinen
schickst. Der Ebay-Händler sollte direkt vom Bestücker beliefert werden
und idealerweise auch selbst beim Bestücker bestellen. In jedem Fall
kannst Du die Kontrolle nicht über eine Stückzahl bewahren, die Du an
den Ebay-Händler abgibst.
Die essentielle Firmware oder ein IC mit Firmware muss dann von Dir zum
Kunden. Andernfalls verkauft der Händler beliebige Stückzahlen
funktionierender Geräte ohne Deine Kontrolle.
Noch besser wäre, Deine funktionslose Platine verkauft jemand, der sonst
nicht nur als reiner Händler auftritt.
Richard B. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Und im Falle eines "Fehlers" haftet dennoch "nur" die UG.>> Oder der Geschäftsführer. So einfach ist das nicht.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im Rahmen der Tätigkeit als
Geschäftsführer. Was noch? Interessiert mich sehr. Hälst Du den
Geschäftsführer für haftbar, wenn der Abstand der Leiterbahnen auf dem
PCB nicht passt oder die Firma zivilrechtliche Kosten nicht begleichen
kann?
Patrik S. schrieb:> Ja, aber es wird wohl kaum ein Privatmann überhaupt versuchen per Anwalt> überhaupt mal den Namen des ebay-Verkäufers zu ermitteln, geschweige> dann diesen zu Verklagen.>> Der ehrliche Basteler wird ja sowiso nicht klagen, wenn er von der> Schaltung eine gewischt kriegt ist er selber schuld, und weiss das auch.
Der "ehrliche" Bastler wägt seine Erfolgsaussichten ab. Bereits beim
Kauf weiß er, was er im Schadensfall tun wird. Ein selbst importiertes
40EUR-Gerät aus China wird er nicht reklamieren. Für ein bei Otto
bestelltes 2EUR-Gerät wird der ganze Apparat angefangen:
Support-Abteilung, Versandabteilung, Neuzulieferung und ggf. noch
Bestehen auf Abholen des alten Gerätes.
Wie Sieht es eigentlich aus wenn ein Gerät z.b. eine Abnahme in einem x
beliebigen Land hat, und es dann aus dem Ausland bestellt wird?
Also z.b. ich lasse ein Produkt in China zertifizieren, und jemand
bestellt es in DE, dann hat doch der Käufer zu prüfen ob es hier
rechtlich in Ordnung ist oder?
Patrik S. schrieb:> Also z.b. ich lasse ein Produkt in China zertifizieren, und jemand> bestellt es in DE, dann hat doch der Käufer zu prüfen ob es hier> rechtlich in Ordnung ist oder?
Nein Du bist immer noch Hersteller. Und so lange du
Hersteller/Inverkehrbringer bist und in Deutschland wohnst, ändert sich
nichts daran. Egal über wieviele Händler man das verkauft oder wer es
zertifiziert.
Patrik S. schrieb:> Wie Sieht es eigentlich aus wenn ein Gerät z.b. eine Abnahme in einem x> beliebigen Land hat, und es dann aus dem Ausland bestellt wird?
Gut. Wenn Deine Kunden selbst vom chinesischen Bestücker beziehen, sieht
es gut aus. Kennst Du einen, der das anbietet?
> Also z.b. ich lasse ein Produkt in China zertifizieren, und jemand> bestellt es in DE, dann hat doch der Käufer zu prüfen ob es hier> rechtlich in Ordnung ist oder?
Nein. Relevant ist, wer das Produkt hier in Verkehr bringt und nicht,
wer es wann, wo und wie zertifiziert hat.
Lars R. schrieb:> Patrik S. schrieb:>> Wie Sieht es eigentlich aus wenn ein Gerät z.b. eine Abnahme in einem x>> beliebigen Land hat, und es dann aus dem Ausland bestellt wird?>> Gut. Wenn Deine Kunden selbst vom chinesischen Bestücker beziehen, sieht> es gut aus. Kennst Du einen, der das anbietet?>>> Also z.b. ich lasse ein Produkt in China zertifizieren, und jemand>> bestellt es in DE, dann hat doch der Käufer zu prüfen ob es hier>> rechtlich in Ordnung ist oder?>> Nein. Relevant ist, wer das Produkt hier in Verkehr bringt und nicht,> wer es wann, wo und wie zertifiziert hat.
Ja, aber in Verkehr bringt es ja der Besteller, da er es in China
bestellt?
Wenn ich z.b. ein in DE verbotenes Klappmesser aus Ungarn bestell, bin
ja auch ich Schuld und nicht der Shop?
Standort der Ware ist ja China.
Meiner Meinung nach dachte ich das bei Bestellungen immer der Standort
des Geschäfts zählt, und nicht der Standort der Ware.
Lars R. schrieb:> Hälst Du den Geschäftsführer für haftbar, wenn der Abstand> der Leiterbahnen auf dem PCB nicht passt...
Eigentlich schon. Seine Aufgabe wäre es gewesen, die Zulassungen
zu organisieren. Angefangen bei CE und FCC usw.
Hätte der seine Aufgaben nicht vernachlässigt, wäre das Produkt->
so nicht verkauft worden... mangels CE zB.
Einer muss/wird immer haften.
Patrik S. schrieb:> Wie Sieht es eigentlich aus wenn ein Gerät z.b. eine Abnahme in einem x> beliebigen Land hat, und es dann aus dem Ausland bestellt wird?
Der Hersteller bist du.
Wir haben vieles durchgespielt, was möglich ist und was nicht.
Einer der sich bereichert, wird auch haften.
Das ist meistens der Hersteller oder der Verkäufer->
Lars R. schrieb:> Relevant ist, wer das Produkt hier in Verkehr bringt und nicht,> wer es wann, wo und wie zertifiziert hat.
Ich sehe das genauso wie Lars.
Patrik S. schrieb:> Ja, aber in Verkehr bringt es ja der Besteller, da er es in China> bestellt?
Der Inverkehrbringer ist eben nicht immer der Besteller.
Nur wenn er ein nicht für die EU bestimmtes Produkt in die EU einführt.
Dann tritt er als Importeur auf.
Da hier aber die Absicht besteht ein Produkt in Deutschland zu
vertreiben und der Hersteller in Deutschland sitzt greift das hier nicht
> Wenn ich z.b. ein in DE verbotenes Klappmesser aus Ungarn bestell, bin> ja auch ich Schuld und nicht der Shop?
Das ist Richtung das das Messer nach Ungarischen Recht erlaubt ist und
nach Deutschen eben nicht.
> Standort der Ware ist ja China.>> Meiner Meinung nach dachte ich das bei Bestellungen immer der Standort> des Geschäfts zählt, und nicht der Standort der Ware.
Das bezieht sich auf den Handel und nicht auf die
Herstellung/Inverkehrbringung.
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz
- ProdHaftG)
§ 4 Hersteller
(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen
Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt
auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke
oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller
ausgibt.
(2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs,
der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit
wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den
Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
einführt oder verbringt.
(3) Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt
jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, daß er dem
Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche
Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person
benennt, die ihm das Produkt geliefert hat. Dies gilt auch für ein
eingeführtes Produkt, wenn sich bei diesem die in Absatz 2 genannte
Person nicht feststellen läßt, selbst wenn der Name des Herstellers
bekannt ist.
Patrik S. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Patrik S. schrieb:>>> Wie Sieht es eigentlich aus wenn ein Gerät z.b. eine Abnahme in einem x>>> beliebigen Land hat, und es dann aus dem Ausland bestellt wird?>>>> Gut. Wenn Deine Kunden selbst vom chinesischen Bestücker beziehen, sieht>> es gut aus. Kennst Du einen, der das anbietet?>>>>> Also z.b. ich lasse ein Produkt in China zertifizieren, und jemand>>> bestellt es in DE, dann hat doch der Käufer zu prüfen ob es hier>>> rechtlich in Ordnung ist oder?>>>> Nein. Relevant ist, wer das Produkt hier in Verkehr bringt und nicht,>> wer es wann, wo und wie zertifiziert hat.>> Ja, aber in Verkehr bringt es ja der Besteller, da er es in China> bestellt?
Inverkehrbringer ist dann derjenige, der importiert. Jedoch ist es egal,
ob das Produkt noch in China zertifiziert wurde oder nicht.
> Meiner Meinung nach dachte ich das bei Bestellungen immer der Standort> des Geschäfts zählt, und nicht der Standort der Ware.
Verkompliziere es nicht unnötig oder gib den genauen Fall an, den du
meinst. Bestellung in China bei einer chinesischen Firma und Lieferung
aus China von einer chinesischen Firma. Dann passt es. Kennst Du einen
Bestücker, der das anbietet?
Richard B. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Hälst Du den Geschäftsführer für haftbar, wenn der Abstand>> der Leiterbahnen auf dem PCB nicht passt...>> Eigentlich schon. Seine Aufgabe wäre es gewesen, die Zulassungen> zu organisieren. Angefangen bei CE und FCC usw.>> Hätte der seine Aufgaben nicht vernachlässigt, wäre das Produkt->> so nicht verkauft worden... mangels CE zB.
Aber es braucht doch keine CE-Zulassung. Selbst wenn, warum sollte dafür
der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haften? Der
Geschäftsführer haftet für die Bücher.
> -EMV> -ESD> -Brandschutz> -Berührungsschutz> -WEEE> -RohS,Reach> -CE,TÜV und all den Kram
CE ist "nur" die Kennzeichnung dass die Ware konform ist. TÜV ist einer
einer von vielen notifizierten Organen, die das ausstellen darf.
Die Bruttoliste ist schon mal nicht schlecht.
Um zu bestimmen ob 2014/35/EU Anwendung findet und was noch alles
Anwendung findet, muss man genauer wissen worum es sich handelt. Und
genau da kann man "tricksen".
Klassisch ist das Beispiel Glühbirne 75W E27 Gewinde. Als Leuchtmittel
erfüllt das Ding nicht mehr die Anforderungen an die Energieeffizienz.
Als Heizelement schon.
Aber was ist das Glasdingens mit Wolframwendel denn jetzt?
Hersteller, Einführer und Händler haften grundsätzlich nicht, wenn der
Anwender das Dingens nicht dem bestimmungsgemässem Zweck nach anwendet.
Noch deutlicher wird es bei einer Sechskant Holzschraube nach DIN571. So
mancher Zimmermann nimmt die gerne um ein Carport zusammenzuschrauben,
weil "das haben wir immer so gemacht" und du findest jede Menge
Lehrbücher in denen das empfohlen wird. ABER in der DIN571 steht
ausdrücklich, dass eine Sechskant Holzschraube nach DIN571 eben nicht in
tragenden Holzbauwerken einsetzt werden darf. Eine CE Kennzeichnung nach
EN 14592:2008 + A1:2012, ist somit nicht erforderlich.
und genauso kann man das auch für teilbestückte Platinen machen. Die
frage ist nur, ob man dafür einen Käufer findet. Denn der der sich ein
Produkt daraus baut ist plötzlich in der Haftung.
Wenn du Erfolg hasst, werden deine Konkollegen dir sicher "helfen" die
Konformitätserklärungen richtig bereitzustellen (Anzeige bei der
Marktaufsicht, Unterlassungsklage, bla bla bla...)
Full ACK: Nach China kräht kein Hahn. Aber der Einführer haftet.
Wenn man das Ding ausserhalb der EU+EFTA kauft, ist man "Einführer" und
mus wissen worauf es ankommt und prüfen ob alles dabei ist und richtig
ist.
Wenn man in der EU+EFTA kauft, ist man "Händler" und muss man "nur"
schauen ob das CE Kennzeichen drauf ist, und ob Konformitätserklärungen
beigefügt sind. Prüfen muss man das nicht.
Zum Weiterlesen:
EU Kommissionens Blue Guide
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/18027/
Gratis informationen gibt es im Enterprise Europe Network
http://een.ec.europa.eu/
Sebastian L. schrieb:> und genauso kann man das auch für teilbestückte Platinen machen. Die> frage ist nur, ob man dafür einen Käufer findet.
Deshalb sollte das Produkt aus zwei einfach zusammenfügbaren Teilen von
verschiedenen Bezugsquellen bestehen.
> Denn der der sich ein> Produkt daraus baut ist plötzlich in der Haftung.
Genau das wäre auch ein Ziel. Der Ausgleich gegenüber Waren aus dem
Ausland und gegenüber Herstellern und Händlern, denen eine
Privatinsolvenz komplett egal ist.
Lars R. schrieb:> Selbst wenn, warum sollte dafür der Geschäftsführer> mit seinem Privatvermögen haften?
Wie interpretierst du das?
2.1.3. Beim potentiellen „Schaden“, der vom Geschäftsführer
gegebenenfalls zu ersetzen ist, handelt es sich grundsätzlich
um den gesamten Betriebsverlust, der in der betreffenden,
haftungsrelevanten Zeit von der Gesellschaft „erwirtschaftet“ wird.
Der konkret zu ersetzende Schaden muss selbstverständlich seine
Ursache im Fehlverhalten des Geschäftsführers haben.
Richard B. schrieb:> Lars R. schrieb:>> Selbst wenn, warum sollte dafür der Geschäftsführer>> mit seinem Privatvermögen haften?>> Wie interpretierst du das?>> 2.1.3. Beim potentiellen „Schaden“, der vom Geschäftsführer> gegebenenfalls zu ersetzen ist, handelt es sich grundsätzlich> um den gesamten Betriebsverlust, der in der betreffenden,> haftungsrelevanten Zeit von der Gesellschaft „erwirtschaftet“ wird.> Der konkret zu ersetzende Schaden muss selbstverständlich seine> Ursache im Fehlverhalten des Geschäftsführers haben.
Der Geschäftsführer haftet IMHO gegebenenfalls gegenüber dem
Unternehmen, dh. gegenüber den Gesellschaftern, aber zivilrechtlich
nicht nach außen hin. Die Zuständigkeiten über das Mindestmaß
(Treuepflicht, Sorgfaltspflicht, Bücher,...) hinaus regelt ein Vertrag.
Wird eine Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig und insolvent, so haftet
der Geschäftsführer eben gerade nicht für Ansprüche dritter. Andernfalls
wäre er als Person der Unternehmer und nicht das Unternehmen als
juristische Person.